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LSG Nordrhein-Westfalen - L 2 KN 144/03 U
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 17.06.2004
- Inhalt
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- Konsularbehörde eingegangen sei. Mit Schreiben vom 27.12.2001 in der Sache L 2 KN 214/99 U (Eingang
- nach einer MdE von 20 % zu gewähren. 16Die zulässige Berufung ist nicht begründet. Das SG hat im
- Ergebnis zu Recht die Klage abgewiesen und zur Begründung zu Recht ausgeführt, dass der Kläger die
- werden (§ 2 Abs. 2 und § 4 VwZG). Diese Zustellungsart ist auch im Rechtsverhältnis zwischen dem
- vom 19.04.1984 zur Durchführung dieses Abkommens vom 10.04.1986, BGBl. II 1986 S. 550, verkündet im
Anhang 19 AbwV
Zellstofferzeugung
- Inhalt
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- von Abwasser aus Anlagen, die vor dem 1. August 2001 rechtmäßig in Betrieb waren oder mit
- deren Bau zu diesem Zeitpunkt rechtmäßig begonnen worden ist, gilt abweichend von Teil C
- , dessen Schadstofffracht im Wesentlichen aus der Herstellung von gebleichtem Zellstoff nach dem
- aus der Betriebswasseraufbereitung.BAllgemeine AnforderungenDie Schadstofffracht ist so gering zu
- halten, wie dies nach Prüfung der Verhältnisse im Einzelfall durch folgende Maßnahmen m
OLG Köln - 12 U 49/95
Oberlandesgericht Köln vom 18.01.1996
- Inhalt
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- aufrechterhalten, daß die Klägerin Zinsen nur in Höhe von 5 % und erst ab dem 19.2.1993 beanspruchen kann. Im
- ist vorläufig vollstreckbar. E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e 1Die in formeller Hinsicht
- unbedenkliche Berufung hat im wesentlichen Erfolg. 2Die Klage ist bis auf einen Teil des Zinsanspruchs
- Rückzahlung der - vorschußweise - gewährten Provisionen aus abgetretenem Recht der
- auch im Namen und mit Vollmacht der im einzelnen bezeichneten Partnerunternehmen mit dem Beklagten
OLG Düsseldorf - II-4 UF 18/06
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 18.04.2006
- Inhalt
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- Grundsätzen des materiellen Rechts (BGH aaO.). Dies gilt nicht nur für gerichtliche Vergleiche im
- ; hierauf ist sie hingewiesen worden (Verfügung vom 6.3.2006 unter Ziffer 3.b). Im übrigen hat die
- Ergebnis zu Recht hat das Amtsgericht die Klage als unzulässig angesehen; dies gilt sowohl für den auf
- . 1.23Die in erster Linie geltend gemachte Leistungsklage ist unzulässig; die Klägerin kann die
- Zahlbetrages verlangt; auch im letzteren Fall ist ihm im Anwendungsbereich des § 323 ZPO unabhängig von
LAG Rheinland-Pfalz - 2 Sa 62/07
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 28.06.2007
- Inhalt
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- mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen unangemessen hoch ist und entsprechende Klauseln in ihre
- des Klägers ein und verfolgte mit ihrer Rechtsansicht, der Beklagte habe eine Vertragsstrafe in Höhe
- ). Das Rechtsmittel der Berufung hat auch in der Sache E r f o l g. II. Einen Anspruch auf Zahlung der
- vertragswidriges Verhalten zur fristlosen Kündigung veranlassten Arbeitgeberkündigung. In allen drei Fällen ist
- die Vertragsstrafe in Höhe eines Bruttomonatsentgelts vereinbart. Mit der Regelung einer Probezeit der
LSG Nordrhein-Westfalen - L 5 B 29/02 KR ER
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 28.05.2002
- Inhalt
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- Beschwerde ist nicht begründet. 13141. Mit zutreffender Begründung hat das Sozialgericht im Anschluss an die
- 06.06.1999, abgedruckt in: MuW 2000, 55) zu Recht davon aus, dass die Krankenkassen als Körperschaften
- Betriebskrankenkasse kennzeichnen soll, in diesem Zusammenhang insoweit irreführend ist, weil mit dem Wort
- Werbemaßnahme rechtswidrig ist, hat das Sozialgericht die Ag zu Recht verpflichtet, es zu unterlassen
- Trägerunternehmen der Ibank H (IB-H) sowie deren Familienangehörigen, die Antragstellerin (Ast) ist
KG Berlin - 8 U 160/03
Kammergericht vom 17.04.2003
- Inhalt
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- ist und die sofort behoben werden können, reicht das Verlangen nach "unverzüglicher" Abhilfe (Bub
- weitere Rechte herleiten werde. Dies ist wegen der weitreichenden Konsequenzen einer fristlosen Kündigung
- herausgestellt habe, dass es sich bei der Bezeichnung der Räume im Mietvertrag (1. OG rechts) um eine
- Beseitigung der mit der Baugenehmigung im Zusammenhang stehenden Hindernisse Sorge zu tragen. Der Zeuge
- Akustik- und Ingenieurbüro... GmbH sei im Zusammenhang mit den am 28. November 2000 durchgeführten
Verkehrsstrafrecht
Rechtsanwalt Joachim Sokolowski vom 15.07.2013
- Inhalt
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- Beim Vorwurf einer Straftat im Straßenverkehr ist häufig effektive Strafverteidigung nötig. Auch
- in diesem Bereich ist es wichtig, möglichst frühzeitig einen Strafverteidiger einzuschalten
- Recht gebrauch machen und keinerlei Angaben zur Sache zu machen. Sie sind lediglich verpflichtet
- hätte nachgewiesen werden können, ist jedoch sehr hoch. Zumeist kann frühestens nach Einsicht in die
- : 15. Juli 2013Beim Vorwurf einer Straftat im Straßenverkehr ist häufig effektive Strafverteidigung
LSG Bayern - L 7 B 973/08 AS ER
Bayerisches Landessozialgericht vom 18.12.2008
- Inhalt
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- übersieht der Bf, dass, worauf das SG zu Recht hinweist, das BSG in dem von ihm zitierten Urteil vom
- Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) in Form von Arbeitslosengeld (Alg) II. Am
- Beschwerde zulässig. II. Die Beschwerde ist nicht zulässig. Gemäß § 172 Abs.1 Nr.1 SGG i.V.m. § 144 Abs.1
- Satz 1 Nr.1 SGG jeweils in der ab 01.04.2008 gültigen Fassung ist sie ausgeschlossen, weil der
- würde; insoweit wendet sich der Bf gegen den Bescheid vom 22.10.2008, mit dem ihm Alg II für die Zeit
LAG Hamm - 2 Ta 275/09
Landesarbeitsgericht Hamm vom 25.11.2009
- Inhalt
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- sofortige Beschwerde des Klägers ist nicht begründet. Das Arbeitsgericht hat zu Recht den Rechtsweg zu den
- . BAG vom 03.02.2009 – 5 AZB 100/08, NJW 2009, 2078). Das Arbeitsgericht hat daher zu Recht in seinem
- wurde er als Geschäftsführer wieder abberufen. Im Handelsregister ist unter dem 31.03.2006
- alle Geschäftsanteile der C2 C3 R3 S5 GmbH. Nachdem die Beklagte im Jahre 2005 in wirtschaftliche
- Manager und stehe daher in einem unmittelbaren Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis. 12Wegen der
OLG Hamm - 15 W 72/03
Oberlandesgericht Hamm vom 23.03.2004
- Inhalt
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- Recht verzichtet, da es darauf nicht entscheidend ankommt. Jedenfalls kann in Übereinstimmung mit
- ) zugeordnet ist, die in dem der Teilungserklärung als Anlage II beigefügten Lageplan farblich orange
- gekennzeichnet ist. Die markierte Fläche in dem nicht vermaßten und mit keinerlei Entfernungsangaben
- . 3 WEG i.V.m. 1004 BGB bejaht. 20 Zu Recht ist das Landgericht zunächst davon ausgegangen, dass die
- Eigentümerin den in der Teilungserklärung vom 11. Dezember 1996 mit Nr. 15 gekennzeichnete
LSG Bayern - L 10 AL 82/01
Bayerisches Landessozialgericht vom 07.08.2003
- Inhalt
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- N. bzw F. vorhanden. Es ist deshalb mit dem SG davon auszugehen, dass der Kläger ab 24.08.1999 im
- verwehrt sei - forderte dieses den Kläger jetzt zu Recht auf, sich in F. arbeitslos zu melden. Eine frühere
- werde. Mit Schreiben vom 04.11.1999 informierte der Kläger das AA H., dass er seit 24.08.1999 in F
- Arbeitsvermittler den Kläger auf, sich in F. unverzüglich arbeitslos zu melden. Mit Bescheid vom
- angebracht gewesen. Für die Zeit vom 25.08.1999 bis 31.10.1999 habe er Alg zu Recht erhalten, für die
OVG Berlin-Brandenburg - 9 N 45.09
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg vom 29.04.2009
- Inhalt
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- weiterer Forderungen in Haftung. Insoweit wird im Urteil zu Recht darauf verwiesen, es reiche hin
- Beschluss vom 7. Oktober 2004 (VII B 46/04, BFH/NV 2005, 827). In diesem Beschluss wird - im
- Bescheiden im Zusammenhang mit Umwandlungsvorgängen, der sich die Finanzgerichte und
- Rechtsperson in Gestalt der neuen Rechtsform erhalten (vgl. § 202 Abs. 1 Nr. 1 UmwG). Hier ist eine
- kann (vgl. BFH v. 25. September 1990 – IX R 84/88, BStBl. II 1991, 120; v. 17. November 2005 – III R
OVG Rheinland-Pfalz - 7 A 11437/06.OVG
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz vom 19.04.2007
- Inhalt
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- national-rechtlicher Grundlage ist, im deutschen Recht demnach auf der Grundlage der von der Beklagten
- kann, dass sie schon im Grundsatz nicht bereit ist, Recht und Gesetz insoweit zu beachten. Dafür hat
- „Rechtfertigung“ für Eingriffe in die Grundfreiheiten des EG- Rechts auszulegen ist (vgl. dazu die Rechtsprechung
- existiere ausländerrechtlich - wie in der Rechtsprechung anerkannt sei - kein Recht auf Einreise für ein
- Eingriff in dieses Recht, weil der Kläger in Wahrheit einen Leistungsanspruch auf Einreise für sein
VG Köln - 14 L 415/10
Verwaltungsgericht Köln vom 14.10.2010
- Inhalt
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- die Antragstellerin im Ausgangspunkt zu Recht auf den in § 55 Abs. 1 SGB I, § 48 VwVG NRW, § 850i ZPO
- aufschiebenden Wirkung ist nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwGO in Verbindung mit § 8 Satz 1 AG VwGO
- der Antragsgegner hat dies im Verfahren betont. Das Bestehen weiterer geschützter Forderungen ist
- , ist nicht ersichtlich: In der Antragserwiderung hat der Antragsgegner mitgeteilt, dass die Pfändung
- ) rechtfertigen könnte. Im Übrigen ist der Antrag unbegründet. 11Nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO kann das