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LG Köln - 23 S 24/03

Landgericht Köln vom 13.08.2003
Inhalt
  • keinen Erfolg. 20Das Amtsgericht hat die Klage im Ergebnis zu Recht abgewiesen. Der Kläger hat gegen
  • ist allgemein be- und anerkannt, dass für den Abschluss und die Verwaltung von
  • Versicherungsbedingungen entsprechend den Grundsätzen von Treu und Glauben daran gehalten, Rechte und Pflichten
  • § 543 Abs. 2 Nr. 2 ZPO zuzulassen, da die Fortbildung des Rechts bzw. die Sicherung einer einheitlichen

OLG Düsseldorf - I-24 U 212/09

Oberlandesgericht Düsseldorf vom 29.06.2010
Inhalt
  • , § 522 Abs. 2 Nr. 1 ZPO. Das Landgericht hat die Klage im Ergebnis zu Recht abgewiesen. Die gegen die
  • erwarten darf und dessen gesetzliche Gebühren allgemein zu erfahren sind. Nur auf Verlangen des
  • hieraus keine Rechte herleiten kann. So hatte er erstinstanzlich zunächst ausgeführt, ein Vergleich mit
  • Nr. 2 ZPO) noch erfordert die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen

OLG Düsseldorf - I-20 U 154/08

Oberlandesgericht Düsseldorf vom 21.10.2008
Inhalt
  • Recht, es zu benutzen und Dritten zu verbieten, es ohne seine Zustimmung zu benutzen. Die Ergänzungen
  • der Prozessbevollmächtigte der Antragsgegnerin in der mündlichen Verhandlung nur ganz allgemein, das
  • Antragsgegnerin die Rechte der Klägerin aus dem Gemeinschaftsgeschmacksmuster. Gemäß Artikel 10 Abs. 1
  • Rahmenkonstruktion mit rechteckiger bügelförmiger Aufhängung, die etwa mittig links und rechts von

BGH - VII ZR 304/03

Bundesgerichtshof vom 21.07.2005
Inhalt
  • Recht erkannt: Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des 13. Zivilsenats des
  • beseitigt sind, besteht kein Grund, denjenigen Erwerbern, die die Mängel beseitigt haben, das Recht zu
  • Grund, ihm das Recht zu versagen, Zahlung an sich zu fordern. 3. Die Kläger haben die Erstattung der
  • Streitgegenstandes. Dieser wird bestimmt durch das allgemeine Rechtsziel und die erstrebte konkrete
  • , auch über die Kosten der Revision, an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Von Rechts wegen

BAG - 9 AZR 786/11

Bundesarbeitsgericht vom 11.06.2013
Inhalt
  • . Das Landesarbeitsgericht hat die Klage zu Recht abgewiesen. Der Kläger hat keinen Anspruch auf die
  • Arbeitszeit zuzustimmen. 91. Das Landesarbeitsgericht hat zu Recht angenommen, die unbefristete
  • rechtsmissbräuchlich, ist frei von revisiblen Rechtsfehlern. Das Landesarbeitsgericht hat zu Recht berücksichtigt
  • , ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter § 242 BGB Denkgesetze oder allgemeine
  • zustehenden Rechte zweckwidrig dazu nutzen, unter Inkaufnahme einer unwesentlichen Verringerung der

BFH - XI R 32/11

Bundesfinanzhof vom 28.05.2013
Inhalt
  • durchgeführt werden. 2. Herr ... [der Kläger] räumt der Stadt ... das Recht ein, mit dem vorstehenden
  • i.V.m. § 1a BauGB verwirklicht werden können. Mit diesem Vertrag wird der Stadt ... das Recht
  • . Diese Vereinbarung ist auf Dauer. Sie ist nicht befristet und nicht kündbar. Das Recht zur
  • ... [der Kläger] erhält das Recht auf die restliche landwirtschaftliche Nutzung, soweit dies nach dem o.g
  • behandelt hätte. 39b) Die Leistungen des Klägers sind --wovon das FG ebenso zu Recht entgegen der Ansicht

VG Düsseldorf - 20 K 718/07

Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 04.06.2008
Inhalt
  • vollendet hatten, das Recht eingeräumt wurde, zum 30.11.2004 eine Rückvergütung der Kapitalversorgung zu
  • Beklagten zu verlangen, folge aus § 80 Abs. 1 InsO. Hiernach gehe das Recht des Schuldners, das zur
  • sich bei dem Antragsrecht um ein höchstpersönliches Recht handeln würde, das nur vom Berechtigten
  • Aufrechnung, die auch im öffentlichen Recht grundsätzlich möglich ist, vgl. BVerwG, Urteil vom 10.4.1977- 2 C
  • Bereicherungsanspruchs (§§ 812 ff. BGB) entsprechen, der im bürgerlichen Recht die Rückgewähr des

VG Gelsenkirchen - 16 K 3159/05

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen vom 30.11.2006
Inhalt
  • Anleinzwang für Hunde verstößt auch nicht gegen höherrangiges Recht. 36Der in § 15 OBVO ausgesprochene
  • geeignete Mittel als der Anleinzwang zur Bekämpfung der allgemein von Hunden ausgehenden Gefahren
  • , insgesamt jedoch 18 Hundeauslaufflächen eingerichtet hat. Der Beklagte weist zu Recht darauf hin, dass Hunde
  • ein Ausgleich mit anderen Verfassungsgütern herzustellen. Dem Tierschutz steht vorliegend das Recht
  • allgemeine Handlungsfreiheit. 56Die freie Entfaltung der Persönlichkeit und allgemeine Handlungsfreiheit ist

VG Köln - 2 K 7267/04

Verwaltungsgericht Köln vom 18.10.2005
Inhalt
  • Rechtmäßigkeit der von der Klägerin beantragten Werbeanlage hier zu Recht anhand von § 34 Abs. 2 BauGB
  • hier weder allgemein noch in der näheren Umgebung irgendwelche Anhaltspunkte. Die Äußerung des
  • faktische Allgemeine Wohngebiet sich nach Norden und Westen erstreckt, braucht nicht entschieden zu
  • einmontiert. Sie würde sich etwas rechts der beiden Fensterreihen in der Außenwand und links des Verkehrs
  • Autofahrer auf der M. Straße nur bei einer starken Kopfdrehung nach rechts wahrgenommen würde, würden durch

Diabetikerwarnhund: Erst Verordnung, dann Anschaffung

martina heck vom 11.07.2014
Inhalt
  • des Beamten, weil das geltende Recht allgemein als bekannt anzusehen ist. Lediglich in besonderen
  • (§ 85 Landesbeamtengesetz) folgt keine abzuleitende allgemeine Pflicht zur Belehrung seiner
  • Hilfsmittels reicht aber nicht aus. Sinn und Zweck der Verordnung ist es, dass das Hilfsmittel gerade
  • Beihilfefähigkeit erforderliche Notwendigkeit einer (alsbaldigen) Behandlung reicht dafür nicht aus

FG Köln - 2 V 1948/08

Finanzgericht Köln vom 20.08.2008
Inhalt
  • diesem Recht entsprechende Besteuerung mit dem Abkommen in Einklang steht. Hierbei handelt es sich um
  • innerstaatliche Recht des die Information empfangenden Vertragsstaats, gewährleistet, ist im Streitfall
  • Auskunftserteilung einen schwer wiegenden Eingriff in das grundrechtlich geschützte Recht auf informationelle
  • Antragstellerin habe lediglich Material vorgelegt, in dem allgemeine Aussagen über den in der Türkei
  • . 24Durch die Erteilung der Spontanauskunft werde nicht unverhältnismäßig in die Rechte der

Anlage 1 HebAPrO

(zu § 1 Abs. 1)
Inhalt
  • ;herkennung von Krankheiten   2.3 Allgemeine Ernährungslehre   3 Hygiene und
  • Grundlagen der Mikrobiologie 60 3.1 Allgemeine Hygiene und Umweltschutz   3.2
  • ; 6.15 Regulationsvorgänge   7 Allgemeine Krankheitslehre 40 7.1 Krankheit
  • des Wachstums   7.9 Neubildungen   8 Allgemeine Arzneimittellehre 20
  • Allgemeine und anorganische Chemie   12.2 Organische und physiologische Chemie  

BGH - IV ZR 121/06

Bundesgerichtshof vom 07.04.2006
Inhalt
  • Dr. Kessal-Wulf und den Richter Felsch für Recht erkannt: Auf die Rechtsmittel der Klägerin werden
  • durchgreifen lassen und ihm nur in einem Punkt Recht gegeben. Sollte die Beklagte entsprechend ihrer
  • höherrangiges Recht. Denn die Dynamisierung ist mit der Neuregelung nicht entfallen. Nach den §§ 33 Abs. 7
  • Pensionsrückstellungen allgemein zulässigen Verfahren (dem so genannten Näherungsverfahren) zu ermitteln, oder ob dies
  • privatrechtliche Allgemeine Geschäftsbedingungen in der Form Allgemeiner Versicherungsbedingungen (st.Rspr

BSG - S 3 AL 462/02

Bundessozialgericht vom 20.10.2005
Inhalt
  • beantragt, die Revision zurückzuweisen. Nach Auffassung der Beklagten hat das LSG zu Recht entschieden
  • Recht - zu den Tatbestandsvoraussetzungen des § 190 Abs 1 Nr 1 SGB III keine Feststellungen
  • Anwendung der AlhiV 2002 hat das LSG Bedürftigkeit zu Recht - sieht man vom Problem des
  • 25. April 2002 - B 11 AL 69/01 R). Zu Recht hat das LSG deshalb maßgeblich nur darauf abgestellt
  • der Arbeitslose. Der Kläger kann zudem - worauf bereits das LSG zu Recht hingewiesen hat - ggf den

EuGH - C-103/97

Europäischer Gerichtshof vom 04.02.1999
Inhalt
  • Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden seien. 13. Am 16. Juli 1996
  • innerstaatliches Recht umgesetzt ist? Zur Zulässigkeit der Vorlage 16. Einleitend stellt sich die
  • . November 1996 vorgelegten Fragen für Recht erkannt: Die in Artikel 2 Absatz 8 der Richtlinie 89/665/EWG
  • Absatz 2 TVergG ausdrücklich vorsieht, daß auf das Nachprüfungsverfahren das Allgemeine
  • der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Nachprüfungsverfahren im Rahmen der