Suche nach "recht allgemein"

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LAG Hamm - 10 TaBV 123/04

Landesarbeitsgericht Hamm vom 11.03.2005
Inhalt
  • derartigen Erforderlichkeit fehlt es, wie das Arbeitsge-richt zu Recht festgestellt hat. Auch mit dem
  • auch Kenntnisse im Tarifrecht, die anlässlich der bisherigen Schulungen nur allgemein und am Rande
  • 313. zu Recht als nicht erforderlich angesehen. Auf dem Seminar seien keine Grundkenntnisse
  • allgemein ohne konkreten betrieblichen Bezug mit Tarifvertragsrecht befasst. Aus dem Seminarplan sei
  • Recht das an der streitigen Schulungsveranstaltung teilnehmende Betriebsratsmitglied, die

Zum ersten, zum zweiten und zum

Rechtsanwältin Simone Winkler vom 07.12.2011
Inhalt
  • allgemein zugänglich sind oder die verantwortliche Stelle sie veröffentlichen dürfte, es sei denn, dass das
  • weitergegeben werden, die allgemein zugänglich sind. Allgemein zugänglich sind aber bestenfalls die Namen und
  • ist geregelt in § 398 BGB. Der abtretende (Zedent) verliert die Rechte an der Forderung, in die der

Unternehmenspersönlichkeitsrecht: Unbegründete nachteilige Vermutung muss nicht hingenommen werden

Rechtsanwalt Jens Ferner vom 11.04.2015
Inhalt
  • entspricht nicht der rechtlichen Wahrheit, gleichwohl sah sich der Verein im Recht, da man ja erklärt
  • habe es “könnte” lediglich so sein – man sah damit das Recht zur Meinungsäußerungsfreiheit
  • betroffen. Dem folgte das Gericht zu Recht nicht. Beachten Sie zu dem Thema bei uns: Beiträge rund um die
  • Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbetrieb (Sprau in: Palandt, Kommentar zum BGB, 74
  • stellt genauso wie das Allgemeine Persönlichkeitsrecht einen offenen Tatbestand dar, dessen Inhalt

OLG Hamm - 4 U 225/08

Oberlandesgericht Hamm vom 12.03.2009
Inhalt
  • schaffen, mit der materielles Recht des BGB außer Kraft gesetzt werde. Letztlich könne dies aber
  • rechtsmissbräuchlich nach § 8 Abs. 4 UWG, wie das Landgericht zu Recht ausgeführt hat. Der diesbezügliche Vortrag der
  • Widerrufsfrist. Insoweit hat schon das Landgericht zu Recht einen Verstoß bejaht. 30Es geht im
  • beigemessen hat. Deshalb geht auch der vom Landgericht vorgenommene Erst-recht-Schluss fehl (vgl. zur
  • . Eine solche Angabe kann auch recht knapp erfolgen, wenn Regeln für ganze Ländergruppen aufgestellt

BSG - B 4 RA 55/99 R

Bundessozialgericht vom 16.11.2000
Inhalt
  • Sozialgesetzbuch (SGB VI) ein Recht auf Rente wegen Erwerbsunfähigkeit (EU), nahm diese Bewilligung aber
  • unter dem 12. Juni 1992 zurück und gewährte statt dessen rückwirkend ein Recht auf Rente wegen
  • antragsgemäß ab 1. Oktober 1994 ein Recht auf Altersrente. Bei der Entscheidung über den
  • um "ordentliche" Beiträge gehandelt, weil nach dem im Beitrittsgebiet geltenden Recht wegen des
  • Beiträge nur noch nach Bundesrecht und nicht mehr nach dem Recht der ehemaligen DDR zu entrichten

OVG Nordrhein-Westfalen - 9 A 4923/05

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 09.04.2008
Inhalt
  • ; allgemein zu Sondervermögen Isensee, Staatsvermögen, in: Isensee/Kirchhof, HStR V, 3. Aufl. 2007
  • erforderlichen Qualifikation die allgemein mit dem Vertretungszwang verfolgten Ziele erreicht werden
  • ., S. 12 ff.; Allgemeine Begründung zum Gesetzentwurf der Landesregierung zum Gesetz zur Errichtung
  • beschäftigen. Seine Aufgabe ist es, Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte für Zwecke des Landes
  • juristische Person des öffentlichen Rechts sei. In der Sache legt der Beklagte im Einzelnen dar, weshalb

BGH - VIII ZR 199/06

Bundesgerichtshof vom 29.06.2006
Inhalt
  • Hermanns und Dr. Hessel für Recht erkannt: Die Revision der Klägerin gegen das Urteil der Zivilkammer 62
  • wurde. 1. Zu Recht hat das Landgericht die Formularklausel Nr. 5 Abs. 2 Satz 4 8AVB, wonach der
  • sich genommen keinen Bedenken. Unwirksam sei jedoch die Allgemeine Vertragsbestim- mung, wonach der
  • Revisionsverfahrens zu tragen. Von Rechts wegen Tatbestand: Die Klägerin war Vermieterin, der Beklagte

BGH - VII ZR 186/06

Bundesgerichtshof vom 12.07.2007
Inhalt
  • . Kniffka, die Richterin Safari Chabestari und die Richter Dr. Eick und Halfmeier für Recht erkannt
  • Bestimmungen der Insolvenzordnung seien zwingendes Recht, die zur gleichmäßigen Befriedigung aller
  • allgemeine Geschäftsbedingungen außer Kraft gesetzt würden. II. 8 9Auf das Schuldverhältnis finden die bis
  • . August 2006 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die Kosten des Revisionsverfahrens. Von Rechts

OVG Nordrhein-Westfalen - 16 A 58/08

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 15.09.2008
Inhalt
  • Verwaltungsgericht die Untersuchung zu Recht als unerheblich eingestuft. 17Das Verwaltungsgericht hat
  • Bedeutung der Rechtssache (§ 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) ist nicht dargelegt. Der Kläger hat keine allgemeine
  • Rechts- oder Tatsachenfrage aufgeworfen, die sich in dem angestrebten Berufungsverfahren stellen würde
  • und die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts

VG Düsseldorf - 4 K 4356/05

Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 26.10.2006
Inhalt
  • allgemein erlassenen Bauverbote des Landschaftsplans nicht entgegen. Diese Verbotsvorschriften sind nichtig
  • Landschaftsschutzgebiete allgemein geltenden Vorschriften Verbote, die auch das Vorhaben der Klägerin
  • Landschaftsplanes 1982 ist das bei seinem Inkrafttreten gültige Recht (OVG NRW, Urt. vom 8. Juni 2000
  • höherrangiges Recht. Das führt zur Gesamt- oder Teilnichtigkeit des Landschaftsplanes. Unerheblich
  • Rechtssetzungsverfahrens. Dessen Ergebnis ist objektiv auf seine Übereinstimmung mit höherrangigem Recht zu

BSG - 9a VS 3/06

Bundessozialgericht vom 05.07.2007
Inhalt
  • dieser Art" beschrieben die Vorbildregelungen im - geänderten - Beamtenrecht und im Recht der
  • Verhältnisse sind in § 81 Abs 2 Nr 3 SVG genannt. 24Nach der allgemein und unabhängig von einem
  • LSG hat zwar zu Recht entschieden, dass H. beim Baden im Meer keinen Wehrdienst verrichtet hat und
  • " gekommen sei, zeigen vielmehr, dass sie sich allgemein gegen die berufungsgerichtliche Beweiswürdigung
  • Beweise lediglich anders als das LSG. 27Zu Recht hat das LSG weiter entschieden, dass

VG Kassel - 7 K 1511/07.KS

Verwaltungsgericht Kassel vom 19.01.2010
Inhalt
  • eingetragen. Es handelte sich um ein altes Recht, welches bereits vor 1914 ausgeübt und sodann in einem
  • -Bach das Recht, das gesamte Wasser des C-Bach durch wilden Stau an zwei näher bezeichneten Stellen
  • funktionsfähigen Zustand zu versetzen. Es werde nicht verkannt, dass das alte Recht auch einen
  • das Recht nicht ausgeübt, und somit der Tatbestand des § 15 Abs. 4, Satz 2 Nr. 1. WHG verwirklicht
  • öffentliches Interesse; hierfür genüge es, dass die allgemeine öffentlich-rechtliche

OLG Stuttgart - 2 U 134/04

Oberlandesgericht Stuttgart vom 13.01.2005
Inhalt
  • dem Lieferanten das Recht einräumt, den Gaspreis unter nach Grund und Höhe der Anpassung nicht
  • unangemessen. Dies auch deshalb, weil im Fall der Kostensenkung dem Kunden nur das Recht eingeräumt werde
  • werde durch die Klausel der Beklagten das Recht eingeräumt, den bei Vertragsschluss vereinbarten
  • berücksichtigen seien. Den Abnehmern werde lediglich zusätzlich das Recht eingeräumt, von sich aus eine
  • eingeräumte Recht, Preissenkungen zu verlangen, relativiert, weil eine effektive Durchsetzung

VG Minden - 7 K 185/06

Verwaltungsgericht Minden vom 08.03.2007
Inhalt
  • . vorgesehene Arbeitgeberanfragen nicht in Einklang mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu
  • Änderungen des § 7 LuftSiG führten sog. Nachberichtspflichten ein, die mit dem Recht auf
  • - in nicht allgemein zugänglichen Bereichen eines Verkehrsflughafens auszuführen sind, und für die
  • verfassungsrechtlich geschützte "Recht auf informationelle Selbstbestimmung", also die aus dem Gedanken der
  • . grundsätzlich zum sog. Recht auf informationelle Selbstbestimmung BVerfG, Urteil vom 15.12.1983 - 1 BvR 209

HessVGH - 4 A 2397/10.Z

Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 17.02.2011
Inhalt
  • Rechtsprechung einer Klärung bedarf. Die Rechts- oder Tatsachenfrage muss allgemein klärungsbedürftig
  • ist zu Recht davon ausgegangen, dass sich der Magistrat auch mit der Frage befasst hat, zu welchem
  • streitgegenständlichen Grundstücks verschiedene Bebauungspläne vorliegen, die sämtlich allgemeine bzw. reine Wohngebiete