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LG Köln - 24 O 365/02
Landgericht Köln vom 27.10.2005
- Inhalt
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- entstandenen Kosten in Höhe von insgesamt 16.637,44 € freizustellen. Im Übrigen wird die Klage
- X GmbH aus Erfurt (im Folgenden: Versicherungsnehmerin) nach einem Schadensfall vom 12.2.1994 in
- Anspruch. Dieser hatte sich im Zusammenhang mit der Demontage von Teilen einer Bergwerkförderanlage
- transportiert, wo sie zunächst in einer Halle und später im Außenbereich gelagert wurden. Es entstanden
- genommen. Entscheidungsgründe: 30Die zulässige Klage ist teilweise begründet, im Übrigen unbegründet. 31Der
BGH - 1 StR 192/08
Bundesgerichtshof vom 28.05.2008
- Inhalt
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- 10. April 12008 bemerkt der Senat: 2Das Landgericht hat im Ergebnis zu Recht die Anordnung der
- nachträglichen Sicherungsverwahrung auf § 66b Abs. 1 in Verbindung mit § 66 Abs. 1 StGB gestützt (vgl
- Einzelfreiheitsstrafe von zwei Jahren zehn Monaten für einen schweren Raub. Dieser ist Katalogtat im Sinne
- Gesamtstrafenbildung mit einem Urteil, das die Funktion einer Vorverurteilung im Sinne von § 66 Abs. 1 Nr. 1 StGB
- Veröffentlichung: ja ____________________________ StGB § 66 Abs. 1 Nr. 1 Zur Vorverurteilung im Sinne von § 66
LSG Bayern - L 14 RJ 212/00
Bayerisches Landessozialgericht vom 15.03.2001
- Inhalt
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- pflichtversichert tätig. In der Bundesrepublik arbeitete sie lediglich im Zeitraum September bis November 1991
- als angelernte Näherin. Dies ist die einzige Beitragszeit in Deutschland. Von September 1982 bis
- Plexusirritation des brachialen und cervikalen Plexus, links mehr als rechts; Lumbalgie ohne grobe
- degenerative Veränderungen und ohne Ischiadicusirritation; Coxarthralgie rechts bei höchstens beginnender
- Sozialgerichts München vom 29. Oktober 1999 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten des
LSG Berlin-Brandenburg - L 23 B 1071/05 SO ER
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 02.12.2005
- Inhalt
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- die Leistungen zu Recht versagt. Der diesbezügliche Bescheid sei mit der Beendigung des
- und Gegenstand der Beratung gewesen sind. II. Die Beschwerde ist statthaft und auch im Übrigen
- findet ihre Grundlage in § 193 SGG. Der Beschluss ist nicht mit der Beschwerde anfechtbar (§ 177 SGG).
- , mit seiner Vermieterin lediglich eine Wohngemeinschaft zu bilden, mit ihr aber nicht in
- in einem Einfamilienhaus zusammen. Im Dezember 1996 habe er dem Sohn seiner Vermieterin ein Darlehen
OLG Hamm - 15 VA 16/07
Oberlandesgericht Hamm vom 19.02.2008
- Inhalt
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- Krankenkasse in der Rechtsform einer rechtsfähigen Körperschaft des öffentlichen Rechts - begehrt die
- Gebührenbefreiung im Einzelfall reicht hierzu nicht aus, da bei einer Teilnahme am gebührenbefreiten Abrufverfahren
- , selbstverwaltete Körperschaft des öffentlichen Rechts (§ 29 Abs. 1 SGB IV), nicht aber eine nach den
- 23.01.2007 (GV 2007, 90) ist in Nordrhein – Westfalen die Möglichkeit geschaffen worden, aus den
- . 9Der Rechtsbehelf der Beteiligten zu 1) ist zunächst dem Landgericht Hagen, von diesem im Hinblick auf
HessVGH - 2 Q 232/96
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 13.01.1997
- Inhalt
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- Autobahn heranrückt. Mit der Änderung vom Februar 1995 ist - im Hinblick auf den aktuellen Bedarf
- ) errichtet werden könne. Mit diesem Vorbringen ist der Antragsteller im Verbandsklageverfahren
- ) ist erst recht auf die Frage der Standortwahl anzuwenden, für die von vornherein ein breiterer
- Gelände wegen eines gravierenden Nachteils zu Recht nicht in eine Detailuntersuchung einbezogen. Denn
- mit Erfolg darauf berufen, das Planvorhaben sei in der festgestellten Variante vermeidbar im Sinne
LAG Hamm - 10 Sa 1624/08
Landesarbeitsgericht Hamm vom 20.02.2009
- Inhalt
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- Berücksichtigung dieser Grundsätze ist das Arbeitsgericht zu Recht und mit zutreffender Begründung zu dem
- Sachbearbeiter Instandhaltung und Modernisierung in den Innendienst mit den im Schreiben der Beklagten vom
- . 98Zu Recht hat das Arbeitsgericht in dem angefochtenen Urteil auch darauf hingewiesen, dass sich
- Kläger in jedem Fall im Wesentlichen mit Außendiensttätigkeiten zu befassen. Eine dauerhafte
- insgesamt 4.216,68 € brutto (Bl. 39 d.A.). 26Seit dem Jahre 1986 ist der Kläger Mitglied des im Betrieb der
§ 538 ZPO
Zurückverweisung
- Inhalt
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- Wechselprozess unter Vorbehalt der Rechte erlassen ist, 6.wenn das angefochtene Urteil ein Versä
- Urteil nur über die Zulässigkeit der Klage entschieden ist, 4.wenn im Falle eines nach
- des Anspruchs zur Entscheidung reif ist, 5.wenn das angefochtene Urteil im Urkunden- oder
- Teilurteil ist und eine Partei die Zurückverweisung beantragt. Im Fall der Nummer 3 hat das
- (1) Das Berufungsgericht hat die notwendigen Beweise zu erheben und in der Sache selbst zu
§ 34c MOG
Übermittlung von Daten
- Inhalt
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- ;rde, soweit dies in Vorschriften im Sinne des § 34a Absatz 1 Nummer 1 vorgesehen ist.(2) Sind f
- Rahmen von Vorschriften im Sinne des § 34a Absatz 1 Nummer 1 vorgesehen ist.(3) Hat ein
- ; 34a Absatz 1 zum Zwecke der Rechts- und Fachaufsicht an die hierfür zuständige Behö
- ür die Durchführung und Überwachung einer Vorschrift im Sinne des § 34a Absatz 1
- Betriebsdaten nach § 34a Absatz 1 zum Zwecke der Durchführung und Überwachung, soweit dies im
§ 10 MautSysG 2014
Zulassung von Anbietern
- Inhalt
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- ;ndigen Behörde und dem Anbieter, in dem die für die Prüfung erforderlichen Rechte und
- ür zugelassen ist.(2) Bund und Länder lassen auf Antrag jeden Anbieter zu, der
- mautdienstbezogene Leistungen in ihrem Zuständigkeitsbereich anbieten will, wenn dieser die jeweiligen nach
- durch öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen der für die Erhebung der Maut in diesem
- Vertrages zwischen der für die Erhebung der Maut in dem mautpflichtigen Streckennetz zustä
§ 2 FSMusterzulV
Begriffsbestimmungen
- Inhalt
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- Rechts der Europäischen Gemeinschaft einführt oder verbringt. 6."Zulassung" ist die
- wirtschaftlichem Zweck im Rahmen seiner geschäftlichen Tätigkeit in den Geltungsbereich des
- 1."Anlagen und Geräte für die Flugsicherung" und "Produkt" im Sinne dieser Verordnung
- bodenmobile Funkstellen des mobilen Flugfunkdienstes. Der mobile Flugfunkdienst im Sinne dieser Verordnung
- , Umfang und Beschaffenheit der Anlagen und Geräte für die Flugsicherung. 5."Hersteller" im
SozG Reutlingen - S 2 AS 4151/06
Sozialgericht Reutlingen vom 24.04.2007
- Inhalt
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- .: 9 K 270/04). Entsprechend ist im Recht der Sozialhilfe davon ausgegangen worden, dass auch die in
- im Januar 2006 eine einmalige Einnahme in Höhe von 250 Euro hatte. Diese Einnahme ist in Höhe von 220
- gewährtes Darlehen gehandelt habe, zutreffend ist. Einkommen sind – in Abgrenzung zum nach § 12 SGB II zu
- , in: Eicher/Spellbrink [Hrsg.], SGB II, 2005, § 11 Rdnr. 26), was im übrigen auch sowohl im Kontext
- Einkommensbegriff im Einzelfall einer am Sinn und Zweck des § 11 Abs. 1 SGB II orientierten Einschränkung (Mecke, in
BGH - II ZB 1/09
Bundesgerichtshof vom 06.07.2009
- Inhalt
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- Erwägung. aa) Noch zu Recht ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, dass 8der Beklagte die am 1. Juni
- ankäme, ob die Verweigerung der zweiten Fristverlängerung zu Recht erfolgt ist. 9bb) Das
- BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZB 1/09 vom 6. Juli 2009 in dem Rechtsstreit ja nein Nachschlagewerk
- mit der Bevollmächtigten des Beklagten, in dem diese ihm ihre Notlage geschildert habe, nunmehr der
- nicht in Betracht (vgl. Sen.Beschl. v. 26. Februar 1996 - II ZB 7/95, NJW 1996, 1540, 1541; BGH
LAG Baden-Württemberg - 1 SHa 47/07
Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg vom 11.01.2008
- Inhalt
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- Konzerten im In- und Ausland mit einer Vielzahl anderer rechtsextremistischer Skinhead- Bands auf. U.A
- Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition gehören zu den
- Sachverhalt nicht im Ansatz mit dem vorliegenden vergleichbar. In dem vom OVG Hamburg entschiedenen Fall
- findet dieses Recht seine Schranken u.a. in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze. Die zur
- . Das mit der Kunstfreiheit in Konkordanz zu bringende Verfassungsgut ist der Schutz der freiheitlichen
OLG Stuttgart - 8 W 343/03
Oberlandesgericht Stuttgart vom 13.11.2003
- Inhalt
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- Aufgaben "Polizeibehörde" im Sinne des PolG BW ist, hat das Landgericht zu Recht verneint: Für die
- das für sie geltende Recht heranzuziehen. Die Vollstreckung ihrer Verwaltungsakte richte sich im
- , PolR in BW, Rn 75ff, 79, die eine "funktionsorientierte Abgrenzung im Einzelfall" vertreten). Mit
- der Amtsgerichte im Rahmen der Freiwilligen Gerichtsbarkeit für Durchsuchungsbeschlüsse in Fällen
- in solchen Fällen im Bereich der Abwehr einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit - also