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FG Berlin-Brandenburg - 9 K 2168/03
Finanzgericht Berlin-Brandenburg vom 13.03.2017
- Inhalt
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- Recht als Haftende in Anspruch genommen worden. 16 a.) Gemäß § 42 d Abs. 1 Nr. 1 EStG haftet der
- Art. 16 Abs. 2 (vgl. Denkschrift zum DBA, BT-Drucks. 11/5288, S. 29 zu Art 16 = Recht der
- Bürgerlichen Gesetzbuches - BGB - i.V.m. §§ 52 ff. der Abgabenordnung (AO 1977) mit Sitz in Berlin
- im Ausland aus. Das Gehalt für seine Leitungstätigkeit wurde in Deutschland berechnet und
- keinen Lohnsteuereinbehalt vor. 3 In dem zwischen der Klägerin und Herrn xxx im Jahr 1994 geschlossenen
LSG Nordrhein-Westfalen - L 6 AS 11/09
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 22.09.2009
- Inhalt
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- Beklagte ist als eine nach § 44b SGB II in der Fassung des Kommunalen Optionsgesetzes vom 30. Juli 2004
- ist auf Veranlassung des Insolvenzverwalters der Kläger im Juli 2007 auf die in den
- hat das Guthaben zumindest in der von ihr anteilig berechneten Höhe von 31,50 Euro zu Recht in dem
- . § 22 Abs. 1 S. 4 SGB II ist mit dem "Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende
- vom 20.07.2006" mit Wirkung vom 01.08.2006 in das SGB II eingefügt worden, um zuvor bestehende
LAG Rheinland-Pfalz - 11 Sa 609/05
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 30.03.2006
- Inhalt
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- Betriebsparteien darüber zu wachen, dass alle im Betrieb tätigen Personen nach den Grundsätzen von Recht und
- notwendige Änderungskündigung ersetzt. Im Zusammenhang mit einer Änderungskündigung ist es indes allgemein
- erst recht soweit die wöchentlichen Personaleinsatzpläne darüber hinaus im wesentlichen die
- Beschränkung der Rechte des Arbeitgebers, begründet aber keine Rechte im Verhältnis zu den
- Beklagten seit dem 19.07.1984 als Baumaschinenführer zuletzt mit einem Bruttostundenlohn in Höhe von EUR
FG Münster - 10 K 1666/07 L
Finanzgericht Münster vom 23.01.2009
- Inhalt
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- überlassene Fahrzeug kostenlos privat nutzen zu dürfen, in den Hintergrund. Dies gilt im Streitfall erst recht
- II 2005, 563). 38Hiernach ist auch im Streitfall das einzelne Ausstattungsmerkmal des zusätzlichen
- Agentur der Klägerin fungieren oder die Zapfanlage in Eigenregie betreiben. Die Kontakte mit den
- Tankstellenpächtern bzw. mit den Kunden im Brenngasgeschäft werden über Außendienstmitarbeiter
- den Betrieb mit Flüssiggas umgerüstet. Die Umbaukosten pro Pkw in Höhe von rund € 2.500,- trägt
BGH - II ZR 109/99
Bundesgerichtshof vom 13.03.2017
- Inhalt
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- Treuhandanstalt festgestellt worden ist, ist zwischen den Parteien im Streit. In der Folge entschied die
- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 109/99 Verkündet am: 27. März 2000 Vondrasek
- Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der II. Zivilsenat des
- Münke für Recht erkannt: Die Revision gegen das Urteil des 4. Zivilsenats des Oberlandesgerichts
- Kläger ist Verwalter im Gesamtvollstreckungsverfahren über das Vermögen der S. GmbH im Aufbau B. und
BGH - IV ZR 54/04
Bundesgerichtshof vom 14.02.2007
- Inhalt
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- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 54/04 Verkündet am: 14. Februar 2007 Heinekamp
- Rechtsschutzverpflichtung des Versicherers in der Architektenhaftpflichtversicherung. BGH, Urteil vom 14. Februar 2007 - IV
- den Richter Dr. Franke auf die mündliche Verhandlung vom 14. Februar 2007 für Recht erkannt: Auf die
- Statiker mit in die Verantwortung einbezogen wird." 4Die TBA verrechnete die Mängelbeseitigungskosten
- mit einem Drittel zu bewertendes Mitverschulden; sie empfahl eine Kostenbeteiligung in Höhe von
§ 18 ElektroG
Aufsicht
- Inhalt
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- (1) Die Beliehene untersteht der Rechts- und Fachaufsicht der Beleihenden.(2) Erfüllt die
- für die Kosten verlangen, die ihr für die Rechts- und Fachaufsicht nach Absatz 1 entstehen
- ;hrung der Rechts- und Fachaufsicht veranschlagten Einnahmen nicht übersteigen.
- ist die Beleihende befugt, die Aufgaben selbst durchzuführen oder durch einen besonders
- . Der Anspruch darf der Höhe nach die im Haushaltsplan des Bundes für die Durchfü
§ 20 LAP-gehDAAV 2004
Leistungsnachweise während der Fachstudien
- Inhalt
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- Aufsichtsarbeiten, aus den folgenden Fächern zu fertigen: 1.Allgemeines bürgerliches Recht einschließ
- im Hauptstudium mit Rangpunkten und Noten aufgeführt werden. Das Zeugnis schließt mit der
- hat, in denen keine Leistungsnachweise gefordert sind, erhält in dem Zeugnis die Teilnahme
- .Wirtschaftsrecht und 6.Strafrecht. (4) Während des Hauptstudiums II sind vier schriftliche
- Aufsichtsarbeiten aus den in § 29 Abs. 1 Satz 2 genannten Prüfungsfächern des schriftlichen Teils
LSG Berlin-Brandenburg - L 5 B 2240/08
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 23.10.2008
- Inhalt
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- treffen ist, so hat es auch zu Recht eine Entscheidung über den Wert des Streitgegenstands getroffen
- Abs. 1 SGG ist. Danach werden Kosten nach den Vorschriften des GKG erhoben, wenn in einem Rechtszug
- Auffassung ist die Klägerin insbesondere nicht Leistungsempfängerin im Entgegen ihrer Auffassung ist
- die Klägerin insbesondere nicht Leistungsempfängerin im Sinne der genannten Vorschrift. Die in § 7
- juris, m.w.N.). 10 Die Kostenentscheidung des Sozialgerichts ist auch im Ergebnis zutreffend, obwohl sie
LSG Rheinland-Pfalz - L 1 SF 21/09
Landessozialgericht Rheinland-Pfalz vom 05.10.2009
- Inhalt
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- der Ausübung ihrer Rechte. Im vorliegenden Fall sind solche Gründe nicht ersichtlich. Die Klägerin hat
- ) entsprechend. Nach § 43 ZPO verliert ein Beteiligter das Recht, einen Richter wegen der Besorgnis der
- Ablehnungsrecht daher nach § 60 Abs. 1 Satz 1 SGG in Verbindung mit § 43 ZPO verloren. Sie hat sich in
- vorzubringen. Ein Erörterungstermin nach § 106 Abs. 3 Nr. 7 SGG ist eine Verhandlung im Sinne des § 43
- zeitlichen Zusammenhang mit diesem Geschehen ergibt; dies setzt einen noch in der Verhandlung
§ 397 SGB 3
Automatisierter Datenabgleich
- Inhalt
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- ;bermittelten Daten, insbesondere auch das in der Rentenversicherung oder nach dem Recht der Arbeitsfö
- , beziehen oder innerhalb der letzten neun Monate bezogen haben, regelmäßig automatisiert
- mit den folgenden nach § 36 Absatz 3 der Datenerfassungs- und Übermittlungsverordnung von
- auch für geringfügig Beschäftigte. Bei Beschäftigten, für die Meldungen im
- ;rderung beitragspflichtige Arbeitsentgelt in Euro (§ 28a Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 Buchstabe b
Fotografieren mit dem Handy rechtfertigt keine körperliche Gewalt
Thorsten Blaufelder vom 13.03.2014
- Inhalt
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- Persönlichkeitsrecht, insbesondere sein Recht am eigenen Bild verletzt. Seine „Individualsphäre“ sei
- Recht am eigenen Bild würden damit nicht verletzt. Der Vorgesetzte dürfe für seinen Verdacht
- in den Schwitzkasten, darf er sich über seine Kündigung nicht wundern. Auch wenn der Vorgesetzte den
- ) Rheinland-Pfalz in Mainz in einem aktuell veröffentlichten Urteil vom 30.01.2014 klar (AZ: 5 Sa
- 433/13). Damit ist ein Produktionshelfer aus Kaiserslautern nun endgültig seinen Job los. Der Mann war
LSG Bayern - L 5 KR 222/09
Bayerisches Landessozialgericht vom 27.10.2009
- Inhalt
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- zulässig (§§ 143, 151 Sozialgerichtsgesetz - SGG), jedoch unbegründet. Zu Recht hat die Beklagte mit
- Knochenmark in Gallertmasse um, schließlich kommt es zu Auszehrungen der Organe mit Funktionsausfällen
- Voraussetzungen. Die dagegen zum Sozialgericht München erhobene Klage ist mit Gerichtsbescheid vom 25.05.2009
- angefochtenen Gerichtsbescheid vom 25.05.2009 zu Recht bestätigt. Gesetzlich Krankenversicherte haben gemäß
- Hinweise zu den Schutzimpfungen. In Anwendung dieser Rechtsgrundlagen ist festzustellen, dass die vom
LSG Bayern - L 8 AS 466/10 B ER
Bayerisches Landessozialgericht vom 04.08.2010
- Inhalt
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- des Lebensunterhalts nach dem SGB II. Die Ag forderte den Ast mit Schreiben vom 09.02.2010 auf, am
- Schreiben vom 23.02.2010 teilte die Ag dem Ast mit, es komme ein Sanktionsbescheid in Betracht, weil er zu
- habe für die Pflichtverletzung keinen wichtigen Grund im Sinne von § 31 Abs. 2 SGB II nachgewiesen
- . Auch der Umfang der Absenkung sei nicht zu beanstanden, da die Ag zu Recht von einer siebten
- zulässig; ausreichend ist die Einlegung des Widerspruchs (Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, Komm
LG Stuttgart - 27 O 336/02
Landgericht Stuttgart vom 10.07.2003
- Inhalt
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- ereignete. II . 22 Die Klägerin hat einen Anspruch auf Schadensersatz aus übergegangenem Recht in Höhe
- gegönnt, ich habe deshalb recht schmerzfrei gelebt.“ 39 Diese Aussage steht im Einklang mit den
- Wochen mal mehr mal weniger, im Liegen fühlte ich mich allerdings recht gut.(...) 43 Beim Sitzen
- (amtliches Kennzeichen ES-IB 3071) in Neuhausen an einem Zebrastreifen zum Halten gekommen, als der
- Gehaltsfortzahlung in Höhe der Hauptforderung des Klageantrages geleistet. Mit Schreiben vom 25. Juli 2001 hat die