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OVG Nordrhein-Westfalen - 20 D 180/97.AK
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 04.03.2003
- Inhalt
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- Beteiligten ein subjektives Recht auf Abwägung streitig gewesen und den Lärmbetroffenen erst durch
- eines Flugerwartungsgebiets geben. Diese Problematik gelte jedoch allgemein und sei kein spezifisches
- Flugrouten stelle sich allgemein als "Verwaltung" desjenigen Lärms dar, der aufgrund anderer
- subjektives Recht auf gerechte Abwägung ihrer eigenen rechtlich geschützten Interessen verletzt worden
- auch nicht aus vorrangigem Recht, insbesondere den Grundrechten, herleiten. Aus dem oben schon
VG Frankfurt (Main) - 7 E 2249/07
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main vom 12.12.2007
- Inhalt
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- Klage ist als allgemeine Leistungsklage gemäß § 42 Abs. 1 VwGO zulässig. 13 Der Anwendungsbereich
- Nebenfolge Rechte aus sozialer Teilhabe suspendiert werden, etwa arbeitrechtliche Erlaubnisse. 23 Bei der
- zu nehmen, reicht dies nicht aus, da das nachträgliche Vorbringen lediglich eine Ergänzung oder
- - Hinnahme unzumutbarer Nachteile angreifen. Zur Wahrung ihrer Rechte durch sachkundige
- Rechtsverteidigung ist zur Vermeidung Wahrung ihrer Rechte durch sachkundige Rechtsverteidigung ist zur
FG Düsseldorf - 9 K 5484/99 F
Finanzgericht Düsseldorf vom 26.03.2002
- Inhalt
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- , der Heimfall der Gebäude sei zu Recht gewinnerhöhend behandelt worden. Die von der KG als
- "O" angeschlossen habe. Danach sei das Gutachten nicht zu beanstanden. Es sei nach den allgemein
- Rechts war zunächst mit 30 Jahren befristet, wurde aber im notariell beurkundeten Vertrag vom 1.2.1982
- Erbbauberechtigte in Ausübung ihres Rechts errichteten Bauwerke seien keine Gebäude auf fremden Grund und Boden
BGH - VIII ZR 79/12
Bundesgerichtshof vom 23.01.2013
- Inhalt
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- Richter Dr. Bünger für Recht erkannt: Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil der 5. Zivilkammer
- Berufungsgericht hat zur Begründung seiner Entscheidung im Wesentlichen ausgeführt: Ein Recht der
- unzumutbare Härte darstelle. Hiervon könne nicht ausgegangen werden, da die Beklagte das Recht habe, sich
- Bewertung wendet sich die Revision nicht. 192. Mit Recht - und von der Revision ebenfalls unbeanstandet
- dieses Inhalts kennt das innerstaatliche deutsche Recht nicht. Nach § 306 Abs. 1, 2 BGB bleibt der
OVG Nordrhein-Westfalen - 19 A 1960/02
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 30.01.2003
- Inhalt
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- entsprach, wurde das Ausreiseverfahren nach dem Recht des Aufenthaltsstaates mit seinen existenziellen
- einreiserechtlichen Voraussetzungen nach deutschem Recht, ab 1990 nach dem Aussiedleraufnahmegesetz, wie
- einreiserechtlichen Voraussetzungen nach deutschem Recht durch die zuständige deutsche Stelle, der Passbehörde des
- sowjetische Staatsangehörigkeit erworben hatte und eine weitere Staatsangehörigkeit nach dem Recht der
- Staatsaneghörigkeit besitze, für die deutsches Recht gilt. Ein Rechtsirrtum hinsichtlich der angenommenen
OLG Köln - 7 U 72/92
Oberlandesgericht Köln vom 16.09.1993
- Inhalt
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- , begehrt aus eigenem sowie abgetretenem Recht ihrer Vertragspartnerin, der R. M. die den
- Gesichtspunkt zustehen. 14I. Die von der Klägerin erhobenen Ersatzansprüche aus eigenem Recht sind
- Alleinvertrieb in Deutschland beauftragte R. GmbH allgemein bei Computerspielen eine erhebliche
- , in die von der Beklagten eingegriffen worden ist, kommt zum einen das Recht am eingerichteten und
- Inhaber des Urheberrechts nur das Recht zum Vertrieb des Spiels erworben. Hierbei handelt es sich
LG Köln - 28 O 12/02
Landgericht Köln vom 05.06.2002
- Inhalt
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- . Dies sind einerseits das Recht auf freie Meinungsäußerung bzw. Kunstfreiheit auf Seiten des
- mutmaßlichen Verletzers und das Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung des mutmaßlichen Verletzten. 20Im
- . Damit wäre im konkreten Fall eine von der Beklagten zu beanspruchende Kunstfreiheit an eine allgemein
- gewährleistet durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht nach § 823 Abs. 1 BGB einerseits und durch § 823
OVG Nordrhein-Westfalen - 12 A 5157/05
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 20.07.2007
- Inhalt
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- VwGO eingegangenem - Schriftsatz vom 17. Februar 2006 allgemein auf das nach der Rechtsprechung des
- Umstände erst recht gälten. 23Dementsprechend weist die Rechtssache keine besonderen tatsächlichen oder
- Fristbestimmungen des Art. 3 Abs. 6 und 7 RuStAÄndG 1974 geltendes Recht und damit verbindlich. Mit dem Zeitpunkt
- Einzelfallentscheidung schon nicht ohne weiteres der allgemeine Rechtssatz entnommen werden, dass die
LSG Bayern - L 4 B 123/05 KR
Bayerisches Landessozialgericht vom 11.05.2005
- Inhalt
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- richterlichen Alltag konterkarieren. Es sei doch allgemein bekannt, dass die reinen Rechtsfälle für den
- sich aus dem ab 01.07. 2004 geltenden Recht entnehmen lässt, dass es nicht dem Willen des Gesetzgebers
- Arbeitszeit (aktenkundig) investiert wurde. Nach neuem Recht sind Verfahren vor den Gerichten der
- Verfahren für erledigt erklärt wird. Die Gebührenermäßigung nach neuem Recht tritt also auch ein, wenn
- nach altem Recht für einen Gebührenentfall ausreichend war. Der Beschluss des Sozialgerichts ist
LAG Hamm - 15 Sa 1207/02
Landesarbeitsgericht Hamm vom 21.03.2003
- Inhalt
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- r Recht erkannt : Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen vom
- ausdrücklich regeln müssen. 20Zudem verstoße die Betriebsvereinbarung vom 15.02.2001 gegen Recht und
- bereits vor dem 01.01.2002 liegenden Dienstjubiläen nicht neu geregelt, sondern nach altem Recht
- den Bestimmungen der Betriebsvereinbarung vom 15.02.2001 gemäß § 14 des allgemein-verbindlichen
- Jubiläumszuwendungen geltend machen könnten. Es verstieße gegen allgemeine Denk- und Erfahrungssätze, wenn
Reiseaufwendungen im Steuerrecht – betriebliche oder private Veranlassung?
martina heck vom 16.09.2013
- Inhalt
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- - mit der Reise auch ein allgemein-touristisches Interesse von nicht untergeordneter Bedeutung
- das Finanzgericht zu Recht in der Wahl der Ferienorte als Reiseziel – insbesondere vor dem
- Rechtsprechung des Großen Senats des Bundesfinanzhofs insgesamt nicht in Betracht. Zu Recht hat das
- Recht eine Abziehbarkeit von Aufwendungen für die Begleitung des Klägers durch seine Ehefrau als
- Denkgesetze und allgemeine Erfahrungssätze erkennen. Angesichts der Hinnahme des erheblichen Mehraufwands hat
BVerwG - 2 C 62.11
Bundesverwaltungsgericht vom 28.02.2013
- Inhalt
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- materiellen Rechts; sie sind aber nicht darauf gerichtet, das materielle Recht zu ändern. Daher kann eine
- . Kenntner für Recht erkannt: Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 28. Oktober
- Gleichstellungsbeauftragte regelmäßig („soll“) das Recht zur aktiven Teilnahme an allen Entscheidungsprozessen zu
- knüpft systematisch an das Recht der Gleichstellungsbeauftragten auf frühzeitige Beteiligung (§ 19 Abs
- diese abschließenden Sachentscheidungen bezieht sich das Recht der Gleichstellungsbeauftragten auf
EuG - T-129/99
Gericht der Europäischen Union vom 06.03.2002
- Inhalt
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- Mitgliedstaats Rechts- und/oder Verwaltungsvorschriften, die eine allgemeine Beihilferegelung enthalten, so
- Baskenland allgemein verfügbare staatliche Beihilfen für Umweltschutz, Forschung und Entwicklung sowie
- habe die Autonome Gemeinschaft des Baskenlands nach spanischem Recht Zuständigkeiten in den in
- hindern diese daran, ihre eigenen Befugnisse, die ihnen nach innerstaatlichem spanischem Recht unmittelbar
- entrichtet wurde, stellte die Kommission in der angefochtenen Entscheidung zu Recht fest, dass
OLG Koblenz - 2 U 898/05
Oberlandesgericht Koblenz vom 01.02.2007
- Inhalt
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- Recht die Klage abgewiesen. Es geht zutreffend davon aus, dass dem Kläger aus keinem rechtlichen
- bezeichneter Dritter, wenn der Versicherungsnehmer nichts Abweichendes bestimmt, das Recht auf die Leistung
- Bezugsrecht unmittelbar ein Recht erhält und der Anspruch auf die Versicherungssumme aus dem
- zitierte Entscheidung des BGH (VersR 1996, 486= NJW 1996, 1408) befasst sich allgemein mit der
- des Versicherers abhängig sei, obwohl der Versicherungsnehmer die allgemeine Bestimmungsbefugnis habe
OLG Karlsruhe - 1 AK 40/04
Oberlandesgericht Karlsruhe vom 27.05.2004
- Inhalt
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- allgemein bestritten und geltend gemacht, ihm drohe wegen seiner angeblichen Mitgliedschaft in der
- eingeleitet worden, um die türkischen Gesetze in Einklang mit internationalem Recht zu bringen und die
- Behörden der Bundesrepublik Deutschland die nach deutschem Recht unberechtigte Verfolgung zu vertreten
- , S. 282). Dabei reicht es allerdings nicht aus, dass eine menschenrechtswidrige Behandlung aufgrund
- geltendes Rechts durch die Sicherheitskräfte gekennzeichnet, so dass auch im Jahre 2003 die von den