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Art 23 GG
- Inhalt
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- ührt sind oder soweit im übrigen der Bund das Recht zur Gesetzgebung hat, berücksichtigt
- ür die Wahrnehmung der Rechte, die dem Bundestag und dem Bundesrat in den vertraglichen Grundlagen
- Vertreter der Länder übertragen. Die Wahrnehmung der Rechte erfolgt unter Beteiligung und in
- Abs. 2 und 3.(1a) Der Bundestag und der Bundesrat haben das Recht, wegen Verstoßes eines
- ücksichtigen; dabei ist die gesamtstaatliche Verantwortung des Bundes zu wahren. In
§ 21 BelWertV
Erbbaurechte und andere grundstücksgleiche Rechte
- Inhalt
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- ausreichend Rechnung zu tragen. Im Gutachten ist darzulegen, ob und wie lange das Erbbaurecht im
- ;cksgleiche Rechte und solche Rechte einer ausländischen Rechtsordnung, die den grundstü
- ;cksgleichen Rechten deutschen Rechts vergleichbar sind, entsprechend.
- Bei der Beleihung von Erbbaurechten ist die Restlaufzeit des Erbbaurechts zu berücksichtigen
- . Sich aus dem Erbbaurecht ergebenden Einschränkungen ist durch angemessene Wertabschläge
BGH - II ZR 126/08
Bundesgerichtshof vom 27.04.2009
- Inhalt
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- Berufungsgerichts - wie die Klägerin insoweit mit Recht rügt - nicht haltbar. Jedoch trägt die Hilfsbegründung
- Abschrift BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZR 126/08 vom 27. April 2009 in dem Rechtsstreit Der II
- , noch erfordert er eine Entscheidung des Revisionsgerichts zur Fortbildung des Rechts oder zur
- Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 6. Zivilsenats des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 22
- . April 2008 wird zurückgewiesen, weil keiner der im Gesetz (§ 543 Abs. 2 ZPO) vorgesehenen Gründe
LSG Berlin-Brandenburg - L 5 B 297/08 AS ER
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 29.04.2008
- Inhalt
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- im Sinne des Gesetzes ist, keinen Leistungsanspruch. Zu Recht ist das Sozialgericht Berlin davon
- Arbeitssuche oder zur Berufsausbildung im Mitgliedstaat aufhalten wollten, ein Recht auf Einreise und
- . April 2007 beantragte er Leistungen nach dem SGB II und legte in diesem Zusammenhang eine
- ab mit der Begründung, die Tatsache, dass der Antragsteller sich als EU-Staatsangehöriger im Rahmen
- Arbeitslosengeld II angegeben, dass er vorher als Straßenmusiker in Rumänien gearbeitet bzw. Sozialhilfe
OLG Köln - 16 W 38/95
Oberlandesgericht Köln vom 23.08.1995
- Inhalt
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- internationalen Privatrecht ist das maßgebende Unterhaltsstatut im Streitfall israelisches Recht, weil
- , Rechte aus der Entscheidung geltend zu machen. Das ist die Antragstellerin, weil sie im vorliegenden
- Israel am 20.7.1977 abgeschlossen hat, und seit dem 1.1.1981 in Kraft gesetzt ist ( BGBl. 80 II, S
- . 925 ). In Abweichung von den §§ 722, 723 ZPO ist das Verfahren der Vollstreckbarerklärung im Gesetz
- Leitsätze: Im Verfahren auf Vollstreckbarkeitserklärung eines israelischen Unterhaltsurteils in der
OLG Brandenburg - 5 W 50/06
Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 02.05.2006
- Inhalt
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- nicht in Frage. Der der Vollstreckung zu Grunde liegende Sachverhalt ist auch dem öffentlichen Recht zu
- öffentlichen Rechts zu beurteilen ist. Maßgeblich ist hier, ob die Handlung des Beklagten, gegen
- Abwassergebühren sei. Dies ist eine nach den Vorschriften des öffentlichen Rechts und nicht etwa
- . Gründe I. 1Der Kläger ist Eigentümer des im Grundbuch von G. Blatt 940 ON 5 eingetragenen
- den Gesellschaftern A. K., J. E. und E. J.. Diese GbR hatte im Jahre 1993 umfänglichen Grundbesitz in
OLG Hamm - 15 Wx 236/09
Oberlandesgericht Hamm vom 01.12.2009
- Inhalt
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- widersprechende Elternrechte bestehen und dass Rechte und Pflichten im Erbrecht und Unterhaltsrecht kumulieren
- am 09.07.2004 das am 11.10.1999 in I, C, geborene Kind K H I1 durch Gerichtsbeschluss des
- hat die Beteiligte zu 1) mit der Beteiligten zu 2) vor dem Standesbeamten in N eine eingetragene
- (MünchKommBGB/Maurer, a.a.O., Rn 2). In diesen Vorschriften manifestiert sich der vom Gesetzgeber mit
- schließt das geltende Recht aus. Auch das Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts vom
Fotorecht - Urheberrechtliche Abmahnungen von Frau Petra Heide
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 02.05.2016
- Inhalt
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- für Urheber- und Medienrechtund Fachanwalt für IT-Recht zu führen; daneben auch noch den Titel des
- . Gemäß § 97a Abs. 2 Nr. 4 UrhG ist eine solche Abmahnung unwirksam. Selbst zu Recht abgemahnte
- Rechte aus § 97 UrhG geltend machen kann und darf.Fraglich ist bei diesen Abmahnungen, ob die sog. „MFM
- , hatte sich in dem Urteil vom 13.02.2014, Az. 22 U 98/13 mit der Anwendbarkeit der
- Löschung notwendig ist, bedarf einer rechtlichen Prüfung durch einen im Fotorecht versierten
§ 2 BDSG 1990
Öffentliche und nicht-öffentliche Stellen
- Inhalt
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- Bundespost durch Gesetz hervorgegangenen Unternehmen, solange ihnen ein ausschließliches Recht
- ;ffentlichen Verwaltung wahr, ist sie insoweit öffentliche Stelle im Sinne dieses Gesetzes.
- ;rperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie deren Vereinigungen
- juristischer Personen des öffentlichen Rechts sowie deren Vereinigungen ungeachtet ihrer
- Rechtsform.(3) Vereinigungen des privaten Rechts von öffentlichen Stellen des Bundes und der Länder
OLG Hamm - 25 W 461/09
Oberlandesgericht Hamm vom 20.10.2009
- Inhalt
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- Entscheidung des BGH in dieser Frage auszusetzen. Mit der Entscheidung des II. Zivilsenats im Beschluss vom
- worden, worauf das OLG Celle (a.a.O.) zu Recht in diesem Zusammenhang hinweist. § 15a Abs. 1 RVG
- kann, im Gesamtbetrag jedoch vermindert um den Anrechnungsbetrag. So kann er nach neuem Recht bei
- lässt sich nur mit der verfehlten Auffassung begründen, dies sei schon nach altem Recht so gewesen. Die
- am Wortlaut orientierte Auslegung des BGH zum alten Recht war und ist zutreffend. Zur Vermeidung von
HessVGH - 12 UE 2361/92
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 05.07.1993
- Inhalt
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- Recht adoptiertes Kind) Tatbestand 1Der 1985 in Karaman (Türkei) geborene Kläger ist türkischer
- Grundsätzen des deutschen Rechts offensichtlich unvereinbar ist, insbesondere wenn die Anerkennung mit
- mit ihm in der Türkei bis zu ihrer Ausreise im Jahr 1988 zusammengelebt. 18 Der Senat hat über
- Voraussetzungen und Wirkungen der Adoption nach türkischem Recht und über deren Vergleichbarkeit mit der
- und entspricht insofern grundsätzlich der Rechtslage im deutschen Recht (§§ 1741 Abs. 1, 1752 Abs. 1
BVerwG - 6 C 8.12
Bundesverwaltungsgericht vom 28.11.2012
- Inhalt
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- Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zu verleihen. 8 Nach Art. 140 GG in Verbindung
- Rechts ist ein Personenverband. Dieser Status kommt mithin nur für Religionsgemeinschaften in Betracht
- Kultusministerium, ihr die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zu verleihen. Das Kultusministerium
- Organisation, der als solche die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verliehen werden sollen. Ob
- einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an eine Religionsgemeinschaft kann nicht mit der
§ 97 UrhG
Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz
- Inhalt
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- (1) Wer das Urheberrecht oder ein anderes nach diesem Gesetz geschütztes Recht widerrechtlich
- Bemessung des Schadensersatzes kann auch der Gewinn, den der Verletzer durch die Verletzung des Rechts
- ;ssen, wenn er die Erlaubnis zur Nutzung des verletzten Rechts eingeholt hätte. Urheber
- Wiederholungsgefahr auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Der Anspruch auf Unterlassung besteht auch dann
- vornimmt, ist dem Verletzten zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Bei der
Werberecht: “10% auf alles” nur ohne Einschränkung nach Sternchenhinweis in Fußnote
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 08.09.2012
- Inhalt
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- ? Hinweis: Zum Thema “Fußnoten in Werbeanzeigen” finden Sie im Lexikon IT-Recht 2012 (ab Seite 162) den von mir als Autor bearbeiteten Eintrag!
- : Tatsächlich wird man in seinem “Aufreißer”, also mit dem was im Blickfang steht, nicht unwahres behaupten
- : Hinweistext muss nicht in Fußnote landen Platzierung von Sternchenhinweis II: Wo ist der Hinweis anzubringen
- “10% Rabatt auf (fast) alles” bleibt dem Einzelfall geschuldet. Einfach nur eine Fußnote reicht bei
- Das LG München I (33 O 13190/12) hat mit Urteil vom 28.08.2012 festgehalten, dass zwar
BGH - I ZR 285/02
Bundesgerichtshof vom 19.05.2005
- Inhalt
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- das Berufungsgericht mit Recht betont hat – der im Gesetz für Rechte am Filmwerk festgehaltenen
- . Mit Recht ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, dass es sich bei der Vermarktung eines
- „Filmband in Gold“, ausgezeichnet wurde. Aus eigenem und abgetretenem Recht seiner Ehefrau nimmt er die
- ist in Übereinstimmung mit dem Landgericht von der urheberrechtlichen Schutzfähigkeit der vom Kläger
- Verwertung des Films „Der Zauberberg“ eingeräumt. Mit Recht hat das Berufungsgericht angenommen, dass sich