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HessVGH - 12 UE 54/86
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 07.05.1990
- Inhalt
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- Istanbul kommend - über den Flughafen Frankfurt am Main in die Bundesrepublik Deutschland ein. Der
- Verkehrsunfall ums Leben. Die am 5. September 1957 geborene M., verheiratete C., und der am 1. Mai
- . 11.04.1979 Auswärtiges Amt an Bay. VGH 3. Mai/Juni 1979 pogrom Nr. 64 (Yonan: "Die Lage der
- Patriarchen Benjamin XXI. an die Türkei im Mai 1915 verantwortlich gemacht. So wurden etwa bis März 1915 im
- Kläger zu 1) war im Besitz eines am 20. August 1979 in Istanbul ausgestellten und für zwei Jahre
VGH Baden-Württemberg - A 5 S 1251/06
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg vom 11.12.2008
- Inhalt
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- dem Bezirks-Rundbrief Frankfurt von Mai bis Juli 1995 ergebe sich, dass angesichts der weiterhin
- Anerkennung ausländischer Flüchtlinge am 20.08.1993 gaben die Kläger an, vom 18.05. bis 10.12.1986 in Jamba
- UNITA an der Universität in Abidjan Politikwissenschaften studiert habe. Man habe sie darauf
- Sohn und der 1990 ebendort geborenen Klägerin zu 3 verließen sie am 02.01.1993 Angola und reisten am
- 11.08.1993 auf dem Landwege in die Bundesrepublik Deutschland ein. Ihre am 19.08.1993 gestellten
OLG Frankfurt - 20 W 132/10
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 14.06.2010
- Inhalt
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- Gefahr im Verzuge der richterlichen Anordnung bedarf, dafür das Amtsgericht am Sitz der
- Quelle: Gericht: OLG Frankfurt 20. Zivilsenat Entscheidungsdatum: 14.06.2010 Normen: Art 100 Abs 1
- Antragsteller durch einen am 19.03.2010 beim Amtsgericht eingegangenen Schriftsatz Beschwerde eingelegt und
- dahingestellt bleiben kann, selbst wenn man von der Verfassungswidrigkeit ausgehen wollte. Der Antragsteller
- und die Sache zur weiteren Prüfung und Entscheidung an das Amtsgericht Offenbach zurückverwiesen
OLG Frankfurt - 20 W 558/00
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 12.06.2003
- Inhalt
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- zumindest zweifelhaft, ob man die hier betroffene Instandsetzungsmaßnahme als solche an einem "Fenster
- Quelle: Gericht: OLG Frankfurt 20. Zivilsenat Norm: § 43 Abs 1 Nr 2 WoEigG Entscheidungsdatum
- behandeln, 42. der Antragsgegnerin zu 2. aufzugeben, das Protokoll zur Eigentümerversammlung am 29.03.2000
- Antragsgegnerin zu 2. nicht mehr verlangen, das Protokoll zur Eigentümerversammlung am 29.3.2000 mit
- Vorbringen der Antragsteller in der Antragsschrift am 17.1.1995 von Frau A. abgegeben worden; der
BVerfG - 1 BvR 2534/10
Bundesverfassungsgericht vom 03.03.2014
- Inhalt
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- ; OLG Düsseldorf, Urteil vom 5. Dezember 2000 - 4 U 32/00 -, VersR 2001, S. 837; OLG Frankfurt a.M
- , Schluckebier, Paulus am 3. März 2014 einstimmig beschlossen: 1. Der Beschluss des Oberlandesgerichts
- Versicherungsvertrag ab. Dieses in § 5a des Gesetzes über den Versicherungsvertrag im Geltungszeitraum
- Zweck, dem Versicherungsnehmer die Auswahl eines seinen Bedürfnissen am besten entsprechenden
- (aa) Zum einen würden die Verbraucherinformationen auch im Anwendungsbereich des § 5a Abs. 1 Satz 1
OLG Hamm - 15 W 14/02
Oberlandesgericht Hamm vom 09.10.2003
- Inhalt
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- . 48, 49 = ZMR 2000 S. 561 ff; OLG Frankfurt a.M. MDR 1983 S. 580 f; Bärmann/Pick, WEG 9. Aufl. § 10
- Verfahrens jemals problematisiert worden ist. Selbst wenn man im übrigen von einem Vertrauenstatbestand
- mit anwaltlichem Schriftsatz vom 09.01.2001, der am 11.01.2001 bei Gericht eingegangen ist, beantragt
- eingegangen am 28.06.2001, haben die Beteiligten zu 3) beantragt, 31die in der Eigentümerversammlung vom
- , im Anschluss an die Rechtsprechung des Bayrischen Obersten Landesgerichts (NJW-RR 2001 S. 659 ff und
VG Darmstadt - 7 E 572/05
Verwaltungsgericht Darmstadt vom 19.01.2006
- Inhalt
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- /05 [1] und 7 E 2329/04 [2] -; VG Frankfurt am Main, Beschl. v. 21.07.2004 - 12 G 2920/04 [3
- Studium am 02.07.1999 mit dem akademischen Grad Diplom-Musiker ab. Seit dem Wintersemester 2003 ist der
- nicht erkennbar. 6Dagegen erhob der Kläger mit bei Gericht am 07.10.2004 eingegangenem Schriftsatz
- . 9Gegen diesen Widerspruchsbescheid hat der Kläger mit bei Gericht am 21.03.2005 eingegangenem Schriftsatz
- Rechtslehrer an einer deutschen Hochschule im Sinne des Hochschulrahmengesetzes mit Befähigung zum
BGH - f den 30.09.199
Bundesgerichtshof vom 08.05.2003
- Inhalt
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- relevanten Randgruppen geäußerte Bedenken außer Acht lassen. Orientiert man sich an diesen Maßstäben, so kann
- Quelle: Gericht: OLG Frankfurt 3. Zivilsenat Normen: § 276 BGB, § 823 Abs 1 BGB Entscheidungsdatum
- Betriebsärztin am 13.10.1994 das Institut B. mit der Erstellung eines Untersuchungsberichts. Dieses erstellte
- beantragt, die Beklagte zu verurteilen, an sie 568.533,96 DM nebst 8 % Zinsen, zumindest aber in Höhe von
- genommen (Bl. 215 f. d.A.). 6Gegen dieses ihr am 09.10.1997 zugestellte Urteil hat die Klägerin
OLG Celle - 8 U 62/07
Oberlandesgericht Celle vom 09.08.2007
- Inhalt
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- Frankfurt NJWRR 1992, 537: Jacke mit Autoschlüsseln an einer unbewachten Garderobe einer Diskothek
- O 280/06 Landgericht Hannover Verkündet am 9. August 2007 ..., Justizobersekretärin als
- . Juli 2007 durch den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht ..., den Richter am Oberlandesgericht
- ... und die Richterin am Landgericht ... für Recht erkannt: Die Berufung der Beklagten gegen das am
- ist. Die Beklagte ist Ersthalterin eines am 10. Oktober 1996 erstmals zugelassenen Pkw Audi S 6 Plus
LG Dortmund - 6 O 53/02
Landgericht Dortmund vom 17.04.2002
- Inhalt
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- t a n d 1Die Verfügungsklägerin hat mit der C GmbH am 08.05.2001 einen Planungs-, Konzeptions- und
- Klägerin hat ferner mit sechs Landwirten aus F am 25.06.2001 einen Nutzungsvertrag abgeschlossen
- Regierungsbezirks Münster (Windpark B). Zuvor hatten die Grundstückseigentümer die Klägerin am 08.05.2001
- bevollmächtigt, sie für die Nutzungsanbindung des Windparks B zu vertreten. 5 Die Klägerin hatte am
- Netzanschluss des Windparks A gebeten; sie hielt einen Netzanschluss am Umspannwerk 1 für 5 Anlagen zu je 2
OLG Düsseldorf - e auf 16.750
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 05.04.2006
- Inhalt
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- Bereich D. an wettbewerbsbeschränkenden Absprachen. Im Mai 1995 fand ein Treffen statt, an dem der
- ³ sowie für das Geschäftsjahr 1998 Anpassungen an die Veränderungen am Markt vereinbart. Infolge dieser
- in der Region ab 1996 und noch stärker ab 1997 an, während er im Rest B. in der Tendenz leicht sank
- im Mai 1994 angezeigt hatte, dass die mit ihm auf dem örtlichen Markt konkurrierenden
- Hinweis, man erwarte von ihm, dass er sich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bewege, genügt diesen
BVerwG - 6 C 8.12
Bundesverwaltungsgericht vom 28.11.2012
- Inhalt
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- Frankfurt am Main - 30.06.2009 - AZ: VG 8 K 1605/08.F(1) Hessischer VGH - 22.09.2011 - AZ: VGH 8 A
- mündliche Verhandlung vom 28. November 2012 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht
- Neumann und die Richter am Bundesverwaltungsgericht Büge, Dr. Graulich, Hahn und Prof. Dr. Hecker für
- Verhältnisse im Iran änderten. Zudem lebten nach den eigenen Angaben der Klägerin ihre Mitglieder an 865
- Deutschland lebten nur durchschnittlich sechs Gläubige an einem Ort. Im Schnitt nur 47 Gläubige
KG Berlin - 27 U 56/04
Kammergericht vom 12.05.2004
- Inhalt
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- 3.500.000,00 DM verurteilt. 3Die Beklagten haben gegen das ihnen am 17. Mai 2004 zugestellte Urteil des
- Kläger die Vertragserfüllungsbürgschaft der Dresdner Bank AG in Höhe von 3.500.000,00 DM, ausgestellt am
- eingelegt. Aktenzeichen: VII ZR 40/07 Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das am 12. Mai 2004
- Zeitpunkt des Schlusses der mündlichen Verhandlung am 14.04.2004 vorgelegen habe, sei weder im Hinblick
- des Sachverständigen B. im Termin am 14.12.2006, IX, 75 d.A.), hält der Senat dieses Vorgehen für
OLG Düsseldorf - r dem 4.12.200
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 26.02.2009
- Inhalt
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- Zusammenschlusses die in den Radius fallenden Städte Frankfurt und Mainz unberücksichtigt gelassen, da
- Trebur begrenzt wird. Das Bundeskartellamt hat seiner Betrachtung im Ausgangspunkt einen 30-km-Radius um
- tatsächlich bereit ist, mehr als 30 Autominuten bzw. 30 km zurückzulegen, um seinen Bedarf an
- erwerben (Ziff. 2.3 Rückkaufverbot). Zur Begründung hat das Amt im Wesentlichen ausgeführt, der Erwerb
- Bundeskartellamtes vom 8. März 2007, zugestellt am 9. März, unter Aufrechterhaltung der Freigabe in
HessVGH - 6 UE 296/85
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 14.07.1988
- Inhalt
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- Gemeindevertretungssitzung mit. Die Initiative hat daraufhin am 2.4.1984 Klage erhoben und diese wie folgt
- Bürgerbegehrens angesprochen seien, überhaupt befassen dürften. 21 Gegen das ihr am 21.1.1985 zugestellte Urteil
- hat die Initiative am 18.2.1985 Berufung eingelegt. In der mündlichen Verhandlung vor dem Senat am
- keinen Erfolg haben, weil es im vorliegenden Fall an der notwendigen Zuständigkeit der Beklagten
- Kassel, Beschluß vom 22.3.1982 - III/1 G 963/82 -, NVwZ 1982, S. 700; VG Frankfurt, Beschluß vom 2.6