Suche nach "recht allgemein"
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KG Berlin - 1 W 209/05
Kammergericht vom 26.03.2007
- Inhalt
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- GBO zulässige weitere Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Jedenfalls im Ergebnis zu Recht
- NJW-RR 1990, 153), sowie allgemein für die Rechtshandlungen des Verwalters im Rahmen der laufenden
- Eigentümerversammlung bestellt wurde, in analoger Anwendung des § 32 FGG allgemein auch bei späterer Aufhebung
OLG Celle - 9 U 244/00
Oberlandesgericht Celle vom 16.05.2001
- Inhalt
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- Nässe ist hinzunehmen, weil diese allgemein bekannt ist und ein sorgfältiger Benutzer sich darauf
- Recht erkannt: Auf die Berufung der Beklagten wird das am 31. Oktober 2000 verkünde-te Urteil der 5
- Umfang vermindert hatte, ist hinzunehmen, weil diese allgemein bekannt ist und ein sorgfältiger
BGH - 4 StR 235/05
Bundesgerichtshof vom 27.10.2005
- Inhalt
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- allgemein die Verletzung sachlichen Rechts. Die Staatsanwaltschaft wendet sich mit ihren Revisionen
- Verteidiger für den Angeklagten A., Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle, für Recht
- . Von Rechts wegen Gründe: I. Das Landgericht hat die Angeklagten G. , J. und A. wie folgt verurteilt
OLG Hamm - I-15 Wx 8/10
Oberlandesgericht Hamm vom 12.08.2010
- Inhalt
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- sind. 12Soweit ein Recht auf Akteneinsicht nicht bereits aus dem Anspruch auf rechtliches Gehör nach
- , gewährt § 78 Abs. 1 S. 1 FGG bei glaubhaft gemachtem berechtigten Interesse ein subjektives Recht auf
- einer Einsicht in die Nachlassakten mit Recht verneint hat. 13Allerdings lassen sich die Erwägungen
- , aus denen ein eigenständiges Recht eines Erbenermittlers auf Einsicht in Personenstandsurkunden
- vorhandenes Recht stützen und liegt deshalb regelmäßig erst dann vor, wenn die erstrebte Kenntnis
BFH - II R 24/07
Bundesfinanzhof vom 19.11.2008
- Inhalt
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- Handel mit einem Grundstück zu ziehen. Das allgemeine Interesse eines Grundpfandgläubigers an einem
- BUNDESFINANZHOF Urteil vom 19.11.2008, II R 24/07 Abtretung der Rechte aus einem Kaufangebot durch
- Rechte aus der Auflassungsvormerkung an die Eheleute K ab. Am 8. August 2000 erteilte die B der X-Bank
- und materiellen Rechts. 8Mit der Revision rügt die Klägerin Verletzung formellen und materiellen
- Rechts. 9Die Klägerin beantragt, das Urteil des FG, den Grunderwerbsteuerbescheid sowie die
BGH - I ZR 71/05
Bundesgerichtshof vom 13.12.2007
- Inhalt
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- . Büscher, Dr. Bergmann und Dr. Kirchhoff für Recht erkannt: Auf die Revision der Klägerin wird das
- geltenden früheren Recht. 12Die für diese Beurteilung maßgebliche Rechtslage hat sich allerdings
- Recht unterschieden zu werden braucht (vgl. BGH, Urt. v. 27.4.2006 – I ZR 126/03, GRUR 2006, 1044 Tz
- den Schutz als Betriebsgeheimnis kommt es darauf an, ob die fragliche Information allgemein, d.h
- Berufungsgericht zurückverwiesen. Von Rechts wegen Tatbestand: 1Die Klägerin stellt her und vertreibt
OVG Nordrhein-Westfalen - 12 E 1256/07
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 09.10.2008
- Inhalt
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- ersichtlichen Umfang begründet; im Übrigen ist sie unbegründet. 3Das Verwaltungsgericht ist zu Recht
- des alten Gebührenrechts bilden kann. 14Soweit die Beklagte dem entgegenhält, es werde allgemein nur
- Recht wirkt sich auch nicht auf eine nach altem Recht (§§ 118, 119 Abs. 1 BRAGO) vorzunehmende
- Geltung neuen Rechts ein, fehlt es danach unter der Geltung alten Rechts an einem wirksamen Auftrag zum
OLG Hamm - 1 VAs 77/04
Oberlandesgericht Hamm vom 05.04.2005
- Inhalt
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- Staatsanwaltschaft hat dem Antragsteller zu Recht die Zusage der Vertraulichkeit entzogen, da er laut
- Ermittlern und beinhaltet eine allgemeine Strategie der Kriminalitätsbekämpfung (BGH a.a.O.). Zwar
- Verwaltungsmaßnahmen auf den Gebieten des bürgerlichen Rechts, des Zivilprozesses, der Freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Widerruf der Zusicherung reicht es aber jedenfalls aus, wenn der Informant der Tatbeteiligung dringend
Bundesgerichtshof zur Veröffentlichung von Fotografien gemeinfreier Kunstwerke
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 20.12.2018
- Inhalt
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- vom Fotografen übertragene Recht, die Lichtbilder öffentlich zugänglich zu machen (§ 97 Abs. 1 Satz 1
- Recht widerrechtlich verletzt, kann von dem Verletzten auf Beseitigung der Beeinträchtigung, bei
- Recht der öffentlichen Zugänglichmachung ist das Recht, das Werk drahtgebunden oder drahtlos der
- Benutzungsordnung und aushängende Piktogramme mit einem durchgestrichenen Fotoapparat stellen Allgemeine
BGH - I ZR 26/02
Bundesgerichtshof vom 24.06.2004
- Inhalt
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- . Bornkamm, Pokrant und Dr. Schaffert für Recht erkannt: Die Revision gegen das Urteil des 5
- . Das Berufungsgericht hat mit Recht angenommen, daß der Vertrieb der von der Beklagten hergestellten
- unter dem Gesichtspunkt einer individuellen Behinderung mit Recht verneint (ebenso im Ergebnis LG
- weiteren - wie das Berufungsgericht ebenfalls zu Recht angenommen hat - keine unlautere
- dahinstehen, ob im Streitfall das durch Art. 14 GG geschützte Recht der Beklagten an ihrem Unternehmen in
OLG Saarbrücken - 5 U 257/05
Saarländisches Oberlandesgericht vom 08.03.2006
- Inhalt
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- Klägerin verlangt vom Beklagten aus abgetretenem Recht Schadensersatz nach Verlust einer Geldanlage
- steht aus abgetretenem Recht ein Schadensersatzanspruch aus positiver Forderungsverletzung eines
- , wie er den Zeugen M. ausreichend informiert haben will. Der Beklagte hat lediglich allgemein von einer
- gesagt haben sollte, sondern nur allgemein etwas zu Immobilienfonds. Der Beklagte war nach seinen
- nicht, spielt keine Rolle. Dort ist zwar allgemein auf das unternehmerische Risiko hingewiesen, zu dem
OVG Berlin-Brandenburg - 12 A 2.05
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg vom 13.03.2017
- Inhalt
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- wegen einer geringeren Auslastung in Schönefeld. 17 Die Klägerinnen seien in ihrem Recht auf
- abgewickelt werden. Art. 8 Abs. 1 der VO garantiere im Übrigen nicht das Recht, dauerhaft von einem
- Recht bestanden hätte, wäre dieser Mangel spätestens durch den Änderungsbescheid vom 30. August 2006
- raumordnungsrechtlichen Vorschriften vereinbar und greifen weder in Grundrechte noch in ein unterstelltes Recht der
- subjektiv-öffentliches Recht auf gerechte Abwägung ihrer Belange, sodass ihr Interesse an der Erhaltung
BVerfG - 1 BvR 1821/97
Bundesverfassungsgericht vom 28.08.2000
- Inhalt
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- allgemein anerkannte Rechtsgrundsätze und das Abweichen von wesentlichen Rechten und Pflichten, die
- . Die Freiheit, einen Beruf auszuüben, schließe das Recht ein, vom Vertragspartner eine angemessene
- Fallkonstellation von den Fällen, in denen der Bundesgerichtshof den Banken das Recht zur Erhebung
- Gesetz und Recht. Damit wäre es unvereinbar, wenn sich die Gerichte aus der Rolle des Normanwenders in
- die einer normsetzenden Instanz begeben, also objektiv betrachtet sich der Bindung an Recht und
FG Münster - 3 K 2772/98 E
Finanzgericht Münster vom 05.12.2002
- Inhalt
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- Unterrichtsstunden des naturwissenschaftlich-medizinischen Teils folgende 6 Lernbereiche: Allgemeine Grundlagen der
- Chemie und Physik (60 Unterrichtsstunden), Allgemeine Biologie (30 Unterrichtsstunden), Anatomie und
- Physiologie (200 Unterrichtsstunden), Allgemeine Pathologie (30 Unterrichtsstunden), Allgemeine
- ), Allgemeine Pharmakologie (60 Unterrichtsstunden), Spezielle Pharmakologie mit den zugehörigen
- werden. Die Maßnahme beinhalte einen naturwissenschaftlichmedizinischen Teil und einen rechts- und
ArbG Wesel - 1 Ca 298/06
Arbeitsgericht Wesel vom 08.08.2006
- Inhalt
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- Mitarbeiter bei dem Amtsgericht in Hamburg den streitbefangenen Betrag unter Verzicht auf das Recht
- allgemein anerkannt, dass bei einer uneigennützigen (Verwaltungs-)Treuhand der Treugeber im Konkurs
- stets um allgemeine Gelder der Insolvenzschuldnerin die, solange sie bei der T. lagen, lediglich
- werden können. Der hier streitige Betrag sei jedoch von der T. überwiesen worden auf das allgemeine
- änderte die getroffene Regelung zur Verfügungsbefugnis dieses Kontos nichts. Die Rechte und Pflichten