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OLG Dresden - 22 UF 563/01 L
Oberlandesgericht Dresden vom 08.11.2001
- Inhalt
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- verfahrensmäßigen Folgen beim Tod einer Partei, sondern ganz allgemein zu für die Unterbrechung und
- unterschieden. Während der erste Abschnitt allgemeine Vorschriften für das Verfahren in den in § 606 Abs
- Scheidungssache entschieden wird (KG, FamRZ 1984, 495, rechte Spalte; OLG Hamm, FamRZ 1980, 702 ff, 703 linke
- Beschluss vom 15.02.1984 (NJW 1984, 2829 ff., Seite 1830 rechte Spalte) aus. Gleichwohl wendet er für
OLG Karlsruhe - 1 U 85/08
Oberlandesgericht Karlsruhe vom 01.12.2008
- Inhalt
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- eigenem sowie abgetretenem Recht ihres Ehemanns vom Beklagten gemäß §§ 433 Abs. 1 Satz 2, 434 Abs. 1
- Beklagten bestrittenen Vorbringens hatte die Klägerin – wie vom Landgericht völlig zu Recht
- Fahrzeugs nicht zu belegen. Dies gilt schon deshalb, weil unbestritten sowie auch allgemein bekannt die
- Käufer daher nach Art der Sache erwarten kann, bestimmt sich allgemein aus Sicht eines
- allgemein bekannt thematisiert, dass Alfa Romeo nicht zuletzt infolge entsprechender Werbung, Produkt
EuGH - C-58/01
Europäischer Gerichtshof vom 25.09.2003
- Inhalt
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- Auszahlung von Steuerkrediten an die Dividendenempfänger betreffen.“ Das nationale Recht 5. Nach
- Aktionäre weitergibt. 15. Nach dem Recht des Vereinigten Königreichs erhält eine nicht im Vereinigten
- Richtlinie in das niederländische Recht die Quellensteuer von 5 % auf die Dividenden, die die in den
- 17. Februar 2000 die Auffassung, dass die Abgabe von 5 % nach britischem Recht eine Steuer sei und
- die Einstufung des Abzugs von 5 % als Steuer nach britischem Recht beanstandete. 31. Der High Court
OVG Nordrhein-Westfalen - 11 A 1752/04
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 02.03.2006
- Inhalt
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- Planfeststellungsbeschluss sei rechtswidrig. Das zugelassene Bergbauvorhaben verletze ihr Eigentumsrecht und ihr Recht
- Rahmenbetriebsplanzulassung einer UVP bedürfe. Denn zum einen begründe das UVP-Recht keine selbständigen Verfahrensrechte
- Vorgaben beruhende Recht der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), vermag der Klage nicht zum Erfolg
- ) genannten Erwägungen scheidet auch ein auf das UVP- Recht gestützter Aufhebungsantrag aus. Die
- ) Das Bergrecht vermittelt dem Oberflächeneigentümer kein wehrfähiges Recht auf eine frühzeitige
OLG Dresden - WVerg 5/05
Oberlandesgericht Dresden vom 13.03.2017
- Inhalt
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- nachteilige abschließende Vergabeentscheidung ausgelöst wird. Erst recht entsteht sie nicht 6 erst
- reichen allgemein gehaltene Wendungen wie die, dass vieles falsch gelaufen und das Vorgehen der
- überflüssig. Zwar steht die aus § 107 Abs. 3 GWB folgende Obliegenheit - zu Recht - unter dem letztlich aus
- Nachprüfungsantrag insoweit erst recht als unzulässig darstellen. Der an dieser Überlegung geäußerten Kritik (vgl
- Vertragsschlusses allgemein zwischen VOB/A und VOL/A einerseits und dem Verhandlungsverfahren nach VOF
BSG - B 2 U 3/12 R
Bundessozialgericht vom 18.06.2013
- Inhalt
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- zurückgewiesen. Zur Begründung seines Urteils vom 3.11.2011 hat es ausgeführt, auf das Recht der
- ehemaligen DDR, in Frankreich und Tschechien beruhten auf unterschiedlichen, vom Recht der gesetzlichen
- ) abweisende Urteil des SG zu Recht zurückgewiesen. Die Ablehnung der Anerkennung einer Wie-BK im
- eingetretenen Erkrankung als BK nach dem Recht der gesetzlichen Unfallversicherung ist nach §§ 212
- § 1150 Abs 2 Satz 1 RVO gelten solche Krankheiten, die nach dem im Beitrittsgebiet geltenden Recht BKen
FG Münster - 11 K 4747/00 G
Finanzgericht Münster vom 09.05.2003
- Inhalt
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- sich - allgemein - der Umfang der freiberuflich ausgeübten Tätigkeit ändern könne, ohne dass hiervon
- allgemein fortgeschrittenen Kommunikationsmöglichkeiten weniger Zeit für den einzelnen Auftrag. In diesem
- in den angefochtenen Feststellungsbescheiden die Einkünfte des Kl. zu Recht als gewerblich
- nicht auszugehen. Abgesehen davon, dass diese Angaben nur allgemein gehalten sind, stehen auch
- . zu deren Vorbildung allgemein und spezieller Ausbildung bei ihm nicht in Frage gestellt. 74Auf den
HessVGH - 2 UE 2753/89
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 10.03.1992
- Inhalt
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- Wissenschaft Aussicht auf Anerkennung einer noch nicht allgemein verbreiteten Behandlungsmethode bestehe
- medizinischen Praxis nicht allgemein angewendet würden. Im übrigen seien, wie sich aus einer weiteren
- , ist rechtswidrig und verletzt den Kläger in seinem Recht auf fehlerfreie Ermessensausübung; da die
- Versuche mit wissenschaftlich allgemein anerkannten Mitteln erfolglos geblieben sind (vgl. - zum nordrhein
- nicht allgemein anerkannter Behandlungsmethoden kommt es im vorliegenden Zusammenhang nicht an; denn
BFH - Pfändung einer Domain als Vermögensrecht möglich
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 11.01.2021
- Inhalt
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- ), sondern mit Rücksicht auf die allgemeine Rechts- und Verkehrssicherheit auch für andere Personen
- , Drittschuldner), sondern mit Rücksicht auf die allgemeine Rechts- und Verkehrssicherheit auch für andere
- Bundesrecht (§ 118 Abs. 1 Satz 1 FGO). Das FG hat zwar zu Recht entschieden, dass eine Internet
- Ansprüche, Forderungen und Rechte gepfändet sind, nicht mehr an die Vollstreckungsschuldnerin leisten
- die Ansprüche, Forderungen und Rechte gepfändet wurden, durfte die Klägerin nicht mehr an den
OVG Nordrhein-Westfalen - 16 A 343/06
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 29.05.2008
- Inhalt
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- Förderung durch ihn, den Beklagten, bezwecke nicht allgemein und damit parallel zur Landesförderung
- an den spezifischen örtlichen Gegebenheiten nicht gegen geltendes Recht verstoße. Aus den genannten
- bereits unmittelbar aus dem Schwangerschaftskonfliktgesetz, da dort allgemein von einer
- Sicherstellung eines ausreichenden Angebotes für die allgemeine Beratung in Fragen der
- Fortsetzungsfeststellungsklage oder aber die allgemeine Feststellungsklage nach § 43 VwGO die statthafte Klageart
OLG Frankfurt - 16 U 183/07
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 06.11.2008
- Inhalt
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- Revision wird zugelassen. Gründe 1A. Die Klägerin macht gegen die Beklagte aus abgetretenem Recht einen
- wie folgt: „Die Ermittlerin kann, soweit nach dem jeweils anwendbaren Recht zulässig, die Bedingungen
- nicht begründet. Die Klägerin habe keinen Anspruch aus dem durch die Globalurkunde verbrieften Recht
- . 24 Das Landgericht hat die Klage im Ergebnis zu Recht abgewiesen. 25 Die Beklagte war zwar entgegen
- geben mag und die Anlage im Hinblick auf die Position der Beklagten als Market Maker mit dem Recht
OVG Nordrhein-Westfalen - 10A D 115/99.NE
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 19.06.2002
- Inhalt
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- Antragsteller durch die Festsetzung nicht verkannt. Ein Eingriff in nach früherem Recht entstandene Rechte
- unmittelbar das dingliche Recht abgeleitet werden könne. Dazu gehöre auch, dass der Kreis der
- Personenkreises zu belastenden Fläche" begründet selbst das Recht noch nicht und damit auch noch keine
- Verfahren nach § 41 BauGB einen Anspruch darauf, dass das Recht gegen Entschädigung begründet wird
- . Das Recht selbst ist bei seiner Begründung, z. B. durch Bestellung und Eintragung einer (öffentlich
BGH - AnwZ (B) 36/05
Bundesgerichtshof vom 06.04.2005
- Inhalt
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- , dem Antragsteller das Recht zur Führung der Bezeichnung "Fachanwalt für Steuerrecht" zu verleihen
- vorzunehmen. (1) Zu Recht ist der Anwaltsgerichtshof davon ausgegangen, dass es 12sich bei den unter Nr. 1 bis
- Frage, ob die verauslagte Kapitalertragsteuer zu Recht erhoben wurde, wenigstens erheblich sein
- unterschiedliche Lebenssachverhalte dar. 28 der Fallbearbeitung allgemein - losgelöst vom einzelnen Fall - anders
- Steuererklärungen nicht eingeführt hat. Es kann allgemein nicht davon ausgegangen werden, dass weniger
OLG Hamm - 15 W 23/06
Oberlandesgericht Hamm vom 03.08.2006
- Inhalt
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- Recht zu Grunde zu legen ist. Nach Art. 19 Abs.1 S. 1 EGBGB unterliegt nämlich die Abstammung eines
- Kindes dem Recht des Staates, in dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Im vorliegenden
- Fall gilt daher deutsches Recht, weil das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt bei der sorgeberechtigten
- stammt. 24a) Welches Recht auf die Eheschließung der Beteiligten zu 1) und 2) anzuwenden ist, bestimmt
- . 13 Abs. 1 EGBGB berufenen Recht. 26Gegen die Formwirksamkeit der Eheschließung bestehen keine
BSG - S 29 EG 183/02
Bundessozialgericht vom 18.02.2004
- Inhalt
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- allgemein gültige Diskriminierungsverbot für türkische Staatsangehörige gelte seit der Fassung der ARB vom
- Vorschriften als unmittelbar im Bundesgebiet geltendes Recht revisibel. Die Revision ist nicht begründet. Das
- (vgl BVerfGE 52, 187, 203) Vorrang gegenüber nationalem Recht (vgl EuGH Slg 1964, 1251, 1269 ff; BVerfG
- Recht gibt es mit § 79 Abs 2 Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) eine Regelung, die im
- Beschränkung nach dem innerstaatlichen - hier also deutschen - Recht. Die Rechtsprechung des EuGH überlässt