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OLG Dresden - 22 UF 563/01 L

Oberlandesgericht Dresden vom 08.11.2001
Inhalt
  • verfahrensmäßigen Folgen beim Tod einer Partei, sondern ganz allgemein zu für die Unterbrechung und
  • unterschieden. Während der erste Abschnitt allgemeine Vorschriften für das Verfahren in den in § 606 Abs
  • Scheidungssache entschieden wird (KG, FamRZ 1984, 495, rechte Spalte; OLG Hamm, FamRZ 1980, 702 ff, 703 linke
  • Beschluss vom 15.02.1984 (NJW 1984, 2829 ff., Seite 1830 rechte Spalte) aus. Gleichwohl wendet er für

OLG Karlsruhe - 1 U 85/08

Oberlandesgericht Karlsruhe vom 01.12.2008
Inhalt
  • eigenem sowie abgetretenem Recht ihres Ehemanns vom Beklagten gemäß §§ 433 Abs. 1 Satz 2, 434 Abs. 1
  • Beklagten bestrittenen Vorbringens hatte die Klägerin – wie vom Landgericht völlig zu Recht
  • Fahrzeugs nicht zu belegen. Dies gilt schon deshalb, weil unbestritten sowie auch allgemein bekannt die
  • Käufer daher nach Art der Sache erwarten kann, bestimmt sich allgemein aus Sicht eines
  • allgemein bekannt thematisiert, dass Alfa Romeo nicht zuletzt infolge entsprechender Werbung, Produkt

EuGH - C-58/01

Europäischer Gerichtshof vom 25.09.2003
Inhalt
  • Auszahlung von Steuerkrediten an die Dividendenempfänger betreffen.“ Das nationale Recht 5. Nach
  • Aktionäre weitergibt. 15. Nach dem Recht des Vereinigten Königreichs erhält eine nicht im Vereinigten
  • Richtlinie in das niederländische Recht die Quellensteuer von 5 % auf die Dividenden, die die in den
  • 17. Februar 2000 die Auffassung, dass die Abgabe von 5 % nach britischem Recht eine Steuer sei und
  • die Einstufung des Abzugs von 5 % als Steuer nach britischem Recht beanstandete. 31. Der High Court

OVG Nordrhein-Westfalen - 11 A 1752/04

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 02.03.2006
Inhalt
  • Planfeststellungsbeschluss sei rechtswidrig. Das zugelassene Bergbauvorhaben verletze ihr Eigentumsrecht und ihr Recht
  • Rahmenbetriebsplanzulassung einer UVP bedürfe. Denn zum einen begründe das UVP-Recht keine selbständigen Verfahrensrechte
  • Vorgaben beruhende Recht der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), vermag der Klage nicht zum Erfolg
  • ) genannten Erwägungen scheidet auch ein auf das UVP- Recht gestützter Aufhebungsantrag aus. Die
  • ) Das Bergrecht vermittelt dem Oberflächeneigentümer kein wehrfähiges Recht auf eine frühzeitige

OLG Dresden - WVerg 5/05

Oberlandesgericht Dresden vom 13.03.2017
Inhalt
  • nachteilige abschließende Vergabeentscheidung ausgelöst wird. Erst recht entsteht sie nicht 6 erst
  • reichen allgemein gehaltene Wendungen wie die, dass vieles falsch gelaufen und das Vorgehen der
  • überflüssig. Zwar steht die aus § 107 Abs. 3 GWB folgende Obliegenheit - zu Recht - unter dem letztlich aus
  • Nachprüfungsantrag insoweit erst recht als unzulässig darstellen. Der an dieser Überlegung geäußerten Kritik (vgl
  • Vertragsschlusses allgemein zwischen VOB/A und VOL/A einerseits und dem Verhandlungsverfahren nach VOF

BSG - B 2 U 3/12 R

Bundessozialgericht vom 18.06.2013
Inhalt
  • zurückgewiesen. Zur Begründung seines Urteils vom 3.11.2011 hat es ausgeführt, auf das Recht der
  • ehemaligen DDR, in Frankreich und Tschechien beruhten auf unterschiedlichen, vom Recht der gesetzlichen
  • ) abweisende Urteil des SG zu Recht zurückgewiesen. Die Ablehnung der Anerkennung einer Wie-BK im
  • eingetretenen Erkrankung als BK nach dem Recht der gesetzlichen Unfallversicherung ist nach §§ 212
  • § 1150 Abs 2 Satz 1 RVO gelten solche Krankheiten, die nach dem im Beitrittsgebiet geltenden Recht BKen

FG Münster - 11 K 4747/00 G

Finanzgericht Münster vom 09.05.2003
Inhalt
  • sich - allgemein - der Umfang der freiberuflich ausgeübten Tätigkeit ändern könne, ohne dass hiervon
  • allgemein fortgeschrittenen Kommunikationsmöglichkeiten weniger Zeit für den einzelnen Auftrag. In diesem
  • in den angefochtenen Feststellungsbescheiden die Einkünfte des Kl. zu Recht als gewerblich
  • nicht auszugehen. Abgesehen davon, dass diese Angaben nur allgemein gehalten sind, stehen auch
  • . zu deren Vorbildung allgemein und spezieller Ausbildung bei ihm nicht in Frage gestellt. 74Auf den

HessVGH - 2 UE 2753/89

Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 10.03.1992
Inhalt
  • Wissenschaft Aussicht auf Anerkennung einer noch nicht allgemein verbreiteten Behandlungsmethode bestehe
  • medizinischen Praxis nicht allgemein angewendet würden. Im übrigen seien, wie sich aus einer weiteren
  • , ist rechtswidrig und verletzt den Kläger in seinem Recht auf fehlerfreie Ermessensausübung; da die
  • Versuche mit wissenschaftlich allgemein anerkannten Mitteln erfolglos geblieben sind (vgl. - zum nordrhein
  • nicht allgemein anerkannter Behandlungsmethoden kommt es im vorliegenden Zusammenhang nicht an; denn

BFH - Pfändung einer Domain als Vermögensrecht möglich

Rechtsanwalt Jan Gerth vom 11.01.2021
Inhalt
  • ), sondern mit Rücksicht auf die allgemeine Rechts- und Verkehrssicherheit auch für andere Personen
  • , Drittschuldner), sondern mit Rücksicht auf die allgemeine Rechts- und Verkehrssicherheit auch für andere
  • Bundesrecht (§ 118 Abs. 1 Satz 1 FGO). Das FG hat zwar zu Recht entschieden, dass eine Internet
  • Ansprüche, Forderungen und Rechte gepfändet sind, nicht mehr an die Vollstreckungsschuldnerin leisten
  • die Ansprüche, Forderungen und Rechte gepfändet wurden, durfte die Klägerin nicht mehr an den

OVG Nordrhein-Westfalen - 16 A 343/06

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 29.05.2008
Inhalt
  • Förderung durch ihn, den Beklagten, bezwecke nicht allgemein und damit parallel zur Landesförderung
  • an den spezifischen örtlichen Gegebenheiten nicht gegen geltendes Recht verstoße. Aus den genannten
  • bereits unmittelbar aus dem Schwangerschaftskonfliktgesetz, da dort allgemein von einer
  • Sicherstellung eines ausreichenden Angebotes für die allgemeine Beratung in Fragen der
  • Fortsetzungsfeststellungsklage oder aber die allgemeine Feststellungsklage nach § 43 VwGO die statthafte Klageart

OLG Frankfurt - 16 U 183/07

Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 06.11.2008
Inhalt
  • Revision wird zugelassen. Gründe 1A. Die Klägerin macht gegen die Beklagte aus abgetretenem Recht einen
  • wie folgt: „Die Ermittlerin kann, soweit nach dem jeweils anwendbaren Recht zulässig, die Bedingungen
  • nicht begründet. Die Klägerin habe keinen Anspruch aus dem durch die Globalurkunde verbrieften Recht
  • . 24 Das Landgericht hat die Klage im Ergebnis zu Recht abgewiesen. 25 Die Beklagte war zwar entgegen
  • geben mag und die Anlage im Hinblick auf die Position der Beklagten als Market Maker mit dem Recht

OVG Nordrhein-Westfalen - 10A D 115/99.NE

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 19.06.2002
Inhalt
  • Antragsteller durch die Festsetzung nicht verkannt. Ein Eingriff in nach früherem Recht entstandene Rechte
  • unmittelbar das dingliche Recht abgeleitet werden könne. Dazu gehöre auch, dass der Kreis der
  • Personenkreises zu belastenden Fläche" begründet selbst das Recht noch nicht und damit auch noch keine
  • Verfahren nach § 41 BauGB einen Anspruch darauf, dass das Recht gegen Entschädigung begründet wird
  • . Das Recht selbst ist bei seiner Begründung, z. B. durch Bestellung und Eintragung einer (öffentlich

BGH - AnwZ (B) 36/05

Bundesgerichtshof vom 06.04.2005
Inhalt
  • , dem Antragsteller das Recht zur Führung der Bezeichnung "Fachanwalt für Steuerrecht" zu verleihen
  • vorzunehmen. (1) Zu Recht ist der Anwaltsgerichtshof davon ausgegangen, dass es 12sich bei den unter Nr. 1 bis
  • Frage, ob die verauslagte Kapitalertragsteuer zu Recht erhoben wurde, wenigstens erheblich sein
  • unterschiedliche Lebenssachverhalte dar. 28 der Fallbearbeitung allgemein - losgelöst vom einzelnen Fall - anders
  • Steuererklärungen nicht eingeführt hat. Es kann allgemein nicht davon ausgegangen werden, dass weniger

OLG Hamm - 15 W 23/06

Oberlandesgericht Hamm vom 03.08.2006
Inhalt
  • Recht zu Grunde zu legen ist. Nach Art. 19 Abs.1 S. 1 EGBGB unterliegt nämlich die Abstammung eines
  • Kindes dem Recht des Staates, in dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Im vorliegenden
  • Fall gilt daher deutsches Recht, weil das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt bei der sorgeberechtigten
  • stammt. 24a) Welches Recht auf die Eheschließung der Beteiligten zu 1) und 2) anzuwenden ist, bestimmt
  • . 13 Abs. 1 EGBGB berufenen Recht. 26Gegen die Formwirksamkeit der Eheschließung bestehen keine

BSG - S 29 EG 183/02

Bundessozialgericht vom 18.02.2004
Inhalt
  • allgemein gültige Diskriminierungsverbot für türkische Staatsangehörige gelte seit der Fassung der ARB vom
  • Vorschriften als unmittelbar im Bundesgebiet geltendes Recht revisibel. Die Revision ist nicht begründet. Das
  • (vgl BVerfGE 52, 187, 203) Vorrang gegenüber nationalem Recht (vgl EuGH Slg 1964, 1251, 1269 ff; BVerfG
  • Recht gibt es mit § 79 Abs 2 Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) eine Regelung, die im
  • Beschränkung nach dem innerstaatlichen - hier also deutschen - Recht. Die Rechtsprechung des EuGH überlässt