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VG Frankfurt (Oder) - 5 K 1080/04
Verwaltungsgericht Frankfurt an der Oder vom 13.03.2017
- Inhalt
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- , der dem Kläger im Rahmen des Zwangsanschlusses bis zum 29. Februar 2004 am oben genannten Grundstück
- Rahmen eines Ortstermins am 15. Februar 2004 „zu unserer Entlastung“ zurück. Im Rahmen eines
- Quelle: Gericht: VG Frankfurt (Oder) 5. Kammer Entscheidungsdatum: 17.11.2008 Normen: § 3 Abs 7
- Ortstermins am 15. April 2004 wies der Beklagte den Kläger darauf hin, dass er – der Beklagte – die
- werden. 6Hiergegen wendet sich der Kläger mit seiner am 07. Juni 2004 erhobenen Klage, mit der er
OLG Frankfurt - 18 U 28/07
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 14.01.2008
- Inhalt
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- Behauptung, dem Zeugen Z2 sei am 20.1.2000 ausdrücklich mitgeteilt worden, dass man den
- Annahme nur eines Termins nachzuvollziehen sein mag, dass man sich mit dem Prospekt nicht unmittelbar im
- Quelle: Gericht: OLG Frankfurt 18. Zivilsenat Entscheidungsdatum: 14.01.2008 Normen: § 195 BGB
- , etwaige Ansprüche der Klägerin seien verjährt. 3Die Klägerin hat das am 12.3.2007 zugestellte Urteil
- mit ihrer am 26.3.2007 bei Gericht eingegangenen und am 14.6.2007 innerhalb verlängerter Frist
OVG Nordrhein-Westfalen - 8 B 1444/02
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 15.08.2002
- Inhalt
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- -; zur Direktwahl des Oberbürgermeisters in Frankfurt: VG Mainz, Beschluss vom 23. Juni 1995 - 1 L
- ü n d e : 1I. 23Die ARD und der Antragsgegner zu 2. veranstalten im Vorfeld der am 22. September
- ausgestrahlt. 4Die Antragstellerin hat am 10. Juli 2002 Klage erhoben und um Gewährung vorläufigen
- Rechtsschutzes nachgesucht mit dem Ziel einer Teilnahme ihres Parteivorsitzenden an dem "TV-Duell" am 8
- Leistung der Antragsgegner an die am "TV-Duell" durch ihre Spitzenkandidaten vertretenen Parteien zu sehen
OLG Frankfurt - 26 U 71/04
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 11.08.2005
- Inhalt
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- Frankfurt am Main - 21. Zivilkammer - (Az.: 2-21 0538/03) hinsichtlich der Teilabweisung der Klage
- Abbrucharbeiten am benachbarten Haus 3 könnten "ab Mittwoch, auszuführenden Abbrucharbeiten am benachbarten
- Quelle: Gericht: OLG Frankfurt 26. Zivilsenat Norm: § 823 BGB Entscheidungsdatum: 11.08.2005
- . wird auf die Berufung der Klägerin das am 19. November 2004 verkündete Urteil des Landgerichts
- Höhe Sicherheit leistet. Gründe 1I. Am 10.09.1999 stürzte der bei der Klägerin versicherte (geb..1972
BGH - 3 StR 372/12
Bundesgerichtshof vom 14.11.2012
- Inhalt
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- Generalbundesanwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 14. November 2012 gemäß § 349 Abs. 4 StPO
- Annahme der Strafkammer, es handele sich jeweils um zueinander im Verhältnis der Realkonkurrenz stehende
- Dauerordnungswidrigkeit (OLG Frankfurt, Beschluss vom 12. Februar 1981 - 2 Ss 593/80, GewArch 1981, 296
- Gewerbes, dass die Tat (erst) mit der Einstellung des verbotenen Gewerbebetriebes endet (OLG Frankfurt
- 14. Mai 2012 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung
HessVGH - 12 UE 2487/85
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 05.12.1988
- Inhalt
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- das türkische Generalkonsulat in Frankfurt am Main unter Hinweis auf das von der Klägerin betriebene
- Verlängerung des Passes vom türkischen Generalkonsulat in Frankfurt am Main nur unter Hinweis auf das von
- Bruder I reiste am ... Mai 1980 zusammen mit seiner und der Klägerin Mutter ein; er fand ebenfalls
- Anmeldebestätigung des Magistrats der Stadt B vom 25. August 1980 zog er am 23. Mai 1980 in die Wohnung seines
- 2. 11.04.1979 Auswärtiges Amt an Bay. VGH 3. Mai/Juni 1979 pogrom Nr. 64 ("Verfolgte christliche
BAG - 9 AZR 1100/12
Bundesarbeitsgericht vom 23.09.2014
- Inhalt
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- - aufgehoben. 2. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 2. März
- behielt sich im Arbeitsvertrag vor, dem Kläger innerhalb des Unternehmens eine andere, seiner
- beschäftigte sie den Kläger wegen seiner gesundheitlichen Probleme als Personalfahrer. Ab Sommer 2008
- 2009 als Angestellten gemäß Arbeitsvertrag vom 21. Juli 1992 in der Dienststelle FBA-AT 3
- Personalfahrer zu beschäftigen. Die Parteien haben im Revisionsverfahren übereinstimmend vorgetragen, dass der
OLG Zweibrücken - 4 U 48/08
Pfälzisches Oberlandesgericht vom 06.11.2008
- Inhalt
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- , sondern lediglich eine Klarstellung (OLG Frankfurt am Main, NJW-RR 1986, 606) oder eine Berichtigung
- Verfügungsklägerin wiedergegebene Interview am 30. Juli 2007 statt, so dass die im Artikel der
- : 4 U 48/08 6 O 14/08 LG Frankenthal (Pfalz) Verkündet am: 6. November 2008 Sefrin
- durch den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht Petry und die Richter am Oberlandesgericht
- Interview mit einem autorisierten Ansprechpartner des Unternehmens A... S... am 30. Juli 2007 geführt
SozG Marburg - S 12 KA 530/09
Sozialgericht Marburg vom 21.04.2010
- Inhalt
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- Klägers auf Teilnahme an der Erweiterten Honorarverteilung ab. Das Sozialgericht Frankfurt am Main
- 2003 pauschal um 10% angehoben worden sei. Am 12.12.2018 teilte der Kläger ergänzend mit, der
- Honorarverteilung ab 01.01.2000 zu gewähren. Im Berufungsverfahren schlossen die Beteiligten vor dem
- Landessozialgericht Hessen zum Aktenzeichen L 4 KA 18/04 und L 4 KA 20/04 am 30.07.2008 einen Vergleich
- auf das Ende der Ehezeit am 28.02.1997, zusteht, das Rechtsverhältnis zwischen der geschiedenen
OVG Berlin-Brandenburg - 9 B 44.06
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg vom 01.02.2004
- Inhalt
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- - Inkrafttretens der im Mai 1993 beschlossenen Beitragssatzung des Beklagten am 1. Oktober 1993
- Folge am 7. Dezember 1991. Am 17. Mai 1993 beschloss die Verbandsversammlung erstmals eine
- Verbandsversammlung des Beklagten am 30. Mai 2001, am 31. Januar 2002, am 16. Juli 2002 und am 25. Juni
- 2003 beschlossenen, im Wesentlichen 2002, am 16. Juli 2002 und am 25. Juni 2003 beschlossenen, im
- veröffentlicht. Am 14. April 2004 beschloss die Verbandsversammlung des Beklagten eine weitere, im
OLG Frankfurt - 9 U 93/06
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 09.04.2008
- Inhalt
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- Landgerichts Frankfurt am Main wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens haben die Kläger
- Darlehens und zahlten hierzu am 31.7.1998 insgesamt 180.128,09 DM (= 92.098,03 €). Mit Anwaltsschreiben
- Quelle: Gericht: OLG Frankfurt 9. Zivilsenat Entscheidungsdatum: 09.04.2008 Normen: § 128 HGB
- Anleger bevollmächtigt Tenor Die Berufung der Kläger gegen das am 17.08.2006 verkündete Urteil des
- unterschrieben am 11.8.1992 einen Zeichnungsschein (Bl. 15/2), mit dem sie die A-… GmbH beauftragten, für
Envion AG - Update – Zusammenstellung des Verfahrensablaufs nach dem Schweizer Schuldbetreibungs- und Konkursrecht ("SchKG")
Rechtsanwalt Istvan Cocron vom 11.02.2019
- Inhalt
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- nunmehr relativ ruhig um das Verfahren „Envion AG & Trado GmbH“ geworden ist, laufen
- mündlichen Verhandlung vor den Landgerichte Berlin und Frankfurt. Das
- Gründen stattfinden. Im Falle der Envion AG geschah dies durch Gerichtsentscheidung vom 14
- , Fon: 089-552 999 50, mail: kanzlei@cllb.de, web: www.cllb.de
- im Hintergrund beide Verfahren mit ungeminderter Intensität weiter. In den Klageverfahren
VG Frankfurt (Main) - 7 K 4037/07.F
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main vom 28.01.2009
- Inhalt
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- und zu schädigen (vgl. dazu auch Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 12.03.2008 - Az
- Treuhandvertrag des Herrn A vom 08.03.2006 (7), in die Behördenakten, die das Verwaltungsgericht Frankfurt am
- lässt sich ein generelles Entfallen des Geheimnisschutzes nicht entnehmen (vgl. dazu: VG Frankfurt am
- Main, Urteil vom 02.07.2008 -Az.: - S. 27 UA). 60 Da der Beigeladene in den Zugang zu diesen
- Quelle: Gericht: VG Frankfurt 7. Kammer Entscheidungsdatum: 28.01.2009 Normen: § 9 KredWG, § 1 Abs
VG Minden - 7 K 185/06
Verwaltungsgericht Minden vom 08.03.2007
- Inhalt
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- Luftsicherheitsgesetzes (LuftSiG) gebeten hatte, forderte die Beklagte den Kläger per E- mail am 04.08.2005
- Berufung wird zugelassen. Tatbestand: 12Der am .........geborene Kläger erwarb im Jahre 1991 erstmals
- LuftSiG). An einer solchen fehle es. Weil ihn am Verfahren der ZÜP keine Mitwirkungspflicht treffe
- den 09.10.2005. 4Nachdem der Kläger die Beklagte im Juli 2005 um Auskünfte zur "Umsetzung" des
- eine Überprüfung im Sinne des § 7 LuftSiG zwingend voraus. Weil es zudem noch an einer
VG Köln - 11 L 2990/02
Verwaltungsgericht Köln vom 16.12.2002
- Inhalt
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- betreibt seit dem Jahr 2000 Personenverkehr im Großraum P. und meldete am 15. April 2002 für die Relation
- Beigeladenen zu 2 an. 5Die Beigeladene zu 1 übersandte der Antragsgegnerin am 4. Juni 2002 die
- von Kopien der Trassenanmeldungen. Die Beigeladene zu 2 bat am 14. November 2002 um
- , zugestellt am 4. Dezember 2002, erließ die Antragsgegnerin folgende, auch an die Beigeladene zu 2
- deshalb im Höchstpreisverfahren zu vergeben. 17Gegen den Bescheid legte die Antragstellerin am 3