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BAG - 5 AZN 1358/11
Bundesarbeitsgericht vom 17.01.2012
- Inhalt
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- , Klärungsbedürftigkeit, Entscheidungserheblichkeit und allgemeine Bedeutung für die Rechtsordnung und
- Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts oder eines anderen der im Gesetz genannten Gerichte reicht
- Handhabung des Rechts berühren (vgl. BVerfG 4. November 2008 - 1 BvR 2587/06 - Rn. 19, NZA 2009, 53; BAG
VG Düsseldorf - 15 K 3817/04
Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 23.06.2006
- Inhalt
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- , deren Recht das Führen der ihm von der E Medical University verliehenen Professorenbezeichnung
- diese wegen eines Verstoßes gegen das Länderabkommen als höherrangiges Recht nichtig. Die
- . November 2001 zur Folge. Abgesehen davon sei die Zustimmung aber auch nichtig, weil sie das Recht, die
- ihrer Herkunft auszuweisen, und ihm damit eine nach dem Recht der D strafbare Handlung aufgebe
- nicht ein. Der Kläger habe als im Ausland lebender Deutscher von seinem Recht Gebrauch gemacht, in
BGH - III ZR 139/09
Bundesgerichtshof vom 03.12.2009
- Inhalt
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- Vizepräsidenten Schlick und die Richter Dörr, Dr. Hermann, Hucke und Tombrink für Recht erkannt: Die Revision
- zu Recht haben die Vorinstanzen einen Anspruch des Klägers aus einem Schuldanerkenntnis (§ 781 BGB
- anderen Gegend jedoch als Feldpflanzen anzusehen sind und dass auch durch eine allgemeine
- wird zurückgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Revisionsrechtszugs zu tragen. Von Rechts wegen
BPatG - 33 W (pat) 278/01
Bundespatentgericht vom 16.07.2002
- Inhalt
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- Patentamts die Anmeldung dagegen im Ergebnis zu Recht gemäß § 37 Abs 1 MarkenG zurückgewiesen, da
- ähnlicher Marken kann nicht zu einer Selbstbindung des Patentamts führen und ist erst Recht für das
- der Klasse 36 werden die angesprochenen Verkehrskreise, hier auch das allgemeine Publikum, das
- geringe Unterscheidungskraft reicht aus, um dieses Schutzhindernis zu überwinden (stRspr vgl BGH
BGH - IV ZR 233/03
Bundesgerichtshof vom 24.07.2003
- Inhalt
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- mündliche Verhandlung vom 29. September 2004 für Recht erkannt: Auf die Revision des Klägers wird das
- Revision zu Recht, daß das Berufungsgericht von einem unrichtigen Verständnis des § 2 IV AUB 88
- des in § 2 AUB 88 enthaltenen Katalogs der "Ausschlüsse" wird er sodann erkennen, daß diese allgemeine
- Berufungsgericht zurückverwiesen. Von Rechts wegen Tatbestand: Der Kläger nimmt die Beklagte aus einer
BGH - II ZB 5/13
Bundesgerichtshof vom 11.02.2014
- Inhalt
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- Berufungsgericht hat die beantragte Wiedereinsetzung zu Recht versagt und die Berufung des Beklagten zu
- Recht als unzulässig verworfen, weil bereits nach dem Wiedereinsetzungs- vorbringen ein dem Beklagten
- Berufungsbegründungsfrist gewahrt worden. Hätte es in der Kanzlei des Nebenintervenienten eine (allgemeine) Anweisung des
- eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer
BFH - V R 21/06
Bundesfinanzhof vom 30.01.2006
- Inhalt
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- zurückzuweisen (§ 126 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung --FGO--). 14Zu Recht hat das FG entschieden
- , BStBl II 1981, 161). 31b) Zu Recht hat das FG entschieden, dass § 6 Abs. 1 UStG nicht dahingehend
- bestehende allgemeine Missbrauchsmöglichkeit rechtfertigt allein noch keine Zweifel an der Ausfuhr im konkreten Einzelfall.
- nachprüfbar ergebe. 10Mit der Revision macht das FA Verletzung materiellen Rechts (§ 6 Abs. 1 UStG i.V.m
OLG Celle - 8 U 100/07
Oberlandesgericht Celle vom 13.09.2007
- Inhalt
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- : Bürgerliches Recht Normen: AUB § 7 Leitsatz: 1. Verliert der Versicherte durch einen Unfall eine von zwei
- Richter am Oberlandesgericht ... als Einzelrichter für Recht erkannt: Die Berufung der Klägerin
- privaten Unfallversicherung nicht auf ausschließlich medizinische Gesichtspunkte für die allgemeine
- über seine Rechte mit Zustimmung des Versicherungsnehmers verfügen. Das ergibt sich hier schon daraus
LSG Baden-Württemberg - L 11 KR 5288/09
Landessozialgericht Baden-Württemberg vom 28.09.2010
- Inhalt
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- Satz 1 Nr 1 SGG und auch im Übrigen zulässig, aber nicht begründet. Das SG hat die Klage zu Recht
- einzelne Behandlung beschränkten, sondern allgemein gehaltenen Antrag der Klägerin auf
- Krankenbehandlung muss zu den Leistungen gehören, welche die Krankenkassen allgemein in Natur als
- 1 SGB V) und deren Qualität und Wirksamkeit dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen
- Erkenntnisse entsprechen (§ 2 Abs 1 Satz 3 SGB V). Den allgemein anerkannten Stand der medizinischen
OVG Nordrhein-Westfalen - 10A D 65/98.NE
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 19.02.2001
- Inhalt
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- bis 9 vorgesehen sind, in dem Baugebiet allgemein zulässig sind, sofern die allgemeine
- die Kerngebiete MK 1, MK 3, MK 4 und MK 5 bezieht, ist geregelt, dass Wohnungen allgemein zulässig
- geltende Festsetzung bestimmt, dass Wohnungen allgemein zulässig sind. Für eine derartige Festsetzung
- . Gebiete, in denen allgemein und überall Wohnungen zulässig sind, sind daher keine Kerngebiete im
- vor, weil Wohnungen nach der textlichen Festsetzung nicht nur "ausnahmsweise", sondern allgemein
LSG Berlin-Brandenburg - L 7 U 80/00
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 29.10.2001
- Inhalt
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- für eine Entschädigung aus dem Recht der gesetzlichen Unfallversicherung nicht erfüllt seien. Zwar
- komme für den genannten Unfall nach dem Recht der ehemaligen DDR die Gewährung von Leistungen nach
- Schülern während des Besuchs von allgemein- oder berufsbildenden Schulen und während der Teilnahme an
- Recht des Beitrittsgebiets nicht um einen typischen Arbeitsunfall gehandelt habe, sondern um einen
- Jahr 1972 lässt sich weder nach dem Recht des Beitrittsgebiets noch nach dem im Jahr 1972 geltenden
OLG Hamm - 18 U 127/05
Oberlandesgericht Hamm vom 02.03.2006
- Inhalt
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- Literatur allgemein anerkannte Regel-Ausnahmeverhältnis umzukehren; denn dann träfe die genannte
- Nachforschungspflicht insoweit keine Ausnahme, sondern eine den Makler allgemein treffende Pflicht
- genannte Entscheidung nicht so, dass den Makler allgemein die gleichen Pflichten treffen wie einen
- überprüft hat. 81Eine solche Hinweispflicht besteht nicht allgemein, sondern wiederum nur ausnahmsweise. Da
- einer Größe von 1 079 qm, verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung im Dachgeschoss rechts Nr
LG Berlin - 67 S 42/07
Landgericht Berlin vom 23.01.2007
- Inhalt
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- gesetzliche oder behördliche Regelungen allgemein oder im einzelnen Fall zugelassenen Mieterhöhungen
- Straße xx, drittes Obergeschoss rechts, xxx Bxxx. Die Wohnung ist öffentlich gefördert und
- . Die Klägerin hat hier keine Rechte (wie etwa bei der Abrechnung 2004) für höhere Guthaben geltend
- Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zuzulassen. Datenschutzerklärung Kontakt Impressum
OVG Nordrhein-Westfalen - 13a F 32/09
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 03.05.2010
- Inhalt
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- Informationszugangsanspruch nach § 4 IFG NRW keine weiteren Bedingungen vorsieht, sondern dieser Anspruch allgemein jeder
- Vertraulichkeitserklärung für sich genommen keine Bedeutung hat in Bezug auf ein mögliches Recht
- recht, wenn – wie in der Erklärung des Beigeladenen von Februar geschehen – nicht auf die tatsächliche
- Vertragsabschlusses ebenfalls keine Bedeutung zukommen. Soweit allgemein eine negative
- dem Recht des Staates New York unterliegt und deutsche Rechtsbestimmungen nicht relevant sind
OLG Hamm - 4 U 19/09
Oberlandesgericht Hamm vom 04.06.2009
- Inhalt
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- Antragsgegnerin in den H-B nach der bisherigen Regelung ebenso wie nach neuem Recht für irreführend
- Startseite der Antragsgegnerin nach altem und neuem Recht für irreführend. Entgegen der Auffassung des
- unzulässige geschäftliche Handlung im Sinne des § 3 UWG n.F. darstellt. 38c) Nach altem Recht hätte
- ihnen deutlich, dass es nicht um die besten Preise allgemein oder in einem bestimmten Zusammenhang
- GRUR 1979, 781). Der Verkehr sieht in einer solchen Werbung vielmehr, dass es sich allgemein um "beste