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AG Solingen - 9 C 77/06

Amtsgericht Solingen vom 23.02.2007
Inhalt
  • gesprochen wurde. Vorliegen wird aber allgemein von "Wärmekosten" gesprochen. Dies zeigt, dass hier
  • Preiserhöhung habe nur minimal stattgefunden, doch ist allgemein bekannt das gerade im Bereich der fossilen
  • rechts. 3 Am 27.01.1997 unterzeichneten die Beklagten einen neune Mietvertrag mit der Deutsche Post
  • , denn auch eine geringere Energieeinsparung reicht nach Auffassung des Gerichtes aus. Die

OVG Saarland - 1 R 27/03

Oberverwaltungsgericht des Saarlandes vom 26.01.2004
Inhalt
  • alten Kläger – anders als bei seinen älteren Geschwistern – wegen der allgemein schlechten
  • vom 16.11.1999 - 3 Q 241/99 - , SKZ 2000, 114, Leitsatz Nr. 113, hier konkret die allgemein
  • ; allgemein zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des § 54 AuslG BVerfG, Beschluss vom 21.12.1994 – 2 BvL
  • eines wiederum unter anderem durch soziale Ausgrenzung bedingten allgemein niedrigen Bildungs- und
  • Einkommen, wobei wiederum die allgemein schlechte Wirtschaftslage im Land besonders zu Buche schlägt

VG Minden - 4 K 1800/09

Verwaltungsgericht Minden vom 30.11.2009
Inhalt
  • ruhegehaltfähigen Dienstzeit nach dem ab dem 1. Januar 1997 geltenden Recht wurde die Zeit der
  • des Ruhegehaltssatzes nach dem bis zum 31. Dezember 1991 geltenden Recht vorschreibt, kommt
  • und des Ruhegehaltssatzes nach dem bis zum 31. Dezember 1991 geltenden Recht (Satz 2). 23Gegen die auf
  • . Januar 1992 nach dem von diesem Zeitpunkt an geltenden Recht als ruhegehaltfähige Dienstzeit
  • nämlich genau 154,98 Tage. 30Die Zeit der Teildienstfähigkeit des Klägers ist auch zu Recht nur

BVerwG - 5 C 12.12

Bundesverwaltungsgericht vom 24.01.2013
Inhalt
  • für Recht erkannt: Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Niedersächsischen
  • öffentliches Recht zustehen könne. Gegen die beklagte Landesschulbehörde sei die Klage zwar zulässig
  • zu stellen, hat das Oberverwaltungsgericht im Ergebnis zu Recht keinen Erfolg beigemessen. 10 Dabei
  • richten, die nach dem materiellen Recht verpflichtet ist, den geltend gemachten Anspruch zu erfüllen
  • den Beteiligten nicht im Streit steht - zu Recht davon ausgegangen, dass die Vorschrift insoweit

HessVGH - 10 A 1448/10

Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 01.03.2011
Inhalt
  • . § 28 HKJGB verstößt nicht gegen höherrangiges Recht. Tenor Der Beklagten wird auf ihren Antrag
  • allgemein oder im konkreten Fall gegebenen Anweisungen nach Maßgabe der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt
  • verlassen, dass diese allgemein erteilten Anweisungen im Einzelfall befolgt werden (vgl. BVerwG, Beschluss
  • begründet. 39 Das Verwaltungsgericht hat der Klage zu Recht hinsichtlich des Leistungsantrags
  • -, ist mit höherrangigem Recht vereinbar. 42 Der geltend gemachte Anspruch ergibt sich dem Grunde nach

LG Bonn - 2 O 221/09

Landgericht Bonn vom 14.04.2010
Inhalt
  • . Zivilkammer des Landgerichts Entscheidungsart: Urteil Aktenzeichen: 2 O 221/09 Sachgebiet: Recht (allgemein
  • Anlage lediglich allgemein beschrieben. Der Name "M" sei in dem Gespräch nicht gefallen. 15Die Zeugin N
  • Beratungsgespräch gemäß ihrem allgemein gültigen Anlageberatungssystem erfolgt sei. Der zuständige
  • davon abgeraten haben soll. Dies gilt erst recht, wenn die Beklagte ausführt, dass die Zeugin N
  • - und (Rechts-) Wissenschaften Tenor: 1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin EUR 5.100

EuGH - C-62/98

Europäischer Gerichtshof vom 04.07.2000
Inhalt
  • vertragschließenden Parteien haben das Recht, zu gleichen Teilen an der Beförderung von Waren zur
  • erlassene Recht verstießen, verpflichte Artikel 234 Absatz 2 EG-Vertrag die Mitgliedstaaten, alle
  • Gemeinschaftsrechts sicherstelle und zugleich das Recht der Drittstaaten, die Vertragsparteien eines vor dem
  • über das Recht der Verträge) klargestellt werden, daß die Geltung des EG- Vertrags die
  • diesen Gründen hat DER GERICHTSHOF für Recht erkannt und entschieden: 1.Die Portugiesische Republik

HessVGH - 12 TG 927/88

Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 10.03.1988
Inhalt
  • verschafft den Verfahrensbeteiligten ein Recht darauf, sich zu allen entscheidungserheblichen Tatsachen
  • "gerichtsbekannt" sind - zu geben, soweit es sich nicht um allgemein bekannte Tatsachen handelt, die
  • - Bundesamtsbescheid vom 10. Februar 1987 weitgehend allgemein gehaltene Ausführungen zu
  • Einzelfallumstände für geboten. Hierfür spricht nicht nur die - mehr allgemeine - Erwägung, daß der

BGH - IX ZB 38/08

Bundesgerichtshof vom 15.01.2008
Inhalt
  • Beteiligten zu 2 und zu 3 anordne und damit in deren Recht auf Freiheit (Art. 2, 104 Abs. 1 GG) sowie
  • Beschwerde findet die Rechtsbeschwerde statt. Das Landgericht hat die sofortige Beschwerde zu Recht
  • allgemein zugänglich sind, BVerfGE 120, 274, 309 mit weiteren Nachweisen; BVerfG NJW 2009, 2518, 2519
  • InsO zu Eingriffen in Rechte Dritter berechtigt, ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten und
  • jedoch Rechte des Schuldners, die eingeschränkt oder deren Ausübung überwacht werden können. Schon

OLG Koblenz - 10 U 939/04

Oberlandesgericht Koblenz vom 03.06.2005
Inhalt
  • Bürgerliches Recht Versicherungsrecht OLG Koblenz 03.06.2005 10 U 939/04 Wird beim Abschluss einer
  • , sondern es allgemein bekannt sei, dass bei einem Führerscheinentzugs wegen eines Promillegehalts von mehr
  • „nein“ beantwortet. Die Berufung macht zu Recht geltend, dass das Landgericht ausschließlich darauf
  • Recht, dass das Landgericht zur Begründung seiner Auffassung ausgeführt habe, der Zeuge H.... habe von
  • Autofahrt 1998 festgestellt, besteht eine allgemeine Alkoholproblematik. Die Berufung beanstandet zu

LSG Nordrhein-Westfalen - L 17 U 214/02

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 10.03.2004
Inhalt
  • Berufung ist unbegründet. Das SG hat zu Recht die Klage abgewiesen, denn die angefochtenen
  • Beitragsbescheide sind rechtmäßig. Die Beklagte hat die Klägerin zu Recht hinsichtlich der nicht vom Arbeitgeber
  • entsandten Lernenden zur Beitragsentrichtung herangezogen. 18Zu Recht ist das SG davon ausgegangen
  • und Fähigkeiten überhaupt erst verschafft werden, der Versicherte sich nur allgemein auf dem Laufenden
  • ). Demgegenüber genügen allgemeine Überlegungen, ein Verhalten der Beschäftigten könne auch

OLG Köln - 6 U 25/05

Oberlandesgericht Köln vom 17.06.2005
Inhalt
  • , hat in der Sache aber keinen Erfolg. Zu Recht hat das Landgericht die beantragte einstweilige
  • Bewerbung und Benutzung inzwischen allgemein so bekannt geworden, dass nunmehr von einer
  • " (Antrag zu 1). 1415Auch diese Bezeichnung hat das Landgericht zu Recht untersagt. Das gilt auch
  • Irreführungsgefahr erfolgreich entgegenwirken könnten. 20Sämtliche mithin zu Recht als irreführend
  • Verbraucher nicht nur unerheblich zu beeinträchtigen. Die Bezeichnung wendet sich an das allgemeine

FG Düsseldorf - 7 K 6030/00 E

Finanzgericht Düsseldorf vom 10.02.2003
Inhalt
  • "X" lebt. Nach allgemein zugänglichen Informationen der Botschaft der Republik Polen werden die
  • maßgeblich sein. Nach allgemein zugänglichen Informationen der Botschaft der Republik Polen betrug
  • Fortbildung des Rechts erforderlich (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO). Die Kostenentscheidung beruht auf §§ 135 Abs. 1, 136 FGO. 21

SozG Detmold - S 3 KR 19/07 ER

Sozialgericht Detmold vom 06.06.2007
Inhalt
  • wirtschaftliche Versorgung der Versicherten unter Berücksichtigung des allgemein anerkannten Standes der
  • Krankenversicherter, für dessen lebensbedrohliche oder regelmäßig tödliche Erkrankung eine allgemein anerkannte
  • bestehenden Zustandes die Verwirklichung des Rechts eines Antragstellers vereitelt oder wesentlich

BSG - S 4 SO 5209/05

Bundessozialgericht vom 24.03.2009
Inhalt
  • die Beurteilung eines Sachverhalts grundsätzlich nach dem Recht, das zur Zeit der
  • getretenes Recht ausdrücklich oder stillschweigend etwas anderes bestimmt (BSGE 58, 243, 244 = SozR
  • Sozialhilfekosten ist, ist das im Zeitpunkt des Aufwandes dieser Kosten geltende Recht anzuwenden (vgl BSGE
  • in den Zuständigkeitsbereich der Klägerin gezahlt worden sei. Ob Sozialhilfeleistungen zu Recht
  • , 4. Aufl 2009, § 110 SGB XII RdNr 2). Von seinem Rechtsstandpunkt aus zu Recht hat das LSG hierzu