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§ 64i KredWG

Übergangsvorschriften zum Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz
Inhalt
  • kann widersprechen, wenn sie im Falle eines ordentlichen Erlaubnisantrags nach § 32 das Recht h
  • , auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 24 Abs. 4, stellt.(2) Für ein
  • Rechnung mit Finanzinstrumenten gehandelt hat, gilt die Erlaubnis für das Eigengeschäft als zu
  • Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen im Sinne des § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1 bis 4 hat
  • Finanzdienstleistungen im Sinne des § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1 bis 4 hat und bisher auf eigene

LSG Niedersachsen-Bremen - L 9 U 393/00

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vom 29.09.2000
Inhalt
  • Ohrgeräusch war bei 4 kHz mit 80 dB rechts und 83 dB links verdeckbar. Danach ist der Tinnitus des
  • von 1969 bis Mai 1996 als Flugzeugmechaniker im Marinefliegergeschwader in Nordholz tätig. Mit
  • einer Einzel-MdE von 5 vH und der Lärmschwerhörigkeit mit einer Einzel-MdE von 10 vH ist in
  • 18. Dezember 1992 (Bundesgesetzblatt I S 2343), ist in der Anlage 1 zu § 1 BKVO unter der Nr 2301
  • mit der Maßgabe, daß bei der beruflichen Lärmschwerhörigkeit anstelle des Unfalles in der

OLG Koblenz - 12 U 76/05

Oberlandesgericht Koblenz vom 27.03.2006
Inhalt
  • Bürgerliches Recht OLG Koblenz 27.03.2006 12 U 76/05 Ein Sachmangel, der dem
  • OBERLANDESGERICHT KOBLENZ IM NAMEN DES VOLKES URTEIL in dem Rechtsstreit T… A…, Beklagter und Berufungskläger
  • , die sie mit dem Beklagten am 4. Mai 1999 und am 27. November 1999 abgeschlossen hat. Im ersten Fall
  • zu den schriftlichen Vereinbarungen mündlich eingeräumtes Recht, vor der Kaufpreiszahlung
  • . 1 ZPO auf das angefochtene Urteil Bezug. II. Die Berufung ist unbegründet. Das angefochtene Urteil

OLG Hamm - 2 UF 310/05

Oberlandesgericht Hamm vom 27.09.2005
Inhalt
  • gemacht und diese in § 57 der PK-Satzung umgesetzt. Im übrigen sei zukünftig mit einer nennenswerten
  • Versorgungsanwartschaften des Antragsgegners bei der Beschwerdeführerin im Ergebnis zu Recht als im Leistungsstadium
  • mit dem Durchführungsweg Pensionskasse handelt. 10 Der Senat ist jedoch unter Abwägung aller in
  • ist es in einem solchen Fall geboten, von einer Dynamik im Leistungsstadium auszugehen. 19Sofern
  • Familiengericht den maßgeblich anzusetzenden Barwertfaktor zu Recht auf 165 % erhöht. Fehler in der

LG Karlsruhe - 4 O 67/04

Landgericht Karlsruhe vom 24.01.2005
Inhalt
  • Antrag des Beklagten Ziffer 1 ist gemäß § 142 ZPO zulässig, im Ergebnis jedoch zurückzuweisen. 4 Es
  • Beklagte Ziffer 1 in erster Linie anstrebt, höchst fraglich ist. Der Zeuge K. hat seine zunächst
  • grundrechtlich abgesicherter Rechtspositionen ist auch im Rahmen von § 142 ZPO zu beachten. Dazu gehört
  • sowohl das Recht auf effektive Rechtsverteidigung, das gemäß Art. 103 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 und Art
  • . 20 GG geschützt wird, als auch das Recht des Anwalts auf Berufsfreiheit gemäß Art. 12 Abs. 1 Satz 2

§ 323 KAGB

Anzeigepflicht einer EU-AIF-Verwaltungsgesellschaft beim beabsichtigten Vertrieb von EU-AIF oder von inländischen Spezial-AIF an semiprofessionelle und professionelle Anleger im Inland
Inhalt
  • Übermittlung nach Absatz 1 unterrichtet wurde. Ist der AIF im Sinne von Absatz 1 Satz 1 ein
  • Feeder-AIF, so besteht ein Recht zum Vertrieb gemäß Satz 1 nur, wenn der Master-AIF ebenfalls
  • (1) Beabsichtigt eine EU-AIF-Verwaltungsgesellschaft im Geltungsbereich dieses Gesetzes, Anteile
  • Anleger zu vertreiben, so prüft die Bundesanstalt, ob die zuständige Stelle des
  • Verwaltung von AIF mit einer bestimmten Anlagestrategie sowie2.ein Anzeigeschreiben für jeden

BGH - IV ZR 30/13

Bundesgerichtshof vom 30.04.2014
Inhalt
  • BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV Z R 3 0/13 Verkündet am: 30. April 2014 Schick
  • erforderliche Kenntnis, geht der Anspruch so, d.h. mit in Gang gesetzter Verjährung auf den
  • vom 30. April 2014 für Recht erkannt: Auf die Revision der Beklagten wird der Beschluss des 24
  • "Gemeinsames Testament" mit Datum vom 14. Oktober 1997 vor, in dem sich die Eheleute gegenseitig zu
  • Rechtskraft des rechtsgestaltenden Urteils im Anfechtungsprozess wirke, sei der Kläger erst mit der

Vergütung: Keine Anrechnung des Restwerts bei Totalschadensabrechnung

Rechtsanwalt Jürgen Frese vom 23.09.2013
Inhalt
  • Recht darauf hin, dass der Restwert bei der Bestimmung des Gegenstandswerts der
  • Rechtsanwaltsvergütung bei der Abwicklung eines Totalschadens nicht in Abzug zu bringen ist. Das LG Koblenz hatte
  • Der Kollege Dötsch aus Andernach weist in einem aktuellen Aufsatz in der zfS 2013, S. 490 völlig zu
  • bereits mit Urteil vom 13.04.1982 – 6 S 415/81, […] Ähnliche Beiträge, die Sie interessieren
  • könnten:Anrechnung des Restwerts beim Streitwert? Eine in der täglichen Abrechnungspraxis nicht außer Acht zu

KG Berlin - 8 U 170/03

Kammergericht vom 22.01.2003
Inhalt
  • . Februar 2000 ist – entgegen der Ansicht der Beklagten – nicht gemäß § 23 AktG in Verbindung mit
  • Aktiengesellschaft schuldete. So ist in § 1 Ziff.1.2. geregelt, dass die Betreibergesellschaft mit einem
  • Aktiengesellschaft angestrebt. Der aus dem GmbH-Recht stammende Begriff des Stammkapitals entspricht dem im
  • . DM). In § 5 Ziff.5.2 ist von der "Beteiligung an der M" die Rede, für die gerade das Grundkapital mit
  • Aktiengesellschaft oder aber an einer Aktiengesellschaft mit geringerem oder höherem Grundkapital in

OLG Frankfurt - 21 U 9/05

Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 01.11.2006
Inhalt
  • Versicherung englischem Recht unterliegt mit der Folge, dass wegen der dort geltenden "subrogation" die
  • . Nach deutschem Recht ist durch die Leistung der Haftpflichtversicherung der Schadensersatzanspruch
  • . Die in § 250 BGB vorausgesetzte Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung ist nicht erforderlich, wenn
  • Transportschaden. Gegenstand des Rechtsstreits ist die von der Klägerin im Rahmen ihrer
  • Antibiotikums, verpackt in fünf Stahltrommeln mit je zwei Beuteln zu 15 kg, Gesamtgewicht 150/181 kg (netto

OLG Düsseldorf - r am 22.02.200

Oberlandesgericht Düsseldorf vom 07.01.2008
Inhalt
  • Betroffene mit der Rechtsbeschwerde, mit der er die Verletzung materiellen Rechts rügt. II. 45Der
  • Besetzung mit drei Richtern, da es geboten ist, das angefochtene Urteil zur Fortbildung des Rechts
  • . Im Fahrzeug befanden sich keinerlei geeignete Sicherungsmittel, mit denen der Zeuge K. in der Lage
  • III Tenor: Der mitunterzeichnende Einzelrichter überträgt die Sache dem Senat in der Besetzung mit
  • am 22.02.2005 gegen 9.15 Uhr in L. die BAB A 3 in Fahrtrichtung Köln als Führer des Lkw mit

BFH - VIII B 120/05

Bundesfinanzhof vom 28.01.2008
Inhalt
  • IV R 53/77 (BFHE 130, 316, BStBl II 1980, 450) ist nicht schlüssig dargelegt. 7Begehrt der
  • abweichenden abstrakten Rechtssatz des BFH im Urteil in BFHE 130, 316, BStBl II 1980, 450 haben die
  • Subsumtionsfehlers und einer Divergenz in der Würdigung von Tatsachen reicht zur schlüssigen Darlegung einer
  • , dass im Streitfall eine abstrakte Rechtsfrage entscheidungserheblich ist, die im Interesse der
  • Unternehmens im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, weitere Verschlechterung der Liquidität in den

OLG Celle - 2 U 49/01

Oberlandesgericht Celle vom 25.07.2001
Inhalt
  • Geschäft im ´do-it-yourself- Verfahren´ mit Hilfe von Freunden in zwei Tagen umzubauen, überzeugen
  • , dass der bereits bestandskräftige Teil der Verurteilung nicht angefochten werde. 1. Mit Recht hat
  • erst ab November 2000 Mieteinnahmen erzielt. Indessen hat das Landgericht mit Recht angenommen
  • interessiert war und deshalb von seinem ihm in § 7 Mietvertrag ausdrücklich eingeräumten Recht Gebrauch machte
  • Schlüssel verlangt haben, um den Laden ordnungsgemäß wieder in Besitz zu nehmen. Erst recht haben die

LAG Düsseldorf - 10 Sa 663/09

Landesarbeitsgericht Düsseldorf vom 25.06.2010
Inhalt
  • Vergütungsgruppe III in die Vergütungsgruppe II nach dem bis zum 30.06.2007 geltenden Recht
  • §§ 519, 520 ZPO. 59 II. 60Die Berufung ist auch in der Sache begründet. 61Sie führt zur Abänderung des
  • zuvor geltenden Regelungen des BAT-KF a.F. in Vergütungsgruppe II mit ausstehendem Aufstieg nach
  • BAT-KF a.F. i.v.m. Ziffer 6.1 AVGP war die Klägerin in Vergütungsgruppe II eingruppiert, weil im
  • Unterscheidung vermag das Berufungsgericht schon nicht im Ansatz, erst recht aber nicht im Hinblick auf die

§ 63 WoEigG

Überleitung bestehender Rechtsverhältnisse
Inhalt
  • ;cks, im Falle des Dauerwohnrechts ein Fünfundzwanzigstel des Wertes des Rechts anzunehmen.(2)(3
  • Gesetz geschaffenen Rechtsformen entspricht, in solche Rechtsformen umgewandelt, so ist als Gesch
  • (1) Werden Rechtsverhältnisse, mit denen ein Rechtserfolg bezweckt wird, der den durch dieses
  • Notare im Falle des Wohnungseigentums ein Fünfundzwanzigstel des Einheitswerts des Grundstü
  • beruhender Rechtsverhältnisse in die durch dieses Gesetz geschaffenen Rechtsformen getroffen werden.