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Anlage 1 FamGKG
(zu § 3 Abs. 2)Kostenverzeichnis
- Inhalt
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- ;ndung enthält, weil zu erwarten ist, dass der Beschluss im Ausland geltend gemacht wird (§ 38
- ;igt sich auf .......... 1,0 (1) Wird im Verbund nicht das gesamte Verfahren beendet, ist auf
- 1131 erfüllt ist: Die Gebühr 1130 ermäßigt sich auf .......... 2,0 Wird im
- Entscheidungsformel bekannt gegeben worden ist, ermäßigt sich die Gebühr auch im Fall der Zurü
- ist, ermäßigt sich die Gebühr auch im Fall der Zurücknahme der Beschwerde vor
OLG Stuttgart - 17 UF 262/12
Oberlandesgericht Stuttgart vom 13.11.2012
- Inhalt
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- Rottenburg am Neckar hat seine Zuständigkeit zu Recht verneint: Für isolierte Unterhaltsverfahren, in
- Aufenthalt im Ausland hat. Da der Antragsgegner in Deutschland lebt, folgt die internationale
- Aufenthalt hat, zuständig ist. Da der Antragsgegner im Bezirk des Oberlandesgerichts Stuttgart lebt, ist
- § 113 Abs. 1 FamFG die Verweisungsvorschriften der ZPO anzuwenden. Somit hat das Amtsgericht zu Recht
- gestellt wurde, ist in entsprechender Anwendung des § 281 ZPO der Rechtsstreit nach Aufhebung des
§ 2 FBeitrV 2000
Beitragsbefreiungen
- Inhalt
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- bundesunmittelbaren juristischen Personen des öffentlichen Rechts, deren Ausgaben ganz oder
- ;nder und die juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die nach den Haushaltsplänen
- , die im Zivilschutz oder im Katastrophenschutz nach Landesrecht mitwirken, 2.private Organisationen
- , die die Aufgabe der Notfallrettung im öffentlichen Auftrag wahrnehmen, 3.Werksfeuerwehren, die im
- .private Organisationen, die die Aufgabe Wasserrettung oder Seenotrettung im öffentlichen
KG Berlin - 1 Ss 409/08
Kammergericht vom 23.05.2008
- Inhalt
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- rügt zu Recht, dass die Strafkammer in diesem Tatgeschehen zwei selbständige Handlungen des
- Angeklagte weigerte, packten ihn dieser sowie der Polizeibeamte mit der Codierung … links und rechts an
- : Am 16. November 2006 um 6.00 Uhr wollten die Polizeibeamten mit der Codierung …, … und … in
- abgeschlossen war, wurde der Angeklagte in ein im hinteren Bereich der Wohnung befindliches Zimmer
- Polizeibeamte ihn auf, sich wieder in das anfangs mit ihm aufgesuchte Zimmer zu begeben. Als sich der
OLG Hamm - s OWi 412/08
Oberlandesgericht Hamm vom 26.06.2008
- Inhalt
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- aufzuheben ist. 5Zur Fortbildung des materiellen Rechts ist die Rechtsbeschwerde nur zuzulassen, wenn der
- Urteils ist im Zulassungsverfahren wegen § 80 Abs. 5 OWiG nur dann zu prüfen, wenn es gerade wegen
- unterzeichnet wird. In Ausnahmefällen ist gem. § 33 Abs. 2 Satz 2 OWiG der Zeitpunkt maßgebend, in dem das
- Schriftstück in den Geschäftsgang gelangt ist, wenn dies nicht alsbald nach Unterzeichnung des
- ist (zu vgl. Göhler, a. a. O. m. w. N.). Der Beschwerdeführer teilt nicht mit, dass die Verfügung
LSG Bayern - L 11 B 120/97 AL
Bayerisches Landessozialgericht vom 29.06.1999
- Inhalt
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- 24.03.1997 im Ergebnis zu Recht den Erlaß einer einstweiligen Anordnung abgelehnt. Für den vom Bf
- Nachzahlungsbetrag in Höhe von 2.221,44 DM. Mit Bescheid vom 06.02.1997 erklärte die Bg die
- ihre Ausführungen im Verfahren vor dem SG und teilt mit, daß ein Vollstreckungsversuch gemäß der
- Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes zu Recht abgelehnt. Für diesen besonderen Rechtsschutz hat der
- setzt in jedem Fall voraus, daß der geltend gemachte Anspruch glaubhaft gemacht ist
BGH - X ZR 233/00
Bundesgerichtshof vom 15.01.2002
- Inhalt
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- die Revision zu Recht geltend macht, ist für das Revisionsverfahren davon auszugehen, daß das Werk
- gegenteiligen Feststellungen getroffen hat, ist, wie die Revision zu Recht geltend macht, für das
- . gerechtfertigt ist. aa) Die Revision wendet sich zunächst zu Recht gegen die Annahme des Berufungsgerichts
- , Scharen, Keukenschrijver und Asendorf für Recht erkannt: Auf die Revision des Beklagten wird das am
- mit dem Einbau einer Klimaund Lüftungsanlage in sein Geschäftshaus in H.. Dabei wurde vereinbart, daß
VG Minden - 3 K 3470/04
Verwaltungsgericht Minden vom 07.02.2008
- Inhalt
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- dürfen, in dem dies deutschen Sportwettenveranstaltern im Inland möglich ist, wobei dann auch von allen
- ausnahmslos anerkannt: 53"Denn durch die Ratifizierung des EWG-Vertrags ... ist in Übereinstimmung mit
- Bundesverfassungsgericht zu Recht, wenn auch nicht mit bindender Wirkung, festgestellt wurde, dass die Sportwettengesetze
- nationalen Rechts, die mit den Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts unvereinbar sind, weder von
- Tätigkeit zu hindern, weil er unzuverlässig ist. Mit der hier angefochtenen Verfügung soll demgegenüber
BGH - I ZR 44/00
Bundesgerichtshof vom 11.01.2000
- Inhalt
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- Interessenschwerpunkten. Was sich hinter dem ungewöhnlichen Namen InfoGenie!Recht verbirgt, ist eine
- InfoGenie!Recht kostet stets 3,60 DM pro Minute. In diesem Preis enthalten sind auch die kompletten
- Rechtsanwalt, der den Anruf entgegennimmt. Das Berufungsgericht hat allerdings mit Recht darauf verwiesen
- ergebende treuhänderische Geldverwaltung gerichtet ist, im Zweifel nur mit den Rechtsanwälten, nicht
- Verstoß. Mit der Zeitvergütung, die heute in vielen Bereichen der anwaltlichen Tätigkeit üblich ist
BSG - S 1 EG 7/99
Bundessozialgericht vom 11.12.2003
- Inhalt
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- Staatsangehörige, sie wohnt mit ihrer Familie in Belgien und ist in Deutschland als Krankengymnastin
- nämlich davon auszugehen, dass der Ausschluss einer Anwendung des neuen Rechts auf in der
- . Juli 1998): Die Klägerin wohne im Ausland und sei in Deutschland auch nicht beschäftigt (§ 1 Abs 1
- ist (§ 170 Abs 2 Satz 2 SGG). Nach dem BErzGG in der hier anzuwendenden - neu bekannt gemachten
- ein Arbeitsverhältnis erwähnt ist, das - trotz aller Abgrenzungsschwierigkeiten im konkreten
BSG verneint Vertrauensschutz bei Beitragsnachforderungen
Rechtsanwalt Udo Schwerd vom 13.12.2019
- Inhalt
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- oder nicht (vgl Segebrecht in jurisPK-SGB IV, 3. Aufl 2016, § 7 RdNr 28). Im Widerspruch zu
- Prüfmitteilung ohne Regelungscharakter. Vielmehr ist § 28p Abs 1 Satz 5 SGB IV im Lichte von Art 12
- gilt, dass die Nichtausübung eines Rechts unbeachtlich ist, solange diese Rechtsposition nicht
- beanstandungsfreien Betriebsprüfungen nach bisheriger Rechtsprechung in der Regel keine Rechte herleiten
LSG Bayern - L 1 R 504/08
Bayerisches Landessozialgericht vom 15.10.2008
- Inhalt
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- Recht für sich in Anspruch nehmen, für ihre Lebensleistung eine angemessene Altersversorgung zu
- . November 2007. Das SG hat die hiergegen erhobene Klage mit Gerichtsbescheid vom 8. Mai 2008 zu Recht
- auf die Erwägung, dass der Kläger mit seiner Klage auch im Berufungsverfahren erfolglos geblieben ist
- , wie hier in den genannten Grundrechten und des einfachen Rechts zu suchen. Zusammenfassend gilt für
- Prozent und der Nachhaltigkeitsfaktor mit 1,0019. Der durchschnittliche Beitragssatz in der
BSG - B 10 LW 13/01 R
Bundessozialgericht vom 29.01.2002
- Inhalt
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- , § 6 Abs 3 Satz 5 Nr 1, § 16 Abs 1). Die Bedeutung ist überall dieselbe. Zu Recht hat das LSG sie in
- Rentenversicherung (BSGE 30, 167, 178 = SozR Nr 79 zu § 1246 RVO), im Recht der sozialen Entschädigung (BSGE 79
- Umwandlungsbeschlusses vom 28. August 1995 in die D. KG (im Folgenden: KG) umgewandelt. Bei der KG war die Klägerin bis
- Extensivierung von 63,24 ha auf der Grundlage der EWG-Verordnung 2078/92 stehe in keinem Zusammenhang mit
- Revision zurückzuweisen. Sie hält die Entscheidung des LSG für zutreffend. II Die Revision ist nicht
LSG Baden-Württemberg - L 11 KR 690/10
Landessozialgericht Baden-Württemberg vom 26.10.2010
- Inhalt
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- interpretiert wird, mit höherrangigem Recht nicht vereinbar und daher unwirksam. Auch im Übrigen ist
- Leistungen zugelassen. Sie ist Mitglied in einem Berufsverband, der mit dem Landesverband der Beklagten am
- Gesetz im formellen Sinn steht und ihm auch die HMR als höherrangiges Recht vorgehen. Die Klägerin kann
- 16. Juli 2002 den am 1. Dezember 2002 in Kraft getretenen und mit Wirkung zum 31. Dezember 2006
- Vertragsarzt. Zur Abgabe dieser Leistungen ist der Leistungserbringer im Rahmen der sich aus Anlage
BFH - IX R 13/07
Bundesfinanzhof vom 25.06.2009
- Inhalt
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- dessen im Streitjahr zu Recht Sonderabschreibungen auf geleistete Anzahlungen in Anspruch genommen
- auszugehen ist (vgl. dazu BFH-Urteil vom 30. Juli 1991 IX R 43/89, BFHE 165, 245, BStBl II 1991, 918
- rückwirkenden Ereignisses zu berichtigen. Hätte die Klägerin nämlich zu Recht Sonderabschreibungen in Anspruch
- Änderungsbescheid, in dem es die Sonderabschreibungen wegen Rückabwicklung des Bauvertrags im Jahr 1998
- . 4Hiergegen richtet sich die Revision, mit der die Klägerin die Verletzung von Bundesrecht rügt. Im