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§ 64i KredWG
Übergangsvorschriften zum Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz
- Inhalt
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- kann widersprechen, wenn sie im Falle eines ordentlichen Erlaubnisantrags nach § 32 das Recht h
- , auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 24 Abs. 4, stellt.(2) Für ein
- Rechnung mit Finanzinstrumenten gehandelt hat, gilt die Erlaubnis für das Eigengeschäft als zu
- Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen im Sinne des § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1 bis 4 hat
- Finanzdienstleistungen im Sinne des § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1 bis 4 hat und bisher auf eigene
LSG Niedersachsen-Bremen - L 9 U 393/00
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vom 29.09.2000
- Inhalt
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- Ohrgeräusch war bei 4 kHz mit 80 dB rechts und 83 dB links verdeckbar. Danach ist der Tinnitus des
- von 1969 bis Mai 1996 als Flugzeugmechaniker im Marinefliegergeschwader in Nordholz tätig. Mit
- einer Einzel-MdE von 5 vH und der Lärmschwerhörigkeit mit einer Einzel-MdE von 10 vH ist in
- 18. Dezember 1992 (Bundesgesetzblatt I S 2343), ist in der Anlage 1 zu § 1 BKVO unter der Nr 2301
- mit der Maßgabe, daß bei der beruflichen Lärmschwerhörigkeit anstelle des Unfalles in der
OLG Koblenz - 12 U 76/05
Oberlandesgericht Koblenz vom 27.03.2006
- Inhalt
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- Bürgerliches Recht OLG Koblenz 27.03.2006 12 U 76/05 Ein Sachmangel, der dem
- OBERLANDESGERICHT KOBLENZ IM NAMEN DES VOLKES URTEIL in dem Rechtsstreit T… A…, Beklagter und Berufungskläger
- , die sie mit dem Beklagten am 4. Mai 1999 und am 27. November 1999 abgeschlossen hat. Im ersten Fall
- zu den schriftlichen Vereinbarungen mündlich eingeräumtes Recht, vor der Kaufpreiszahlung
- . 1 ZPO auf das angefochtene Urteil Bezug. II. Die Berufung ist unbegründet. Das angefochtene Urteil
OLG Hamm - 2 UF 310/05
Oberlandesgericht Hamm vom 27.09.2005
- Inhalt
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- gemacht und diese in § 57 der PK-Satzung umgesetzt. Im übrigen sei zukünftig mit einer nennenswerten
- Versorgungsanwartschaften des Antragsgegners bei der Beschwerdeführerin im Ergebnis zu Recht als im Leistungsstadium
- mit dem Durchführungsweg Pensionskasse handelt. 10 Der Senat ist jedoch unter Abwägung aller in
- ist es in einem solchen Fall geboten, von einer Dynamik im Leistungsstadium auszugehen. 19Sofern
- Familiengericht den maßgeblich anzusetzenden Barwertfaktor zu Recht auf 165 % erhöht. Fehler in der
LG Karlsruhe - 4 O 67/04
Landgericht Karlsruhe vom 24.01.2005
- Inhalt
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- Antrag des Beklagten Ziffer 1 ist gemäß § 142 ZPO zulässig, im Ergebnis jedoch zurückzuweisen. 4 Es
- Beklagte Ziffer 1 in erster Linie anstrebt, höchst fraglich ist. Der Zeuge K. hat seine zunächst
- grundrechtlich abgesicherter Rechtspositionen ist auch im Rahmen von § 142 ZPO zu beachten. Dazu gehört
- sowohl das Recht auf effektive Rechtsverteidigung, das gemäß Art. 103 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 und Art
- . 20 GG geschützt wird, als auch das Recht des Anwalts auf Berufsfreiheit gemäß Art. 12 Abs. 1 Satz 2
§ 323 KAGB
Anzeigepflicht einer EU-AIF-Verwaltungsgesellschaft beim beabsichtigten Vertrieb von EU-AIF oder von inländischen Spezial-AIF an semiprofessionelle und professionelle Anleger im Inland
- Inhalt
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- Übermittlung nach Absatz 1 unterrichtet wurde. Ist der AIF im Sinne von Absatz 1 Satz 1 ein
- Feeder-AIF, so besteht ein Recht zum Vertrieb gemäß Satz 1 nur, wenn der Master-AIF ebenfalls
- (1) Beabsichtigt eine EU-AIF-Verwaltungsgesellschaft im Geltungsbereich dieses Gesetzes, Anteile
- Anleger zu vertreiben, so prüft die Bundesanstalt, ob die zuständige Stelle des
- Verwaltung von AIF mit einer bestimmten Anlagestrategie sowie2.ein Anzeigeschreiben für jeden
BGH - IV ZR 30/13
Bundesgerichtshof vom 30.04.2014
- Inhalt
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- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV Z R 3 0/13 Verkündet am: 30. April 2014 Schick
- erforderliche Kenntnis, geht der Anspruch so, d.h. mit in Gang gesetzter Verjährung auf den
- vom 30. April 2014 für Recht erkannt: Auf die Revision der Beklagten wird der Beschluss des 24
- "Gemeinsames Testament" mit Datum vom 14. Oktober 1997 vor, in dem sich die Eheleute gegenseitig zu
- Rechtskraft des rechtsgestaltenden Urteils im Anfechtungsprozess wirke, sei der Kläger erst mit der
Vergütung: Keine Anrechnung des Restwerts bei Totalschadensabrechnung
Rechtsanwalt Jürgen Frese vom 23.09.2013
- Inhalt
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- Recht darauf hin, dass der Restwert bei der Bestimmung des Gegenstandswerts der
- Rechtsanwaltsvergütung bei der Abwicklung eines Totalschadens nicht in Abzug zu bringen ist. Das LG Koblenz hatte
- Der Kollege Dötsch aus Andernach weist in einem aktuellen Aufsatz in der zfS 2013, S. 490 völlig zu
- bereits mit Urteil vom 13.04.1982 – 6 S 415/81, […] Ähnliche Beiträge, die Sie interessieren
- könnten:Anrechnung des Restwerts beim Streitwert? Eine in der täglichen Abrechnungspraxis nicht außer Acht zu
KG Berlin - 8 U 170/03
Kammergericht vom 22.01.2003
- Inhalt
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- . Februar 2000 ist – entgegen der Ansicht der Beklagten – nicht gemäß § 23 AktG in Verbindung mit
- Aktiengesellschaft schuldete. So ist in § 1 Ziff.1.2. geregelt, dass die Betreibergesellschaft mit einem
- Aktiengesellschaft angestrebt. Der aus dem GmbH-Recht stammende Begriff des Stammkapitals entspricht dem im
- . DM). In § 5 Ziff.5.2 ist von der "Beteiligung an der M" die Rede, für die gerade das Grundkapital mit
- Aktiengesellschaft oder aber an einer Aktiengesellschaft mit geringerem oder höherem Grundkapital in
OLG Frankfurt - 21 U 9/05
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 01.11.2006
- Inhalt
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- Versicherung englischem Recht unterliegt mit der Folge, dass wegen der dort geltenden "subrogation" die
- . Nach deutschem Recht ist durch die Leistung der Haftpflichtversicherung der Schadensersatzanspruch
- . Die in § 250 BGB vorausgesetzte Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung ist nicht erforderlich, wenn
- Transportschaden. Gegenstand des Rechtsstreits ist die von der Klägerin im Rahmen ihrer
- Antibiotikums, verpackt in fünf Stahltrommeln mit je zwei Beuteln zu 15 kg, Gesamtgewicht 150/181 kg (netto
OLG Düsseldorf - r am 22.02.200
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 07.01.2008
- Inhalt
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- Betroffene mit der Rechtsbeschwerde, mit der er die Verletzung materiellen Rechts rügt. II. 45Der
- Besetzung mit drei Richtern, da es geboten ist, das angefochtene Urteil zur Fortbildung des Rechts
- . Im Fahrzeug befanden sich keinerlei geeignete Sicherungsmittel, mit denen der Zeuge K. in der Lage
- III Tenor: Der mitunterzeichnende Einzelrichter überträgt die Sache dem Senat in der Besetzung mit
- am 22.02.2005 gegen 9.15 Uhr in L. die BAB A 3 in Fahrtrichtung Köln als Führer des Lkw mit
BFH - VIII B 120/05
Bundesfinanzhof vom 28.01.2008
- Inhalt
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- IV R 53/77 (BFHE 130, 316, BStBl II 1980, 450) ist nicht schlüssig dargelegt. 7Begehrt der
- abweichenden abstrakten Rechtssatz des BFH im Urteil in BFHE 130, 316, BStBl II 1980, 450 haben die
- Subsumtionsfehlers und einer Divergenz in der Würdigung von Tatsachen reicht zur schlüssigen Darlegung einer
- , dass im Streitfall eine abstrakte Rechtsfrage entscheidungserheblich ist, die im Interesse der
- Unternehmens im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, weitere Verschlechterung der Liquidität in den
OLG Celle - 2 U 49/01
Oberlandesgericht Celle vom 25.07.2001
- Inhalt
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- Geschäft im ´do-it-yourself- Verfahren´ mit Hilfe von Freunden in zwei Tagen umzubauen, überzeugen
- , dass der bereits bestandskräftige Teil der Verurteilung nicht angefochten werde. 1. Mit Recht hat
- erst ab November 2000 Mieteinnahmen erzielt. Indessen hat das Landgericht mit Recht angenommen
- interessiert war und deshalb von seinem ihm in § 7 Mietvertrag ausdrücklich eingeräumten Recht Gebrauch machte
- Schlüssel verlangt haben, um den Laden ordnungsgemäß wieder in Besitz zu nehmen. Erst recht haben die
LAG Düsseldorf - 10 Sa 663/09
Landesarbeitsgericht Düsseldorf vom 25.06.2010
- Inhalt
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- Vergütungsgruppe III in die Vergütungsgruppe II nach dem bis zum 30.06.2007 geltenden Recht
- §§ 519, 520 ZPO. 59 II. 60Die Berufung ist auch in der Sache begründet. 61Sie führt zur Abänderung des
- zuvor geltenden Regelungen des BAT-KF a.F. in Vergütungsgruppe II mit ausstehendem Aufstieg nach
- BAT-KF a.F. i.v.m. Ziffer 6.1 AVGP war die Klägerin in Vergütungsgruppe II eingruppiert, weil im
- Unterscheidung vermag das Berufungsgericht schon nicht im Ansatz, erst recht aber nicht im Hinblick auf die
§ 63 WoEigG
Überleitung bestehender Rechtsverhältnisse
- Inhalt
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- ;cks, im Falle des Dauerwohnrechts ein Fünfundzwanzigstel des Wertes des Rechts anzunehmen.(2)(3
- Gesetz geschaffenen Rechtsformen entspricht, in solche Rechtsformen umgewandelt, so ist als Gesch
- (1) Werden Rechtsverhältnisse, mit denen ein Rechtserfolg bezweckt wird, der den durch dieses
- Notare im Falle des Wohnungseigentums ein Fünfundzwanzigstel des Einheitswerts des Grundstü
- beruhender Rechtsverhältnisse in die durch dieses Gesetz geschaffenen Rechtsformen getroffen werden.