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OLG Frankfurt - 20 W 244/05
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 10.10.2005
- Inhalt
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- Handel mit Aktien der X AG an der Börse erst am 02. August 2004 eingestellt wurde, nicht völlig
- am ... Mai 2004 ein Squeeze-out beschlossen, der am 23. Juli 2004 in das Handelsregister eingetragen
- und am 5. August 2004 als letztem Veröffentlichungsorgan im Bundesanzeiger bekannt gemacht wurde
- noch nicht die Darlegung, dass die Antragstellerin am 23. Juli 2004 Aktionärin der X AG war. Denn
- Übertragungsbeschlusses durch Eintragung im Handelsregister am 23. Juli 2004 erbracht. Zwar reicht hierzu
OLG Frankfurt - 2 UF 13/08
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 09.10.2008
- Inhalt
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- aus der Urkunde zu betreiben. 3Am 14. Mai 2007 schrieb der Kläger Rechtsanwalt RA1 erneut an und
- drohte nunmehr Abänderungsklage an, falls nicht bis zum 18. Mai 2007 die Verzichtserklärung vorgelegt
- und die Urkunde herausgegeben werde. Unter dem 29. Mai 2007 richtete Rechtsanwalt RA1 an die
- Quelle: Gericht: OLG Frankfurt 2. Senat für Familiensachen Normen: § 116 BGB, § 1614 BGB, § 80 ZPO
- Vater der am 30. August 1988 geborenen Beklagten. Unter dem 26. Februar 2001 verpflichtete er sich zur
BGH - IX ZR 202/98
Bundesgerichtshof vom 29.06.2004
- Inhalt
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- Frankfurt am Main vom 30. April 1998 aufgehoben. Die Sache wird zur anderweiten Verhandlung und
- teilte die spanische Zollverwaltung am 12. Mai und am 1. Juni 1994 mit, daß es für die Ankunft des
- Fälschungsverdacht behafteten Erledigungsbestätigung noch im Mai 1994 an die Bestimmungszollstelle
- Vorbringen hat die Klägerin im Mai 1994 die spanischen Zollbehörden um Amtshilfe gebeten; auch dadurch
- Verteidigungsmittel mit dem am 8. Mai 1996 überreichten Schriftsatz von demselben Tage berufen. bb) Der
LAG Köln - 4 Sa 1018/04
Landesarbeitsgericht Köln vom 11.02.2005
- Inhalt
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- Nettobetrag von 1.221,18 € aus der Gehaltsabrechnung nicht an die Klägerin aus. 5 Mit ihrer am 23.12.2002 beim
- Auszahlung dieses Betrages verurteilen zu lassen. Nachdem der Beklagte im Kammertermin am 26.02.2004
- am Arbeitsplatz – neben Telefonkosten in Höhe von 174,72 € – Arbeitszeit im Wert von insgesamt
- derartiger Handlungen ausgehen (ArbG Frankfurt a.M. v. 02.01.2002 – 2 Ca 5340/01; ArbG Wesel v
- Kommunikationsmittel nicht oder nur eingeschränkt einsetzen kann (ArbG Frankfurt a.M. a. a. O.). Zudem
OVG Berlin-Brandenburg - 9 B 71.08
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg vom 23.06.2008
- Inhalt
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- Verwaltungsgerichts am 6. August 2008 Berufung eingelegt und diese am 17. September 2008 im Wesentlichen damit
- Bezug auf technische Einrichtungen Tenor Das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) vom 23
- Anschluss des Grundstücks an die zentrale Schmutzwasseranlage innerhalb einer Frist von drei Monaten ab
- Brandenburg gewesen. 8Die Klägerin hat gegen das ihr am 18. Juli 2008 zugestellte Urteil des
- nicht aus. 9Die Klägerin beantragt, 10das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) vom 23. Juni
LAG Hamm - 11 Sa 284/08
Landesarbeitsgericht Hamm vom 07.08.2008
- Inhalt
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- bereits am 04.01.2007 das 28. Lebensjahr vollendet. Im Hinblick darauf habe der Kläger keine nach Art
- ausgeglichene Altersstruktur herzustellen, stelle – so das VG Frankfurt – kein legitimes Ziel im Sinne von § 10
- könnten. Selbst wenn man sich an der Höchstaltersgrenze aus § 22 LVO NW von 30 Jahren orientiere, folge
- allgemeinen Vollzugsdienst am 08.01.2007 unter Hinweis auf die beabsichtigte spätere Übernahme in
- hat. 3Der Kläger ist am 04.01.1979 geboren. Er absolvierte die Grundschule, die Gesamtschule mit
BGH - IV ZR 189/03
Bundesgerichtshof vom 22.07.2003
- Inhalt
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- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 189/03 Verkündet am: 29. September 2004
- Grundstückserwerb gemäß aa) der Klausel kommt es daher nicht an. Der anteilige Erwerb der
- , Urteil vom 10. November 1993 - IV ZR 87/93 - VersR 1994, 44; OLG Frankfurt r+s 2002, 288; OLG Köln r
- Gebäudeteiles sein (vgl. BGH, Urteil vom 10. November 1993 aaO; OLG Frankfurt r+s 2002, 288; OLG
- Versicherungsnehmers als Bauherren an, sondern an die - wie vorstehend unter II. 2. c) aa) ausgeführt - Finanzierung
SozG Frankfurt am Main - S 21 KR 103/06 ER
Sozialgericht Frankfurt am Main vom 09.02.2006
- Inhalt
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- Frankfurt am Main einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung bezüglich der bereits in
- Sozialgericht Frankfurt Beschluss vom 09.02.2006 (rechtskräftig) Sozialgericht Frankfurt S 21 KR
- 10.01.2006 unter Bezugnahme auf die Anzeigen im H. Anzeiger und im "Ä." vom 17.01.2006 ab und
- handelt es sich um eine Erhebung, die von der Service Barometer AG M. durchgeführt wird. Nach den
- Jahren zu ihrer Zufriedenheit und ihrer zukünftigen Kundenbeziehung im Sinne der Kundenbindung an
VG Frankfurt (Main) - 1 K 1432/08.F
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main vom 08.10.2008
- Inhalt
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- 26.11.2006. Nachdem sich am 01.03.2007 ein Rechtsanwalt für die Kläger gemeldet hatte und an den Antrag
- Verfassung ihren rechtmäßigen Wohnsitz im Kosovo hatten sowie alle Personen, die am 01.01.1998 als
- Quelle: Gericht: VG Frankfurt 1. Kammer Entscheidungsdatum: 08.10.2008 Normen: § 5 AufenthG 2004
- gleichwohl erfolglos. Am 30.12.2004 trat die Rechtskraft des ablehnenden Bescheide ein. Die Kläger wurden
- zu 1 teilte auf Nachfrage des Gerichts mit, dass am 01.01.1998 seine Mutter noch in A. gelebt habe
OLG Stuttgart - 16 WF 181/07
Oberlandesgericht Stuttgart vom 07.11.2007
- Inhalt
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- - Familiengericht - Tettnang vom 15.2.2006, das seit 25.3.2006 rechtskräftig ist, geschieden (Az: 9 F 594/05). Am
- , dass die Vorinstanz - OLG Frankfurt, B. v. 19.8.2002, Az: 2 UF 79/02 - in einem Verfahren auf
- aufgrund des am 3.11.2005 eingegangenen Scheidungsantrags durch Urteil des Amtsgerichts
- ... zur Welt. Am 1.9.2005 erklärte der damalige Ehemann der Antragstellerin, Herr ..., die Zustimmung
- zur Anerkennung der Vaterschaft, die der Antragsgegner, Herr ..., am 2.9.2005 gegenüber dem
BGH - I ZR 51/02
Bundesgerichtshof vom 16.01.2003
- Inhalt
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- werden sollten (vgl. OLG Frankfurt am Main WRP 1999, 347, 349; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche
- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 51/02 Verkündet am: 16. Januar 2003 Walz
- Sammelmitgliedschaft nicht tatsächlich das gemeinsame Interesse am Schutz des lauteren Wettbewerbs
- unlauteren Wettbewerb zu bekämpfen. Die Klägerin hat in einer am 10. September 2000 erschienenen
- verurteilen, an den Beklagten 290,-- DM nebst 4 % Zinsen seit dem 7. Oktober 2000 zu zahlen. Die Klägerin
BGH - 5 StR 525/02
Bundesgerichtshof vom 15.01.2003
- Inhalt
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- Feststellungen des Landgerichts in Bayern und in Frankfurt sich vergeblich um Unterkunft und
- u.a. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 15. Januar 2003 beschlossen: 1. Auf die
- Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 3. Mai 2002 mit den zugehörigen
- . und 13. der Urteilsgründe verurteilt wurde und b) im gesamten Rechtsfolgenausspruch. 2. Die
- weitergehende Revision des Angeklagten wird nach § 349 Abs. 2 StPO verworfen. 3. Im Umfang der Aufhebung
Mustergüteanträge können Verjährung nicht hemmen
Rechtsanwalt Mathias Nittel vom 22.06.2015
- Inhalt
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- Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Anlageberatung muss man nicht unbedingt im Wege einer Klage geltend
- . Bereits in der Vergangenheit haben diverse Oberlandesgerichte, etwa Frankfurt, Düsseldorf
- . Zivilsenat des BGH am 18. Juni 2015 in vier Verfahren klargestellt, welchen Anforderungen ein Güteantrag in
- machen. Alternativ dazu bieten sich auch Beschwerden etwa bei Ombudsleuten an, wie zum Beispiel beim
- ) zur Verfügung gestellt, um damit die Hemmung der Verjährung ihres Schadensersatzanspruchs zu bewirken
LG Darmstadt - 12 0 301/05
Landgericht Darmstadt vom 08.02.2006
- Inhalt
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- Landgerichts Frankfurt am Main vom 15. November 2004 ausgewählte und bestellte Verschmelzungsprüferin, die A
- Handelssachen des Landgerichts Frankfurt am Main. Dieser ist rechtskräftig und deshalb zu Grunde zu legen
- Aktie stieg am 2. Mai 2000 auf 48 € und sank im September 2000 unter den Ausgabepreis. Heute liegt er
- , Rechtsvorgängerin der X AG (nachfolgend X1), den Informations- und E-Commerce Dienst Bildschirmtext (Btx) am
- 92.200.000 und 14.100.000 zu einem im sog. Bookbuilding-Verfahren ermittelten Kurs von 27 € am
OLG Oldenburg - 12 U 49/07
Oberlandesgericht Oldenburg vom 05.09.2008
- Inhalt
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- . AL, Kläger, 39. AM, 40. AN, 41. AO, 42. AP, 43. AQ, 44. AR, 45. AS, 46. AT, 47. AU, 48. AV, 49. AW
- . Z, Kläger, 27. AA, 28. AB 29. AC, 30. AD, 31. AE, 32. AF, 33. AG, zu 27. bis 33.: Kläger und
- Berufungskläger, 34. AH, Kläger, 35. AI, 36. AJ, 37. AK, zu 35. bis 37.: Kläger und Berufungskläger, 38
- , 50. AX, 51. AY, 52. AZ, 53. BA, 54. BB, 55. BC, zu 39. bis 55.: Kläger und Berufungskläger, 56. BD
- wenn man zu Gunsten der Beklagten unterstellt, dass es zumindest nachträglich im Laufe der länger