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LG Köln - 23 S 24/03
Landgericht Köln vom 13.08.2003
- Inhalt
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- keinen Erfolg. 20Das Amtsgericht hat die Klage im Ergebnis zu Recht abgewiesen. Der Kläger hat gegen
- ist allgemein be- und anerkannt, dass für den Abschluss und die Verwaltung von
- Versicherungsbedingungen entsprechend den Grundsätzen von Treu und Glauben daran gehalten, Rechte und Pflichten
- § 543 Abs. 2 Nr. 2 ZPO zuzulassen, da die Fortbildung des Rechts bzw. die Sicherung einer einheitlichen
OLG Düsseldorf - I-24 U 212/09
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 29.06.2010
- Inhalt
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- , § 522 Abs. 2 Nr. 1 ZPO. Das Landgericht hat die Klage im Ergebnis zu Recht abgewiesen. Die gegen die
- erwarten darf und dessen gesetzliche Gebühren allgemein zu erfahren sind. Nur auf Verlangen des
- hieraus keine Rechte herleiten kann. So hatte er erstinstanzlich zunächst ausgeführt, ein Vergleich mit
- Nr. 2 ZPO) noch erfordert die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen
OLG Düsseldorf - I-20 U 154/08
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 21.10.2008
- Inhalt
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- Recht, es zu benutzen und Dritten zu verbieten, es ohne seine Zustimmung zu benutzen. Die Ergänzungen
- der Prozessbevollmächtigte der Antragsgegnerin in der mündlichen Verhandlung nur ganz allgemein, das
- Antragsgegnerin die Rechte der Klägerin aus dem Gemeinschaftsgeschmacksmuster. Gemäß Artikel 10 Abs. 1
- Rahmenkonstruktion mit rechteckiger bügelförmiger Aufhängung, die etwa mittig links und rechts von
BGH - VII ZR 304/03
Bundesgerichtshof vom 21.07.2005
- Inhalt
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- Recht erkannt: Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des 13. Zivilsenats des
- beseitigt sind, besteht kein Grund, denjenigen Erwerbern, die die Mängel beseitigt haben, das Recht zu
- Grund, ihm das Recht zu versagen, Zahlung an sich zu fordern. 3. Die Kläger haben die Erstattung der
- Streitgegenstandes. Dieser wird bestimmt durch das allgemeine Rechtsziel und die erstrebte konkrete
- , auch über die Kosten der Revision, an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Von Rechts wegen
BAG - 9 AZR 786/11
Bundesarbeitsgericht vom 11.06.2013
- Inhalt
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- . Das Landesarbeitsgericht hat die Klage zu Recht abgewiesen. Der Kläger hat keinen Anspruch auf die
- Arbeitszeit zuzustimmen. 91. Das Landesarbeitsgericht hat zu Recht angenommen, die unbefristete
- rechtsmissbräuchlich, ist frei von revisiblen Rechtsfehlern. Das Landesarbeitsgericht hat zu Recht berücksichtigt
- , ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter § 242 BGB Denkgesetze oder allgemeine
- zustehenden Rechte zweckwidrig dazu nutzen, unter Inkaufnahme einer unwesentlichen Verringerung der
BFH - XI R 32/11
Bundesfinanzhof vom 28.05.2013
- Inhalt
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- durchgeführt werden. 2. Herr ... [der Kläger] räumt der Stadt ... das Recht ein, mit dem vorstehenden
- i.V.m. § 1a BauGB verwirklicht werden können. Mit diesem Vertrag wird der Stadt ... das Recht
- . Diese Vereinbarung ist auf Dauer. Sie ist nicht befristet und nicht kündbar. Das Recht zur
- ... [der Kläger] erhält das Recht auf die restliche landwirtschaftliche Nutzung, soweit dies nach dem o.g
- behandelt hätte. 39b) Die Leistungen des Klägers sind --wovon das FG ebenso zu Recht entgegen der Ansicht
VG Düsseldorf - 20 K 718/07
Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 04.06.2008
- Inhalt
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- vollendet hatten, das Recht eingeräumt wurde, zum 30.11.2004 eine Rückvergütung der Kapitalversorgung zu
- Beklagten zu verlangen, folge aus § 80 Abs. 1 InsO. Hiernach gehe das Recht des Schuldners, das zur
- sich bei dem Antragsrecht um ein höchstpersönliches Recht handeln würde, das nur vom Berechtigten
- Aufrechnung, die auch im öffentlichen Recht grundsätzlich möglich ist, vgl. BVerwG, Urteil vom 10.4.1977- 2 C
- Bereicherungsanspruchs (§§ 812 ff. BGB) entsprechen, der im bürgerlichen Recht die Rückgewähr des
VG Gelsenkirchen - 16 K 3159/05
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen vom 30.11.2006
- Inhalt
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- Anleinzwang für Hunde verstößt auch nicht gegen höherrangiges Recht. 36Der in § 15 OBVO ausgesprochene
- geeignete Mittel als der Anleinzwang zur Bekämpfung der allgemein von Hunden ausgehenden Gefahren
- , insgesamt jedoch 18 Hundeauslaufflächen eingerichtet hat. Der Beklagte weist zu Recht darauf hin, dass Hunde
- ein Ausgleich mit anderen Verfassungsgütern herzustellen. Dem Tierschutz steht vorliegend das Recht
- allgemeine Handlungsfreiheit. 56Die freie Entfaltung der Persönlichkeit und allgemeine Handlungsfreiheit ist
VG Köln - 2 K 7267/04
Verwaltungsgericht Köln vom 18.10.2005
- Inhalt
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- Rechtmäßigkeit der von der Klägerin beantragten Werbeanlage hier zu Recht anhand von § 34 Abs. 2 BauGB
- hier weder allgemein noch in der näheren Umgebung irgendwelche Anhaltspunkte. Die Äußerung des
- faktische Allgemeine Wohngebiet sich nach Norden und Westen erstreckt, braucht nicht entschieden zu
- einmontiert. Sie würde sich etwas rechts der beiden Fensterreihen in der Außenwand und links des Verkehrs
- Autofahrer auf der M. Straße nur bei einer starken Kopfdrehung nach rechts wahrgenommen würde, würden durch
Diabetikerwarnhund: Erst Verordnung, dann Anschaffung
martina heck vom 11.07.2014
- Inhalt
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- des Beamten, weil das geltende Recht allgemein als bekannt anzusehen ist. Lediglich in besonderen
- (§ 85 Landesbeamtengesetz) folgt keine abzuleitende allgemeine Pflicht zur Belehrung seiner
- Hilfsmittels reicht aber nicht aus. Sinn und Zweck der Verordnung ist es, dass das Hilfsmittel gerade
- Beihilfefähigkeit erforderliche Notwendigkeit einer (alsbaldigen) Behandlung reicht dafür nicht aus
FG Köln - 2 V 1948/08
Finanzgericht Köln vom 20.08.2008
- Inhalt
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- diesem Recht entsprechende Besteuerung mit dem Abkommen in Einklang steht. Hierbei handelt es sich um
- innerstaatliche Recht des die Information empfangenden Vertragsstaats, gewährleistet, ist im Streitfall
- Auskunftserteilung einen schwer wiegenden Eingriff in das grundrechtlich geschützte Recht auf informationelle
- Antragstellerin habe lediglich Material vorgelegt, in dem allgemeine Aussagen über den in der Türkei
- . 24Durch die Erteilung der Spontanauskunft werde nicht unverhältnismäßig in die Rechte der
Anlage 1 HebAPrO
(zu § 1 Abs. 1)
- Inhalt
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- ;herkennung von Krankheiten 2.3 Allgemeine Ernährungslehre 3 Hygiene und
- Grundlagen der Mikrobiologie 60 3.1 Allgemeine Hygiene und Umweltschutz 3.2
- ; 6.15 Regulationsvorgänge 7 Allgemeine Krankheitslehre 40 7.1 Krankheit
- des Wachstums 7.9 Neubildungen 8 Allgemeine Arzneimittellehre 20
- Allgemeine und anorganische Chemie 12.2 Organische und physiologische Chemie
BGH - IV ZR 121/06
Bundesgerichtshof vom 07.04.2006
- Inhalt
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- Dr. Kessal-Wulf und den Richter Felsch für Recht erkannt: Auf die Rechtsmittel der Klägerin werden
- durchgreifen lassen und ihm nur in einem Punkt Recht gegeben. Sollte die Beklagte entsprechend ihrer
- höherrangiges Recht. Denn die Dynamisierung ist mit der Neuregelung nicht entfallen. Nach den §§ 33 Abs. 7
- Pensionsrückstellungen allgemein zulässigen Verfahren (dem so genannten Näherungsverfahren) zu ermitteln, oder ob dies
- privatrechtliche Allgemeine Geschäftsbedingungen in der Form Allgemeiner Versicherungsbedingungen (st.Rspr
BSG - S 3 AL 462/02
Bundessozialgericht vom 20.10.2005
- Inhalt
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- beantragt, die Revision zurückzuweisen. Nach Auffassung der Beklagten hat das LSG zu Recht entschieden
- Recht - zu den Tatbestandsvoraussetzungen des § 190 Abs 1 Nr 1 SGB III keine Feststellungen
- Anwendung der AlhiV 2002 hat das LSG Bedürftigkeit zu Recht - sieht man vom Problem des
- 25. April 2002 - B 11 AL 69/01 R). Zu Recht hat das LSG deshalb maßgeblich nur darauf abgestellt
- der Arbeitslose. Der Kläger kann zudem - worauf bereits das LSG zu Recht hingewiesen hat - ggf den
EuGH - C-103/97
Europäischer Gerichtshof vom 04.02.1999
- Inhalt
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- Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden seien. 13. Am 16. Juli 1996
- innerstaatliches Recht umgesetzt ist? Zur Zulässigkeit der Vorlage 16. Einleitend stellt sich die
- . November 1996 vorgelegten Fragen für Recht erkannt: Die in Artikel 2 Absatz 8 der Richtlinie 89/665/EWG
- Absatz 2 TVergG ausdrücklich vorsieht, daß auf das Nachprüfungsverfahren das Allgemeine
- der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Nachprüfungsverfahren im Rahmen der