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OLG Köln - 1 U 40/07
Oberlandesgericht Köln vom 18.01.2008
- Inhalt
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- Mietverhältnis am 08.09.2005 fristlos. Die Parteien vereinbarten im Anschluss an die Kündigung, dass die
- Belegeinsicht, welche ihr gewährt wurde. Am 10.01.2006 übergab die Beklagte das Mietobjekt an den Kläger
- der F-Straße 88 in L. Der Kläger als Vermieter und die Beklagte als Mieterin schlossen am 09.01.2004
- . Am 15.01.2006 erfolgte die Weitervermietung. 8Aufgrund der zu geringen Mietzinszahlungen ergaben
- zustehende Einsichtsrecht nicht erfüllt. Die Beklagte beantragt, 2223unter Abänderung des am 26.04.2007
OLG Köln - 13 U 100/00
Oberlandesgericht Köln vom 13.12.2000
- Inhalt
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- Rechtsprechung an die Entkräftung des Beweiswertes einer Bankquittung (BGH NJW-RR 1988, 881; OLG Frankfurt
- 130.000,00 DM handele). Das Landgericht ist auch davon ausgegangen, dass der Kläger noch am gleichen
- Gebrauchtwagenhändler, eröffnete am 31.08.1998 bei der Zweigstelle der beklagten Bank in D. ein Girokonto und ein
- Wertpapierdepot. Am 01.10.1998 erschien der Kläger in dieser Zweigstelle und übergab der seit mehr als
- habe tatsächlich 130.000,00 DM eingezahlt; hierbei habe es sich um ein mit Banderole versehenes Paket
OLG Stuttgart - 7 U 108/05
Oberlandesgericht Stuttgart vom 19.01.2006
- Inhalt
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- Bauwesenversicherung von Gebäudeneubauten durch den Auftraggeber (ABN) - Fassung 1995 (im Anschluss an BGHZ
- Betonverfüllungsarbeiten Anfang Juli 2003. Anlässlich eines Baustellenrundgangs am 18.07.2003 stellte ein
- Oberlandesgerichts Frankfurt (VersR 1984, 1057) herangezogen, wonach die Herstellung einer Stahlbetondecke eine
- Funktion. Dem steht nicht entgegen, dass die Gewerke gemessen am Gesamtwerk letztlich eine
- Urteil des Einzelrichters der 22. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart vom 09. Mai 2005 - 22 O 95
LG Stuttgart: Kein Rechtsmissbrauch bei sog. Abmahn-Flatrate
Rechtsanwalt Frank Weiß vom 04.07.2013
- Inhalt
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- Erscheinung getreten sind. Das Urteil des LG Stuttgart vom 16.05.2013, Az. 35 O 116/12 KfH im Volltext: Im
- . Kammer für Handelssachen des Landgerichts Stuttgart durch ihren Vorsitzenden am 27.12.2012 eine
- zu 6 Monaten, im Wiederholungsfall bis zu insgesamt zwei Jahren, zu vollziehen an ihrem
- Schriftsatz ihres Verfahrensbevollmächtigten vom 14.01.2013, eingegangen bei Gericht am selben Tage
- am Ausgang des Rechtsstreits unterstellt werden kann, zumal sich der Zeuge innerhalb des
SozG Frankfurt am Main - S 10 U 3969/03
Sozialgericht Frankfurt am Main vom 30.01.2008
- Inhalt
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- , kommt es maßgeblich auch darauf an, welches Bewegungssegment durch die berufliche Einwirkung am
- Fall des Klägers übertragbar, weil es im dort zugrundeliegenden Fall um einen Masseur ging, der an
- Erkrankung. Selbst wenn man wegen des im Jahre 1985 aufgetretenen Carpaltunnelsyndroms eine
- Sozialgericht Frankfurt Urteil vom 30.01.2008 (rechtskräftig) Sozialgericht Frankfurt S 10 U 3969
- Berufskrankheitenverordnung (BKVO) zu entschädigen ist. Insbesondere geht es um die Frage, ob die Sehnenscheidenentzündung an
OLG Stuttgart - 6 U 57/02
Oberlandesgericht Stuttgart vom 30.09.2002
- Inhalt
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- Rechte aus zwei Lebensversicherungen ab. Am 31.10.1997 wurde durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart
- um Zug gegen Übertragung der Anteile der Kläger am Fonds Nr. ... der G GbR L den Darlehensvertrag
- -- die Beklagte zu verurteilen, 1. 26 Zug um Zug gegen Übertragung der Anteile der Kläger am Fonds
- Frankfurt WM 2002, 1275; OLG Oldenburg BKR 2002, 731). Der Darlehensnehmer trägt daher das Risiko
- Frankfurt WM 2002, 1275, 1280; OLG Hamm WM 1999, 1056). Dies ist vorliegend jedoch nicht der Fall. Die
BGH - VIII ZR 155/99
Bundesgerichtshof vom 29.04.1999
- Inhalt
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- wird das Urteil des 1. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 29. April 1999 im
- am Main LG Frankfurt am Main Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche
- wird auf die Berufung des Klägers das Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main
- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 155/99 Verkündet am: 27. September 2000 Mayer
- ungeachtet der Säumigkeit des Schuldners am Vertrag festhalten oder sich von diesem lösen will. Nur im
VG Frankfurt (Main) - 1 E 2464/07
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main vom 24.04.2008
- Inhalt
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- der Verteilungsregelung zugrundeliegenden Gesamtkonzept ab, dass man annehmen müsste, das der Wegfall
- Quelle: Gericht: VG Frankfurt 1. Kammer Entscheidungsdatum: 24.04.2008 Aktenzeichen: 1 E 2464/07
- Beklagte mit Widerspruchsbescheid vom 31.07.2007 zurück. Am 29.08.2007 hat die Klägerin Klage erhoben. 2Sie
- Prozent mehr am Jahresgesamtorderbuchumsatz zuzuteilen. 4Diese Gewichtung nach der Anzahl der
- Skontren weniger Preisfeststellungen erreiche. Im Ergebnis würden dadurch Messungen, die allein an
OLG Frankfurt - 20 VA 3/04
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 20.06.2005
- Inhalt
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- Quelle: Gericht: OLG Frankfurt 20. Zivilsenat Entscheidungsdatum: 20.06.2005 Normen: § 23 GVGEG
- Teilnahme am Mahnverfahren erteilt werden, die eine organisatorische Maßnahme der Gerichtsverwaltung
- EGGVG ausscheide, weil eine Zulassung zum maschinellen bzw. automatisierten (Mahn-) Verfahren
- ... beantragt, den zuvor Rechtsanwältin A im automatisierten gerichtlichen Mahnverfahren erteilten
- bisherigen Bezeichnung in der Kennzifferndatei abgelehnt. Zur Begründung hat er im Wesentlichen
VG Frankfurt (Main) - 9 L 1667/08.F
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main vom 03.09.2008
- Inhalt
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- Quelle: Gericht: VG Frankfurt 9. Kammer Entscheidungsdatum: 03.09.2008 Normen: § 69 Abs 5 BPersVG
- Anordnung beachtet. Das Interesse des Antragstellers am einstweiligen Aufschub der Vollziehung der
- . 4Unabhängig davon bestehen hier bereits im Hinblick auf die Beteiligung des Betriebsrats Zweifel an der
- Beendigung seiner Beurlaubung am 31.12.2007 ausschließlich zum Betriebsrat des Unternehmens Vivento
- Streitwert ist im Hinblick auf die Vorläufigkeit der im Eilverfahren zu treffenden Entscheidung um
OLG Frankfurt - 10 U 98/02
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 01.07.2005
- Inhalt
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- DM am 04.07.1997 an den Beklagten veräußert. § 10 des diesbezüglichen Vertrages lautet u.a.: 2„Die
- den erstgenannten Geschäftsanteil in Höhe von ursprünglich 180.000,00 DM, der am 26.06.1997 an die E
- insofern Geschäftsanteile in Höhe von 180.000,00 DM von der C GmbH (um einen Teil hiervon geht es im
- Gegenstand des Rechtsstreits). Der Geschäftsanteil der C GmbH in Höhe von 180.000,00 DM wurde am
- Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren, sowie auf die im Senatstermin am 01. Juli 2005 abgegebenen
VG Neustadt - 4 K 181/06.NW
Verwaltungsgericht Neustadt vom 21.09.2006
- Inhalt
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- . a. in Frankfurt, Mainz, Mannheim und Saarbrücken befinden, bilden die höchste Ebene des
- 1998 zugrunde, der am 06. Dezember 2004 um 5 Jahre bis Ende 2009 verlängert wurde. Gemäß Art. 3 Satz 1
- - 4 K 181/06.NW Naturschutzrecht Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstrasse Urteil Im Namen des
- Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Butzinger Richter am Verwaltungsgericht Kintz Richter am
- , insbesondere im Hinblick auf die Priorität der militärischen Belange, für problematisch hält. Um die
OVG Nordrhein-Westfalen - 10 A 2601/07
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 06.11.2008
- Inhalt
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- Wohngebäuden am G.----- -platz und im vorderen Bereich an der Straße C. sowie gewerbliche Nutzungen
- Bezirksregierung E. vom 20. Februar 2007 verpflichtet, der Klägerin den am 5. April 2005 beantragten
- Baugrundstücks beginnt das in dem am 13. Juni 2007 vom Stadtrat beschlossenen Nahversorgungs- und Zentrenkonzept
- . August 2005 ab. Zur Begründung führte er im Wesentlichen aus, der Gebietscharakter der näheren
- ca. 25 % eingebrochen; zeitweilig habe es Leerstände von über 20 % gegeben. 10Die Klägerin hat am
OLG Frankfurt - 20 W 305/02
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 09.06.2005
- Inhalt
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- Erholungsfläche mit einem Wert von 40,00 DM/qm einzustufen seien. Wegen Nutzungsrechten Dritter an den
- , für die die Stadt O1 nur 40,00 DM/qm zu zahlen bereit sei, durfte der Kostengläubiger trotzdem an
- Quelle: Gericht: OLG Frankfurt 20. Zivilsenat Entscheidungsdatum: 09.06.2005 Normen: § 2197 BGB
- Grundbesitz eingetragenen Testamentsvollstreckervermerks zu erreichen, gab der Kostenschuldner am
- Grundstücke damals maßgeblichen Bodenrichtwertes von 350 DM/qm berücksichtigt. 4Der Kostenschuldner
VGH Baden-Württemberg - 2 S 623/06
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg vom 03.11.2008
- Inhalt
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- § 11 Abs. 2 entsprechen, sind am Entleerungstag rechtzeitig an einer anderen, den Anforderungen des
- Abfällen - Abfallentsorgungssatzung - in ihrer ab 1.4.2002 geltenden Fassung vom 23.5.2006 - im Folgenden
- § 11 Abs. 2 entsprechenden Stelle bereitzustellen. Abfallbehälter mit gepressten Abfällen sind am
- jeweilige Abfallgebühr erhoben. 22 Der Antragsteller hat am 15.3.2006 Normenkontrollklage erhoben
- und stattdessen die vertraglich mit der MVV RHE AG (im Folgenden: MVV) vereinbarten Entgelte für die