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KG Berlin - 14 U 43/05
Kammergericht vom 18.02.2005
- Inhalt
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- Anlagebetrug. Sie ist deshalb weiterhin der Auffassung, sie habe sich im Dezember 2003 zu Recht vom
- Gesellschaftsvertrag zumindest in objektiv bestimmbarer Weise ausgestaltet ist. Die - dispositives Recht
- angefochtenen Entscheidung sodann mit Recht davon ausgegangen, dass die Beklagte der vertraglichen
- erstinstanzlichen Sachvortrags der Beklagten eine arglistige Täuschung zu Recht nicht annehmen können
- . August 2004) zu Recht darauf hingewiesen, dass aus dem Prospekt eindeutig zu entnehmen war, dass
BAG - 3 AZR 959/11
Bundesarbeitsgericht vom 20.08.2013
- Inhalt
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- Versicherten werden die Anwartschaften nach dem am 31. Dezember 2000 geltenden Recht der Zusatzversorgung
- Vorinstanzen haben die Klage zu Recht abgewiesen. Die zulässige Klage ist unbegründet. Die Beklagte ist
- Inhaltskontrolle nach dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (§ 307 ff. BGB) sind die
- von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung allgemein zulässigen Verfahren - dem
- - 1 BvR 1065/03, 1 BvR 1082/03 - Rn. 38 mwN, BVerfGE 131, 66). 222. Der allgemeine Gleichheitssatz
BSG - B 1 KR 8/09 R
Bundessozialgericht vom 13.03.2017
- Inhalt
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- . 122. In der Sache hat das LSG zu Recht angenommen, dass der Klägerin gegen die Beklagte ein
- öffentlichem Recht zu beurteilenden Verträgen im KH-Bereich nach § 112 SGB V etwas anderes geregelt
- 2 BGB kann sich dann aber erst recht nicht auf hieran anknüpfende öffentlichrechtliche
- . Verstöße gegen allgemein geltende Auslegungsgrundsätze, die dem Bundesrecht angehören, können bei ihrer
- Rechtsbeziehungen Rechte Dritter betroffen sind." 14Der Senat schließt sich der Rechtsprechung des 3. Senats
BGH - 3 StR 344/03
Bundesgerichtshof vom 17.06.2004
- Inhalt
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- Urkundsbeamter der Geschäftsstelle, für Recht erkannt: Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des
- individuell, so jedenfalls allgemein förderte, um sich aus den Betrugserlösen zu bereichern. Auch
- Unternehmen heraus begangenen Betrugsdelikte den Angeklagten recht- lich als eine Tat im Sinne des § 52
- , 138). IV. Nach alledem wurden die Angeklagten zu Recht wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs
- Rechtsmittel zu tragen. Von Rechts wegen Gründe: Das Landgericht hat die Angeklagten - den Angeklagten
BVerfG - 2 BvR 629/06
Bundesverfassungsgericht vom 07.11.2008
- Inhalt
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- Darstellungen des Bundesamtes folge. Der Asylantrag des Klägers sei „vom Bundesamt zu Recht - als
- bestehen können und sich bei einem solchen Sachverhalt nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung die
- indischen Generalkonsulaten gezielt überwacht. Aktive Mitglieder einer nach indischem Recht als
- Gericht die Klage des Beschwerdeführers nicht abweisen, und erst recht nicht als offensichtlich
- Rechte des Beschwerdeführers angezeigt ist (§ 93a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG). Die Verfassungsbeschwerde
BSG - B 5 RJ 52/98 R
Bundessozialgericht vom 22.09.1999
- Inhalt
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- Unterhaltsverpflichtung gewesen sei. II Die Revision der Klägerin ist unbegründet. Die Vorinstanzen haben zu Recht einen
- . Der Anspruch der Klägerin beurteilt sich nach dem ab 1. Januar 1992 geltenden Recht des SGB VI
- Nr 1 SGB VI nimmt insoweit Bezug auf § 243 Abs 2 Nr 3 SGB VI. Das LSG hat zu Recht beim Versicherten
- Revisionsgericht bindend (§ 163 SGG). b) Zu Recht ist das LSG auch davon ausgegangen, daß die Klägerin im
- 10 LW 8/97 R - nicht veröffentlicht). Das LSG hat ferner zu Recht entschieden, daß die Klägerin im
Anwaltsrecht - LG Frankfurt am Main zur Verjährung beim herausgabeanspruch anwaltlicher Handakten
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 24.04.2018
- Inhalt
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- neuer Fassung, kein Anspruch des Klägers im Sinne von § 194 Abs. 1 BGB, also das "Recht, von einem
- Schwerpunktes der Mandatsvereinbarung im Recht der Geschäftsbesorgung einheitlich das hierfür geltende
- jeweils nur so lange gespeichert werden dürfen, wie ihre Speicherung erforderlich ist, allgemein und
- stellen die Handakten des Rechtsanwalts, worauf die Beklagte zu Recht hingewiesen hat, dessen
- . Dabei ist zunächst - worauf die Beklagte zu Recht hingewiesen hat - streng zwischen zivilrechtlichem
LG Bonn - 7 O 233/08
Landgericht Bonn vom 30.09.2008
- Inhalt
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- Sachgebiet: Recht (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften Tenor: Der Beklagte wird verurteilt, an die
- berechtigender Grund, denn das gepachtete Recht ist nicht mit einem Mangel behaftet. Das Pachtrevier weist auch
- Möglichkeit zur Ausnutzung des Rechts beeinträchtigt hat. Ein solcher Fall liegt hier jedoch nicht vor. Keine
VG Düsseldorf - 15 L 1255/04
Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 10.05.2004
- Inhalt
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- dem Bereich des öffentlichen Recht zuzuordnen ist. Denn der Antragsgegner stützt seine strittigen
- Maßnahmen der Eingriffsverwaltung auf das in Anspruch genommene Recht, Regelungen zur Gestaltung der
- die Körperschaft geübte Verwaltungspraxis mit geprägt wird, sowie aus den allgemein geltenden
- Außendarstellung der Hochschule zu treffen. Dies berührt Belange des öffentlichen Rechts, weil die
- vom 28. Januar 2003 (GV NRW S. 36), eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist und ihre öffentliche
LAG Rheinland-Pfalz - 5 Sa 1238/03
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 20.01.2004
- Inhalt
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- anerkanntes Recht, dass der Arbeitgeber das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers in Bezug auf
- Abs. 1 GG berufen kann. Zwar ist (auch) das Recht des Arbeitgebers zur freien Meinungsäußerung über
- seinen Arbeitnehmer verfassungsrechtlich abgesichert. Dieses Recht des Arbeitgebers findet nach der
- recht die tatbestandlichen Voraussetzungen eines entsprechenden - vom BAG aus den §§ 242 und 1004 BGB
- der Beklagten ist zu allgemein gehalten, um eine Beweisaufnahme anordnen zu können (zivilprozessuales
BPatG - 27 W (pat) 109/03
Bundespatentgericht vom 30.09.2003
- Inhalt
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- Beschwerde ist unbegründet. Die Markenstelle hat den Widerspruch zu Recht wegen mangelnder
- relations" allgemein geläufige "PR" angesichts dieses völlig neben dem Inhalt der Widerspruchsmarke
- GRUR 1999, 240, 241 – STEPHANSKRONE I; GRUR 2002, 543 – BIG). Auch in einem solchen Fall reicht aber
BPatG - 29 W (pat) 163/99
Bundespatentgericht vom 05.04.2000
- Inhalt
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- (ausgenommen Möbel)" zu Recht die Eintragung versagt. 1.1Wie die Markenstelle zutreffend ausgeführt hat
- - Deutsch, 1985). Wie die Anmelderin nicht bestreitet und wie allgemein bekannt ist, wird "net
- zu entscheiden war noch die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen
LSG Niedersachsen-Bremen - L 9 U 375/00
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vom 15.01.2003
- Inhalt
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- mündliche Verhandlung. Die zulässige Berufung ist nicht begründet. Das SG hat zu Recht erkannt, dass der
- medizinische Grundauffassung entspricht auch den soeben allgemein formulierten medizinischen Kriterien
- der Orthopäde Dr. C. spricht in seinem Befundbe-richt an das SG Stade davon, dass eine berufliche
OLG Düsseldorf - VII-Verg 45/03
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 01.10.2003
- Inhalt
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- Vergabekammer zu Recht entschieden, dass die Antragsgegnerin den Zuschlag noch nicht an die
- Unterlagen beim Auftraggeber. Skontofristen unter 10 Tagen können nicht akzeptiert werden." 1920Die allgemein
- Beigelade-ne 50 % als Gesamtschuldner. Von den erstinstanzlichen, zur zweckentsprechenden Rechts
VerfG Brandenburg - VfGBbg 6/95
Verfassungsgericht des Landes Brandenburg vom 24.03.2003
- Inhalt
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- Beschwerdeführerinnen in ihrem recht auf kommunale Selbstverwaltung und sind nichtig. 2. ... Gründe I. 1Die
- ), und hat sich allgemein auf den Standpunkt gestellt, daß Gegenstand einer kommunalen
- Gemeindeverwaltung, zu Wort zu melden, reicht nicht aus. Eine Anhörung nach Art. 98 Abs. 2 Satz 3 LV setzt