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OLG Düsseldorf - I-3 Wx 16/06
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 10.03.2006
- Inhalt
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- des Rechts (§ 27 FGG). Im Ergebnis zu Recht hat das Landgericht festgestellt, dass die Antragsteller
- die I. Etage ebenfalls einen Balkon und ist mit dem Anbau einverstanden. Ein Angebot folgt." 1011Das
- weitere Beschwerde der Antragsteller ist zulässig, §§ 45 WEG, 22 Abs. 1, 27, 29 FGG. Sie ist in der
- zugestimmt worden ist. Das entspricht im Ergebnis der von Ott (ZWE 2002, 61, 65) vertretenen Ansicht
- Nr. 1 an und wird nach links von der Garage und nach rechts vom Nachbargrundstück begrenzt
SozG Lüneburg - S 24 AS 174/05
Sozialgericht Lüneburg vom 21.08.2007
- Inhalt
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- Klage ist nicht begründet, da die Klägerin nicht hilfebedürftig im Sinne des SGB II ist. Sie besitzt
- , welches mit dem Haus, in dem die Klägerin wohnt, bebaut ist, ist von der Klägerin zu verwerten
- nicht. Gemäß § 9 Abs. 4 SGB II in der bis zum 31.3.2006 geltenden Fasssung ist hilfebedürftig ist
- berücksichtigen, Sachen und Rechte, soweit ihre Verwertung offensichtlich unwirtschaftlich ist oder
- – Zweites Buch – (SGB II). Zwischen den Beteiligten ist insofern streitig, ob die Klägerin vermögend ist
SozG Köln - S 26 KR 59/06 ER
Sozialgericht Köln vom 01.06.2006
- Inhalt
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- vorweg nehmen (wie hier vom Antragsteller mit dem Hauptantrag beantragt). In der Regel ist es
- . Der im Jahre 1962 geborene Antragsteller leidet unter HIV, steht laufend in ärztlicher Behandlung
- Arbeitslosengeld II eine Pflichtmitgliedschaft bei der Antragsgegnerin bestand. Mit
- Bewilligung von Arbeitslosengeld II mit Wirkung ab 01.05.2006 aufgehoben hatte, bezieht der
- Arbeitslosengeld II in der Zeit vom 18.04.2005 bis zum 30.05.2006 zu Unrecht bezogen habe. Dies sei der
BVerwG - 5 C 20.12
Bundesverwaltungsgericht vom 16.05.2013
- Inhalt
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- § 73 Abs. 3 Alt. 2 SGB IX auszugehen ist. 21 Im Ergebnis zu Recht hat der Verwaltungsgerichtshof auch
- ) - im Folgenden: SGB IX -, verpflichtet ist. 8 1. Private und öffentliche Arbeitgeber mit
- Pflichtarbeitsplatz eine Ausgleichsabgabe zu entrichten. Zwischen den Beteiligten ist zu Recht
- Arbeitnehmereigenschaft im Sinne des § 73 Abs. 1 SGB IX ist auf die im Arbeitsrecht entwickelten Maßstäbe
- entscheidend ist im vorliegenden Zusammenhang, in welchem Umfang die Klägerin die Transferkurzarbeiter
EuGH - C-374/99
Europäischer Gerichtshof vom 13.09.2001
- Inhalt
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- Sanktionen dem Recht der Mitgliedstaaten“. 32. In Bezug auf die Fälle, in denen die spanischen
- , im Haushaltsjahr 1995 finanzierten Ausgaben (ABl. L 226, S. 26) in dem Teil, der das Königreich
- 226, S. 26, im Folgenden: angefochtene Entscheidung) in dem Teil, der Spanien betrifft. 2. Die
- ) und 1995 (Dokument Nr. VI/6462/98, im Folgenden: Zusammenfassender Bericht 1995) sowie in einer
- im Sektor der Verbrauchsbeihilfen für Olivenöl vorgenommen wurden, entsprechen 10 % der in Spanien
LSG Nordrhein-Westfalen - L 16 KR 58/06
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 06.09.2007
- Inhalt
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- . 35Eine derartige Regelung ist mit höherrangigem Recht nach der ständigen Rechtsprechung des
- nicht arbeitslos gemeldeter Erwerbsloser von der Beklagten zu Recht in den Tarif 602 ohne Anspruch auf
- Beklagte ihn zu Recht dem Tarif 602 zugeordnet hat. Für diesen Tarif ist nach § 21 Abs 2 der Satzung
- befand sich der Kläger parallel hierzu im Zeitraum vom 16.01. bis zum 02.02.2004 auch in fachärztlicher
- , was sich zur Überzeugung des Gerichts aus den vorliegenden AU-Bescheinigungen und im Zusammenhang mit
LAG Köln - 2 Sa 171/06
Landesarbeitsgericht Köln vom 14.08.2006
- Inhalt
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- Arbeitgebergeschäftsführer im Zusammenhang mit der Beleihung auf die Insolvenzsicherung hingewiesen habe. Zudem müsste
- in diesen absoluten Vermutungstatbestand für einen Missbrauchsfall mit aufzunehmen. Insbesondere
- wirtschaftliche Lage hatten und ob sie zu Recht davon ausgehen konnten, dass ihr Beitrag zu einer
- Sinne des § 7 Abs. 5 BetrAVG darstellt. Zudem ist nach der auch mit der Entscheidung vom 19.02.2002 (Az
- allenfalls dann auszugehen ist, wenn die Arbeitnehmer die Zustimmung zur Beleihung nicht im Hinblick
§ 395 StPO
Befugnis zum Anschluss als Nebenkläger
- Inhalt
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- (1) Der erhobenen öffentlichen Klage oder dem Antrag im Sicherungsverfahren kann sich mit der
- , verletzt ist, kann sich der erhobenen öffentlichen Klage mit der Nebenklage anschließen, wenn
- seiner Interessen geboten erscheint.(4) Der Anschluss ist in jeder Lage des Verfahrens zulässig. Er
- nach § 154a beschränkt, so berührt dies nicht das Recht, sich der erhobenen ö
- Nebenklage anschließen, wer verletzt ist durch eine rechtswidrige Tat nach 1.den §§
Nach 1 Sekunde Anruf zum Inserat – Wie geht das?
Rechtsanwältin Franziska Richardt vom 15.03.2014
- Inhalt
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- . Ich weiß, dass in diesen eine Alert-Funktion ist, die man nach Kriterien wie Baujahr oder Modell
- konfigurieren kann. Dass diese auch recht schnell bei der Informationszuteiling sind, hatte man mir
- alle Informationen eingestellt und auf “Jetzt veröffentlichen” geklickt. Es erschien ein Fenster mit
- dem Hinweis, dass wir einen per SMS geschickten Code eingeben müssen. Im selben Augenblick – also
- mitgelesen Meine zweite Vermutung lautet, – und sie ist zugegeben ein wenig NSA-verseucht – dass wir schon
Nach 1 Sekunde Anruf zum Inserat – Wie geht das?
Rechtsanwalt Osama Momen (LL.M.) vom 15.03.2014
- Inhalt
-
- . Ich weiß, dass in diesen eine Alert-Funktion ist, die man nach Kriterien wie Baujahr oder Modell
- konfigurieren kann. Dass diese auch recht schnell bei der Informationszuteiling sind, hatte man mir
- alle Informationen eingestellt und auf “Jetzt veröffentlichen” geklickt. Es erschien ein Fenster mit
- dem Hinweis, dass wir einen per SMS geschickten Code eingeben müssen. Im selben Augenblick – also
- mitgelesen Meine zweite Vermutung lautet, – und sie ist zugegeben ein wenig NSA-verseucht – dass wir schon
§ 931 ZPO
Vollziehung in eingetragenes Schiff oder Schiffsbauwerk
- Inhalt
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- Schiffsbauwerk in Bewachung und Verwahrung zu nehmen.(5) Ist zur Zeit der Arrestvollziehung die
- Vollziehung des Arrestes in ein eingetragenes Seeschiff ist unzulässig, wenn sich das Schiff auf der Reise befindet und nicht in einem Hafen liegt.
- dieselben Rechte wie eine Schiffshypothek.(3) Die Pfändung wird auf Antrag des Gläubigers
- (1) Die Vollziehung des Arrestes in ein eingetragenes Schiff oder Schiffsbauwerk wird durch Pf
- ändung nach den Vorschriften über die Pfändung beweglicher Sachen mit folgenden
BGH - 1 StR 524/02
Bundesgerichtshof vom 15.07.2002
- Inhalt
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- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 1 StR 524/02 vom 27. März 2003 in der Strafsache
- 25. März 2003, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle, für Recht erkannt: Auf die
- aufzuhören. Die Ausführung des Verkehrs erfolgte "in roher Weise". Die Zeugin blutete im
- , daß die Zeugin Gewaltanwendung des Angeklagten, die in der Beziehung nicht unüblich war, mit den
- Nachprüfung nicht in jeder Hinsicht stand. Obgleich sie sehr ausführlich ist, begegnet sie durchgreifenden
BSG - S 2 RJ 847/00
Bundessozialgericht vom 11.06.2003
- Inhalt
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- SGB X). Er macht geltend, der Bescheid vom 27. Dezember 1999 greife in seine Rechte ein. Mit ihm habe
- Verwaltungsverfahren in Kopie zur Kenntnisnahme erhalten. II Die Revision des Klägers ist unbegründet
- die Zeit vom 1. Februar 1994 bis zum 31. Januar 1997 sind gegeben (dazu unter 1.) und zu Recht ist die
- Schriftwechsel mit der BfA aus dem Jahre 1995 vermag ihn - wie schon das LSG zu Recht ausgeführt hat - von der
- Widerspruchsverfahren iS des § 41 Abs 1 Nr 3 SGB X geheilt wird. In Übereinstimmung mit den og Funktionen der Anhörung
BSG - S 10 SB 1898/04
Bundessozialgericht vom 24.04.2008
- Inhalt
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- Inkrafttreten des SGB IX zum 1.7.2001 unvereinbar mit höherrangigem Recht geworden. § 2 Abs 1 Satz 1 SGB IX
- -Bewertung zu Recht nicht allein auf den Therapieaufwand, sondern weiterhin im Wesentlichen auf Typ
- Verhandlung angehört. II 12 Die zulässige Revision ist im Sinne der Aufhebung des Berufungsurteils und
- vorgesehen, jeweils RdNr 54). 21 Nicht begünstigend ist die im Bescheid vom 30.9.2002 in der Gestalt
- genannten Funktionssystemen zuzuordnen und mit einem Einzel-GdB zu bewerten. In einem dritten Schritt ist
VG Wiesbaden - 8 L 1178/08.WI
Verwaltungsgericht Wiesbaden vom 30.12.2008
- Inhalt
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- Abs. 2 GG in Verbindung mit Art. 134 HV gewährleisteten grundrechtsgleichen Recht auf (chancen
- Beigeladenen dokumentiert. Die Antragsteller haben zu Recht darauf hingewiesen, dass sich der in dem
- Vielzahl der Beigeladenen nicht in Betracht. Allerdings ist in Übereinstimmung mit der
- der Abteilungsleiter I im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit, dass er beabsichtige, die
- Antragsgegners im Hinblick auf die mangels Rechtsbehelfsbelehrung in der Auswahlmitteilung noch offene