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BAG erklärt Kündigung gegenüber Lehrer wegen Missverbrauchsverdacht für unwirksam
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 03.03.2013
- Inhalt
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- “Bollenfleisch”? Recht auf Lüge beim Vorstellungsgespräch Lehrer müssen sich nicht erpressen lassen
- Tatsachen benennen, die eine Verdachtskündigung begründen, entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in
- Erfurt in einem jetzt aktuell veröffentlichten Urteil vom 25.10.2012 (AZ: 2 AZR 700/11). Der reine
- Verweis auf das Ermittlungsverfahren reiche nicht aus. Im entschiedenen Rechtsstreit hatte das Land
- Nordrhein-Westfalen einem Lehrer im September 2008 wegen mutmaßlicher sexueller Handlungen an einem
LSG Bayern - L 5 KR 261/05
Bayerisches Landessozialgericht vom 11.07.2006
- Inhalt
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- von freiwilligen Beiträgen gemäß § 23 SGB IV abgelaufen sei. Damit verlangt er etwas, was im Recht
- Kläger dort ab November 2002 wegen akuter Depression mit Angstzuständen in Behandlung befinde. Er sei
- Geschäftsunfähigkeit im maßgeblichen Zeitraum auszugehen. Der Beklagten könne auch keine Pflichtverletzung mit
- ist zusammen mit der Niederschrift über die mündliche Verhandlung am 24.03.2005 mit Einschreiben
- in zweimaliger Ausfertigung, hingegen nicht das Urteil enthalten. Daraufhin ist von der zuständigen
BPatG - 32 W (pat) 148/00
Bundespatentgericht vom 14.11.2001
- Inhalt
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- angenommen werden. II. Die zulässige Beschwerde ist begründet. Der begehrten Eintragung in das
- . Angemeldet zur Eintragung in das Markenregister ist die Wort-/Bildmarke siehe Abb. 1 am Ende ua für
- " oder "Leben von Tieren in freier Wildbahn" haben. Die Wortfolge ist daher mehrdeutig, ohne dass
- Deutungsmöglichkeiten aus, weil dem Freihaltebedürfnis nur eindeutige Aussagen unterfallen (vgl BGH BlPMZ 2001, 242, 243 – test it). Winkler Dr. Albrecht Sekretaruk Na Abb. 1
- großzügigen Maßstab auszugehen, dh jede auch noch so geringe Unterscheidungskraft reicht aus, um das
LSG Sachsen - L 1 KR 82/08
Sächsisches Landessozialgericht vom 27.05.2009
- Inhalt
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- links, 2002 rechts). Wegen zunehmender Kniegelenksbeschwerden wurde die Klägerin im Oktober 2005 mit
- dahingestellt bleiben. Die Berufung ist unbegründet. Zu Recht hat das SG die Klage abgewiesen, denn die
- . Der in Betracht kommende Kostenerstattungsanspruch reicht nicht weiter als ein entsprechender
- Maßnahmen in der Zeit vom 19.01. bis 20.03.2006. Die am. 1950 geborene Klägerin ist bei der Beklagten
- gesetzlich krankenversichert. Sie ist als Krankenschwester in einer orthopädischen Abteilung tätig und
OLG Dresden - 20 U 0467/06
Oberlandesgericht Dresden vom 25.04.2006
- Inhalt
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- irrelevant. Überdies ist nach dem unbestritten gebliebenen Vorbringen im ersten Rechtszug mit dem
- Vergabestelle (nach alledem mit Recht) von Anbeginn des Verfahrens erklärt hat, dass sie aus
- Zuschlagsentscheidung in einem Vergabeverfahren nach VOB/A mit einem geschätzten Auftragsvolumen von
- Berufung verspricht nach dem derzeitigen Verfahrensstand in der Sache keinen Erfolg. II. Dabei kann der
- Nachunternehmererklärung zu Recht von der Wertung ausgeschlossen hat; dann aber würde es an 4 einem
LSG Bayern - L 3 U 283/93
Bayerisches Landessozialgericht vom 21.03.2002
- Inhalt
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- Berufung des Klägers ist zulässig, aber nicht begründet. Das Sozialgericht hat mit Recht die Klage
- Recht in ihrer Gesamtheit eine Gefahrgemeinschaft bilden. Der Widerspruch blieb ohne Erfolg
- . Allerdings könnte der Kläger nicht zu Recht in die Gefahrtarifstelle 25 veranlagt werden, wenn
- eingehender Begründung - zu Recht zu der Auffassung gelangt, dass die Klage unbegründet ist, weil
- § 153 Abs.2 SGG ergänzend Bezug. In Übereinstimmung mit der Auffassung des Sozialgerichts ist auch der
BPatG - 27 W (pat) 65/09
Bundespatentgericht vom 10.06.2008
- Inhalt
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- Sache keinen Erfolg. Zu Recht und mit zutreffender Begründung, der sich der Senat zur Vermeidung von
- ableiten kann, da Voreintragungen weder für sich noch in Verbindung mit dem - auch im europäischen
- Anmeldemarke die Eintragung für "Fahnen (aus Papier); Beutel; Teller" versagt worden ist und im Übrigen
- Dienstleistungen, die eindeutig im Zusammenhang mit Kraftfahrzeugen stünden, eingetragen; es stelle
- Änderung die Eintragung versagt werde. II. 1) Die nach § 66 MarkenG zulässige Beschwerde hat in der
BPatG - 29 W (pat) 134/00
Bundespatentgericht vom 05.01.2000
- Inhalt
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- . 1.Unterscheidungskraft im Sinne dieser Vorschrift ist die einer Marke innewohnende konkrete Eignung
- hier -). Dabei ist zu beachten, daß eine Marke grundsätzlich mehrere Funktionen in sich vereinigt, so
- sich ihr Bedeutungsgehalt im Zusammenhang mit Telekommunikation nicht ohne weitere gedankliche
- Programmen o.ä., bei der Versendung von E-Mails oder Faxen, erst Recht wenn der Datenaustausch ohne
- Beteiligung von Personen automatisch zwischen Rechnern stattfindet. In diesem Kontext ist ein beschreibender
OLG Hamm - s OWi 319/09
Oberlandesgericht Hamm vom 11.02.2010
- Inhalt
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- verhängten Geldbuße wendet. II. 1617Die Sache war zur Fortbildung des Rechts dem Bußgeldsenat in der
- materiellen Rechts gerügt wird und mit der der Betroffene sich insbesondere gegen die Höhe der gegen ihn
- mehr gleichgesetzt werden. Es reicht daher nicht mehr jeder Nachweis von THC im Blut für die
- , 24a StVG Tenor: Die Sache wird dem Bußgeldsenat in der Besetzung mit drei Richtern übertragen. Die
- jetziger Verteidiger hat den Einspruch mit Schriftsatz vom 09.02.2009, der dem Amtsgericht in
LSG Bayern - L 2 U 306/06
Bayerisches Landessozialgericht vom 14.03.2007
- Inhalt
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- Antragsrecht gemäß § 109 SGG mit seiner zweifachen Ausübung im Klageverfahren verbraucht ist. Die
- habe ca. 1980 erstmals Schmerzen im linken Kniegelenk verspürt, kurz darauf auch rechts. Der
- Varusgonarthrose mit Schädigung des Innenmeniskus und ausgeprägten degenerativen Veränderungen im
- Chirurg Dr. R. im Gutachten vom 26.08.2002 aus, der Kläger gebe an, in den siebziger Jahren sei es
- . führte im Gutachten vom 22.12.2005 aus, zwar bestünden mit O-Beinstellung und Übergewicht
LSG Bayern - L 3 U 11/05
Bayerisches Landessozialgericht vom 21.11.2006
- Inhalt
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- und sich auch in keiner Weise mit dem nicht geeigneten Unfallhergang ausein- andersetzt. Im Übrigen
- die rechte Schulter. Eine solche direkte Quetschung ist kein Unfallhergang, der eine traumatische
- Sozialgerichts Regensburg vom 21.12.2004 ist im Ergebnis nicht zu beanstanden, weil der Kläger keinen
- ist also im Ergebnis unbegründet. Die Kostenentscheidung folgt aus § 193 SGG. Die Revision war nicht
- Rotatorenmanschettenschadens rechts Entschädigung, insbesondere die bereits entstandenen
OLG Hamm - 13 U 187/97
Oberlandesgericht Hamm vom 23.03.1998
- Inhalt
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- einer Sprunggelenksluxationsfraktur rechts mit Fraktur der distalen Fibula oberhalb des Gelenkspaltes
- Hinweis, daß der Platz mit Löchern übersät gewesen sei, reicht nicht aus. Er hat nicht konkret dargelegt
- vorhandenen Bodenunebenheiten schlimmer ausgefallen ist, reicht zur Verneinung der Kausalität nicht
- berichtigen, da das Landgericht in diesem Sinn entschieden hat. Dies ergibt sich im Wege der
- Vorbehalt genannt ist, ist der Senat zur eigenen Entscheidung nach §537 ZPO berufen. 7 II. 11Der Kläger
OLG Oldenburg - 12 UF 54/06
Oberlandesgericht Oldenburg vom 27.07.2006
- Inhalt
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- Jahre keine Rechte hergeleitet: Es ist damit kein vernünftiger Grund ersichtlich, der sie davon
- verheiratet. Ein im selben Jahr geborener Sohn ist 1995 verstorben. Seit Oktober 1994 leben die
- . Mit diesem lebt die Antragstellerin seit Juli 1999 in einer gemeinsamen Wohnung in nichtehelicher
- Lebensgemeinschaft. Die Antragsgegnerin ist gelernte Verkäuferin. Sie hat in diesem Beruf in den
- ausgleichspflichtig ist, da er in der Ehezeit die werthöheren Anwartschaften erworben hat. Bei der Bemessung
BGH: Unzulässige Verweisung auf Alternativberuf trotz höheren Einkommens in der Berufsunfähigkeitsversicherung
Rechtsexperte Christian Luber vom 02.02.2018
- Inhalt
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- werden kann.Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 20.12.2017 (IV ZR 11/16), festgestellt, dass eine
- das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht gaben allerdings der Versicherung Recht und wiesen die
- , wenn der Verweisberuf im sozialen Ansehen nicht unterwertig ist. Von einer solchen Unterwertigkeit
- Ansehens vergleichbar ist.“Rechtsanwältin Pratsch empfiehlt daher Versicherungsnehmern in
- von Berufsanfängern lehnen wir ab.Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit
VG Koblenz - 3 K 206/09.KO
Verwaltungsgericht Koblenz vom 08.02.2010
- Inhalt
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- den Klägern die Ausreise nicht mit Rücksicht auf ihr Recht auf Achtung des Privatlebens im Sinne des
- Eingliederung in die Lebensverhältnisse im Kosovo behilflich sein. Im Übrigen ist hier – wenn auch mit
- Privatlebens im Sinne des Art. 8 Abs. 1 EMRK umfasst das Recht auf Identität und persönliche Entwicklung
- und das Recht, Beziehungen mit anderen Menschen und der Außenwelt zu begründen und zu pflegen. Der
- Großfamilie ist, mit der er in Deutschland lebt, ohne sich allerdings – wie dargelegt – in der gebotenen