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LSG Sachsen - L 5 RJ 62/00
Sächsisches Landessozialgericht vom 04.09.2001
- Inhalt
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- zweiten Gruppe im Mehr-Stufen-Schema des BSG mit dem Leitberuf des Facharbeiters nicht in Betracht. Denn
- Klägerin orthopädischerseits in der Lage ist, leichte körperliche Arbeiten im Wechsel von Sitzen
- 1998 (Diagnosen: chronisches Cervikobrachialsyndrom rechts mit motorischer Schwäche rechter Arm bei
- Dysplasiehüfte rechts festzustellen. Die Klägerin sei in der Lage, leichte bis mittelschwere
- jedoch in der Lage, vollschichtig leichte und außerdem mittelschwere Arbeiten mit Unterbrechung, mit
OLG Celle - 9 U 220/03
Oberlandesgericht Celle vom 27.02.2004
- Inhalt
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- vorläufig vollstreckbar. Gründe: Die Berufung ist unbegründet, zu Recht hat das Landgericht die
- erkennbar sind und mit denen er auch nicht zu rechnen braucht (OLG Hamm VersR 1982, 1081). Zu Recht hat
- : Bürgerliches Recht Normen: BGB § 823 Leitsatz: 1. Bei Glatteisunfällen spricht ein Anschein dafür, dass
- Streuen unzumutbar machte, beweispflichtig ist. 3. Die nur im Rahmen des Zumutbaren bestehende Pflicht
- . Stoll auf die mündliche Verhandlung vom 18. Februar 2004 für Recht erkannt: Die Berufung des
SozG Duisburg - KR 35/03
Sozialgericht Duisburg vom 16.04.2004
- Inhalt
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- durchgeführt. Die Klägerin ist in die Pflegestufe II eingestuft und erhält Pflegegeld. 4Seit September
- Übernahme der Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens oder in der Beaufsichtigung oder Anleitung mit
- Klägerin ist zwar in der Lage, ihre Tochter mit den erforderlichen pflegerischen Maßnahmen zu
- . Gem § 31 SGB I dürfen Rechte und Pflichten in den Sozialleistungsbereichen dieses Gesetzbuches nur
- . SGB I aufgeführten sozialen Rechte, zu denen auch die notwendige Krankenversorgung im Rahmen der
SozG Marburg - S 12 KA 36/06
Sozialgericht Marburg vom 07.03.2007
- Inhalt
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- Maße um Bürger geht, die auf diese Leistungen angewiesen und im Umgang mit Recht und Behörden aber
- der Verwirklichung ihrer sozialen Rechte im Sinne des § 11 SGB I dienen. Vielmehr handelt es sich
- soll, dass soziale Rechte möglichst nicht an Reibungsverlusten im Verwaltungsverfahren scheitern und
- eingegangen, teilte er der Beklagten mit, er sei in Pension gegangen, und bat um vorläufige
- Koronarerkrankung mit Notfalltransport in die Klinik und anschließender Intensivtherapie (zwei Linksherzkatheter
LSG Berlin-Brandenburg - L 3 U 58/06
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 06.08.2009
- Inhalt
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- eine Meniskusteilresektion rechts medial. In seinem Krankheitsbericht vom 04. Februar 1999 gab Dr
- also rechts um -10° eingeschränkt. Dabei ist aber wiederum zu beachten, dass der Normalwert 5-10°/0
- /120-150° beträgt, die Abwei-chung rechts sich also noch im Normalmaß befand. Bei der vollständigen
- einer Verletztenrente. Die 1953 geborene Klägerin ist seit Oktober 1979 als Pflegehelferin in der W
- mit dem rechten Knie aufschlug. Der Durchgangsarzt Prof. Dr. W stellte in seinem Bericht vom selben
BGH - VIII ZR 91/13
Bundesgerichtshof vom 08.04.2014
- Inhalt
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- auf Erfolg. Das Berufungsgericht hat der Klägerin im Ergebnis zu Recht den geltend gemachten
- die weitere, vom Berufungsgericht im Zusammenhang mit § 439 Abs. 4 BGB aufgeworfene Rechtsfrage, ob
- ) und was auch in den Gesetzesmaterialien anklingt (BT-Drucks. 14/6040, S. 232 - "wenn er zum Zwecke der
- Beklagte gemäß § 377 Abs. 2 HGB mit sämtlichen Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen ist. 4a) Auf den
- verlangten Nacherfüllung zum Schadensersatz verpflichtet ist, kann im Streitfall dahin stehen. 5b
BFH - V R 3/05
Bundesfinanzhof vom 13.03.2017
- Inhalt
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- der Klägerin, mit der sie Verletzung materiellen Rechts (§ 4 Nr. 21 Buchst. b UStG 1993) geltend
- Rechts, die mit solchen Aufgaben betraut sind, oder andere Einrichtungen mit von dem betreffenden
- Finanzgericht (FG) wies mit seinem in "Entscheidungen der Finanzgerichte" (EFG) 2005, 740
- rechne, bleibe es dabei, dass im Studio der Klägerin kein breit gefächertes Wissen wie in der Schule
- Feststellungen des FG lassen keine Beurteilung zu, ob und in welchem Umfang das der Fall gewesen ist. 201. Nach
BFH - III R 50/06
Bundesfinanzhof vom 27.08.2008
- Inhalt
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- verursachende Ereignis für den Steuerpflichtigen zwangsläufig ist (Senatsurteil in BFHE 181, 12, BStBl II
- . Senatsurteil in BFHE 206, 16, BStBl II 2004, 726). Darüber hinaus ist es in der Regel der freien
- können (Senatsurteil in BFHE 181, 12, BStBl II 1996, 596). 132. Von diesen Grundsätzen ist das FG
- Streitjahr 2000 beantragte die Klägerin, die Aufwendungen, die ihr im Zusammenhang mit dem
- beantragt, die Revision zurückzuweisen. 7Es ist der Ansicht, in der ursprünglichen Revisionsschrift fehle
OLG Köln - 11 U 93/01
Oberlandesgericht Köln vom 22.09.2004
- Inhalt
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- Erfolg. Zu Recht hat das Landgericht die Beklagte nach §§ 634, 635 BGB a.F. im zuerkannten Umfange
- 15.09.1995 bereits begonnenen Suche nach dem Rohrbruch in der Wohnung des Klägers zu 4. noch im
- Außenisolierung auch im Bereich der Vorderfront und der rechten Seitenfront mangelhaft ist. Der
- Sachverständige hat ausgeführt, die von der Beklagten verwendete Dickbeschichtung sei in der im vorliegenden
- Firma St) vorgeschriebene Dicke. Nicht geklärt, aber nach diesen Ausführungen unerheblich ist, ob
OLG Karlsruhe - 7 U 11/06
Oberlandesgericht Karlsruhe vom 25.10.2006
- Inhalt
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- bei Gesellschaften bürgerlichen Rechts häufig vorgesehen wurde. Mit dieser Klausel wird im Sinne der
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts unter dem Namen GP B. GdbR (im folgenden: GP). Nachdem der Kläger den
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts war, so hat diese sich jedenfalls im Laufe des Geschäftsbetrieb kraft
- Gesellschafters Leitsätze 1. Eine Fortsetzungs- oder Übernahmeklausel ist in der Regel dahin auszulegen ist
- aber nicht verpflichtet ist, das Unternehmen fortzuführen. Die gilt auch im Falle einer
LSG Niedersachsen-Bremen - L 9 U 375/00
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vom 15.01.2003
- Inhalt
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- -dungsfindung. Entscheidungsgründe: Der Senat entscheidet im Einverständnis mit den Beteiligten in Anwendung
- mündliche Verhandlung. Die zulässige Berufung ist nicht begründet. Das SG hat zu Recht erkannt, dass der
- der Orthopäde Dr. C. spricht in seinem Befundbe-richt an das SG Stade davon, dass eine berufliche
- . Daraufhin lehnte es die Berufungsbeklagte mit Bescheid vom 2. Septem-ber 1999 in der Gestalt des
- am 16. August 2000 zuge-stellt worden ist, abgewiesen. Zur Begründung hat es im Wesentlichen darauf
VG Aachen - 6 K 231/09
Verwaltungsgericht Aachen vom 19.10.2009
- Inhalt
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- Rückforderungsbescheiden. Insoweit ist weiterhin auf nationales Recht zurückzugreifen. 22 Vgl. zuletzt
- erstatten. Nach alledem ist auch die im Grundantrag unter Ziff. 6.1 enthaltene Verpflichtung, die in
- standortangepassten Landwirtschaft in der Form der Förderung der Festmistwirtschaft im Betriebszweig
- D zum Grundantrag, für die Dauer von fünf Jahren, spätestens beginnend mit dem 1. Juli 2000, in dem
- Zeit den im Jahresdurchschnitt zulässigen Viehbesatz im mehr als 10 % zu überschreiten. In Ziff. 9
VG Saarlouis - 5 K 130/05
Verwaltungsgericht des Saarlandes vom 16.01.2008
- Inhalt
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- berechtigtes Interesse geltend mache. Das Recht auf Einsichtnahme in das Grubenbild sei aber auch bei
- Sonderregelung für Einsichtnahmen in das Grubenbild auch den Vorschriften vor, die das Recht auf
- erfüllt sind. Damit ist der Klage mit der Kostenfolge aus § 154 Abs. 1 VwGO in vollem Umfange
- dem Grubenbild ab. Zur Begründung ist in dem Bescheid ausgeführt, abgesehen davon, dass bergbaulich
- Tatsache, dass § 64 Abs. 4 BBergG nur das Recht auf Einsichtnahme verleihe, um einem eventuell von
§ 19 HAG
Bindende Festsetzungen
- Inhalt
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- bestimmten Stelle gebilligten Vergleich zulässig. Die Verwirkung solcher Rechte ist
- ;ffentlichung in Kraft, wenn in ihr nicht ein anderer Zeitpunkt bestimmt ist. Beabsichtigt die zust
- entstanden sind, ist nur in einem von der Obersten Arbeitsbehörde des Landes oder der von ihr
- werden. Ein Verzicht auf Rechte, die auf Grund einer bindenden Festsetzung eines Beschäftigten
- Vertragsbedingungen mit bindender Wirkung für alle Auftraggeber und Beschäftigten seines Zustä
BAG - 10 AZR 601/12
Bundesarbeitsgericht vom 28.08.2013
- Inhalt
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- ist nahezu identisch mit der im Vorgängertarifvertrag enthaltenen Regelung und der in § 3 Abs. 8 BV
- . 2Die Beklagte ist ein Luftverkehrsunternehmen mit Sitz in Düsseldorf, das neben Flugkapitänen und
- Unternehmerentscheidung nicht, ist zwar mit § 106 GewO nicht vereinbar (zu II). Diese unzutreffende rechtliche
- Arbeitsleistung in Kombination mit einer im Arbeitsvertrag durch Versetzungsvorbehalt geregelten
- diesem vertraglich und/oder gesetzlich eingeräumten Recht in Zukunft keinen Gebrauch mehr machen will