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BSG - B 6 KA 9/09 R
Bundessozialgericht vom 16.12.2009
- Inhalt
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- angestellten Zahnarztes mit dem Faktor 0,7 - in den Quartalen I/2006 bis IV/2006 maßgebliche
- . Entscheidungsgründe 9Die Revision des Klägers ist nicht begründet. Die Beklagte hat zu Recht das Honorar des Klägers
- Umsätze ermöglichen oder diesen den 2003 erreichten Umsatz auf Dauer garantieren. Erst Recht ist er
- vertragszahnärztlichen Versorgung in Sachsen teil. Mit Degressionsbescheid vom 28.3.2007 stellte die
- Zugrundelegung der für Allgemeinzahnärzte geltenden höheren degressionsfreien Punktmenge zu erhalten, zu Recht
BPatG - 25 W (pat) 196/03
Bundespatentgericht vom 26.06.2003
- Inhalt
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- System, das der Kommunikation mit bestehenden IT-Systemen dient. In den Abkürzungsverzeichnissen ist die
- bieten, alle E-Commerce-Prozesse zentral zu steuern und in bestehende IT-Systeme, wie CRM (Customer
- handele es sich um ein den Gepflogenheiten der einschlägigen IT-, TK und internetspezifischen
- Fall, dass gewisse Verkehrskreise von hochspezialisierten IT-Experten die Abkürzung "UCM" als
- nicht an die hochspezialisierten IT-Experten richteten. Die Buchstabenkombination verfüge auch über
Wehr- und Zivildienst ab 1.12.2010 nur noch sechs Monate
Rechtsanwalt Joachim Sokolowski vom 20.05.2010
- Inhalt
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- nach jetzigem Recht in den letzten Dienstmonaten (Soldgruppe 3). Dazu kommen Sachleistungen
- mindestens drei und höchstens sechs Monate zu verlängern. Bezüglich des Wehrdienstes ist Kernpunkt der
- zu einer frühen und dadurch längeren Verwendung auf dem nachfolgenden Posten in der Truppe
- . Die Möglichkeit, den Wehrdienst in Etappen zu leisten wird entfallen. Bislang war es noch möglich
- , nach sechsmonatigem Grundwehrdienst die restlichen drei Monate in zwei weiteren Abschnitten
OLG Frankfurt - 24 U 118/03
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 23.01.2004
- Inhalt
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- des Verletzten mit einer Quote von 1/3 zu berücksichtigen ist. Im übrigen wird die Klage abgewiesen
- 301 "Vorfahrt“. Aus derselben Sicht rechts ist kein Verkehrszeichen aufgestellt, und es brauchte dort
- nämlich im Grundsatz nur rechte Radwege befahren, links verlaufende Radwege nur bei besonderer
- nach mit der Maßgabe gerechtfertigt, dass in der Bemessung des Schmerzensgeldes ein Mitverschulden
- , 2651; OLG Hamm 9 U 12/98) hat dies mit den Worten umschrieben, dass Kraftfahrer in solchen Fällen
LSG Nordrhein-Westfalen - L 2 KN 39/01
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 01.06.2006
- Inhalt
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- zu Recht abgewiesen. Der Bescheid vom 19.08.1997 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom
- Arzneimittelgroßhandel. Er könne das rechte Bein nicht belasten und keine längeren Strecken mit dem PKW
- in die Tätigkeit eines Kauenwärters (Lohngruppe 3 LO). Zum 31.12.1997 kehrte er ab. Seitdem ist er
- Verweisungstätigkeiten kämen für ihn nicht mehr in Betracht, insbesondere nicht diejenige des Auslieferungsfahrers im
- Physikalische und Beschäftigungstherapie im Sankt K Hospital E, hat den Kläger noch für in der Lage
OLG Brandenburg - 9 WF 127/06
Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 13.03.2017
- Inhalt
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- bzw. schwanger ist. Erst recht gilt dies im Hinblick auf bestehende Krankheiten, die Einfluss auf
- 2004 in I…, Ukraine. Am 13. August 2005 ist der Antragsteller aus der gemeinsamen Ehewohnung ausgezogen
- . Seither leben die Ehegatten voneinander getrennt. 3Die Antragsgegnerin ist im Jahr 1997 zumindest
- Amtsgericht mit Beschluss vom 13. April 2006 nicht abgeholfen hat. II. 11 Die gemäß § 127 Abs. 2 ZPO
- . PKH-Heft Antragsteller) sind umfangreich geschwärzt. Dies ist im Rahmen des Verfahrens auf Bewilligung
Fristlose Kündigung auch bei Kirchenaustritt aus Gewissensgründen
Thorsten Blaufelder vom 26.04.2013
- Inhalt
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- zahlreichen Missbrauchsfällen in katholischen Einrichtungen begründet, ist eine fristlose Kündigung durch den
- Sozialpädagoge im „verkündungsnahen Bereich“ arbeite. Damit ist ein früher bei der Caritas im Raum Mannheim
- Schritt mit den zahlreichen Missbrauchsfällen in katholischen Einrichtungen und den Vorgängen um
- Gewissensfreiheit werde in unzulässiger Weise eingeschränkt, wenn sein Kirchenaustritt mit der fristlosen
- und das damit einhergehende Recht, die kirchlichen Arbeitsverhältnisse selbst regeln zu können, sei
Sex als eheliche Pflicht
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 03.12.2011
- Inhalt
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- bekam zunächst vor Gericht Recht. Der BGH stellte auf die Revision des Ehemannes dagegen eine
- Der Kollege Fischer berichtete in seinem Blog (http://rechtsanwalt-andreas-fischer.de/2011/11/30
- /verweigerung-von-ehelichem-sex-kostet-in-frankreich-10000-euro-schadensersatz/) über ein Urteil aus
- Frankreich, mit dem ein Ehemann wegen seiner jahrelangen Verweigerungshaltung zu einer
- Schadensersatzzahlung von 10.000,00 € verurteilt wurde. Bereits in den 60´er Jahren war “schlechter Sex” Gegenstand
Arbeitslosmeldung nur persönlich – auch für Rückmeldung reicht Telefon nicht aus
Thorsten Blaufelder vom 19.11.2014
- Inhalt
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- telefonische Rückmeldung reicht nicht aus, um Arbeitslosengeld zu erhalten, stellte das Sächsische
- wieder als arbeitssuchend zurück. Doch das reicht nach dem Gesetzeswortlaut für einen Anspruch auf
- Landessozialgericht (LSG) in einem am Montag, 17.11.2014, bekanntgegebenen Beschluss klar (AZ: L 3 AL 1
- Arbeitslosengeld I nicht aus, entschied das LSG in seinem Beschluss vom 17.08.2014. Denn der
- Meldepflichtige müsse „in eigener Person“ bei der Arbeitsagentur erscheinen. Das gelte auch, wenn er sich bei
§ 29 DMBilG
Gesellschaftsrechtliche Beziehungen
- Inhalt
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- (1) Das Verhältnis der mit den Anteilen verbundenen Rechte zueinander wird durch die
- Rechte nach Satz 1 nicht gegen sich gelten zu lassen, soweit sie darauf beruht, daß in der Erö
- nicht bedingten ungünstigeren Verhältnis steht, als dies in der Schlußbilanz der Fall ist
- gezeichneten Kapitals oder in sonstiger Weise von den bisherigen Kapital- oder Gewinnverhältnissen abh
- ;ffnungsbilanz das gezeichnete Kapital zu den Rücklagen in einem durch §§ 27, 28
OLG Stuttgart - 3 U 28/05
Oberlandesgericht Stuttgart vom 08.02.2006
- Inhalt
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- Auffassung gelangen könne, der Hengst sei zu Dressurzwecken geeignet und zu Recht in die Röntgenklasse
- Feststellung des Annahmeverzugs verlangen. Zulässigerweise und in der Sache zu Recht macht die
- , dass a) sich der Beklagte mit der Annahme des vorbezeichneten Hengstes in Verzug befindet und b
- verursachten Kosten. IV. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung
- " 7Weiter ist die vorgedruckte Passage im Formular "Bei der heutigen Untersuchung konnten keine
SozG Aurich - S 15 AS 27/05 ER
Sozialgericht Aurich vom 19.04.2005
- Inhalt
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- genommen. II. Der Antrag ist zulässig, inhaltlich ist er im Wesentlichen begründet. Das Gericht kann
- Rechtsschutz im März 2005 bei Gericht eingegangen ist. Für in der Vergangenheit liegende Zeiträume ist
- Antragsteller die notwendigen außergerichtlichen Kosten zu erstatten. Gründe: I. Streitig ist im Verfahren des
- /05 beim Sozialgericht Aurich anhängig ist. Mit dem am 30.03.2005 bei Gericht eingegangenen Antrag
- Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II an. Er trägt vor, der im Pflegegeld enthaltene
§ 15 RechKredV
Forderungen an Kunden (Nr. 4)
- Inhalt
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- dem eigenen Warengeschäft und die in § 14 Satz 3 bezeichneten Papiere. Es darf nur die
- vermerken, die an inländische Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
- (1) Im Posten "Forderungen an Kunden" sind alle Arten von Vermögensgegenständen
- einschließlich der von Kunden eingereichten Wechsel auszuweisen, die Forderungen an in- und auslä
- Schuldverschreibungen im Sinne des Postens "Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
OLG Hamm - 4 U 189/09
Oberlandesgericht Hamm vom 25.02.2010
- Inhalt
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- zwischen den Parteien besteht, so ist der Kläger aber hier nach § 823 Abs. 1 BGB in Verbindung mit seinem
- gegeben sein. Wie der Kläger zu Recht darlegt, ist es für den Angerufenen hilfreich, zunächst zum
- im Zusammenhang mit Unterlassungsansprüchen der vorliegenden Art führe. Der Kläger beantragt
- . Das Landgericht hat dessen Verbotsbegehren zu Recht zurückgewiesen. 23Dem Kläger hat zwar zunächst
- Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb geschützt (Palandt BGB § 823 Rz. 132
OLG Stuttgart - 1 Ws 281/03
Oberlandesgericht Stuttgart vom 16.10.2003
- Inhalt
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- Abs. 2, 304, 305 StPO zwingend das Recht des Beschuldigten folge, zu jeder Zeit und in jedem Stadium
- , S. 186). 10 2. Der Senat ist deshalb in Übereinstimmung mit der weit überwiegenden Meinung in
- ist bisher noch nicht entschieden. Mit Schriftsatz vom 18. September 2003 legte der Angeschuldigte
- mit Schriftsatz vom 18. September 2003 eingelegte "Haftbeschwerde" sei nach Erhebung der Anklage in
- ausdrücklich erklärt hatte, er habe mit seinem Schriftsatz vom 18. September 2003 - in Kenntnis der