Suche nach "frankfurt am main"
Ergebnisse 2903
Seite 149 von 194
Einspruch per Telefax beim RP-Kassel unzulässig
Rechtsanwalt Joachim Sokolowski vom 08.10.2013
- Inhalt
-
- Frankfurt am Main unter anderem auch in allen Verfahren nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, aber
- Behörden, die nicht am EGVP teilnehmen.Seine Entscheidung begründet das AG u.a wie folgt: Das
- NJW 1960, 1310). Maßgeblich ist damit allein die auf Veranlassung des Absenders am Empfangsort
- Formwirksamkeit ist nämlich auch bei der Faxübertragung allein die auf Veranlassung des Absenders am
- (jurisPR-ITR 3/2013 Anm. 5) hat in einer Anmerkung zu diesem Beschluss im Hinblick auf Telegramm und
LAG Hessen - 17 Sa 570/08
Hessisches Landesarbeitsgericht vom 25.08.2008
- Inhalt
-
- beantragt, 21das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 24. März 2006, Az. 5/13/6 Ca 3988/05
- Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 24. März 2006, 5/13/6 Ca 3988/05
- Frankfurt am Main vom 24. März 2006, 5/13/6 Ca 3988/05, ist gemäß §§ 8 Abs. 2, 64 Abs. 2 lit. b ArbGG
- folgt grundsätzlich der örtlichen Zuständigkeit. Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main ist als
- Bezirk des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main über nicht nur geringwertiges Vermögen. Sie unterhält hier
OLG Brandenburg - 7 U 99/06
Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 03.05.2006
- Inhalt
-
- € bis zum 06.10.2003 befristet war. Deshalb ist an sich denkbar, dass am 01.10.2003, also im
- Auszahlung wegen vorsätzlicher Benachteiligung Tenor Die Berufung des Klägers gegen das am 3. Mai
- Landgerichts Frankfurt/Oder wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsrechtszuges werden dem Kläger
- auferlegt. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Gründe I. 1Der Kläger ist Verwalter in dem am
- , 12 d.A.). Den Insolvenzantrag stellte die Schuldnerin am 17.09.2004 (Bl. 58 d.A.). Bereits zuvor
LSG Nordrhein-Westfalen - L 16 KR 57/01
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 06.06.2002
- Inhalt
-
- der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V., Frankfurt am Main, die Vorderseite dieses
- von 10.500,-- DM zu zahlen. 11Der Kläger hat am 08.01.1999 vor dem Sozialgericht (SG) Köln Klage
- am 5. Februar 98 entschieden: 6vergleichende Werbung ist jetzt grundsätzlich zulässig. Für uns
- kleine Rechnung: Angenommen, Sie verdienen 5.000,-- DM brutto im Monat. Und angenommen, Sie sind - zum
- Beispiel - für 14 % versichert. Dann könnten Sie durch einen Wechsl zu uns im Monat 30,00 DM - im
OLG Brandenburg - 10 UF 47/07
Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 04.06.1998
- Inhalt
-
- begehren Anhebung titulierten Kindesunterhalts ab März 2006. 2Der Beklagte ist der Vater der am
- jeweiligen Land für einen Euro erhält. Im Jahresdurchschnitt 2006 erhielt man für einen Euro in der Schweiz
- ausreichende Mittel, um seinen Lebensbedarf zu decken. 57 a) Nimmt man, bezogen auf das
- die Berufung des Beklagten wird das am 2. Februar 2007 verkündete Urteil des Amtsgerichts
- Frankfurt (Oder) vom 4. Juni 1998 (Urk.-Reg.- Nr. 342/1998 und 343/1998) werden abgeändert. Der Beklagte
OLG Oldenburg - 11 WF 175/99
Oberlandesgericht Oldenburg vom 13.03.2000
- Inhalt
-
- Februar 2000 356,- DM ab März 2000 601,- DM. Im übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen. Der
- ursprünglich mit monatlich 403,- DM über 42 Monate zurückgezahlt werden sollte, am 10.3.1998
- Familiensachen - des Oberlandesgerichts Oldenburg durch die unterzeichneten Richter am 13. März 2000
- monatlich 949,- DM für die Zeit von Februar bis Juni 1999 und von 909,03 DM ab Juli 1999 zurückgewiesen
- Mxxx, geb. am. 1.9.1995 betreut und für ihren Lebensbedarf auf Unterhalt angewiesen ist. Sie hat keine
OLG Frankfurt - 1 Ws 44/01
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 11.06.2001
- Inhalt
-
- Quelle: Gericht: OLG Frankfurt 1. Strafsenat Entscheidungsdatum: 11.06.2001 Normen: § 112 Abs 2 Nr
- einer gegenteiligen Beurteilung. Auch die Äußerung, am besten werde er auswandern, erscheint eher als
- ). Ein Bruder und die ältere Tochter ... mit Mann und 2 Kindern wohnen in unmittelbarer Nachbarschaft
- (Untersuchungshaftbefehl: Haftgrund der Schuldschwere bei Totschlag im minder schweren Fall; Haftgrund
- Bedingung, dass er Sicherheit in Höhe von 50.000,– DM (in Worten: fünfzigtausend Deutsche Mark) leistet
OLG Köln - 19 U 238/94
Oberlandesgericht Köln vom 05.09.1997
- Inhalt
-
- Leoparden und des Artistenmaterials per Luftfracht von Los Angeles über Frankfurt/Main nach B. und zurück
- der Mitarbeiter M. der Deutsche Lufthansa AG bekundet habe, daß am 17.5.1991 eine Transportgutliste
- vorgelegten Frachtbriefen enthaltenen Angaben zufolge - an "props" von Los Angeles nach Frankfurt
- nur etwa 67.000 DM betrugen. Bei einem am 13.5.1991 geführten Gespräch machten die Geschäftsführer
- beauftragte die Beklagte im Mai 1991 die Klägerin. Vor Auftragserteilung hatte die Klägerin für die
OLG Celle - 14 U 97/07
Oberlandesgericht Celle vom 19.12.2007
- Inhalt
-
- Schäden ebenfalls am 14. Mai 2005 und wegen der im Wege der Klagerweiterung in den Rechtsstreit
- komplexer Instabilität des linken Kniegelenkes festgestellt. Deshalb erfolgte am 10. Mai 2005 in der
- Schmerzensgeldes am 14. Mai 2005, in Bezug auf die mit der ursprünglichen Klage geltend gemachten materiellen
- eingeführten weiteren materiellen Schäden am 17. Mai 2006 eingetreten. II. Die prozessualen
- .) nicht mehr weiter bestritten. (e) Untersuchung am 20. Dezember 2005 im Krankenhaus W.: Die dafür
OLG Frankfurt - 24 U 2/06
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 14.07.2006
- Inhalt
-
- vorhandenen Sachkunde der Klägerin nichts. Auch die Auftragserteilung an die Firma N & Z am 10. Mai 1999
- Alternativangebot mit einem so genannten Dunstturm vor. Am 6. Mai 1999 erteilte die Klägerin der
- von ihr selbst am 6. Mai 1999 mit der bauausführenden Firma N und Z ohne Anwesenheit der Beklagten
- betraut werden. Diese gab am 16. Dezember 1997 ein Angebot ab, dem eine Honorarsummenermittlung nach
- werde und defizitär sei. 12 Am 13. Juni 2002 kam es daher zu einem Ortstermin, bei dem die
BAG - 4 AZR 492/09
Bundesarbeitsgericht vom 15.06.2011
- Inhalt
-
- an der Tower-Niederlassung Frankfurt oder München, …“ 20 Schließlich ist im ÜTV 2007 geregelt
- oder an der Tower-Niederlassung Frankfurt oder München, besonders qualifizierte FVK-Sachbearbeitung
- Frankfurt und München, die nach einer Tätigkeit als … - ATM-Spezialistin oder ATM-Spezialist
- . Ansonsten würde man einer beklagten Partei im Revisionsverfahren zumuten, jeweils neuen Sachvortrag des
- und 28. Mai 1998 ATM-Sachbearbeitung aus, die nach übereinstimmender Auffassung der Parteien
LG Frankfurt a. M. - Veröffentlichung von Intimfotos auf Facebook
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 25.10.2018
- Inhalt
-
- Das LG Frankfurt a.M.: hat mit Urteil vom 21.12.2017, Az. 2-03 O 130/17 entschieden, dass die
- ist zulässig. Insbesondere ist das Landgericht Frankfurt a.M. gemäß § 32 ZPO örtlich zuständig
- Bekanntenkreis aus (OLG Frankfurt a.M. GRUR-RR 2017, 120 Rn. 44 - Dschihadist; Soehring/Hoene
- Frankfurt a.M. NJW-RR 2015, 102, 103). Darüber hinaus gewährt das Grundgesetz dem Bürger einen
- Gesamtäußerung durch solche Eingriffe eine erhebliche Änderung erfahren würde (vgl. LG Frankfurt a.M., Urt. v
OLG Frankfurt - 20 W 192/01
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 25.07.2002
- Inhalt
-
- Erbschein des Amtsgerichts Frankfurt am Main- Höchst vom 27.09.1999 (Hö VI H 18/96) von einer
- Anspruchs zu Gunsten des Antragstellers bewilligte Auflassungsvormerkung wurde am 04.12.1984 im
- Quelle: Gericht: OLG Frankfurt 20. Zivilsenat Entscheidungsdatum: 25.07.2002 Normen: § 894 BGB
- Verwalterzustimmung erforderlich sei, wurde der Vertrag am 31.05.1983 zum Vollzug beim Grundbuchamt eingereicht und
- Vertrag am 31.05.1983 zum Vollzug beim Grundbuchamt eingereicht und zunächst die Eintragung einer
OLG Frankfurt - 19 U 278/08
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 30.04.2010
- Inhalt
-
- Frankfurt am Main wird zurückgewiesen. Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Das
- der Klägervertreter im April 2006 ins Gespräch gebracht. Die H-Kasse hat am 26.4.2006 (Bl. 119 d. A
- kam es am 31.7.2006, indem der Beklagte den von der Beklagten vorgegebenen Betrag zahlte. 10 Der
- etwaigen Schadensersatzansprüche gegen die Beklagte am 2.1.2008 (Bl. 131 d. A.) an den Kläger
- Quelle: Gericht: OLG Frankfurt 19. Zivilsenat Entscheidungsdatum: 30.04.2010 Normen: § 315 Abs 3
OLG Frankfurt - 9 U 102/03
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 23.06.2004
- Inhalt
-
- ,- € abgeschlossen würde. Dies erfolgte dann am 31.1./6.2.90 (nicht 2000, wie im angefochtenen Urteil
- Quelle: Gericht: OLG Frankfurt 9. Zivilsenat Normen: § 123 BGB, § 1 HTürGG Entscheidungsdatum
- Kläger, die Gespräche hinsichtlich der Beteiligung am Fonds hätten ausschließlich in ihrer
- zugunsten der Kläger unterstellt, dass es sich dabei um ein Haustürgeschäft im Sinne von § 1 I HWiG
- unbegründet. 41 Da das VerbrKrG den vorliegenden Darlehensvertrag nicht erfasst, weil es erst am