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OVG Nordrhein-Westfalen - 18 A 2263/08
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 20.08.2009
- Inhalt
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- und des Rates über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet
- Staatsangehörigkeit, die das Recht auf Daueraufenthalt in seinem Hoheitsgebiet genießen, eine
- (Unionsbürger) und ihrer Familienangehörigen. 11 § 2 Recht auf Einreise und Aufenthalt 1212 (1
- ) Freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger und ihre Familienangehörigen haben das Recht auf Einreise und
- weiteren Vorliegen der Voraussetzungen des § 2 Abs. 2 das Recht auf Einreise und Aufenthalt
OVG Berlin-Brandenburg - 10 S 31.09
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg vom 28.07.2009
- Inhalt
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- Verkehrslärmschutzverordnung überschritten. Für die Zwischenwerte nach der TA Lärm gelte das erst recht
- § 2 Abs. 1 16. BImSchV bringen ganz allgemein die Wertung des Normgebers zum Ausdruck, von welcher
- . Straße gelegene allgemeine Wohngebiet grenzen im Norden an die Bahntrasse der S-Bahn, auf der auch
- stellt der Umstand, dass das allgemeine Wohngebiet westlich der B. Straße im Norden an die Bahntrasse
- Verkehrsimmissionen eine situative Vorbelastung dar. Hinzu kommt, dass das allgemeine Wohngebiet schon seit den
KG Berlin - 25 U 49/04
Kammergericht vom 13.03.2017
- Inhalt
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- preußischen Rechts übernommen hat, ist es dem Oberlieger ebenso wie im preußischen Recht verboten, den
- sollte (...). Dieser allgemein für das Nachbarrecht entwickelte Grundsatz ist nicht etwa nur auf
- des § 115 NRW WassG, verkannt. Schon das Gemeine Recht ging vom sog. besseren Recht des Oberliegers
- geltende Recht des preußischen Wassergesetzes übernommen. Die in § 115 NRW WassG (...) getroffene
- gilt jedoch im Einklang mit dem bisherigen Recht (§ 197 Abs. 2 PrwassG) nach § 115 Abs. 1 Satz 2
OVG Nordrhein-Westfalen - 20 A 5161/04.A
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 05.04.2006
- Inhalt
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- Beschaffung von Brot für eine Familie reicht (Danesch vom 23.01.2006), zum Teil wird allgemein auf das
- . Oktober 1995 - 9 C 9.95 -, BVerwGE 99, 324; zur Übertragbarkeit auf das neue Recht vgl. BVerwG, Beschluss
- Ausländer angehört, allgemein ausgesetzt ist, werden bei Entscheidungen über eine vorübergehende
- die Frist für die Umsetzung der Vorgaben der Richtlinie, wenn und soweit das innerstaatliche Recht
- allgemein als auch unter Berücksichtigung der besonderen Situation von Hindus eine extreme Gefahrenlage
EuGH - C-153/02
Europäischer Gerichtshof vom 13.11.2003
- Inhalt
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- Berufsausbildung sowie während der Berufsausbildung anzustreben. Italienisches Recht 7. Das vorlegende
- Gericht hat das italienische Recht in seinem Vorlagebeschluss wie folgt dargestellt. 8. Artikel 170
- eine Universität, die dem Recht des Vereinigten Königreichs unterliegt und in der Liste der
- Handelskammer Rom als nach dem Recht eines anderen Mitgliedstaats gegründete Gesellschaft registriert und
- für Recht erkannt: Artikel 43 EG steht einer Verwaltungspraxis wie der im Ausgangsverfahren
IT-Arbeitsrecht: Social Media Guidelines
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 10.05.2013
- Inhalt
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- Zuge einer Betriebsvereinbarung durch den Betriebsrat auf recht einfachem Wege
- “Allgemein” voran gestellt: Wie geht man mit Account-Daten um? Es erscheint mir unklug, wenn die
- schlichtweg sensibilisiert zu sein.4. Fazit Sich dem Thema zu widmen sei allgemein empfohlen. Im
OLG Köln: Kein Unterlassungsanspruch bei Google Auto Suggest
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 13.10.2012
- Inhalt
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- , aus sich heraus aussagekräftigen Äußerung fern [...] Die Meinungsfreiheit, die auch das Recht
- überhaupt hergestellt wird. Eben das verneint das OLG allgemein. Denn der durchschnittliche
- Ergebnis dieser zweiten Stufe: Das OLG Köln geht ganz allgemein davon aus, dass ein Nutzer keine
LSG Bayern - L 9 EG 81/04
Bayerisches Landessozialgericht vom 24.03.2005
- Inhalt
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- Rechte und Pflichten wie Inländern. Außerdem sei das Recht der Klägerin auf Antragstellung seinerzeit
- Versagungsbescheids vom 29.10.2002 das Recht unrichtig angewandt, so dass dieser Verwaltungsakt gem. § 44 SGB X
- am 07.02.2002 gestellte Antrag auf LErzg sei verspätet und daher zu Recht abgelehnt worden. Der
- erneute Antrag vom 18.02.2003 sei zu Recht abgelehnt worden. Denn Art.3 BayLErzGG lasse eine
- . Das SG hat den Beklagten im Ergebnis zu Recht auf die zulässig erhobene kombinierte Anfechtungs- und
OLG Dresden - 4 W 1003/08
Oberlandesgericht Dresden vom 23.10.2008
- Inhalt
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- ist allgemein anerkannt, dass für einen Unterlassungsanspruch trotz des Wortlautes des § 1004 Abs. 1 S
- enthält (Wenzel, Das Recht der 5 Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl. Kap. 12 Rn 35). 2
- grundrechtlich geschützten Rechtspositionen, namentlich ihr Unternehmerpersönlichkeitsrecht oder ihr Recht
- Antragsgegners eine Weiterbehandlung ermöglicht 7 werden. Vor diesem Hintergrund ist das Landgericht zu Recht
- unter dem Gesichtspunkt des Eingriffs in ihr Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb
BAG - 7 ABR 38/08
Bundesarbeitsgericht vom 27.11.2007
- Inhalt
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- , sei die Wahl gleichwohl zu Recht als gemeinsame Wahl durchgeführt worden, da die dort beschäftigten
- . Das Landesarbeitsgericht hat zu Recht festgestellt, dass der Arbeitgeber am Sitz seiner
- sich insgesamt mit den zahlreichen Rundschreiben des Arbeitgebers auseinandergesetzt und zu Recht
- Landesarbeitsgerichts rechtsbeschwerderechtlich nicht zu beanstanden. 29II. Zu Recht hat das Landesarbeitsgericht
- Rechtsbegriff selbst verkannt, gegen Denkgesetze, anerkannte Auslegungsgrundsätze oder allgemeine
Bundesgerichtshof zur zivilrechtlichen Haftung des Phishing-Opfers
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 25.04.2012
- Inhalt
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- die Entscheidung dieses LG weiterhin recht kritisch, man sollte die dortigen Grundsätze (es ging
- Regelung für diesen Fall. Es galt das allgemeine Schuldrecht und bei der Haftung des Phishing-Opfers
- gelangen. Vor allem mit gefälschten Emails wird hier gearbeitet, die auf täuschend echt aussehende
VG Frankfurt (Oder) - 5 K 1999/04
Verwaltungsgericht Frankfurt an der Oder vom 31.03.2004
- Inhalt
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- Einzelnen aus folgenden Gründen: 22 Der Schuldner des Befreiungsanspruchs ist in seinem Recht, die
- Art und Weise der Erfüllung zu wählen, schon allgemein eingeschränkt. Diese Forderung kann an den
- Gläubiger steht hierdurch nicht schlechter als jeder andere Insolvenzgläubiger. Ein Recht auf eine
- Masse gezogenen Recht wirksame Aus- oder Absonderungsrechte bestehen. Ist das der Fall, so
- BGB sei aufgrund vorgehender Regelungen in der öffl.-rechtl. Vereinbarung vom 10. April 2001 nicht
OLG Hamm - 11 UF 335/01
Oberlandesgericht Hamm vom 21.02.2003
- Inhalt
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- Teil stattgegeben. Es hat gemeint, die Vaterschaft sei nach russischem Recht ordnungsgemäß festgestellt
- Recht ¼ dieses Einkommens zustehe, sei ihr Bedarf unter Berücksichtigung der weiteren
- dieses Bedarfs hat es unter Berücksichtigung der weiteren nach deutschem Recht zu beurteilenden
- russischem Recht. Grundlage des geltend gemachten Anspruchs ist daher Art. 81 des Familiengesetzbuches der
- Vaterschaft nach russischem Recht richte Art. 19 EGBGB – und insoweit eine rechtskräftige und daher bindende
BGH - I ZB 36/04
Bundesgerichtshof vom 24.05.2007
- Inhalt
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- konkreten Funktion der Ware oder ganz allgemein dem Bemühen zuschreibe, ein ästhetisch ansprechendes
- Bundespatentgericht hat mit Recht angenommen, dass der angegriffenen Marke, die aus der Form der Ware
- jedoch, wie die Rechtsbeschwerde zu Recht beanstandet, nicht rechtsfehlerfrei festgestellt. 13a
- im Hinblick auf Stabilität, Ver- formbarkeit, Aufprallschutz und Aerodynamik allgemein von einer
- ). 213. Der Eintragung der Marke stehen jedoch - wie das Bundespatentgericht zu Recht in einer
BAG - 1 ABR 82/12
Bundesarbeitsgericht vom 15.04.2014
- Inhalt
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- aus eigenem Recht, die Rechtsstellung anderer Organe der Betriebsverfassung stellt er dabei nicht in
- Arbeitssicherheitsgesetz 4. Aufl. § 12 Rn. 7; dazu allgemein BAG 3. Juni 2003 - 1 ABR 19/02 - BAGE 106, 188
- Schrifttum vertretenen Auffassung folgt ein solches betriebsverfassungsrechtliches Recht nicht aus dem