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OLG Hamburg - 2 Bs 126/13
Hanseatisches Oberlandesgericht vom 14.06.2013
- Inhalt
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- Beeinträchtigungen verletzten die Antragsteller in ihrem subjektiven Recht auf Wahrung des
- nicht darin, festzustellen, wo gebaut werden soll. Das Recht zur Bebauung richtet sich vielmehr nach
- sozialüblich und könnten deshalb nicht als unzumutbar bewertet werden, so trifft dies ganz allgemein zwar
- , insbesondere fehle den Antragstellern nicht das allgemeine Rechtsschutzbedürfnis, obwohl der Rohbau des
VG Köln - 18 K 353/06
Verwaltungsgericht Köln vom 29.02.2008
- Inhalt
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- Zulassung steht der Versagungsgrund des § 25 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AMG entgegen. Die Beklagte hat zu Recht die
- nach der Art der Demenz jedoch stets erforderlich. Der Begriff „Demenz" steht nur allgemein für einen
- Begleitmedikation nicht erfolgt sei. Die Beklagte bemängelt zu Recht, dass deshalb aus dem vorgelegten
- Wirkung von Naftidrofuryl auf kognitive und allgemeine Funktionen. Die Klägerin legte ferner das
OLG Köln - 2 W 164/99
Oberlandesgericht Köln vom 03.01.2000
- Inhalt
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- materielle Recht ist anerkannt, daß ein Unterhaltsschuldner dem Unterhaltsgläubiger die auf einer solchen
- wegen Ansprüchen auf Unterhalt, sondern allgemein. Der mit dieser Bestimmung verfolgte Zweck, zu
- erreicht werden kann. 24Mit Recht weist allerdings Stöber (a.a.O.) darauf hin, daß die für die Wahl einer
- materiellem Recht nicht entgegen gehalten werden kann. Der Gläubiger einer sonstigen Forderung muß
OLG Celle - 14 U 158/10
Oberlandesgericht Celle vom 03.08.2011
- Inhalt
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- : Bürgerliches Recht Normen: StVO § 35, StVO § 38 Leitsatz: 1. Im Hinblick auf die mit der Wahrnehmung von
- Oberlandesgericht …, den Richter am Oberlandesgericht … und den Richter am Oberlandesgericht … für Recht
- . gegenüber dem Beklagten zu 2 nicht befugt war nachzuprüfen, ob er zu recht ein Wegerecht im Sinne
- Unfall und Krankenwagen und unter Umständen auch ein Fahrzeug der Unfallforschung sind nicht allgemein
- aus dem Standort der Norm des § 35 StVO am Ende des ersten Abschnitts der StVO („allgemeine
LAG Hamm - 8 Sa 1992/04
Landesarbeitsgericht Hamm vom 30.03.2006
- Inhalt
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- , dass der Beklagte für sich das Recht in Anspruch nimmt, den Kläger zur Rufbereitschaft einzuteilen
- und konkreten Arbeitsbedingungen an, sondern räumt ganz allgemein den Schwerbehinderten und den ihnen
- gleichgestellten Personen das Recht ein, von Mehrarbeit freigestellt zu werden. Wie das
- entsprechend klare Vorgaben enthält. Schon die Tatsache, dass der Beklagte dem Kläger das Recht abspricht
- mit einer gewissen Regelmäßigkeit anfallen, eine allgemeine Ausnahme von arbeitszeitrechtlichen
VG Minden - 2 K 5130/03
Verwaltungsgericht Minden vom 04.12.2003
- Inhalt
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- jedoch ausreichend gewesen. Auch der Begriff "Garantenpflicht", der juristisch allgemein verständlich
- ist, ob Verfahrensfehler oder Verstöße gegen anzuwendendes Recht vorliegen, ob die Prüfungsbehörde von
- Beklagte hat deshalb zu Recht davon abgesehen, die Klausuren den Prüfern zur Überprüfung ihrer Bewertung
- Rechtsprechung stets voraus, dass der Prüfling von seinem Recht, auf vermeintliche fachliche Irrtümer und
- einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, gegen allgemeine Bewertungsgrundsätze verstoßen hat
LSG Bayern - L 2 P 30/04
Bayerisches Landessozialgericht vom 26.07.2006
- Inhalt
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- , verletze nicht das Recht. Richtig sei vielmehr, im Einzelfall zu prüfen, ob ein Hilfsmittel erforderlich
- Recht zum Eingreifen ein, wenn das Handeln oder Unterlassen eines ihrem Aufsichtsrecht unterliegenden
- Versicherungsträgers das Recht verletzt. Sie hat zunächst beratend darauf hinzuwirken, dass der
- Fälle gesondert dokumentiert werden. Zu Recht wendet die Klägerin insoweit ein, dass eine Anleitung
- , soweit die Hilfsmittel nicht als allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens anzusehen sind
FG Köln - 14 K 4381/04
Finanzgericht Köln vom 19.07.2006
- Inhalt
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- Beklagte zu Recht nicht die 1999 und 2000 gezahlten Anschaffungsnebenkosten in die
- der tatsächlichen Zahlung eindeutig festgelegt. 252. Der Beklagte hat zu Recht auch nicht in den
- hat auch der BFH zu Recht auf die unterschiedlichen Fassungen der gesetzlichen Kumulationsverbote
- seit langem ausgelaufenes Recht und sind damit allenfalls noch für wenige Einzelfälle von Bedeutung.
- die allgemeine Regelung § 7a EStG für anwendbar hielte, wären Anschaffungskosten und nachträgliche
OVG Nordrhein-Westfalen - 18 A 2065/96
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 07.08.2001
- Inhalt
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- Verwaltungsgericht hat die Klage zu Recht abgewiesen. 56Soweit sich das Begehren des Klägers gegen die im
- die Ausweisung von Gemeinschaftsangehörigen 27 anzuwendende nationale Recht (§ 12 AufenthG/EWG). Vgl
- § 48 Abs. 1 AuslG höherrangiges Recht entgegensteht, die Ausweisung insbesondere nicht mit
- , weil ein Recht aus Art. 7 ARB 1/80 den Kläger - wie ausgeführt - nicht vor der Ausweisung schützen
- die in § 53 Abs. 5 AuslG getroffene Regelung, wonach die allgemeine Gefahr, dass einem Ausländer in
BGH - X ZR 146/99
Bundesgerichtshof vom 19.12.2000
- Inhalt
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- Richterin Mühlens und den Richter Dr. Meier-Beck für Recht erkannt: Die Revision gegen das am 14
- könne, den einen in die Notlage zu stürzen, nur um den anderen ihr zu entreißen (so Oertmann, Recht
- zurechnete, zu Recht die Einrede nach § 529 Abs. 2 BGB geltend gemacht habe. Das Berufungsgericht hat
- zukünftigen Unterhaltsbedarfs sich auch zu Recht an den Unterhaltsrichtsätzen der Düsseldorfer Tabelle
- Verweisung handelt es sich um eine Rechtsfolgenverweisung (allgemeine Meinung, vgl. etwa MünchKomm
BGH - KZR 7/02
Bundesgerichtshof vom 13.03.2017
- Inhalt
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- . Dr. Goette, Ball, Prof. Dr. Bornkamm, und Dr. Meier-Beck für Recht erkannt: Auf die Revision der
- Literatur (s. Rudolf, Das Recht auf Netzzugang in der Telekommunikation, S. 92 f.) versucht wird, eine
- Geppert/ Ruhle/Schuster, Hdb. Recht und Praxis der Telekommunikation, 2. Aufl., Rdn. 548; Schroeder, WuW
- nachvollziehbar. Erst recht reiche der Sachvortrag der Klägerin nicht aus, um schlüssig eine
- , ABl. EG Nr. L 199, S. 32) der allgemeine Netzzugang offenstehen müsse. Die Erwägung, es widerspräche
SozG Dresden - S 18 KR 540/05 ER
Sozialgericht Dresden vom 11.10.2005
- Inhalt
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- nach dem allgemein anerkannten Stand medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse zu erfolgen, Inhalt und
- darüber hinaus allgemein den Versorgungsauftrag der gesetzlichen Krankenversicherung nach § 33 Abs
- hat die Antragsgegnerin deshalb nur dann einzustehen, wenn dieser der Befriedigung allgemei-ner
- der Lage, Bewegungsaufträge für die rechte Hand umzusetzen, ein eindeutiger Ja?/Nein-Code zur
- des bestehenden Zustandes die Verwirklichung eines Rechts des An-tragstellers vereitelt oder
OVG Rheinland-Pfalz - 7 A 10637/07.OVG
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz vom 13.12.2007
- Inhalt
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- ehrenamtliche Richterin Hotel-Betriebswirtin Bocklet für Recht erkannt: Die Berufung des Klägers gegen das
- , aber nicht begründet. Das Verwaltungsgericht hat die Klage im Ergebnis zu Recht abgewiesen. Der
- in nationales Recht umgesetzt. Sowohl das - inzwischen aufgehobene - Fleischhygienegesetz ‑ FlHG
- verbürgten Recht auf angemessene Finanzausstattung ist vielmehr im System des Finanzausgleichs Rechnung zu
- Untersuchungen auf dem Gebiet großer kreisangehöriger Städte. Die allgemeine Zuständigkeitsbestimmung zugunsten
Anlage I Kap IV B II EinigVtr
Anlage I Kapitel IV
Sachgebiet B - Haushalts- und Finanzwesen
Abschnitt II
- Inhalt
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- allgemeine Anwendungsvorschriften -(1) Das Recht der Bundesrepublik Deutschland auf folgenden Gebieten
- Recht sie enthalten waren.(3) Bei der Anwendung des in Absatz 1 genannten Rechts für die Zeit
- ;ffentlichen Rechts zu entrichten, finden die allgemein für Bundesbehörden geltenden
- ändigkeitFür vor dem 1. Januar 1991 nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland oder der
- der Zwangsvollstreckung ist nach dem bisherigen Recht zu erledigen. Werden weitere selbständige
LSG Berlin-Brandenburg - L 29 AS 1196/09 B
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 24.06.2009
- Inhalt
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- , Sstraße, zu Recht auf die vor dem Umzug von B nach B gewährten Kosten der Unterkunft und Heizung von
- Neuregelung des § 22 Abs. 1 S. 2 SGB II (ab dem 1. August 2006, BGBl. I Seite 1706 ff.) nicht in das Recht
- Senat ist schon ein vermeintlicher Eingriff in das Recht auf Freizügigkeit nach Art. 11 Grundgesetz
- Bundesgebiet. Freizügigkeit im Sinne dieser Vorschrift umfasst das Recht, an jedem Ort innerhalb des
- selbstbestimmt und freiwillig gewählt haben, dann erst recht bei Personen, denen nicht zwangsweise ein