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Steuerberater dürfen nicht alles
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 20.11.2013
- Inhalt
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- Steuerberater aus Niedersachsen teilweise recht. Der wollte für einen Kunden den Grad der Behinderung
- Gesetz dürfen meist nur Rechtsanwälte „Rechtsdienstleistungen“ erbringen. In bestimmten Bereichen ist
- , 14.11.2013, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (AZ: B 9 SB 5/12 R). Damit gab es einem
- dies auch mit anderweitiger „besonderer Sachkunde“ erlaubt, etwa Rentenberatern oder
- Tätigkeiten ergeben. Doch das Ausfüllen eines Antragsformulars ist noch keine „Rechtsdienstleistung
Kondom mehrfach verwenden?!?
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 27.11.2015
- Inhalt
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- : 14c O 124/15). Es gab damit einem Wettbewerber recht, der die Werbung beanstandet hatte. Der
- Aufklärungsbedarf Jugendlicher im richtigen Umgang mit Kondomen sei auch heute noch „anhaltend hoch“. Mehrdeutige
- Angaben brächten daher die Gefahr mit sich, falsch verstanden zu werden – hier im Sinne einer
- Konflikte sind alltäglich. Wichtig ist der richtige Umgang mit ihnen und die Wahl der passenden Konfliktlösungsmethode. Darüber informiert dieses kurze Video:
- Ein Kondomhändler darf nicht mit der Angabe „1 Tüte à 7 Stück entspricht bis zu 21 Orgasmen“ werben
Peinlich: Agentur für Arbeit mißachtet Eingliederungsziel in Eingliederungsvereinbarung
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 10.11.2012
- Inhalt
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- gab damit einem arbeitslosen ausgebildeten Golflehrer recht. In seiner mit der Agentur für Arbeit
- Eine sogenannte Eingliederungsvereinbarung mit der Agentur für Arbeit ist auch für die Behörde
- ) Mannheim in einem am Dienstag, 06.11.2012, veröffentlichten Urteil entschied (AZ: S 14 AL 2139/12). Es
- Start brauche er aber Unterstützung. Eine Steuerberaterin bestätigte die mit einem Business-Plan
- ausreichend sozialversicherungspflichtige Hilfsjobs auf den Golfplätzen. Wie nun das SG mit Urteil vom
OLG Düsseldorf - I-24 W 79/06
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 06.11.2006
- Inhalt
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- im Einzelnen zutreffend ausgeführt und auch mit Recht den geringen Aufwand der einzelnen Beklagten
- gegen Treu und Glauben. Mit Recht hat der Rechtspfleger darauf abgestellt, dass die Selbstvertretung
- 1008 Rn. 49, 50). In der Rechtsprechung und im Schrifttum ist deshalb anerkannt, dass mehrere als
- Sozietät der beklagten Rechtsanwälte, der auch der Beschwerdeführer angehört, im Jahre 2004 in einer
- Eigenvertretung mit Kostenfestsetzungsgesuch vom 15. Mai 2006 in Höhe von insgesamt 2.455 EUR
Art 2 TonTrÜbkG
- Inhalt
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- S. 2081), vorgesehenen Rechte mit der Maßgabe, daß Schutz nur gegen die in Artikel 2 des
- Übereinkommens genannten Handlungen gewährt wird. Bei Verletzung dieser Rechte ist auch
- (1) Angehörige eines Vertragsstaats des Übereinkommens und Unternehmen mit Sitz in einem
- ;bereinkommens für die Bundesrepublik Deutschland an für ihre Tonträger die in § 85
- § 108 Nr. 5 des Urheberrechtsgesetzes anzuwenden.(2) § 136 des Urheberrechtsgesetzes ist entsprechend anzuwenden.
§ 1f AOEG 1977
Satzung
- Inhalt
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- ;ffentlichen Rechts, bei den von einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verwalteten
- (1) § 62 der Abgabenordnung in der Fassung des Artikels 10 des Gesetzes vom 13. Dezember 2006
- Inkrafttreten dieses Gesetzes errichtet werden. § 62 der Abgabenordnung in der am 31. Dezember 2008
- geltenden Fassung ist letztmals anzuwenden auf Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften des ö
- dem 1. Januar 2009 errichtet wurden.(2) § 60 Abs. 1 Satz 2 der Abgabenordnung in der Fassung
SozG München - S 17 R 5384/02
Sozialgericht München vom 14.07.2006
- Inhalt
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- Konsequenzen mit dieser Versicherung verbunden sind. Erst in einem Gespräch im Nov./Dez. 2000 mit einer
- er das Recht auf Rückgängigmachung der mit Bescheid vom 05.05.1995 festgestellten
- 05.05.1995 ist nicht nichtig. Nichtigkeitsgründe im Sinn von § 40 Abs. 2 SGB X kommen nicht in
- ist Ingenieur und beendete sein Ende 1977 begonnenes Hochschulstudium im März 1982
- für meinen Sohn P. soll im Januar 1995 beginnen. Der Antrag wurde mündlich mit der Terminvergabe zur
BPatG - 10 W (pat) 23/09
Bundespatentgericht vom 22.07.2010
- Inhalt
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- vom 16. April 2010 zu Recht hingewiesen hat - weder im Gesetz vorgesehen ist noch vom Patentamt in
- , die ebenfalls im Gesetz nicht vorgesehen sei. II. Die Beschwerde ist begründet, denn das Patentamt
- . September 2007 meldete die Anmelderin beim DPMA in italienischer Sprache eine Erfindung mit der Bezeichnung
- ernsthaft in Frage gestellt. a) So ist die deutsche Übersetzung für den ursprünglichen Offenbarungsgehalt
- , 393, 403). Diese Auffassung ist auch zutreffend, weil anderenfalls der mit § 35 PatG verfolgte Zweck
FG Düsseldorf - 7 K 3128/04 GE
Finanzgericht Düsseldorf vom 27.04.2005
- Inhalt
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- Grundbuch eingetragene Vormerkung im Hinblick auf das ihr eingeräumte Ankaufsrecht ist nicht mit
- Klägerin ist somit zwar in Bezug auf den Akt der Untervermietung frei. Die KG wurde jedoch im Voraus
- das Eigentum charakteristischen Rechte übertragen werden müssten (BFH-Urteil vom 17. Januar 1996 II R
- setzte gegen die Klägerin mit Bescheid vom 12.6.2003 Grunderwerbsteuer in Höhe von 35.700 EUR fest
- angefochtene Grunderwerbsteuerbescheid ist rechtswidrig und verletzt die Klägerin in ihren Rechten (vgl
BFH - VIII R 10/99
Bundesfinanzhof vom 22.12.1999
- Inhalt
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- an Ehegattengrundstücken nach dem Recht der DDR - Absetzung für Abnutzung Tatbestand 1Die Klägerin
- Klägerin insbesondere die Sonderabschreibungen in einem Sonderposten mit Rücklageanteil aus, wobei sie
- . 5Des Weiteren begehrte die Klägerin im Rahmen des Einspruchsverfahrens eine Bilanzberichtigung. In
- 11 Die zulässige Klage ist teilweise begründet. Die angefochtenen Steuerbescheide sind in dem
- . Entgegen der Auffassung der Kläger ist allerdings § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG in der Fassung des
OVG Nordrhein-Westfalen - 6 A 153/06
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 16.04.2008
- Inhalt
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- auch im Einklang mit europäischem Recht. Soweit nach Art. 1 in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1, 2 und
- . Sie sind mit dem höherrangigen nationalen (1.) und europäischen (2.) Recht vereinbar. 1.49Die in den
- ausgeführt, dass die Höchstaltersgrenze nicht mit europäischem Recht vereinbar sei. Sie verstoße
- vom 13. Dezember 2005 abgewiesen. Die Höchstaltersgrenze sei mit höherrangigem deutschem Recht und
- Höchstaltersgrenze stehe auch im Widerspruch zu dem mit Wirkung vom 18. August 2006 in Kraft getretenen
VG Gelsenkirchen - 7 L 1122/07
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen vom 11.03.2008
- Inhalt
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- materiell zu Recht (§ 64 Satz 1 VwVG NRW) erfolgt ist. Denn die Antragstellerin hat auch nach
- Recht erfolgt sind und sich ein hiergegen gerichtetes (zulässiges) Rechtsmittel voraussichtlich als
- Zwangsgeld ist zudem in dieser Verfügung ordnungsgemäß angedroht worden (§ 63 Abs. 1 Satz 1 VwVG NRW
- keinen Erfolg. 45Der Antrag ist gem. § 80 Abs. 5 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) zulässig. Dies
- eingelegte Widerspruch das zulässige Rechtsmittel ist, wie der Antragsgegner ausweislich seiner
OLG Frankfurt - 5 U 138/06
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 17.06.2008
- Inhalt
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- Bürgerlichen Rechts II (Rechtsgeschäft), 2. Aufl., § 20 1, S. 404). 45 Es ist zwar richtig, dass der
- Patronatserklärung in der Jahresbilanz ohne Befristung offen gelegt (§ 325 HGB), worauf das Landgericht zu Recht
- der Erklärung durch die Beklagte hat ihre Verpflichtung nicht in Wegfall geraten lassen. 48 Zu Recht
- verpflichtet ist, an den Kläger Zahlungen in Höhe der in dem am 31. Januar 2003 eröffneten
- . Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits mit Ausnahme der durch die
LSG Bayern - L 4 KR 181/02
Bayerisches Landessozialgericht vom 20.10.2005
- Inhalt
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- habe sich in den Bescheiden zu Recht auf die Verjährung berufen und diese Bescheide seien bindend
- widersprechenden Entscheidung im Sinne des § 181 SGG. Die Ablehnung eines Anspruches in § 181 SGG ist
- SGG ist nicht als eine andere Bestimmung des Gesetzes im Sinne des § 77 SGG anzusehen, mit der die
- Erfolg. Denn sie hat zu Recht die Einrede der Verjährung erhoben (§ 27 Abs.2 Sozialgesetzbuch IV
- - und Rentenversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung. Das Nähere hierzu wird in der
BFH - VII B 36/08
Bundesfinanzhof vom 15.12.2008
- Inhalt
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- und Beschwerdeführer (Kläger) ist Besitzer einer Obstabfindungsbrennerei mit einer monopolbegünstigten
- Bedenken gegen die Vertrauenswürdigkeit des Klägers bestünden, so dass ihm zu Recht die Vergünstigung
- der Beweiswürdigung dem materiellen Recht zuzuordnen.
- Erzeugergrenze von 300 Litern Alkohol im Betriebsjahr. Für verschiedene Mitglieder einer
- Erzeugergemeinschaft von Stoffbesitzern führte der Kläger im Jahr 2004 Brennverfahren durch. Aufgrund der vom