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OLG Brandenburg - 2 U 8/08
Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 16.01.2008
- Inhalt
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- Beweis hat das Landgericht im Ergebnis zu Recht als erbracht angesehen. 13 (1) Das Landgericht hat
- Erfahrungssätze verstößt oder gerichtsbekannte oder allgemein bekannte Tatsachen bei der Beweiswürdigung
- verfahrensfehlerhaft gewonnen wurde, die Beweiswürdigung gegen Denkgesetze oder allgemeine
- kommt der Rechtssache nicht zu. Auch ist die Zulassung nicht zur Fortbildung des Rechts oder der
OLG Celle - 13 U 144/98
Oberlandesgericht Celle vom 04.11.1998
- Inhalt
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- 20. Oktober 1998 unter Mitwirkung seiner Mitglieder #####, ##### und ##### für Recht erkannt: Auf
- . Dies gilt im übrigen allgemein für den Handelsnamen des Kaufmanns (Firma), wie § 37 a HGB seit
- Stellung von NichtHaupthändlern unterscheidet. Der Begriff kann daher im Verkehr nur die allgemeine
- gesagten der Bezeichnung als „Haupthändler“ nicht entnehmen. Auf Abweichungen der vertraglichen Rechte der
Anlage II Kap IV I EinigVtr
Anlage II Kapitel IV
Abschnitt I
- Inhalt
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- Folgendes Recht der Deutschen Demokratischen Republik bleibt in Kraft: 1.Sparkassengesetz vom 29
- werden. Das Recht der kirchlichen Stellen, die Kirchensteuer aus Billigkeitsgründen abweichend
- durch Verordnung zu regeln. § 19 Allgemeine melderechtliche Vorschriften über die
- ; 1Die Religionsgesellschaften, welche Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, sind
- des öffentlichen Rechts sind: 1.im Bereich der Evangelischen Kirche:a)die Evangelische
EuGH - C-37/98
Europäischer Gerichtshof vom 11.05.2000
- Inhalt
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- ausschließlich dem Recht dieses Staates, und der Betroffene kann sich auf bestimmte Rechte auf dem
- ausschließlich auf nationales Recht gestützt. 30. Am 30. Oktober 1995 machten die Anwälte von Herrn Savas
- erstmals geltend, Artikel 41 des Zusatzprotokolls verwehre es dem Vereinigten Königreich, das Recht
- Hoheitsgebiet dieses Mitgliedstaats in Abweichung von ihrem nationalen Recht behandelt, verpflichtet
- besagte Artikel 12, der die Freizügigkeit der Arbeitnehmer betrifft, lediglich ganz allgemein und
OLG Köln - 2 U 66/99
Oberlandesgericht Köln vom 03.11.1999
- Inhalt
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- abgestiegen und rechts neben dem Fahrrad stehend von dem PKW erfaßt worden. Erst recht hat die
- Berufungsver-fahrens zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird das Recht
- Landgericht hat zu Recht der Klage stattgegeben und die Widerklage abgewiesen. 30 1.31Die Beklagte ist
- dadurch, daß er sich selbst verkehrswidrig verhält (vgl. allgemein: Jagusch/Hentschel
- Gutachter folgert zu Recht, daß bei einer Ausgangsgeschwindigkeit von 53 km/h der Anhalteweg des
HessVGH - 1 TH 633/92
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 20.05.1992
- Inhalt
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- "Recht des öffentlichen Dienstes" zuständiger 9Der erkennende Senat ist als für das "Recht des
- Wahlbeamtenverhältnis fließendes Recht, nämlich seine Weisungsbefugnis als Vorgesetzter (vgl. § 70 Sätze 1 und
- daher die Dienstanweisung vom 6.6.1991 das Recht des Antragstellers aus § 70 Abs. 2 HGO, die
- , allgemeine Dienstanweisungen (z.B. Geschäftsordnungen, Kanzleiordnungen, Einsatz der Bediensteten und
- durch eine allgemeine Dienstanweisung, wie etwa die Dienstanweisung des Bürgermeisters der
OLG Köln - 5 U 49/09
Oberlandesgericht Köln vom 11.11.2009
- Inhalt
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- Landgericht hat vielmehr zu Recht entschieden, dass die Beklagten als Gesamtschuldner aus §§ 280, 823 Abs. 1
- Landgericht zu Recht entschieden, dass die Eingriffe vom 5. und 8. Dezember 2004 rechtswidrig waren. Denn
- Beweisbeschlusses vom 11. April 2007 ist zwar allgemein nach aufklärungsbedürftigen Risiken gefragt worden; die
- , ob sie die Eingriffe durchführen lassen solle oder nicht [vgl. allgemein zu der Darlegungslast des
- angemessen und von den Beklagten – zu Recht – unangefochten bemessen. II. 2425Die Rechtssache hat keine
OLG Frankfurt - 22 U 143/07
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 17.12.2009
- Inhalt
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- sind ein in Fachkreisen allgemein bekanntes Phänomen, ihr Erkennen gehört zum „Kleinen Einmaleins“ (so
- . 3Die Klägerin begehrt – aus abgetretenem Recht ihrer Komplementärin - Schadensersatz in Höhe von
- der Klägerin hat keinen Erfolg. Das Landgericht hat die Klage zu Recht abgewiesen. Die Beklagte
- beurteilen war dies nach dem bis 31. Dezember 2001 geltenden Recht. 14 1. Das Gutachten der Beklagten ist
- Korrosionsschäden an Beton und Bewehrungsstahl entstanden seien, war in Fachkreisen allgemein bekannt. Dass der
Auskunftsklage wegen Scorewert bei der Schufa
Rechtsanwalt John Miehler vom 29.04.2013
- Inhalt
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- . Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger einzelfallbezogen und nachvollziehbar in allgemein
- nachvollziehbar in allgemein verständlicher Form Auskunft darüber zu erteilen, wie es zu dem schlechten
- Angaben erschöpft, erst recht nicht. Der Anspruch des Klägers ist damit nicht durch Erfüllung
- enthält keine ausreichende Information, das Schreiben vom 19. Oktober 2010, das sich in allgemei-nen
VerfG Brandenburg - 15 UF 93/07
Verfassungsgericht des Landes Brandenburg vom 13.03.2017
- Inhalt
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- - und Kindrechte), sowie 52 Absatz 1 Satz 2 (Recht auf den gesetzlichen Richter), Absatz 3 (Gleichheit
- vor dem Gesetz; Recht auf rechtliches Gehör) und Absatz 4 (Recht auf ein faires Verfahren) der
- keinen Verstoß gegen Art. 52 Absatz 4 Satz 1 LV (Recht auf in zügiges Verfahren) dar. Die Entscheidung
- Abs. 2 Satz 2 VerfGGBbg, nämlich eine allgemeine Bedeutung der Beschwerde oder ein dem
- Fall hinausgehende, allgemeine Bedeutung, durch die dem Beschwerdeführer kein schwerer und
EuGH kippt anlasslose Vorratsdatenspeicherung
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 21.12.2016
- Inhalt
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- gespeicherten Daten zu löschen (Rechtssache C-203/15). Nach schwedischem Recht sind die Betreiber
- Betreibern elektronischer Kommunikationsdienste keine allgemeine Verpflichtung zur
- Vorratsdatenspeicherung auferlegenDas Unionsrecht untersagt eine allgemeine und unterschiedslose Vorratsspeicherung
- Privatlebens und Schutz personenbezogener Daten durch die mit dieser Richtlinie vorgeschriebene allgemeine
- Vereinigten Königreich auferlegte allgemeine Verpflichtung geht, Daten elektronischer
BVerwG - 6 C 8.12
Bundesverwaltungsgericht vom 28.11.2012
- Inhalt
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- Kultusministerium, ihr die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zu verleihen. Das Kultusministerium
- Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zu verleihen. 8 Nach Art. 140 GG in Verbindung
- Organisation, der als solche die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verliehen werden sollen. Ob
- Recht erkannt: Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom
- verlässliche allgemeine Erfahrungswerte zugrunde lägen, dass bei einem Unterschreiten dieses
BGH - 4 StR 23/07
Bundesgerichtshof vom 19.04.2007
- Inhalt
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- , Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle, für Recht erkannt: 1. Die Revision der
- hat vielmehr zu Recht auf die Detailarmut der Schilderungen der Nebenklägerin auch gegenüber
- - wie hier - nicht als Jugendschutzkammer tätige allgemeine Strafkammer verfügt regelmäßig über die
- Auslagen zu tragen. Von Rechts wegen Gründe: 1Das Landgericht hat den Angeklagten vom Vorwurf des
- ihrer auf die Verletzung formellen und materiellen Rechts gestützten Revision. Dem Rechtsmittel
R+V Unfallversicherung zahlt € 300.000,- an Versicherungsnehmer für Invalidität
Rechtsexperte Christian Luber vom 30.08.2021
- Inhalt
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- zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht! Kontakt Rechtsanwälte Christian Luber, LL.M., M.A
- Die R+V Allgemeine Versicherung AG hat einem Versicherungsnehmer nach Einschaltung von L & P
- Unfall bestätigt hohe InvaliditätDie R+V Allgemeine Versicherung AG holte daraufhin ein
- , warum die Leistungskürzung fehlerhaft war.R+V Allgemeine Versicherung AG zahlt weiteren
BGH - III ZR 281/00
Bundesgerichtshof vom 04.10.2001
- Inhalt
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- Vorsitzenden Richter Dr. Rinne und die Richter Dr. Wurm, Dr. Kapsa, Dörr und Galke für Recht erkannt: Die
- sich dagegen noch nach altem Recht (vgl. Art. 4 § 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 5 Abs. 1 SchiedsVfG). § 1032
- Vertrag allgemein einem Schiedsgericht zuweist, ist grundsätzlich weit auszulegen (BGHZ 53, 315, 319 ff
- Rechts wegen Tatbestand Die klagende Kommanditgesellschaft beansprucht von dem Beklagten, einem ihrer
- 1999, innerhalb der ihm zur Darlegung seiner Rechte im Nachverfahren gesetzten Frist, sowie in der