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LG Frankfurt am Main - 09 O 76/09
Landgericht Frankfurt am Main vom 13.03.2017
- Inhalt
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- 02.12.2008 stellte die S. einen Antrag auf Schutz vor Gläubigern nach kanadischem Recht
- Recht zur Geschäftsführung und Vertretung zu entziehen (BGH, Urteil vom 11.07.1960, II ZR 260/59, Juris
- , er hätte das Recht hierauf verwirkt (vgl. Weipert, Münchner Handbuch des Gesellschaftsrechts, 2
- . Auflage 2005, KG § 14, Rdnr. 130). Es ist allgemein anerkannt, dass im Gesellschaftsvertrag
- handelsrechtlichen Vorschriften der §§ 161ff. HGB und nicht nach dem Recht der Kapitalgesellschaften. Bei
VG Düsseldorf - 4 K 6518/06
Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 14.02.2008
- Inhalt
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- , denn die Anhebung des Wasserspiegels in der Umgebung nur um Millimeter kann dort und erst recht im
- können nur allgemein die Risiken beschreiben, die die Lage des Bauvorhabens in dem
- gleichen Gründen nicht, die seiner Einstufung als Arbeitskarte nach altem Recht entgegen standen. Auch
- ) konkret genannt werden will. Das allgemeine Risikopotenzial, das die Nähe eines Baches mit sich bringt
- 2005 (BGBl. I S. 1224), enthält zwar die allgemeine Verpflichtung, die Nutzung von Grundstücken den
BAG - 3 AZR 214/06
Bundesarbeitsgericht vom 29.01.2008
- Inhalt
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- der wirtschaftlichen Verhältnisse ... allgemein erhöht oder vermindert, wird das
- die umgesetzten Tarifvertragsnormen dürfen aber gegen höherrangiges Recht verstoßen. Insbesondere sind
- ) . Ohne die Einbeziehung der gesetzlich intendierten Versicherungsfunktion würde der dem Recht auf
- Leistungsvorschriften im EZVKS um privatrechtliche Allgemeine Geschäftsbedingungen in Form Allgemeiner
- Allgemeine Versicherungsbedingungen unterliegen die Regelungen des EZVKS grundsätzlich nach §§ 307 ff. BGB
OLG Düsseldorf - 22 U 121/03
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 05.03.2004
- Inhalt
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- Begründung keinen Rechtsfehler erkennen. Das Landgericht ist zu Recht davon ausgegangen, dass die
- nicht wegen Feuchtigkeit begründet hat, und hat diesen Mietausfall zu Recht dem Risikobereich der
- die Berufung des Beklagten kann in der Sache keinen Erfolg haben. Das Landgericht hat ihn zu Recht
- Beklagten greifen nicht durch. 27Zu Recht hat das Landgericht aus den Ausführungen des Sachverständigen
- hier keine Feuchtigkeit festgestellt, sondern nur allgemeine Ausführungen zur Abdichtung nach DIN
OVG Nordrhein-Westfalen - 6t E 105/10.T
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 04.05.2010
- Inhalt
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- allgemeine Verpflichtung, dass die Verwaltungsbehörden und Gerichte dem Untersuchungsführer Rechts- und
- vorkonstitutionellen Recht enthaltene Grundrechtseinschränkungen unverändert oder mit geringfügigen
- . Allein in diesem Sinne – gewissermaßen zur Abrundung eines ohnehin recht eindeutigen Bildes – ist
- Absatzes und hält dessen Formulierung: Dem Untersuchungsführer leisten die Verwaltungsgerichte allgemeine
- : 46(1)... Dem Untersuchungsführer leisten die Verwaltungsgerichte allgemeine Rechtsund Amtshilfe
BFH - IX R 49/09
Bundesfinanzhof vom 20.07.2010
- Inhalt
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- Gewerbeimmobilie mangels steuerlich relevanter Vermietungsbemühungen zu Recht nicht als Werbungskosten bei den
- angenommene Einkünfteerzielungsabsicht nicht fortbesteht, dann umfasst dies erst recht die
- allgemeine Lebenserfahrung spreche dafür, dass angesichts der gewerblichen Prägung des Luftraums C und
- (BFH-Urteil vom 9. August 1996 VI R 38/96, BFH/NV 1997, 107). Dem liegt die allgemeine
- . Die allgemeine Erwägung, dass die Arbeitgeberin des Klägers grundsätzlich Weiterbildung im
HessVGH - 4 TG 3269/97
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 28.01.1998
- Inhalt
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- Antragsgegnerin sei zu Recht zum Ergebnis gelangt, dass öffentliche Belange nicht entgegenstehen
- Recht angeordnet. Dabei geht der Senat im Rahmen des vorliegenden Eilverfahrens nach dem insoweit
- Geschossflächenzahl von 0,782 geführt hat. Zu Recht hat die Antragsgegnerin in ihrer Berechnung in
- Belange betroffen sind. In diesem Recht kann er durch eine Ermessensentscheidung der Bauaufsichtsbehörde
- , dass das genehmigte Bauvorhaben das Recht der Antragstellerin auf gebotene Rücksicht verletzt. Die
EuGH - C-184/00
Europäischer Gerichtshof vom 22.11.2001
- Inhalt
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- in belgisches Recht umsetzt, definiert den Begriff der Besteuerungsgrundlage im Bereich der
- A der Sechsten Richtlinie ist darüber hinaus, wie die Kommission zu Recht ausgeführt hat
- Verpflichtung der Subventionsstelle zur Subventionszahlung das Recht des Begünstigten auf Auszahlung
- Subvention allgemein zur Deckung der betrieblichen Kosten des OPW insgesamt gewährt wird. Jedenfalls kann
- steuerbaren Umsatzes ermittelt werden kann. 16. Wie die Kommission zu Recht ausgeführt hat, könnte
HessVGH - 8 A 2423/09
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 03.03.2011
- Inhalt
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- unbegründet und das Verwaltungsgericht hat die Klage zu Recht und mit zutreffender Begründung, auf die
- (nationalen) Regeln zu bestimmen, die allgemein für die Teilnichtigkeit von Normen anerkannt sind und wegen
- sinnvolle (Rest-) Regelung des Lebenssachverhalts belässt, die mit höherrangigem Recht vereinbar ist, und
- werden kann (vgl. allgemein BVerwG, Beschl. v. 18.8.2008 – 9 B 42.08 –, juris, m. w. N., sowie
- der Beklagte die Erteilung der beantragten Erlaubnis an die Klägerin zu Recht auch deshalb
OVG Nordrhein-Westfalen - 1 A 3005/05
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 30.04.2007
- Inhalt
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- Kläger nicht erneut in das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten zu berufen, zu Recht ergangen. Die
- Kollegialgerichtsregel allgemein auch VGH Baden- Württemberg, Beschluss vom 7. August 1998 - 4 S 1836/96 -, RiA 1999
- weiterverfolgte allgemeine Leistungsklage ist statthaft und auch sonst zulässig. Das Begehren des
- dort allein die allgemeine Altersgrenze, obwohl dem Gesetzgeber die von ihm selbst bestimmten
- ersichtlich, dass die allgemeine Altersgrenze die grundsätzlich geltende Regelung auch für die in § 45
VG Berlin - 10 A 438.05
Verwaltungsgericht Berlin vom 14.02.2005
- Inhalt
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- höherrangigem Recht, insbesondere auch mit dem Europarecht vereinbar und führt aus: 33 Aus dem Wortlaut
- Ermächtigungsgrundlage gedeckt und verstoße nicht gegen höherrangiges (nationales) Recht. 38 Die
- Berücksichtigung in der Ermittlung des Gesamtaufwandes zu Recht erfolgt sei. 44 Wegen der weiteren
- 2003, a.a.O.) erst recht erfordert, einen Anteil für die im Allgemeininteresse liegende Tätigkeit der
- nationalem Recht nicht an. 94 4. Die Unvereinbarkeit der allgemeinen Emissionshandelsgebühr in der
VG Arnsberg - 1 K 607/02
Verwaltungsgericht Arnsberg vom 27.11.2002
- Inhalt
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- deutsche oder ausländische Behörden, habe das Recht, Menschen zu benachteiligen, die ihrer religiösen
- seiner jetzt geltenden Fassung hinzunehmen ist. Dies wäre im Übrigen auch nach früherem Recht, bei
- unter Hinweis auf die entsprechende, in seinem Heimatland von den Behörden allgemein beachtete
- Bescheiden zu Recht darauf hingewiesen, dass die Grundrechte des Grundgesetzes nur die deutsche
- Richteramt vertreten lassen. Juristische Personen des öffentlichen Rechts können sich auch durch
HessVGH - 8 UE 1817/86
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 04.12.1989
- Inhalt
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- allgemein gültigen Verfahrensregeln des nationalen Rechts abgewichen werde (EuGH Slg. 1983, S. 2633
- ordnungsmäßige Lagerung zu Recht bestätigt. Für ihr Vorbringen bezieht sich die Klägerin auf das Zeugnis
- begründet, denn die Beklagte hat die gewährte Beihilfe zu Recht zurückgefordert. Das Urteil des
- Fleisch und Fleischerzeugnissen von Schweinen und Rindern vom 5.3.1978 (BGBl. I S. 411) zu Recht
BGH - III ZR 197/08
Bundesgerichtshof vom 22.01.2009
- Inhalt
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- Richter Dr. Herrmann, Wöstmann, Hucke und Seiters für Recht erkannt: Auf die Revision der Klägerin wird
- Tatbestand 1Die Klägerin ist aus übergegangenem Recht Inhaberin einer Baugenehmigung, die 2002 zur
- der Modulträger das Recht mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten, wenn Erkenntnisse oder
- , die bei anderen Bauvorhaben der Vertragsparteien entstanden sind. Allgemein kann gesagt werden
- zurückgewiesen. Der Beklagte hat die Kosten der Rechtsmittelzüge zu tragen. Von Rechts wegen
LG Bonn - 5 S 44/07
Landgericht Bonn vom 24.10.2007
- Inhalt
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- Sachgebiet: Recht (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften Leitsätze: Die Pfändung von zukünftigen
- Abs. 1 S. 1 InsO am 13.06.2004. 20Zwar ist, wie das Amtsgericht zu Recht angenommen hat, der
- Dauerschuldverhältnissen das Recht auf die Leistung grundsätzlich erst mit Inanspruchnahme der jeweiligen