Suche nach "frankfurt am main"
Ergebnisse 2903
Seite 180 von 194
OLG Düsseldorf - VII-Verg 54/08
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 26.11.2008
- Inhalt
-
- /Grobkornanreicherung am freifl. Fluß". Sie wandte sich an die Beigeladene mit der Bitte um Erläuterung der
- der Definition des OLG Frankfurt (a.a.O.) nur im Hinblick auf die daraus zu ziehenden Schlüsse für
- Verklappung an einem bestimmten Ort betraf. Auch wenn man Erfahrungen in einem fließenden Gewässer oder
- den Ausbau/Abzweig Havelkanal, den City-Sporthafen in Hamburg sowie Arbeiten am Elbe-Lübeck-Kanal
- , im Vergabeverfahren "Sohlstabilisierung Königswardt/Marwick, Rhein km 820, 0 - 824,0" den Zuschlag
VG Frankfurt (Oder) - 6 K 2429/03
Verwaltungsgericht Frankfurt an der Oder vom 13.03.2017
- Inhalt
-
- genommene Vermögen im Landes Brandenburg vorbehalten.“ 45 Vom 04. Mai 1950 datiert ein Schreiben der
- Quelle: Gericht: VG Frankfurt (Oder) 6. Kammer Norm: § 1 Abs 8 Buchst a VermG Entscheidungsdatum
- . zu den Objekten „Rittergut R. u. E.“ mit der Konstituierung der Gemeindekommission am 15. September
- sich entnehmen, dass diese am 14. Oktober 1945 verliehen worden waren. 6Eine undatierte Aufstellung
- Sequestration und Beschlagnahme hob am 06. Februar 1947 ihren Beschluss vom 14. Juni 1946 über die
VG Frankfurt (Main) - 1 E 2004/05
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main vom 14.10.2005
- Inhalt
-
- , Urt. v. 15.12.1985, 8 UE1773/94; VG Frankfurt am Main, GB. v. 14.07.1996, Az.: 1 E 1494/96 (1
- Quelle: Gericht: VG Frankfurt 1. Kammer Entscheidungsdatum: 14.10.2005 Normen: Art 12 Abs 1 GG, Art
- Kläger hat am 24.06.2005 Klage erhoben, mit der er sein Begehren weiterverfolgt. Entgegen der
- Unterrichtseinheiten verlange und damit die fachfremden Ingenieure im Hinblick au die Fortbildungsanforderungen
- . Aufgrund dieses untrennbaren Zusammenhangs sind an die Anforderungen der Richtlinie im Hinblick auf die
LG Hagen - 10 O 11/03
Landgericht Hagen vom 28.01.2009
- Inhalt
-
- sofortigen Beschwerde erhobene - Einwendung; dies hat er im Senatstermin am 13.02.2008 ausdrücklich
- Prozessbevollmächtigte der Beklagte hat das im Senatstermin am 03.11.2008 ausdrücklich klargestellt (Bl. 2052
- Rechtsverhältnis darstellt) des Beklagten nicht beendet worden ist. 70Würde man den Antrag - im Wege der
- 11/03 Tenor: 1. Auf die Berufung des Beklagten wird das am 09. August 2006 verkündete Ur-teil der 10
- durch den Obergerichtsvollzieher N1 am 10. Dezember 2002 zugestell-ten (undatierten) Schreiben gemäß
OLG Koblenz - 12 U 1262/02
Oberlandesgericht Koblenz vom 05.12.2003
- Inhalt
-
- einem 33jährigen Mann im Fall der vollen Haftung des Schädigers). Dabei wird auch berücksichtigt
- Oberlandesgerichts Koblenz hat durch den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht Dierkes, die Richter am
- Verkehrsunfall, der sich am 31. Oktober 1997 auf der Bundesstraße … in H…-L… zugetragen hat. Den Unfall
- Gegenfahrbahn vor dem Rettungswagen stehenden Kläger. Dieser wurde am linken Bein so schwer verletzt, dass
- Oberschenkelfraktur am linken Bein, eine Platzwunde am linken Finger, eine Herzprellung, eine Gehirnerschütterung und
OLG Düsseldorf - III-3 Ws 451/08
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 05.02.2009
- Inhalt
-
- Senatsbeschluss vom 27. Mai 2008 = JurBüro 2008, 587 f. zum Pflichtverteidiger im Strafbefehlsverfahren
- Vernehmung, um ihr einen Zeugenbeistand zu bestellen. Zu diesem Zweck rief er Rechtsanwalt S. in W. an, der
- Einzelrichterentscheidung im Sinne des § 33 Abs. 8 Satz 1, 2. Halbsatz RVG. An der gegen-teiligen Auffassung (vgl
- kleine Strafkammer repräsentiert, begründet systematisch keinen Unterschied zu dem Richter am
- . Strafsenat, RVGreport 2008, 265 f.; OLG Frankfurt, 2. Strafsenat, NStZ-RR 2008, 264; 5. Strafsenat, 14
BGH - XII ZR 177/06
Bundesgerichtshof vom 30.07.2008
- Inhalt
-
- ; s. auch OLG Düsseldorf FamRZ 2008, 1254, 1255 und Nr. 15.5 der am 19. Mai 2008 neu gefassten
- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 177/06 Verkündet am: 30. Juli 2008 Breskic
- keine Kinder hervorgegangen sind. Nachdem die Parteien sich im Mai 2002 getrennt hatten, wurde die Ehe
- im Verhältnis zu dieser Unterhaltsberechtigten zu berücksichtigen. Würde man die
- am 15. Oktober 2005 erneut geheiratet. Außerdem erbringt er seit dem Einzug in die Ehewohnung am 17
VG Frankfurt (Main) - 3 E 1116/02
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main vom 01.04.2003
- Inhalt
-
- an Sterbegeld Berücksichtigung finden. Der sich so ermittelnde Betrag von 2.318,80 DM ist um den
- Quelle: Gericht: VG Frankfurt 3. Kammer Normen: § 1968 BGB, § 15 BSHG Entscheidungsdatum
- ) die Ehefrau des am 31.10.2001 verstorbenen Herrn X. 2Im Blick auf ihre wirtschaftlichen Verhältnisse
- und ihre erbrechtlichen Verpflichtungen beantragten sie am 13.11./29.11.2001 bei der Beklagten die
- die Klägerinnen am 18.12.2001 Widerspruch ein, mit dem sie sich dahingehend äußern, dass nach § 15
Anhang EV RVO
Auszug aus EinigVtr Anlage I Kapitel VIII- Sachgebiet G Abschnitt II (Änderungen oder Ergänzungen)- Sachgebiet H Abschnitt I (vom Inkrafttreten ausgenommene Vorschriften)- Sachgebiet I Abschnitt III (Maßgaben für das beigetretene Gebiet)(BGBl. II 1990, 889, 1055, 1057, 1062)
- Inhalt
-
- galt,-Bau-Berufsgenossenschaft Frankfurt am Main erstreckt sich auf das Land Thüringen
- Gesetzes vom 26. Juni 1990 (BGBl. I S. 1211), tritt am 1. Januar 1991 in Kraft.... - Sachgebiet H Abschnitt
- der Personalstärke dieser Träger. Außerdem ist sie berechtigt, im Einvernehmen mit dem
- weitere Einrichtungen und Maßnahmenmit folgender Maßgabe:Die Vorschriften finden ab dem 1
- .Das Zweite Buch der Reichsversicherungsordnung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer
OLG Stuttgart - 7 U 104/07
Oberlandesgericht Stuttgart vom 08.11.2007
- Inhalt
-
- , insbesondere hinsichtlich der Funktion der genannten Schnittstelle und der Programme. Am 10.03.2005
- Klageschrift ging am 07.07.2006 beim Landgericht Tübingen ein. 5Das Landgericht Tübingen hat die Klage
- verneint, weil für die geltend gemachten Ansprüche die ausschließliche Zuständigkeit des Gerichts am Sitz
- Zuständigkeit des Gerichts am Gerichtsort der Beklagten bestimmt. 21a) Eine Vermutung für die
- Gericht am Sitz der Beklagten für „sämtliche Streitigkeiten“ zuständig sein soll, was auf einen
OLG Frankfurt - 10 U 161/05
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 14.12.2007
- Inhalt
-
- am Main vom 29.07.2005 abzuändern und die Klage abzuweisen, sowie ergänzend, die Sache unter
- . 19 Im Einzelrichtertermin am 14.12.2007 wurde zwischen den Parteien unstreitig 19 Im
- waren, sowie auf die im Einzelrichtertermin am 14.12.2007 abgegebenen Erklärungen der Parteien
- Kostentragungspflicht wurde im Einzelrichtertermin am 14.12.2007 erörtert, und dem Beklagten wurde diesbezüglich
- Einzelrichtertermin am 14.12.2007 ist von den Parteien unstreitig gestellt worden, dass einerseits im Zeitpunkt
OLG Frankfurt - 15 U 210/04
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 23.09.2005
- Inhalt
-
- . KG (im folgenden Versicherungsnehmerin). Aus Anlass des Landesturnfestes am 2./3. Juni 2000 in O1
- unverständlich sei, dass er Z1 nicht im Auge behalten habe, als dieser noch alleine die Hand am
- Anhörung vor dem Landgericht im Termin zur mündlichen Verhandlung am 27. Januar 2004 erklärt hat
- . Das deckt sich mit seiner Erklärung in der Hauptverhandlung im Strafverfahren am 29. November 2001
- ), wonach mit dem Beklagten Rundflüge am Samstag dem 3. Juni 2000 ab 11 Uhr vereinbart gewesen seien und er
KG Berlin - 6 U 171/01
Kammergericht vom 13.03.2017
- Inhalt
-
- des § 4 Abs. 5 MB/KK an (Mitteilung Bl. 170). 9Nach einer Behandlung des Klägers im Jahre 1986 kam
- Kläger war im Kindesalter an Kinderlähmung erkrankt, deren Folgen fortbestehen. Seit 1988 bezieht er
- sich nicht um eine bloße Rehabilitationsmaßnahme gehandelt habe (Beiakte des AG Charlottenburg 5 C 269
- /87). 10 Im Anschluss an einen Aufenthalt vom 14. September bis zum 4. November 1993 teilte die
- Aufenthalt teilte der Kläger nach Abschluss der Behandlungen am 15. Oktober 1996 mit (Bd. I Bl. 28). 13 Vom
OLG Frankfurt - 3 Ws 423/10
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 10.08.2010
- Inhalt
-
- Polizeibeamten kam. Die vom Amtsgericht Traunstein ausgesprochene Strafe wird der Verurteilte am
- war er aber noch nie im Besitz einer Fahrerlaubnis. Die vom Angeklagten geschilderte Leidenschaft am
- Quelle: Gericht: OLG Frankfurt 3. Strafsenat Entscheidungsdatum: 10.08.2010 Normen: § 68b Abs 1 Nr
- . aber insoweit OLG Jena, Beschluss vom 02.03.2006, Az. 1 Ws 66/06; zit. nach Juris). 21 Auch im
- der Fahrerlaubnis nur deshalb nicht in Betracht kam, weil der Verurteilte nicht im Besitz einer
FG Köln - 13 K 99/03
Finanzgericht Köln vom 27.10.2005
- Inhalt
-
- Streitfall keiner abschließenden Entscheidung. 2.4.1.2 91Selbst wenn man aber den Stimmen im Schrifttum
- Unternehmen wurde zum 00.00.0000 in eine Aktiengesellschaft umgewandelt. Die Anteile am
- und verursachte bei der Klägerin erhebliche Schäden. Am 00.00.0000 nahm die Klägerin die Firma Q
- . eine Klageschrift auf Zahlung von ... DM ein. 5Am 00.00.000 stellte die Firma Q. GmbH Konkursantrag
- . Das Konkursverfahren wurde am 00.00.0000 durch das Amtsgericht I. eröffnet. Durch die Eröffnung des