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VG Aachen - 6 K 4443/04
Verwaltungsgericht Aachen vom 13.12.2006
- Inhalt
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- Geltendmachung der Verletzung eigener Rechte. Dabei reicht es aus, wenn der Kläger geltend machen kann
- nördlichem Rand eine 30 m breite Grünbrücke über die L 364n vorgesehen ist. Im weiteren Verlauf in südlicher
- - und Rechtslage ist mit den Beteiligten in der mündlichen Verhandlung vom 29. November 2006 eingehend
- des Klägers im Planfeststellungsbeschluss behandelt und in die Abwägung mit eingestellt. 107Dass die
- , die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind. Dieses Sicherstellungsgebot ist striktes Recht und
§ 3a AsylVfG 1992
Verfolgungshandlungen
- Inhalt
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- davon in ähnlicher wie der in Nummer 1 beschriebenen Weise betroffen ist.(2) Als Verfolgung im
- Abweichung zulässig ist, oder2.in einer Kumulierung unterschiedlicher Maßnahmen
- ) Zwischen den in § 3 Absatz 1 Nummer 1 in Verbindung mit den in § 3b genannten Verfolgungsgr
- Menschenrechte darstellen, insbesondere der Rechte, von denen nach Artikel 15 Absatz 2 der Konvention vom 4
- (1) Als Verfolgung im Sinne des § 3 Absatz 1 gelten Handlungen, die 1.auf Grund ihrer Art
FG Hessen - 6 K 3145/01
Hessisches Finanzgericht vom 06.12.2006
- Inhalt
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- . Die Vorsteuerkürzung sei zu Recht erfolgt, da die Vorsteuern teilweise im Zusammenhang mit dem
- , 176; Wagner in Sölch / Ringleb, UStG, § 15 Tz.232 ff). 26 b) Damit hat das FA im Streitfall zu Recht
- ist nicht begründet. 19 1. Das FA hat zu Recht die als "Zuschüsse" bezeichneten Entgelte für die 19 1
- - und Verkehrsteuer-Recht 1997, 430); es muss ein Verbrauch im Sinn des gemeinsamen
- sonstigen schwer vermittelbaren Arbeitslosen mit dem Ziel der Wiedereingliederung in das Erwerbsleben
LSG Hamburg - L 5 AL 86/06
Landessozialgericht Hamburg vom 22.04.2010
- Inhalt
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- fristgerecht (§ 155 SGG) erhoben. Die Berufung ist jedoch nicht begründet. Das Sozialgericht hat zu Recht
- angewandt worden ist, beurteilt sich nach dem zu jenem Zeitpunkt maßgebenden Recht, jedoch aus heutiger
- ) ist. Arbeitsfähig ist nach § 119 Abs. 3 SGB II a.F., wer unter den üblichen Bedingungen des für ihn in
- erhebliche Zweifel. In diesem Zusammenhang ist auch zu berücksichtigen, dass im Verfahren nach § 44 SGB X
- nicht zu erstatten. 3. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand: Streitig ist im Rahmen eines
§ 147 InsO
Rechtshandlungen nach Verfahrenseröffnung
- Inhalt
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- ;§ 16, 17 des Gesetzes über Rechte an Luftfahrzeugen wirksam ist, kann nach den
- ;§ 16, 17 des Gesetzes über Rechte an eingetragenen Schiffen und Schiffsbauwerken und §
- Eine Rechtshandlung, die nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen worden ist
- vorgenommenen Rechtshandlung gelten. Satz 1 findet auf die den in § 96 Abs. 2 genannten Ansprüchen
- und Leistungen zugrunde liegenden Rechtshandlungen mit der Maßgabe Anwendung, dass durch die
§ 1098 BGB
Wirkung des Vorkaufsrechts
- Inhalt
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- ;bung des Rechts entstehenden Anspruchs auf Übertragung des Eigentums.(3) Steht ein nach §
- Übertragung des Rechts die Vorschriften der §§ 1059a bis 1059d entsprechend.
- den Vorschriften der §§ 463 bis 473. Das Vorkaufsrecht kann auch dann ausgeübt werden
- Personengesellschaft zu, so gelten, wenn seine Übertragbarkeit nicht vereinbart ist, für die
LAG Rheinland-Pfalz - 5 Sa 1238/03
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 20.01.2004
- Inhalt
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- allgemeingehaltenen Vorbringens hat es die Beklagte fehlen lassen. Es ist anerkanntes Recht, dass (auch) im
- Abs. 1 GG berufen kann. Zwar ist (auch) das Recht des Arbeitgebers zur freien Meinungsäußerung über
- anerkanntes Recht, dass der Arbeitgeber das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers in Bezug auf
- . Teilregresses ermöglicht hätten. Im Normalfall seien bei der Beklagten derartige Fälle in höchstens 3 bis 4
- herausgestellt, dass der Kläger in der Vergangenheit in ähnlichen Fällen selbstredend mit Kopien
Anlage I Kap IV A II EinigVtr
Anlage I Kapitel IV
Sachgebiet A - Kriegsfolgenregelungen
Abschnitt II
- Inhalt
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- gestellt worden ist." c)In § 18 Abs. 2 wird die Angabe "§ 14 Abs. 3 letzter Satz" durch
- Abs. 3" durch die Angabe "§ 14 Abs. 2" ersetzt. 2.Allgemeines Kriegsfolgengesetz in der im
- ) Ein Recht auf Ablösung besteht auch dann, wenn eine natürliche Person nach dem
- Wirksamwerden des Beitritts und vor dem 1. Januar 1992 ihren ständigen Aufenthalt in dem in Artikel 3 des
- Beitritts und vor dem 1. Januar 1992 seinen ständigen Aufenthalt in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet genommen hat."
LG Essen - 4 O 168/07
Landgericht Essen vom 15.11.2007
- Inhalt
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- , wenn anders ein untragbares, mit Recht und Gerechtigkeit schlechthin unvereinbares Ergebnis nicht zu
- Ausführungszeit eines Bauvorhabens in eine Schönwetterperiode, ist dies häufig mit nicht unerheblichen 27
- Klage abzuweisen. 11Sie ist der Auffassung, die Klägerin könne Vergütung nur nach Maßgabe ihres im
- Vergabeverfahren, wenn infolge Vergabeverzögerung einem einzigen Bieter das Recht zu Nachverhandlungen
- Minderkosten verbunden. Gleichwohl steht hier weder dem Auftraggeber noch einem Mitbewerber das Recht zu
OLG Koblenz - 2 Ws 336/10
Oberlandesgericht Koblenz vom 28.07.2010
- Inhalt
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- (Senatsbeschlüsse 2 Ws 170/10 vom 5.5.2010 und 2 Ws 390/07, s.o.). Damit wird in der Regel auch dem Recht
- ., D. und C., die sich jeweils seit über sechs Monaten in Untersuchungshaft befinden, in ihrem Recht
- . 2. Verfahren, die im Sinne des § 3 StPO in einem persönlichen bzw. sachlichen Zusammenhang stehen
- 8. Januar 2002 in K. gemeinschaftlich handelnd u.a. mit zwei weiteren Bandenmitgliedern, dem Dr. R
- .) ununterbrochen in Untersuchungshaft. Die Kammer hat dieses Verfahren mit Beschluss vom 5. Mai 2010 eröffnet und
SozG Leipzig - S 8 KR 626/04
Sozialgericht Leipzig vom 17.10.2007
- Inhalt
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- das Ergebnis der Prüfung ist der Apotheke mitzuteilen. Die Beklagte hat zu Recht die Abrechnung der
- . Die Klägerin betreibt eine Apotheke in. Sie ist Mitglied des Sächsischen Apothekerverbandes e.V
- )). Statthafte Klageart ist die Leistungsklage; denn die Klägerin begehrt mit ihrer Klage die
- Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium und, soweit
- es sich um Arzneimittel handelt, die zur Anwendung bei Tieren bestimmt sind, im Einvernehmen mit dem
BGH - IV ZR 100/01
Bundesgerichtshof vom 19.12.1975
- Inhalt
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- Krankentagegeldversicherung (RB/KT 94) zugrunde. Deren § 19 (1) a, der inhaltsgleich mit § 15 lit. a MB/KT
- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 100/01 Verkündet am: 15. Mai 2002 Heinekamp
- : nein _____________________ MB/KT 94 § 15 lit. a Sind nach den Bedingungen einer
- in abhängiger Stellung tätigen Versicherten nicht schon mit der (Eigen- oder Fremd- ) Kündigung
- und Felsch auf die mündliche Verhandlung vom 15. Mai 2002 für Recht erkannt: I. Auf die Revision des
BVerwG - 2 B 67.12
Bundesverwaltungsgericht vom 21.05.2013
- Inhalt
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- Berufungsgericht durch § 129 VwGO daher nicht verwehrt. 13 Im Übrigen hat das Oberverwaltungsgericht zu Recht
- Dienstleistungspflicht in zeitlicher Hinsicht erfüllt, ist nach den Arbeitszeitregelungen zu beurteilen
- geänderten Vorstellungen des Gesetzgebers über Recht und Unrecht sowie die Strafwürdigkeit dem Täter
- Vorstellungen über Recht und Unrecht oder die Disziplinarwürdigkeit von Verstößen gegen die Gehorsamspflicht
- denkbar, ist kein Verfahrensfehler im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO dargelegt. 18 Die Sachverhalts
OVG Nordrhein-Westfalen - 18 A 1541/07
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 17.09.2008
- Inhalt
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- eines subjektiven Rechts des Ausländers demnach allenfalls in Betracht, wenn entweder die
- : Aufenthaltserlaubnis Verwaltungsverfahren Aussetzen subjektives Recht Normen: AufenthG § 79 Abs. 2 Leitsätze
- AufenthG (früher § 67 Abs. 2 AuslG) nicht vorbehaltlos anwendbar sei". 6Damit ist eine Divergenz im
- herangezogenen Beschluss im Verfahren 18 B 732/06 in dessen Anwendung entschieden hat, dass Vertrauensschutz
- Urteil des Verwaltungsgerichts mit einem seine Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz in Anwendung
OLG Düsseldorf - VII-Verg 45/03
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 01.10.2003
- Inhalt
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- . II. 78Das zulässige Rechtsmittel der Beigeladenen bleibt in der Sache erfolglos. Im Ergebnis hat die
- ist jedoch, dass und in welchem Umfange diese Umsatzzahlen aus heutiger Sicht mit hinreichender
- vorgetragen. Damit ist derzeit unklar, ob und mit welcher Gewichtung die Rabatte sachgerecht in die
- wieder aufgearbeitet werden können." Aber auch sonst ist mit Verlusten zu rechnen, zum Beispiel im
- Verfahrensbevollmächtigten im Vergabekammerver-fahren notwenig, für die Antragstellerin auch in der Beschwerde-instanz. V