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VG Arnsberg - 5 K 3777/09
Verwaltungsgericht Arnsberg vom 21.10.2010
- Inhalt
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- Recht, namentlich nicht gegen Europa- oder Verfassungsrecht (1). Auch der von der Stadt T. als
- mit europäischem Recht und dem Grundgesetz hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein
- , Grunderwerbsteuern sowie ganz allgemein alle Steuern, Abgaben und Gebühren, die nicht den Charakter von
- Mehrwertsteuer gilt ganz allgemein für alle sich auf Gegenstände und Dienstleistungen beziehenden
- liegen fast alle nicht vor. Es fehlt das Kriterium, dass die Steuer allgemein für alle sich auf
SozG Düsseldorf - S 8 KR 60/03
Sozialgericht Düsseldorf vom 12.09.2003
- Inhalt
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- Krankenkasse einerseits in deren Recht auf Zahlung keines niedrigeren Beitragssatzes als 12,9 v.H., aber
- die allgemeine Zielsetzung einer Förderung von Krankenkassenzusammenschlüssen aus Wettbewerbsgründen
- 2 i.V.m. § 150 Abs. 2 Satz 1 SGB V in deren Rechte und Pflichten eingetreten ist. Aus dieser
- Beitragsansprüche in alle Rechte und Pflichten der bisherigen Krankenkasse eintrat. Dies bedeutet, dass sie
- Literatur wird von einer Übernahme aller Rechte und Pflichten ohne Differenzierung ausgegangen - Krauskopf
BVerwG - 5 C 24.12
Bundesverwaltungsgericht vom 11.07.2013
- Inhalt
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- Bundesverwaltungsgericht Dr. Störmer, Dr. Häußler und Dr. Fleuß für Recht erkannt: Auf die Revision
- (vgl. § 42 Abs. 1 Satz 2 SGB VIII). Es übt das Recht der Beaufsichtigung, Erziehung und
- Jahre alt und damit sowohl nach bürgerlichem Recht geschäftsfähig als auch nach Maßgabe der
- Organisations- und Personalhoheit folgt aber das Recht des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe zu
- Verwaltungsakt, der ein Recht oder einen rechtlich erheblichen Vorteil begründet oder bestätigt hat. Ein
BVerfG - 1 BvR 448/09
Bundesverfassungsgericht vom 25.03.2010
- Inhalt
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- seine Anwendung auf den einzelnen Fall. Diese sind aber allein Sache der dafür allgemein
- die Gewerbesteuerpflicht einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, die Insolvenzverwaltungen
- Rechtsanwaltskanzlei in der Rechtsform einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts. Der Beschwerdeführer zu 2
- erster Linie die Feststellung und Würdigung des Sachverhalts sowie die Auslegung des einfachen Rechts und
VG Arnsberg - 11 K 2552/05
Verwaltungsgericht Arnsberg vom 25.04.2006
- Inhalt
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- Spruchkörper: 11. Kammer Entscheidungsart: Urteil Aktenzeichen: 11 K 2552/05 Tenor: für Recht erkannt
- höherrangigem Recht. In ihnen wird - wie in § 2 Abs. 1 Satz 2 KAG gefordert - der den Gebührenanspruch
- OLG S-A, Urteil vom 22.06.2000 aaO.; allgemein zum Begriff der tatsächlichen Sachherrschaft im
- Beklagten geltend gemachte Gebührenanspruch nach alledem dem Grunde nach zu Recht, so ist er auch
- insoweit weder Rechte noch Pflichten haben. 22Vgl. Oberlandesgericht des Landes Sachsen Anhalt (OLG S-A
LAG Hessen - 7 Ta 203/10
Hessisches Landesarbeitsgericht vom 02.08.2010
- Inhalt
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- gewürdigt und ist zu Recht zu dem Ergebnis gekommen, dass für die vorliegende Streitigkeit der
- vorliegende Fall ist - worauf das Arbeitsgericht zu Recht verwiesen hat - mit dem vom Bundesarbeitsgericht
- Klägers allein mit seinem Recht als Urheber einer Erfindung i.S.d. § 2 ArbNErfG begründet werden, und
- . 21 Daher hat das Arbeitsgericht den Rechtsstreit zu Recht an das örtlich zuständige Landgericht
- handele, sondern der Kläger allgemeine Ansprüche nach den Vorschriften der Geschäftsführung ohne
OLG Celle - 15 WF 15/01
Oberlandesgericht Celle vom 30.01.2001
- Inhalt
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- . Hierfür ist eine Anspruchsgrundlage nicht ersichtlich. Nach dem bis zum 30. Juni 1998 geltenden Recht
- angefochtenen Beschluss dennoch aufheben muss, hat seine Ursache darin, dass der allgemein an das
- herleiten lässt, den Vormund selbst im Klagewege auf Rech-nungslegung in Anspruch zu nehmen (vgl. die
BVerfG - 2 BvR 1380/08
Bundesverfassungsgericht vom 18.08.2013
- Inhalt
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- die Behandlung in der Klinik im Zeitraum vom 29. Juli 1977 bis 5. April 1979 in ihrem Recht auf
- ihrem Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens nach Art. 8 EMRK verletzt worden sei und
- müsste. Danach gehöre zur Bindung an Recht und Gesetz auch die Berücksichtigung der Gewährleistungen
- weitergehenden Schadensersatzansprüchen nach nationalem Recht nicht entgegen. Gemäß Art. 46 EMRK bestehe die
- Recht auf Rechtsschutzgleichheit (Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG) rügt - kann offen bleiben
Mehr Rechtsstaat. Auch für das Tarifrecht.
Rechtsanwalt Wolf J. Reuter vom 11.01.2012
- Inhalt
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- Recht wiederherzustellen und zu Sinnen zu kommen. Das BAG darf im neuen Jahr den Rechtsstaat
- vorher zu fragen. Natürlich wäre es mir recht, wenn Sie es wären, der den Kaufpreis für mein neues
- gerade einen Tarifvertrag abgeschlossen haben, ist das sehr recht. Wer will schon vereinbaren, dass er
- Vermutung für die Richtigkeit staatlicher Handlungen gibt es allgemein nicht, für
- dem Leben nahmen und die größten Prinzipien ihrer eigenen Schöpfung – des Rechts – verrieten. Damit
BSG - B 14 KG 5/99 R
Bundessozialgericht vom 16.12.1999
- Inhalt
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- ) besitzenden Ausländers auf Kg nicht aus. Nach nationalem Recht ist die den Anspruch auf Kg ab 1. Februar
- stattgegeben (Bescheid vom 28. Juli 1995). Diese Entscheidungen sind nach inländischem Recht nicht zu
- unberührt bleiben". Das innerstaatliche Recht verweist damit auf das europäische Gemeinschaftsrecht
- (EG-Recht). Nach Art 3 Abs 1 EWGV 1408/71 stehen in einem Mitgliedstaat der EU wohnende Flüchtlinge
- Artikel 1 bis 4 des Beschlusses Nr 3/80 finden sich in Titel I, der die Überschrift "Allgemeine
LSG Hessen - L 3 U 1228/81
Hessisches Landessozialgericht vom 12.03.1986
- Inhalt
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- , gehören zum öffentlichen Recht der Sozialversicherung und damit zu einem besonderen Rechtsgebiet, das
- der Regel eine Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage unzulässig, so ist erst recht eine solche Klage
- Verwaltungsaktes jederzeit festgestellt werden kann, muß erst recht die Rechtswidrigkeit eines
- ) weitergeleitet wurde. Unter Bezugnahme auf § 56 der Unfallverhütungsvorschriften "Allgemeine Vorschriften
- Unfallverhütungsvorschrift "Allgemeine Vorschriften” (VBG 1) in Verbindung mit § 708 Abs. 1 Nr. 3 RVO zum
BGH - XI ZR 142/05
Bundesgerichtshof vom 19.06.2007
- Inhalt
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- Recht erkannt: Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 2. Zivilsenats des
- Revision zu Recht geltend macht, ergibt sich auch aus den Entscheidungsgründen keine Beschränkung
- Berufungsgericht zu Recht ausgeführt hat, lässt sich ein Freistellungsanspruch der Beklagten hinsichtlich
- Recht bejaht. 19aa) Nach § 9 Abs. 1 Satz 2 VerbrKrG wird die wirtschaftliche Einheit zwischen dem
- - eine allgemeine Provisionszusage für den Fall einer erfolgreichen Vermittlung von Darlehensverträgen
LG Kaiserslautern - 2 O 20/02
Landgericht Kaiserslautern vom 26.03.2004
- Inhalt
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- erweist. Nur so kann dem Schutz des Vertrags gegners und des Rechtsverkehrs, den die allgemeine Rechts
- im Verfahrensrecht (vgl. etwa § 1031 Abs. 5 ZPO) als auch im materiellen Recht namentlich im
- Verbraucherkredit recht wider. So unterliegt ein notariell beurkundeter Darle hensvertrag weder den
- ein Recht zum Widerruf des Darlehensvertrages nach § 7 VerbrKrG a.F./§ 495 BGB n.F.. Die Einschränkung
- , 173 BGB, in deren Rahmen eine allgemeine Überprüfungsund Nachforschungspflicht nicht besteht, gelten
OLG Düsseldorf - I-24 U 44/08
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 12.08.2008
- Inhalt
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- nicht. Erst recht ist er wegen der tatsächlichen Zugangsmöglichkeit nicht verpflichtet, Obhut über die
- : Der Mieter hat grundsätzlich das Recht auf den ungestörten Besitz an der Mietsache. Dieses unterliegt
- Pächter einer Gastwirtschaft; ferner BGH ZMR 1992, 530 Autobahnraststätte). Erst recht gilt dies im
- allerdings auch die allgemeine, aus § 241 Abs. 2 BGB folgende Pflicht, auf die Belange des Mieters Rücksicht
- . Palandt/Heinrichs, BGB, 67. Aufl., § 241 Rn. 7). Zu diesen Schutzpflichten gehört auch die allgemeine
Krankenkasse muss Beinamputierten keine Sportprothese zahlen
Thorsten Blaufelder vom 06.06.2013
- Inhalt
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- Verringerung der Sturzgefahr. Diese wirkten sich allgemein im Alltagsleben positiv aus. Die im aktuellen
- Motorradunfalls der rechte Unterschenkel amputiert werden. Die Krankenkasse hatte den Mann mit einer