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SozG Leipzig - S 8 KR 310/05
Sozialgericht Leipzig vom 21.12.2006
- Inhalt
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- ist damit den Krankenkassen das Recht zuzubilligen, eine Krankenhausabrechnung auch rechnerisch bzw
- in Zweifelsfällen über den MDK das Recht der Ü-berprüfung zusteht (§ 275 Abs. 1 Nr. 1 SGB V), nicht
- zu erhalten. Zu Recht weist die Klägerin darauf hin, dass nur noch durch eine stationäre Aufnahme
- Krankenhausarztes die Aufenthalts-dauer über mindestens einen Tag und eine Nacht erstreckt. Zu Recht
- Versorgung im Krankenhaus notwendig sind, sowie Unterkunft und Verpfle-gung; sie umfassen allgemeine
OLG Dresden - 3 W 876/09
Oberlandesgericht Dresden vom 17.12.2009
- Inhalt
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- eigenem und abgetretenem Recht seiner 4 Ehefrau die Verkäuferin mit Klageschrift vom 19.02.2004 vor dem
- Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart (a.a.O.) angenommen hat, muss nicht allgemein entschieden
- Kapitalanlagemodellen der vorliegenden eindrucksvollen Art ist es in der Vergangenheit nicht selten, sondern sogar recht
- . Hier dagegen ist schon keine Auflassung erklärt worden und erst recht nicht die
- Verletzung des Rechts beruht, § 27 Abs. 1 FGG a.F., § 546 ZPO. Da es weiterer tatrichterlicher
LG Bonn - 14 O 106/02
Landgericht Bonn vom 20.02.2003
- Inhalt
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- für Handelssachen Entscheidungsart: Urteil Aktenzeichen: 14 O 106/02 Sachgebiet: Recht (allgemein
- Schadensersatz in Höhe von EURO 25.462,34 gemäß §§ 452,425 Abs. 1, 428 HGB. 16Das Recht des
- Recht, die Annahme der Sendung zu verweigern, nicht Gebrauch (siehe Ziffer 3.2 ihrer AGB), hat die
- - und (Rechts-) Wissenschaften Tenor: Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin EURO 25.462,34
LG Bonn - 3 O 501/90
Landgericht Bonn vom 17.05.1991
- Inhalt
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- . Zivilkammer des Landgerichts Entscheidungsart: Urteil Aktenzeichen: 3 O 501/90 Sachgebiet: Recht (allgemein
- übergegangenem Recht Frau E einen Anspruch auf Schmerzensgeld. 44Die Kläger sind gesetzliche Erben der Frau E
- ist als höchstpersönliches Recht des Verletzten ausgestaltet, so daß es auf eine Ausgleichung
- - und (Rechts-) Wissenschaften Tenor: Der Beklagte wird durch Versäumnisurteil verurteilt, an die
OLG Düsseldorf - I-24 U 195/09
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 04.05.2010
- Inhalt
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- rückständigen Nettomieten für die Zeit von Juni bis Dezember 2005 zu. 51. Ein Recht, die Miete für die
- Mietvertrag des Beklagten ohnehin zum Jahresende 2005 auslief. 132. Die Klägerin hat ihr Recht, die
- durfte und auch eingerichtet hat, dass dieser das Recht auch in Zukunft nicht geltend machen werde
- ist. Hinsichtlich der zeitlichen Voraussetzungen der Verwirkung gilt aber allgemein der Grundsatz
- nicht vor. Für das Umstandsmoment reicht die bloße Untätigkeit des Vermieters – die fehlende
OVG Berlin-Brandenburg - 5 N 12.06
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg vom 09.03.2006
- Inhalt
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- Personengruppen an, sondern es stellt sich allgemein die Frage, ob Bedenken dagegen bestehen, dass die
- Förderung im allgemein die Frage, ob Bedenken dagegen bestehen, dass die Förderung im Wesentlichen von
- Verschiedenbehandlung von Personengruppen jedoch nur dann beeinträchtigt, wenn die Rechte verschiedener
- Einheit oder Fortbildung des Rechts obergerichtlicher Klärung bedarf (vgl. Bundesverwaltungsgericht
LSG Berlin-Brandenburg - L 15 SF 9/09
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 30.12.2008
- Inhalt
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- , welches endgültig entscheidet (allgemein § 178 Satz 1 SGG und für das Verfahren der Kostenfestsetzung
- gesonderte Regelung geschaffen worden. Damit sollte „dem bisherigen Recht entsprechend“ (§ 4 des
- Verwaltungsgerichtsordnung, § 149 Finanzgerichtsordnung), gegen die hierauf ergehenden Beschlüsse aber das Recht der
- auf § 19 BRAGO oder auf das allgemeine Kostenfestsetzungsverfahren verwiesen, sondern mit § 128 eine
BFH - II R 53/06
Bundesfinanzhof vom 02.04.2008
- Inhalt
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- , Grunderwerbsteuern sowie ganz allgemein alle Steuern, Abgaben und Gebühren, die nicht den Charakter von
- -6709) hat für die nach französischem Recht erhobenen Eintragungsgebühren auf ein Baugrundstück
- unberücksichtigt. Diese Erwägungen gelten in gleicher Weise für die nach deutschem Recht erhobene
- Rechtsprechung des EuGH (Urteil in UR 2007, 906 Randnr. 37, m.w.N.): Allgemeine Geltung der
LSG Bayern - L 20 RJ 692/01
Bayerisches Landessozialgericht vom 06.08.2003
- Inhalt
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- Berufung ist nicht begründet. Das SG hat im angefochtenen Urteil zu Recht entschieden, dass der
- Bedenken gegen eine solche Tätigkeit. Aus fachlicher Sicht ist der Kläger, wie das SG zu Recht
- eines Hausmeisters gibt es zwar keine allgemein gültige Aufgabenbeschreibung, da Aufgabenspektrum und
- oder Tätigkeit haben und vor Eintritt der BU die allgemeine Wartezeit erfüllt haben. Berufsunfähig
HessVGH - 5 UE 3140/90
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 16.09.1993
- Inhalt
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- nicht begründet. Das Verwaltungsgericht hat die Klage mit Recht abgewiesen. 18 Die Klage ist vom
- ist aber vom Verwaltungsgericht mit Recht als unbegründet angesehen worden, da der angefochtene
- erhalten blieb. Das ist, worauf der Beklagte und das Verwaltungsgericht mit Recht hingewiesen haben, in
- Haftungsschuldnerin ist. 24 Mit Recht hat das Verwaltungsgericht den Einwand der Klägerin zurückgewiesen, daß
- Verwaltungsgericht mit Recht geglaubt hat, diesen Einwand der Klägerin deshalb für unbeachtlich erklären zu können
LSG Niedersachsen-Bremen - L 11 KA 4/00
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vom 26.03.2003
- Inhalt
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- ausgegangen werden müsse, auch wenn bei Professoren das Arbeitszeit-recht weder unmittelbar noch als
- der Prüfung der Verhältnismäßigkeit des Eingriffs in das durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Recht
- ist zulässig. Das Rechtsmittel hat in der Sache auch Erfolg. Zu Recht hat der Beklagte das Vorliegen
- -60 Stunden angegeben hat. Die Entscheidung des Beklagten ist mit höherrangigem Recht vereinbar
- Beklagten zugrunde liegt, nicht gegen Art. 12 GG. Dieser gewährt dem Einzelnen das Recht, jede Tätigkeit
BSG - B 1 KR 9/12 R
Bundessozialgericht vom 11.09.2012
- Inhalt
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- , denn es verletzt materielles Recht. Die unangegriffenen, den Senat bindenden (§ 163 SGG
- . 11Transsexualismus ist nach dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse eine psychische
- . Maßgeblich sind vielmehr objektive Kriterien, nämlich der allgemein anerkannte Stand der medizinischen
- Kriterien des allgemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse (dazu a). Für das
- durch das Recht der GKV vorgegebenen allgemeinen Grenzen einzuräumen (vgl schon bisher BSG SozR 4-2500
OLG Frankfurt - 6 U 24/05
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 12.05.2005
- Inhalt
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- einen Verstoß gegen §§ 3, 4 Nr. 2 UWG mit Recht verneint. Die beanstandete Werbeaktion ist nicht
- früher allgemein geltende Verbot bestimmter Werbeformen durch eine ausdrückliche Regelung für die
- Unerfahrenheit von Kindern aber ganz allgemein auf ihre Beeinflussbarkeit durch Werbung auswirkt
- Wertreklame üblich geworden. 13 Auf diesem Hintergrund erscheint es fragwürdig, ein Segment der allgemein
- beanstandende Folge der für den Kinofilm betriebenen Werbung, die sich ganz allgemein auf das
BFH - IX R 28/08
Bundesfinanzhof vom 05.06.1997
- Inhalt
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- des FG, die weder durch allgemeine Bezugnahmen auf die Prozessakten und Beiakten (BFH-Urteil vom 21
- rügt der Kläger die Verletzung materiellen Rechts. 6Der Kläger beantragt sinngemäß, das
- Rechte und Pflichten des Klägers. Den Rückgriff auf Aufwendungsersatzansprüche verwehrt der Vorrang der
- vertraglichen Rechte gegenüber dem Ausgleich der aus der erbrachten Leistung resultierenden Vorteile
SozG Aachen - S 11 R 99/05
Sozialgericht Aachen vom 04.07.2006
- Inhalt
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- und führt aus, angesichts insbesondere der anfallsweise auftretenden Stuhlgänge sei ihm der allgemeine
- Schielen rechts, diskrete bis geringfügige Handkraftminderung links, Zustand nach Schädelbasisbruch 1975
- Einwärtsschielen rechts, fehlendes räumliches Sehvermögen, 6. wiederkehrende Kopfschmerzen bei Zustand nach
- Feststellung Rechnung getragen werden. Auch das konkrete Risiko einer Phase vermehrter Aktivität reicht