Suche nach "recht allgemein"
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BPatG - 30 W (pat) 32/03
Bundespatentgericht vom 24.05.2004
- Inhalt
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- Recht zurückgewiesen worden. Die Beurteilung der Verwechslungsgefahr erfolgt durch Gewichtung von in
- "Lias" keine Synonyme darstellen, auch nicht etwa für "Erdgeschichte" allgemein. Insoweit sind auch
- vorliegend, von der Inhaberin des älteren Rechts unwidersprochen behauptet worden ist. Vielmehr sind
AG Bonn - 2 C 237/08
Amtsgericht Bonn vom 03.12.2009
- Inhalt
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- Normen: BGB § 138 Sachgebiet: Recht (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften Tenor: Das
LG Mönchengladbach - 5 T 627/04
Landgericht Mönchengladbach vom 19.01.2005
- Inhalt
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- Mönchengladbach hat im Ergebnis zu Recht die Tätigkeit der Beteiligten zu 1) mit einem Stundensatz
- unter Berücksichtigung der allgemein für Leistungen dieser Art außergerichtlich und außerbehördlich
- vollständige Übereinstimmung zu fordern; es reicht eine Vergleichbarkeit im Kern aus. 14Dies ist hier
OVG Berlin-Brandenburg - 1 S 1.11
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg vom 13.03.2017
- Inhalt
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- Abs. 5 GVG) – den Verwaltungsrechtsweg nach § 40 VwGO im Ergebnis zu Recht bejaht. Für Streitigkeiten
- Anordnungsanspruch allgemein die Glaubhaftmachung für erforderlich hielte, dass ein Kostenerlass in der
- des Begriffs der Justizverwaltung „auf den Gebieten des bürgerlichen Rechts einschließlich des
VG Aachen - 2 L 914/04
Verwaltungsgericht Aachen vom 25.11.2004
- Inhalt
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- Sinngehalt vorkommt, bezeichnet, wie im Gewerberecht allgemein, ein Instrument sicherheits- und
- vorliegenden Fall angesichts der in den Taten des Antragstellers zum Ausdruck gekommenen Gesinnung zu Recht
- Tätigkeit begangen hat. Es reicht aus, wenn die Art und Weise der Tatausführung Charaktereigenschaften
BGH - VII ZR 13/07
Bundesgerichtshof vom 25.10.2007
- Inhalt
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- Erläuterung des Gutachtens aus dem selbständigen Beweisverfahren zu verstehen. Dieses Recht steht den
- den allgemein zugänglichen geologischen Informationen ergäben sich keine Anhaltspunke hinsichtlich
- Verfahrensgrundrecht aus Art. 103 Abs. 1 GG verstoßen. 61. Auf einer Verletzung des Rechts der Klägerin
LG Frankfurt am Main - d auf 13.000
Landgericht Frankfurt am Main vom 27.04.2009
- Inhalt
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- fristgerecht eingelegt, hat in der Sache jedoch keinen Erfolg. 7Zu Recht hat das Landgericht das
- könnten, da insoweit sich die Klägerin ausschließlich allgemein mit der Verfahrensweise auseinandersetzt
- Verhandlung reicht. Diese Feststellung der Kammer ist aber entsprechend den Regeln der ZPO getroffen
LSG Rheinland-Pfalz - L 1 SF 21/09
Landessozialgericht Rheinland-Pfalz vom 05.10.2009
- Inhalt
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- ) entsprechend. Nach § 43 ZPO verliert ein Beteiligter das Recht, einen Richter wegen der Besorgnis der
- , ließen sich aus dem eher allgemein gehaltenen Vortrag der Klägerin ("brüllen", "aggressiv" oder
- der Ausübung ihrer Rechte. Im vorliegenden Fall sind solche Gründe nicht ersichtlich. Die Klägerin hat
§ 34 BDSG 1990
Auskunft an den Betroffenen
- Inhalt
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- Wahrscheinlichkeitswerte einzelfallbezogen und nachvollziehbar in allgemein verständlicher Form.Satz 1 gilt
- von ihrem Recht nach Satz 4 Gebrauch macht.(3) Eine Stelle, die geschäftsmäßig
- nachvollziehbar in allgemein verständlicher Form.Satz 1 gilt entsprechend, wenn die verantwortliche
LG Köln - 33 O 353/08
Landgericht Köln vom 03.02.2009
- Inhalt
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- , allgemein anerkannter Prüfungsbedingungen unter Beteiligung der betroffenen Fachkreise (hier: der
- erfüllt, die von diesen Fachkreisen bestimmt worden sind und allgemein akzeptiert werden. 29Ist damit
- Anwälte sie – die Antragsgegner – zu Recht auf Unterlassung in Anspruch nehmen. Die
LG Freiburg - 4 T 276/02
Landgericht Freiburg vom 30.01.2003
- Inhalt
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- Recht, insbesondere nicht gegen die Richtlinie 69/335/EWG des Rates vom 17.07.1969 betreffend die
- die Mitgliedsstaaten erheben können. Sie ermächtigt die Mitgliedsstaaten allgemein, neben der
- Voraussetzungen sind gegeben, da der Gebührentatbestand des § 60 Abs. 1 KostO allgemein gefasst ist
LG Dortmund - 3 O 161/06
Landgericht Dortmund vom 02.03.2007
- Inhalt
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- , unterliegt 16luxemburgischen Recht. ....." 1718Unter dem 01.06.2001 bestätigte der Kläger den Erhalt von
- unterliegen Ansprüche aus unerlaubter Handlung dem Recht des Staates, in dem der Ersatzpflichtige gehandelt
- hat. Der Verletzte kann das Recht des Staates wählen, in dem der Erfolg eingetreten ist. Sowohl der
- deutsches Recht. 46Eine juristische Person – hier die Beklagte zu 2) – haftet grundsätzlich gemäß
- dahin geltenden Recht, also § 852 BGB a.F. Danach setzt der Verjährungsbeginn sowohl nach dem alten
VG Köln - 18 K 7925/03
Verwaltungsgericht Köln vom 17.02.2006
- Inhalt
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- Richtlinien der EG überein. Unterlagenschutz sei nur bei neuen, nach ihren Wirkungen noch nicht allgemein
- muss nicht entscheiden, ob sich das streitige und von der Klägerin geltend gemachte Recht aus § 24a
- zehn Jahren in der Europäischen Union allgemein medizinisch verwendet wird, eine nicht kumulierbare
- Fragen können vorliegend offen bleiben, weil in jedem Fall ein subjektives öffentliches Recht streitig
- , Beschluss vom 21.12.2000 - 24 L 1922/00 -, Pharma Recht 2001, S. 68; Beschluss vom 11.11.2005 - 18 L 1299
Puzzlen mit dem Zoll
martina heck vom 06.01.2014
- Inhalt
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- zollrechtliche Tarifierung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie
- Recht geht auch der Beklagte davon aus, dass die Ware dem Wortlaut nach der Pos. 4901 KN unterfällt
- , denn sie ist recht klein und ist auch nicht beschriftet, sie dient erkennbar nur als Vorlage, um das
- gerichtsbekannt ist und auch allgemein bekannt sein dürfte – mit dem Zusammenfügen von nur 48, deutlich
- (jeweils die rechte Seite) enthalten ein Puzzle, das aus jeweils neun Puzzleteilen besteht und die
VG Kassel - 3 K 750/09.KS
Verwaltungsgericht Kassel vom 04.10.2010
- Inhalt
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- Recht kollidiere und das Wohl der Stadt gefährde. Der Widerspruch sei weiterhin notwendig, da der
- dem Stadtverordnetenvorsteher und dessen Stellvertreter, da der Beschluss das bestehende Recht
- . Inwiefern durch den Beschluss geltendes Recht verletzt werde, führe der Beklagte nicht weiter aus
- Beschlusses nach § 63 Abs. 2 HGO nur dann möglich, wenn durch den Beschluss das Recht verletzt werde. Eine
- Übereinstimmung mit geltendem Recht die Satzung beschlossen, sachfremde Erwägungen lägen nicht vor und