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LSG Bayern - L 14 RA 22/99

Bayerisches Landessozialgericht vom 25.10.2001
Inhalt
  • Restleistungsvermögen ist die Klägerin nicht berufsunfähig und erfüllt damit erst recht nicht die weitaus
  • Tätigkeiten in den Vergütungsgruppen X und IX BAT (VKA) sowie der im Verfahren S 5 J 71/78 beim Sozialgericht
  • ), ein postthrombotisches Syndrom rechts (Zustand nach Dreietagen-Thrombose 1992) mit chronischem
  • Beurteilung ein "posthrombotisches Syndrom rechts mit chronischen Ulcus cruris rechts", damit ein
  • Carpaltunnelsyndrom rechts, eine solche Diagnose hat Dr.R. einmal in seinem Befundbericht vom 02.12.1997

OLG Köln - 5 U 245/93

Oberlandesgericht Köln vom 12.01.1995
Inhalt
  • Hüftgelenkserkrankung, an Schultersteife, links mehr als rechts, an einem Reizzustand im linken Daumensattelgelenk und
  • im Grundgelenk des Zeigefingers rechts sowie an einer mäßigen Arthrose im Großzehengrundgelenk. Im
  • im Jahre 1976 erfolgreich abgeschlossen. In diesem Beruf war sie jedoch nur kurze Zeit, allenfalls 1
  • fest, daß die Klägerin im Beruf der Serviererin berufsunfähig sei. Dagegen läge in bezug auf die
  • die Klägerin zu Recht auf diese Tätigkeit verwiesen, da die wirtschaftliche und soziale Stellung

LSG Nordrhein-Westfalen - SB 192/06

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 14.05.2008
Inhalt
  • Richter gemäß § 60 Abs. 1 S. 1 SGG entbehrlich. 25Der Befangenheitsantrag des Klägers ist in diesem
  • ist der Kläger in der ordnungsgemäß zugestellten Terminsmitteilung ausdrücklich hingewiesen worden
  • (§§ 153 Abs. 1, 110 Abs. 1 S. 2 SGG). 27Richtiger Beklagter im Berufungsverfahren ist seit dem
  • 13/06 = Rev-Az: B 9 VG 1/08 R -; alle Entscheidungen sind im Internet abgestellt). 28Die Berufung ist
  • zulässig. Sie ist letztlich auch fristgerecht erhoben worden. Allerdings hat der Kläger mit den

LAG Rheinland-Pfalz - 11 Sa 269/05

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 22.06.2006
Inhalt
  • unzumutbar ist. Die Beklagte hat es vielmehr im vorliegenden Fall, wie das Arbeitsgericht zu Recht ausführt
  • worden. B. Die zulässige Berufung hat in der Sache keinen Erfolg. Das Arbeitsgericht geht zu Recht
  • vermeiden. Bei dieser Sachlage ist die Versorgungszusage – wovon das Arbeitsgericht zu Recht ausgeht
  • einen Rückdeckungsvertrag mit einer Lebensversicherungsgesellschaft abzuschließen. In diesem Fall
  • Versorgungsversprechen dauernd uneingeschränkt erfüllen zu können, behalten wir uns das Recht vor

FG Münster - 1 K 5087/06 G

Finanzgericht Münster vom 17.06.2008
Inhalt
  • 4.11.2004 IV R 26/03, BStBl II 2005, 288). Dies gilt erst recht für Rechtsanwälte als Berufsbetreuer
  • in seinem Urteil vom 4.11.2004 (IV R 26/03, BStBl II 2005, 288) angeschlossen, der ausdrücklich auf
  • der Regel gerade deshalb, um im Zusammenhang mit der Betreuung eine qualifizierte rechtliche Beratung
  • Streitigkeiten sowie rechtliche Probleme im Zusammenhang mit Grundstücksgeschäften und Heimbetreuungen
  • Beklagten zu Recht. Vertrauensschutzaspekte sind nicht erkennbar. 16 Der Senat hält an seiner

Anlage VersMedV

zu § 2der Versorgungsmedizin-Verordnung vom 10. Dezember 2008
Inhalt
  • ägt der GdS 80–100.Ist im Fall einer Abhängigkeit, die zuvor mit einem GdS von
  • Hilfeleistungen bei der Zöliakie ist regelmäßig wesentlich geringer als etwa bei Kindern mit
  • anderen gnostischen Störungen.d)Für die Feststellung von Hilflosigkeit ist im Übrigen zu
  • Feststellung der Schwerstbeschädigtenzulage)Hirnschäden mit psychischen Störungenleicht (im
  • . Medulloblastom) in Betracht. Der GdS beträgt während dieser Zeit (im Frühstadium) bei

BVerwG - 5 B 8.13

Bundesverwaltungsgericht vom 16.07.2013
Inhalt
  • gebunden ist. Wurde die Klägerin danach im Einklang mit § 123a Abs. 1 Satz 1 des Rahmengesetzes zur
  • Revisionsentscheidung erhebliche Rechtsfrage des revisiblen Rechts aufwirft, die im Interesse der
  • “ erfolgt sei (UA S. 11). Diese Feststellung ist seitens der Beschwerde nicht mit zulässigen und
  • . 6 Eine Divergenz ist nur dann im Sinne des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO hinreichend bezeichnet, wenn die
  • Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz in Anwendung derselben Vorschrift von einem ebensolchen

OLG Hamm - 4 U 136/05

Oberlandesgericht Hamm vom 21.02.2006
Inhalt
  • allgemein bekannt ist, dass in dieser Branche mit Filmen zu rechnen ist, die am Markt nicht
  • zuvor bei seinem Kollegen L3 in N informiert, reicht das als unabhängig gewonnene Information nicht aus
  • dem Kläger mit einem Anschreiben den Prospekt für den Medienfonds W. In dem Anschreiben heißt es u.a
  • Kläger mit dem Geschäftsführer der Beklagten. In dem Gespräch ging es u.a. um den Plazierungsstand
  • Einschätzung des Fonds in der Ausgabe "L2" im Internet (s. Anlage K 20) und führt aus, die fehlende

VerfGH Rheinland-Pfalz - H B 21/08

Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz vom 30.09.2008
Inhalt
  • . Durch das Rauchverbot sieht er sich in seinem Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit in
  • jedoch für unbegründet. Die Beschwerdeführer würden nicht in ihrem Recht auf freie Entfaltung der
  • . BVerfG, Urteil vom 30. Juli 2008, NJW 2008, 2409 [2412]). Diese Einschätzung gilt erst recht im Hinblick
  • bleibt die statusrechtliche Stellung der Beschwerdeführer als Beamte unberührt. Das Recht, im Dienst
  • Rheinland-Pfalz Urteil Im Namen des Volkes In den Verfahren betreffend die Verfassungsbeschwerden 1. des

BGH - VI ZR 350/00

Bundesgerichtshof vom 11.12.2001
Inhalt
  • wird (vgl. BGHZ 107, 92, 102). c) Im Ausgangspunkt zu Recht ist das Berufungsgericht auch davon
  • nicht ausreichend gehalten hat. a) Im Ausgangspunkt geht das Berufungsgericht freilich zu Recht davon
  • Richter Dr. Dressler, Dr. Greiner, die Richterin Diedrichsen und den Richter Pauge für Recht erkannt
  • des Berufungsgerichts muß der Beklagte gemäß § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit den §§ 266 a Abs. 1
  • Überprüfung nicht stand. 1. Allerdings hält das Berufungsgericht zu Recht die Klage trotz des über das

AG Siegburg - 115 C 112/05

Amtsgericht Siegburg vom 24.11.2010
Inhalt
  • : 115. Zivilabteilung Entscheidungsart: Urteil Aktenzeichen: 115 C 112/05 Sachgebiet: Recht (allgemein
  • Wohnung im Erdgeschoß und im ersten Obergeschoß des Hauses xx in zz, bestehend aus sechs Zimmern, Küche
  • in Raten schuldete. Das Haus stand zunächst im Alleineigentum des Beklagten zu 2). Dieser übertrug
  • Grundschuld über 200.000 € bestellt, daß im xxxx in das Grundbuch eingetragen wurden. Am xxxx
  • Darlehensforderung gegen den Beklagten zu 2) in Höhe von 400.000 DM geltend. Mit Schreiben vom xxxx erläuterte

Krankenkasse muss Kosten für Cannabis übernehmen

Rechtsanwalt Mathias Klose vom 30.10.2015
Inhalt
  • könne im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens noch nicht endgültig mit hinreichender
  • Folgenabwägung, da die Krankenkasse zu Recht einen Sachleistungsanspruch innerhalb des Regelleistungskatalogs
  • Hauptsacheverfahren geklärt werden. In Anbetracht der zahlreichen, im Eilverfahren nicht aufklärbaren medizinischen
  • Das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen hat im Rahmen eines Eilverfahrens entschieden
  • , dass eine gesetzliche Krankenkasse im Einzelfall die Kosten für Cannabis- Extrakt-Tropfen zur

LSG Berlin-Brandenburg - L 5 B 447/06 AS ER

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 02.05.2006
Inhalt
  • Schwerpunktbereich „Zeitgeschichte des Rechtsist dem Antragsteller hingegen noch gar nicht
  • 2006 ist gemäß §§ 172 Abs. 1 und 173 SGG zulässig, konnte in der Sache jedoch keinen Erfolg haben. Das
  • gewähren, zu Recht abgewiesen. 3Nach § 86b Abs. 2 SGG sind einstweilige Anordnungen zur Regelung
  • im Wege des Erlasses der einstweiligen Anordnung Leistungen nach dem SGB II begehrt, seinen
  • Antragsgegnerin im Klageverfahren mit überwiegender Wahrscheinlichkeit dazu verpflichtet werden wird, ihm die

§ 77 AUG 2011

Übergangsvorschriften
Inhalt
  • Vollstreckungsausführungsgesetz in der Fassung vom 3. Dezember 2009 (BGBl. I S. 3830) im
  • des Haager Protokolls vom 23. November 2007 über das anwendbare Recht (ABl. L 331 vom
  • gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und
  • ;ndigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (ABl. L 299
  • Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und

OLG Frankfurt - 6 W 54/04

Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 27.07.2004
Inhalt
  • Beklagten mit Recht verneint (§ 114 ZPO). 8Insoweit ist das unter Einbeziehung der konkreten
  • annahm, ist Handeln im geschäftlichen Verkehr anzunehmen. 12 In Übereinstimmung mit der Einschätzung des
  • . Zur Wahrnehmung seiner Rechte im ersten Rechtszug wird dem Beklagten Rechtsanwalt RA1, O1
  • Klägerin nimmt den Beklagten aus § 14 MarkenG und §§ 1, 3 UWG (a.F.) auf Unterlassung in Anspruch mit dem
  • geschäftlichen Verkehr gehandelt habe. II. 6Die zulässige Beschwerde hat in der Sache nur zum Teil Erfolg