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OVG Nordrhein-Westfalen - 18 A 2263/08

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 20.08.2009
Inhalt
  • und des Rates über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet
  • Staatsangehörigkeit, die das Recht auf Daueraufenthalt in seinem Hoheitsgebiet genießen, eine
  • (Unionsbürger) und ihrer Familienangehörigen. 11 § 2 Recht auf Einreise und Aufenthalt 1212 (1
  • ) Freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger und ihre Familienangehörigen haben das Recht auf Einreise und
  • weiteren Vorliegen der Voraussetzungen des § 2 Abs. 2 das Recht auf Einreise und Aufenthalt

OVG Berlin-Brandenburg - 10 S 31.09

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg vom 28.07.2009
Inhalt
  • Verkehrslärmschutzverordnung überschritten. Für die Zwischenwerte nach der TA Lärm gelte das erst recht
  • § 2 Abs. 1 16. BImSchV bringen ganz allgemein die Wertung des Normgebers zum Ausdruck, von welcher
  • . Straße gelegene allgemeine Wohngebiet grenzen im Norden an die Bahntrasse der S-Bahn, auf der auch
  • stellt der Umstand, dass das allgemeine Wohngebiet westlich der B. Straße im Norden an die Bahntrasse
  • Verkehrsimmissionen eine situative Vorbelastung dar. Hinzu kommt, dass das allgemeine Wohngebiet schon seit den

KG Berlin - 25 U 49/04

Kammergericht vom 13.03.2017
Inhalt
  • preußischen Rechts übernommen hat, ist es dem Oberlieger ebenso wie im preußischen Recht verboten, den
  • sollte (...). Dieser allgemein für das Nachbarrecht entwickelte Grundsatz ist nicht etwa nur auf
  • des § 115 NRW WassG, verkannt. Schon das Gemeine Recht ging vom sog. besseren Recht des Oberliegers
  • geltende Recht des preußischen Wassergesetzes übernommen. Die in § 115 NRW WassG (...) getroffene
  • gilt jedoch im Einklang mit dem bisherigen Recht (§ 197 Abs. 2 PrwassG) nach § 115 Abs. 1 Satz 2

OVG Nordrhein-Westfalen - 20 A 5161/04.A

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 05.04.2006
Inhalt
  • Beschaffung von Brot für eine Familie reicht (Danesch vom 23.01.2006), zum Teil wird allgemein auf das
  • . Oktober 1995 - 9 C 9.95 -, BVerwGE 99, 324; zur Übertragbarkeit auf das neue Recht vgl. BVerwG, Beschluss
  • Ausländer angehört, allgemein ausgesetzt ist, werden bei Entscheidungen über eine vorübergehende
  • die Frist für die Umsetzung der Vorgaben der Richtlinie, wenn und soweit das innerstaatliche Recht
  • allgemein als auch unter Berücksichtigung der besonderen Situation von Hindus eine extreme Gefahrenlage

EuGH - C-153/02

Europäischer Gerichtshof vom 13.11.2003
Inhalt
  • Berufsausbildung sowie während der Berufsausbildung anzustreben. Italienisches Recht 7. Das vorlegende
  • Gericht hat das italienische Recht in seinem Vorlagebeschluss wie folgt dargestellt. 8. Artikel 170
  • eine Universität, die dem Recht des Vereinigten Königreichs unterliegt und in der Liste der
  • Handelskammer Rom als nach dem Recht eines anderen Mitgliedstaats gegründete Gesellschaft registriert und
  • für Recht erkannt: Artikel 43 EG steht einer Verwaltungspraxis wie der im Ausgangsverfahren

IT-Arbeitsrecht: Social Media Guidelines

Rechtsanwalt Jens Ferner vom 10.05.2013
Inhalt
  • Zuge einer Betriebsvereinbarung durch den Betriebsrat auf recht einfachem Wege
  • Allgemein” voran gestellt: Wie geht man mit Account-Daten um? Es erscheint mir unklug, wenn die
  • schlichtweg sensibilisiert zu sein.4. Fazit Sich dem Thema zu widmen sei allgemein empfohlen. Im

OLG Köln: Kein Unterlassungsanspruch bei Google Auto Suggest

Rechtsanwalt Jens Ferner vom 13.10.2012
Inhalt
  • , aus sich heraus aussagekräftigen Äußerung fern [...] Die Meinungsfreiheit, die auch das Recht
  • überhaupt hergestellt wird. Eben das verneint das OLG allgemein. Denn der durchschnittliche
  • Ergebnis dieser zweiten Stufe: Das OLG Köln geht ganz allgemein davon aus, dass ein Nutzer keine

LSG Bayern - L 9 EG 81/04

Bayerisches Landessozialgericht vom 24.03.2005
Inhalt
  • Rechte und Pflichten wie Inländern. Außerdem sei das Recht der Klägerin auf Antragstellung seinerzeit
  • Versagungsbescheids vom 29.10.2002 das Recht unrichtig angewandt, so dass dieser Verwaltungsakt gem. § 44 SGB X
  • am 07.02.2002 gestellte Antrag auf LErzg sei verspätet und daher zu Recht abgelehnt worden. Der
  • erneute Antrag vom 18.02.2003 sei zu Recht abgelehnt worden. Denn Art.3 BayLErzGG lasse eine
  • . Das SG hat den Beklagten im Ergebnis zu Recht auf die zulässig erhobene kombinierte Anfechtungs- und

OLG Dresden - 4 W 1003/08

Oberlandesgericht Dresden vom 23.10.2008
Inhalt
  • ist allgemein anerkannt, dass für einen Unterlassungsanspruch trotz des Wortlautes des § 1004 Abs. 1 S
  • enthält (Wenzel, Das Recht der 5 Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl. Kap. 12 Rn 35). 2
  • grundrechtlich geschützten Rechtspositionen, namentlich ihr Unternehmerpersönlichkeitsrecht oder ihr Recht
  • Antragsgegners eine Weiterbehandlung ermöglicht 7 werden. Vor diesem Hintergrund ist das Landgericht zu Recht
  • unter dem Gesichtspunkt des Eingriffs in ihr Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb

BAG - 7 ABR 38/08

Bundesarbeitsgericht vom 27.11.2007
Inhalt
  • , sei die Wahl gleichwohl zu Recht als gemeinsame Wahl durchgeführt worden, da die dort beschäftigten
  • . Das Landesarbeitsgericht hat zu Recht festgestellt, dass der Arbeitgeber am Sitz seiner
  • sich insgesamt mit den zahlreichen Rundschreiben des Arbeitgebers auseinandergesetzt und zu Recht
  • Landesarbeitsgerichts rechtsbeschwerderechtlich nicht zu beanstanden. 29II. Zu Recht hat das Landesarbeitsgericht
  • Rechtsbegriff selbst verkannt, gegen Denkgesetze, anerkannte Auslegungsgrundsätze oder allgemeine

Bundesgerichtshof zur zivilrechtlichen Haftung des Phishing-Opfers

Rechtsanwalt Jens Ferner vom 25.04.2012
Inhalt
  • die Entscheidung dieses LG weiterhin recht kritisch, man sollte die dortigen Grundsätze (es ging
  • Regelung für diesen Fall. Es galt das allgemeine Schuldrecht und bei der Haftung des Phishing-Opfers
  • gelangen. Vor allem mit gefälschten Emails wird hier gearbeitet, die auf täuschend echt aussehende

VG Frankfurt (Oder) - 5 K 1999/04

Verwaltungsgericht Frankfurt an der Oder vom 31.03.2004
Inhalt
  • Einzelnen aus folgenden Gründen: 22 Der Schuldner des Befreiungsanspruchs ist in seinem Recht, die
  • Art und Weise der Erfüllung zu wählen, schon allgemein eingeschränkt. Diese Forderung kann an den
  • Gläubiger steht hierdurch nicht schlechter als jeder andere Insolvenzgläubiger. Ein Recht auf eine
  • Masse gezogenen Recht wirksame Aus- oder Absonderungsrechte bestehen. Ist das der Fall, so
  • BGB sei aufgrund vorgehender Regelungen in der öffl.-rechtl. Vereinbarung vom 10. April 2001 nicht

OLG Hamm - 11 UF 335/01

Oberlandesgericht Hamm vom 21.02.2003
Inhalt
  • Teil stattgegeben. Es hat gemeint, die Vaterschaft sei nach russischem Recht ordnungsgemäß festgestellt
  • Recht ¼ dieses Einkommens zustehe, sei ihr Bedarf unter Berücksichtigung der weiteren
  • dieses Bedarfs hat es unter Berücksichtigung der weiteren nach deutschem Recht zu beurteilenden
  • russischem Recht. Grundlage des geltend gemachten Anspruchs ist daher Art. 81 des Familiengesetzbuches der
  • Vaterschaft nach russischem Recht richte Art. 19 EGBGB – und insoweit eine rechtskräftige und daher bindende

BGH - I ZB 36/04

Bundesgerichtshof vom 24.05.2007
Inhalt
  • konkreten Funktion der Ware oder ganz allgemein dem Bemühen zuschreibe, ein ästhetisch ansprechendes
  • Bundespatentgericht hat mit Recht angenommen, dass der angegriffenen Marke, die aus der Form der Ware
  • jedoch, wie die Rechtsbeschwerde zu Recht beanstandet, nicht rechtsfehlerfrei festgestellt. 13a
  • im Hinblick auf Stabilität, Ver- formbarkeit, Aufprallschutz und Aerodynamik allgemein von einer
  • ). 213. Der Eintragung der Marke stehen jedoch - wie das Bundespatentgericht zu Recht in einer

BAG - 1 ABR 82/12

Bundesarbeitsgericht vom 15.04.2014
Inhalt
  • aus eigenem Recht, die Rechtsstellung anderer Organe der Betriebsverfassung stellt er dabei nicht in
  • Arbeitssicherheitsgesetz 4. Aufl. § 12 Rn. 7; dazu allgemein BAG 3. Juni 2003 - 1 ABR 19/02 - BAGE 106, 188
  • Schrifttum vertretenen Auffassung folgt ein solches betriebsverfassungsrechtliches Recht nicht aus dem