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AG Düsseldorf - 53 C 1736/08
Amtsgericht Düsseldorf vom 23.07.2008
- Inhalt
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- und konnte daher von der Klägerin durch eine Allgemeine Geschäftsbedingungen im Mietvertrag nicht
- grundsätzlich nur eine nähere konkrete Ausgestaltung bestehender Rechte und Pflichten der Mieter
- mietvertraglich bzw. gesetzlich eingeräumte Rechte wesentlich eingeschränkt oder gar aufgehoben werden (Emmerich
- Mietobjektes entstanden ist oder nicht bzw. ob es nach feuchtschwangerer Luft im Treppenhaus riecht oder
EuG - T-81/00
Gericht der Europäischen Union vom 14.05.2002
- Inhalt
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- Verwaltungsverfahren nicht bestritten, und die Kommission konnte zu Recht davon ausgehen, dass das Verfahren
- Verkaufstechniken oder zur Einführung in die Informatik). Die Kommission konnte aber zu Recht annehmen, dass
- (Fünfte Kammer) für Recht erkannt und entschieden: 1.Die Entscheidung C(99)3684 der Kommission vom 30
- (Allgemeine Verwaltungsausgaben) geltend macht, so ergibt sich ein zuschussfähiger Betrag von 30 000
- (Allgemeine Verwaltungsausgaben) die Ausgaben für den Kauf von Papier und Tintenpatronen für das
OLG Düsseldorf - K 8 05/094
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 06.07.2006
- Inhalt
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- Stromlieferung zu zahlen habe, 8 Ct auf Netzentgelte allgemein entfielen und davon 25 ca. 1,3 Ct/kWh auf die
- Gründen zu Recht abgelehnt worden ist. 29c) Die Entscheidung der Beschwerdegegnerin, nicht die
- das Recht der Beschwerdeführerin, ihren Standpunkt im Verwaltungsverfahren anderweitig vorzutragen
- Beteiligte im Sinne des § 29 Abs. 1 S. 1 VwVfG und hat damit kein Recht auf Akteneinsicht. 35 IV
- nicht erforderlich und wegen des Eingriffs in die Rechte der beteiligten Unternehmen jedenfalls nicht
FG Münster - 7 K 7481/99 E
Finanzgericht Münster vom 28.12.2000
- Inhalt
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- werden. 36 1. Der BFH hat nach neuerer Rechtsprechung allgemein für Verträge zwischen nahen
- einen längeren Zeitraum hinweg von ihrem Recht, eine Anpassung der Rente zu verlangen, keinen
- Differenzierung ist für den rechtlichen Laien allgemein nicht ohne weiteres verständlich. Der Senat hält
- : muß), ohne daß jedoch das Ausmaß der Veränderung bereits bindend festgelegt wird (vgl. allgemein von
- leisten ist. Die Parteien behalten sich alle Rechte aus § 323 ZPO vor." Wegen weiterer Einzelheiten
VG Gelsenkirchen - 19 K 2071/00
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen vom 22.02.2002
- Inhalt
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- Tenor gefasst. Für den hier relevanten Sorgerechtsbereich, das Recht auf Inanspruchnahme
- recht kein rechtlich schützenswertes Interesse in Bezug auf eine Maßnahme, deren Funktion sich in der
- Beklagten als Verwaltungsakt dienlich wäre, oder ob er bei sachgerechtem Verständnis als allgemeine
- subjektivöffentlichen Rechte verleiht. Die fachliche Mitwirkung Dritter an dem Hilfeplangespräch dient
- Verwirklichung eigener Rechte gehen muss. Wie oben bereits dargelegt, fehlt es jedoch an einer eigenständigen
BGH - III ZR 294/02
Bundesgerichtshof vom 08.05.2003
- Inhalt
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- die Richter Streck, Schlick, Dörr und Galke für Recht erkannt: Auf die Revision der Klägerin wird das
- Finanzamts verletzte der Beklagte, wie die Revision zu Recht rügt, seine Pflichten aus dem ihm von der
- rechtmäßig gebilligt hat, greift hier nicht ein. Er ist nur eine allgemeine Richtlinie (vgl. BGHZ 134
- 2001 wird zurückgewiesen. Die Kosten der Rechtsmittelzüge hat der Beklagte zu tragen. Von Rechts
- allgemeiner Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, daß die Eintragung eines Rechts oder einer
BPatG - 29 W (pat) 357/00
Bundespatentgericht vom 30.10.2002
- Inhalt
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- , Arbeit zu leisten“ und allgemein „Tatkraft, Kraft, Schwung, Nachdruck“ (Wahrig, Deutsches Wörterbuch
- sowie das breite Publikum, der Abnehmer von Strom, Gas, oder Wärme –, gegenwärtig allgemein mit
- , worauf die Anmelderin zu Recht hingewiesen hat, dass sich in verschiedenen Industriezweigen und Branchen
BPatG - 24 W (pat) 26/06
Bundespatentgericht vom 19.02.2008
- Inhalt
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- der angemeldeten Marke zu Recht die Eintragung versagt, weil ihr in Bezug auf die beanspruchten
- “). Dies gilt zunächst für die im Deutschen allgemein geläufigen Wörter „individuell · flexibel
- die gebräuchliche und allgemein bekannte Abkürzung für „Informationstechnologie“ (vgl. u. a
BGH - IV ZR 187/03
Bundesgerichtshof vom 07.07.2004
- Inhalt
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- Richterin Dr. Kessal-Wulf und den Richter Felsch auf die mündliche Verhandlung vom 7. Juli 2004 für Recht
- rechtsgeschäftlichen Erklärungen kommt schon allgemein grundsätzliche Bedeutung zu, § 133 BGB; bei
- des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Von Rechts wegen Tatbestand: Die
- keinerlei Rechte an ihrem Grundbesitz erhalten, "der Besitz bleibt in vollem Umfang unserer Tochter
- gemeinschaftlichen Testament Rechte herleiten will (vgl. BGH, aaO unter II 2 a; OLG Hamm aaO; MünchKomm
OLG Düsseldorf - Zur Haftung des Anschlussinhabers für Urheberrechtsverletzungen über ungesichertes WLAN
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 26.07.2018
- Inhalt
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- bisherigen Rechtsprechung zu Recht als Unterlassungsantrag formuliert hatte, ist gemäß § 97 Abs. 1 UrhG
- Recht auf unternehmerische Freiheit auf Seiten des Diensteanbieters (Art. 16 der Charta) und das
- Recht auf Informationsfreiheit auf Seiten des Empfängers (Art. 11 der Charta). Es obliege daher den
- hingegen geeignet, sowohl das Recht des Anbieters, den Zugang zu einem Kommunikationsnetz zu vermitteln
- , als auch das Recht des Empfängers auf Informationsfreiheit einzuschränken, ohne in den
LSG Niedersachsen-Bremen - L 3 KA 14/01
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vom 19.09.2001
- Inhalt
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- vorgesehenen Budgetregelungen mit höherrangigem Recht nicht zu vereinbaren seien. Es handele sich der
- Recht in Einklang (vgl. dazu und zum Folgenden BSG, Urteil vom 08. März 2000 – B 6 KA 7/99 R – SozR 3
- . 1 Satz 2 GG dar. Diese Regelungen müssen den allgemein bei Eingriffen in die Berufsfreiheit zu
- CE, Paris u.a. 2000, Art. 12 Rn. 9). Letztlich sieht sich der Kläger auch nicht im seinem Recht zur
- Recht darauf haben, dass die mit ihm (bislang wohl eher theoretisch) konkurrierenden Kollegen aus
LSG Bayern - L 2 U 234/03
Bayerisches Landessozialgericht vom 19.11.2003
- Inhalt
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- . erklärte am gleichen Tag, das CT zeige gering- bis mäßiggradige allgemeine degenerative Veränderungen
- Kniegelenk nichts zu tun, es handle sich um eine Wurzelirritation L5/S1 rechts. Der Radiologe Dr. S
- die Diagnosen gestellt: Zustand nach LWK 5-Kontusion, initiale Gonarthrose rechts, dringender
- Kniearthrose rechts und Senk-Spreizfüßen sowie wegen Beschwerden im Bereich der Lendenwirbelsäule
- . Grades am medialen Femurcondylus rechts vor. Es erfolgte eine Arthroskopie des rechten Knies. Die
OVG Saarland - 2 A 486/09
Oberverwaltungsgericht des Saarlandes vom 01.04.2010
- Inhalt
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- allgemein für den Vollzug des Ausländergesetzes notwendige Unterlagen "beizubringen", wobei die
- Reiseausweises gemäß § 5 AufenthV abgewiesen wurde. (vgl. dazu allgemein etwa OVG des Saarlandes
- Gegenstand des Vorbringens der Beteiligten. Das wurde in dem angegriffenen Urteil zu Recht angenommen. Dem
- “. Das Verwaltungsgericht hat in dem Zusammenhang zu Recht festgestellt, dass der Kläger ersichtlich
- lässt“. Nach § 82 Abs. 1 Satz 1 AufenthG hat der Ausländer vielmehr allgemein für den Vollzug des
OLG Karlsruhe - 6 U 45/13
Oberlandesgericht Karlsruhe vom 22.01.2014
- Inhalt
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- angebotenen Tätigkeiten im Einzelnen aufzuführen. Die neue Gesetzesfassung verweise vielmehr allgemein
- , die denselben Wortstamm enthalte, sei nicht erkennbar. „Buchhalter“ sei eine konkrete und allgemein
- einen Blick in das Steuerberatungsgesetz, das nicht allgemein bekannt sei. Der Verbraucher habe
- geänderten Antrag Erfolg. 201. Wie das Landgericht zu Recht angenommen hat, ist die Klägerin als
- Voraussetzungen erfüllt. Sie ist damit - wie das Landgericht zu Recht festgestellt hat -berechtigt, die in
LSG Niedersachsen-Bremen - L 1 RA 225/02
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vom 20.02.2003
- Inhalt
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- . Demhingegen wäre für Ansprüche ab dem 1. Juli 2001 das neue Recht des Neunten Buches
- zu Recht getroffen, da insbesondere die persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen
- Leistungen bewilligt und erbracht hat. Dies wird von der Klägerin zu Recht auch nicht in Abrede genommen
- der Klägerin auch zu Recht nicht eingefordert worden (vgl. hierzu beispielhaft: LSG Niedersachsen
- Gesetzes der §§ 9ff. SGB VI zu erreichen. Das Recht der Rehabilitation gem. §§ 9ff. SGB VI, insbesondere