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BGH - 2 StR 520/13
Bundesgerichtshof vom 27.05.2014
- Inhalt
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- Erfolg; im Übrigen ist sie offensichtlich unbegründet. I. Die Rüge der Verletzung formellen Rechts ist
- formellen und materiellen Rechts gestützte Revision des Angeklagten hat im Rechtsfolgenausspruch
- auch die vom Generalbundesanwalt mit guten Gründen beanstandete Berücksichtigung in der konkreten
- . Er verlor die Beherrschung, etwas rastete in seinem Kopf aus und ihm wurde "irgendwie schwindlig im
- BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 S t R 5 2 0 / 1 3 vom 27. Mai 2014 in der Strafsache gegen wegen
AGG-Hopper-Anwalt erhält keine Diskriminierungsentschädigung
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 25.03.2019
- Inhalt
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- gab damit der Diakonie Mitteldeutschland recht. Der diakonische Arbeitgeber hatte im Juli 2011 eine
- verstoße jedoch gegen EU-Recht und dürfe nicht angewendet werden, so das BAG mit Verweis auf ein
- Streitparteien öfters mal mit Mediation versuchen. Ziel einer Mediation ist eine „win-win“-Lösung, bei der am
- ) in Erfurt in einem aktuell veröffentlichten Urteil vom 25.10.2018 bekräftigt (AZ: 8 AZR 562/16). Es
- Verbandsmitgliedern oder Hilfestellung in juristischen Angelegenheiten wie dem Arbeitsrecht und Steuerrecht
§ 119 VAG
Erlaubnis; Antrag; einzureichende Unterlagen
- Inhalt
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- (1) Unternehmen mit satzungsmäßigem Sitz oder Hauptverwaltung im Inland, die ausschlie
- ;ckversicherungsunternehmen mit den Vorversicherern zu schließen beabsichtigt,5.Unternehmensverträge der in
- solche zu erstellen sind und der Herausgabe an den Antragsteller nach deutschem Recht keine Hindernisse
- ;fern, sofern solche zu erstellen sind und der Herausgabe an den Antragsteller nach deutschem Recht
- Darstellung des beabsichtigten Geschäftsbetriebs ist nachzuweisen, dass Eigenmittel in Höhe des
OLG Celle - 8 U 11/07
Oberlandesgericht Celle vom 10.05.2007
- Inhalt
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- mit einem Einfamilienhaus bebaute Grundstück ... in D., eingetragen im Grundbuch von D., Blatt
- sei im Vergleich zu einem Haus in konventioneller Bauweise kein Haus mit minderem Gebrauchs oder
- Maklerkosten. a) Zu Recht ist das Landgericht davon ausgegangen, dass die Kläger den Vertrag nicht
- , in dem er sich bei Vertragsschluss befindet. Ansprüche und Rechte der Käufer wegen eines
- : Bürgerliches Recht Normen: BGB § 123, BGB § 434, BGB § 437 Leitsatz: 1. Der Verkäufer eines Hausgrundstücks
VG Freiburg - 3 K 1198/09
Verwaltungsgericht Freiburg vom 12.10.2010
- Inhalt
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- Vermögensrecht i.S. des § 857 Abs. 1 ZPO ist, weil sie dem Milcherzeuger das Recht gewährt, in ihrem
- eine öffentlich-rechtliche Abgabenvergünstigung, die das Recht zur abgabenfreien Milchanlieferung in
- Einstellung des Milcherzeugungsbetriebs beschlossen hat, mit dem der Beigeladene in Insolvenz gefallen ist
- Insolvenzverfahrens aufgelöst worden. Mangels gegenteiliger Regelung in der Milchquotenverordnung sei dies auch im
- umfasst sei. Der Beigeladene betreibe im Übrigen nunmehr (zusammen mit seinem Bruder) einen neuen
SozG Marburg - S 12 KA 944/05
Sozialgericht Marburg vom 30.08.2006
- Inhalt
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- ist er mit Frau Dr. UH. in Gemeinschaftspraxis auf der Grundlage eines sog. Job- Sharings tätig. Am
- über dem Durchschnitt der Fachgruppe und im Quartal IV/04 um 235 Fälle darüber. Im Quartal II/02 habe
- Notfallvertretungsdienst auf eigene Kosten von einem geeigneten Vertreter wahrnehmen zu lassen, mit höherem Recht als
- vereinbar angesehen. Aus übergeordnetem Recht ergibt sich nicht, dass auf diese Prüfung zu verzichten ist
- . Vielmehr lässt sich mit dem übergeordneten Recht vereinbaren, die Freistellung vom
LSG Bayern - L 16 B 603/08 R
Bayerisches Landessozialgericht vom 01.12.2008
- Inhalt
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- bei Berufsunfähigkeit. Mit Bescheid vom 22.07.2003 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom
- fristgerecht eingelegte Beschwerde des Bf ist zulässig (§§ 172, 173 SGG), sie hat in der Sache aber
- Rechtsstreits, weshalb auch die Übernahme eines Teils der Kosten möglich ist. Dies kommt insbesondere dann in
- ist die Beschwerde zurückzuweisen. Die Kostenentscheidung beruht auf § 193 SGG, in entsprechender
- Anwendung, da im Beschwerdeverfahren eine eigene Verfahrensgebühr entsteht (vgl. Leitherer in Meyer
LG Karlsruhe - 3 Qs 61/10 KO
Landgericht Karlsruhe vom 21.10.2010
- Inhalt
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- zulässige sofortige Beschwerde hat nur in geringem Umfang Erfolg. 11 1. Zu Recht hat das Amtsgericht den
- Jahre später – eine völlig neue Einarbeitung in den Verfahrensstoff erfolgen müssen. II. 10 Die gemäß
- der Vorschrift des § 464d StPO ist sie in der Rechtswirklichkeit gegenüber der nun grundsätzlich
- möglichen Kostenquotelung – wegen deren Starre zu Recht – vorherrschend geblieben. 13 b. Die
- gemachten Grundgebühr und Auslagenpauschale zu Recht versagt. 16 a. Die Grundgebühr entsteht für die
ArbG Frankfurt an der Oder - 19 Ca 7939/06
Arbeitsgericht Frankfurt an der Oder vom 10.05.2007
- Inhalt
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- I. 14 Die Klage ist zulässig, jedoch unbegründet. Im Einzelnen, in der Reihenfolge der gestellten
- . November aufgelöst worden ist; 8 2. für den Fall des Obsiegens mit dem Antrag zu 1) die Beklagte zu
- , ob ein wichtiger Grund im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB gegeben ist, stets auf zwei Stufen zu
- dem Arbeitgeber oder Kollegen ist an sich geeignet, einen wichtigen Grund im Sinne von § 626 BGB
- ... ist glaubhaft, da sie in sich geschlossen und logisch nachvollziehbar ist. Der Zeuge hat nach Ansicht
LSG Berlin-Brandenburg - L 16 RA 85/02
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 04.08.2003
- Inhalt
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- befinden - nach dem Recht des SGB VI dar. Eine Anerkennung als Beitragszeit im Sinne des § 54 Abs. 1 Nr
- der Hochschulausbildung im Sinne von § 248 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SGB VI ist jeder in der früherer DDR
- vom 19. Mai 2003 und im Einklang mit den Eintragungen im SVA war der Kläger in dieser Zeit als
- ). Unstreitig ist im Übrigen, dass die wissenschaftliche Aspirantur des Klägers nicht in ein entgeltliches
- berücksichtigt. DDR-Recht ist aber nur lückenfüllend und nachrangig kraft bundesgesetzlichen Anwendungsbefehls
§ 88 AKG
Vertretung der Gläubiger
- Inhalt
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- (1) Die Rechte der Gesamtheit der Gläubiger werden in dem Verfahren von einem oder mehreren
- Vertretern wahrgenommen. Die Befugnis der Gläubiger, ihre Rechte in dem Verfahren selbst geltend
- Festsetzung ein Vertreter der Gläubiger bestellt worden, so nimmt dieser in dem Verfahren die Rechte
- Vertreter der Gläubiger in einer Versammlung bestellt, die von dem Schuldner einzuberufen ist. Für
- zu machen, ist ausgeschlossen.(2) Ist auf Grund des § 1189 des Bürgerlichen Gesetzbuchs
OVG Nordrhein-Westfalen - 9 A 714/00
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.11.2001
- Inhalt
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- die Mitgliedstaaten richteten und in den Mitgliedstaaten nicht ohne Umsetzung geltendes Recht würden
- Geflügelfleischhygieneuntersuchungen in den Monaten September 1994 bis September 1997 gültiges Recht
- GFlHG 28 1992 (BT-Drucks. 12/3201, S. 39; BR-Drucks. 363/92, S. 88) ist die in Abs. 3 vorgesehene
- nationales Recht umzusetzen. Hierbei wurde in Angleichung an den für den Bereich der Fleischhygiene
- Beschluss vom 28. Januar 1999 - 9 B 2682/97 - zu Recht entschieden habe, sei die Gebührenverordnung
BGH - V ZB 4/01
Bundesgerichtshof vom 10.05.2001
- Inhalt
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- mittels einer Leiter durch eine Luke/Klappe in der Decke - zugänglich ist. Im Jahr 1988 ließen die
- Sondereigentum dar. II. Das Rechtsmittel ist nicht statthaft. Vom Bundesgerichtshof wird in
- des Rechts der Beteiligten zu 1 auf Gewährung rechtlichen Gehörs erlassen worden sei und in
- Veränderungen vor. Mit ihrem in der Versammlung am 17. November 1997 mit Mehrheit gefaßten Beschluß forderten
- eingelegt, mit der sie in erster Linie die vollständige Zurückweisung des Antrags der Beteiligten zu 1
FG Hamburg - 6 K 248/13
Finanzgericht Hamburg vom 23.04.2014
- Inhalt
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- )). Der Beklagte hat im Ergebnis zu Recht die von den Klägern begehrte Berücksichtigung von weiteren
- .; vom 27.03.2007 VIII R 62/05, BStBl II 2010, 159). 43Beratungskosten, die im Zusammenhang mit einem
- Regel um eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die mit der später entstehenden Kapitalgesellschaft
- ist ein bloßer kausaler oder zeitlicher Zusammenhang mit der Anschaffung nicht ausreichend; vielmehr
- erlangen. 5. Beratungskosten, die im Zusammenhang mit einem Erwerb angefallen sind, sind dann
FG Hamburg - 1 Bs 121/14
Finanzgericht Hamburg vom 30.06.2014
- Inhalt
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- Punkte) zulässig ist, hat sich Frau B... im Gespräch mit den Eltern der Schülerin einer
- im Einzelfall wegen der Begleitumstände ausnahmsweise subjektive Rechte des Beamten betroffen sein
- Anordnung bestimmt sich nicht danach, ob im Einzelfall tatsächlich Rechte des Beamten betroffen werden
- Auseinandersetzung um die Bewertung der Abiturklausur zu vermeiden. Dieses Bestreben ist von Rechts wegen
- zu machen. Als Amtswalterin habe die Antragstellerin grundsätzlich kein Recht darauf, dass ihre