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LG Karlsruhe - 6 S 98/02

Landgericht Karlsruhe vom 14.11.2003
Inhalt
  • % wurde die Klage zu Recht vom Amtsgericht abgewiesen. 4 1. § 43a Abs. 5, Satz 4 in Verbindung mit
  • , Das Recht der Europäischen Union, Band II, Artikel 141 EGV, Rnr. 28 f.). Ferner ist auch
  • Wirkungslosigkeit des Urteils insoweit feststellen. 2. § 43a Abs. 5 S. 4 in Verbindung mit § 41 Abs. 4 VBLS a
  • . F., die sich mit der Höhe der Mindestgesamtversorgung bei Teilzeitbeschäftigten befassen, ist
  • keinen Erfolg. Zu Recht hat das Amtsgericht die Klage abgewiesen. Allerdings war die Wirkungslosigkeit

HessVGH - 1 TZ 3469/97

Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 06.02.1998
Inhalt
  • Antragsgegner im Ergebnis zu Recht im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt hat, die Beigeladenen
  • zwar im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung klärungsbedürftig, da sie in der
  • ) gewährleisteten grundrechtsgleichen Recht auf (chancen-)gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt nach
  • bedeutsam ist, nicht erkennbar in seine Erwägungen einbezogen. Der Antragsteller hat nach Absolvierung
  • -). Der Senat hat wiederholt entschieden, daß der Dienstherr verpflichtet ist, in seine

AG Mönchengladbach - 19 IN 54/04

Amtsgericht Mönchengladbach vom 27.04.2004
Inhalt
  • Großbritannien ist noch nicht eröffnet. Zwar wirkt nach englischem Recht die Eröffnung auf den Zeitpunkt
  • 27.04.2004 wurden bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt. 24Nach deutschem Recht ist es nicht
  • 06.04.2004 Versicherungspolicen für gebrauchte Kraftfahrzeuge in Deutschland vertrieb, ist die XXX über
  • 14.04.2004 das Verfahren in Deutschland als Hauptinsolvenzverfahren zu eröffnen ist. 9Der
  • während der Zeit ihrer aktiven Geschäftstätigkeit in Deutschland gelegen habe. II. 121.) 1314Der Antrag

OLG Düsseldorf - I-3 W 53/04

Oberlandesgericht Düsseldorf vom 09.07.2004
Inhalt
  • der I. Deutschland GmbH ist Frau F.. 4Unter dem 16. Mai 2003 ordnete der High Court of Justice in
  • In 124/03 - im Beschlusswege fest, dass die Administration Order des High Court of Justice in Leeds
  • division - Nr. 861 bis 876 aus2003 vom 16. Mai 2003, in Verbindung mit der Amended Administration Order
  • vom 21. November 2003 ist mit folgendem Tenor mit der Vollstreckungsklausel zu versehen: 15 16Die
  • sei mit dem deutschen Insolvenzeröffnungsbeschluss vom 10. Juli 2003 im Sinne des Art. 34 Ziffer 3

OVG Berlin-Brandenburg - 3 M 2.10

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg vom 25.08.2009
Inhalt
  • der erweiterten Berufsbildungsreife ausgestellt, in dem seine Leistungen im Fach Mathematik mit der
  • Kläger bemängelt. Aus dem in Art. 29 der Verfassung des Landes Brandenburg gewährleisteten Recht auf
  • seine Nachfrage im September 2008 teilte ihm die Beklagte mündlich mit, dass die erwogene Nachholung
  • der Abschlussprüfung im Fach Mathematik nicht in Betracht komme und bestätigte dies auf Bitte des
  • mit dem Ziel Klage zu erheben, zur Nachprüfung im Fach Mathematik im Rahmen des Erwerbs der

§ 7 BGBEG

Überleitungsvorschrift zu Zinsvorschriften nach dem Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26. November 2001
Inhalt
  • Rechtsvorschriften des Bundes auf dem Gebiet des Bürgerlichen Rechts und des Verfahrensrechts der Gerichte, in
  • Vollstreckungstiteln. Das Recht der Parteien, den Vertrag einvernehmlich zu ändern, bleibt unberührt
  • (1) Soweit sie als Bezugsgröße für Zinsen und andere Leistungen in
  • nach diesem Gesetz vorbehaltenem Landesrecht und in Vollstreckungstiteln und Verträgen auf
  • Grund solcher Vorschriften verwendet werden, treten mit Wirkung vom 1. Januar 2002 1.an die Stelle des

§ 41 FlurbG

Inhalt
  • unwesentlicher Bedeutung liegen besonders vor, wenn Rechte anderer nicht beeinflußt werden oder wenn mit
  • (1) Die Flurbereinigungsbehörde stellt im Benehmen mit dem Vorstand der
  • - und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan).(2) Der Plan ist mit den Trägern
  • Ausschlusses in dem Anhörungstermin vorgebracht werden; darauf ist in der Ladung und in dem Termin
  • hinzuweisen. Die Ladungsfrist beträgt einen Monat. Der Ladung ist ein Auszug aus dem Plan

BSG - S 9 Kr 28/90

Bundessozialgericht vom 24.11.2004
Inhalt
  • , jedenfalls aber für unbegründet. II Die Revision der Klägerin ist im Sinne der Zurückverweisung
  • Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen). Dafür reicht es wie für jedes andere sozialgerichtliche
  • Festsetzung wurde im Bundesarbeitsblatt (BArbBl 7/8/1989, S 50 f) mit dem Hinweis, die Festsetzung
  • 19. Juni 1989 für den Wirkstoff Nifedipin, Gruppe II (retardiert, incl SL) in allen Wirkstärken
  • ). Nach seiner Auffassung verstößt die angegriffene Festbetragsfestsetzung nicht gegen einfaches Recht

LSG Niedersachsen-Bremen - L 7 AL 6/07

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vom 26.08.2008
Inhalt
  • Prozess zu vertreten. Die Berufung des Klägers ist jedoch unbegründet. Das SG hat zu Recht die Klage
  • , wenn der Leistungsbezieher nach dem Bürgerlichen Recht nicht leistungsfähig ist. Dieser Regelung
  • Rechts, weil der Gesetzgeber in § 48 SGB I keine spezifischen Unterhaltsregelungen getroffen hat
  • "Düsseldorfer Tabelle" (730,00 EUR monatlich) liege. Die Beklagte habe zu Recht die Leistungsfähigkeit des
  • Kindergeldberechtigte mangels Leistungsfähigkeit nicht unterhaltspflichtig ist oder nur Unterhalt in

OLG Düsseldorf - II-4 WF 121/02

Oberlandesgericht Düsseldorf vom 14.11.2002
Inhalt
  • Amtsgericht hat zu Recht den Streitwert auch unter Berücksichtigung der Widerklage auf 100.000,00 DM
  • Oberlandesgericht Düsseldorf, II-4 WF 121/02 Datum: 14.11.2002 Gericht: Oberlandesgericht
  • Düsseldorf Spruchkörper: 4. Senat für Familiensachen Entscheidungsart: Beschluss Aktenzeichen: II-4 WF 121/02
  • Streitwertfestsetzung im Schlussurteil des Amts-gerichts Nettetal vom 3. Juni 2002 (7 F 47/99) wird
  • zurückgewiesen G r ü n d e : 1Die Antragstellerin hat von dem Antragsgegner im Wege der Stufenklage

SozG Dresden - S 12 RA 1013/02

Sozialgericht Dresden vom 15.02.2006
Inhalt
  • 17a FRG sowie § 20 des Gesetzes zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Un-rechts in
  • Rentenversicherung der ehemaligen UdSSR als Beitragszeiten im Beitrittsgebiet komme nicht in Betracht, da das
  • im SV-Ausweis, er habe in der Zeit vom 01.06.1965 bis 31.01.1968 ein Stipendium bezogen, sei
  • fehlerhaft und erst im Jahre 1977 erfolgt. Ebenso sei die Eintragung "Wiss. Aspirant" falsch, da er in
  • hat zu Recht die Zeit vom 01.06.1965 bis 31.01.1968 nicht als Beitragszeit berücksichtigt. Eine

VGH Baden-Württemberg - 11 S 1415/10

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg vom 14.09.2010
Inhalt
  • Rechts ohne Binnengrenzen bietet, in dem der freie Personenverkehr gewährleistet ist (heute: Art. 3 Abs
  • Aushilfe in einem Gartenbaubetrieb. Seit dem 23.03.1987 ist er im Besitz einer unbefristeten
  • 09.12.2008 zu Recht aufgehoben. Dieser Bescheid ist zum maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung des
  • . Q. vermummt mit einer Sturmhaube aus ca. 6 m Entfernung einen Schuss auf das rechte Knie des
  • Staatsangehöriger. Er wuchs in Italien auf und reiste im Juni 1972 als so genannter „Gastarbeiter“ in

OLG Koblenz - 12 U 1360/01

Oberlandesgericht Koblenz vom 13.01.2003
Inhalt
  • Probefahrten im allgemeinen ein erhöhtes Unfallrisiko. Ein Probefahrer ist in der Regel mit den Besonderheiten
  • Bremsverhalten, testen will, erst recht bei einem Gebrauchtfahrzeug, das in der Regel mit
  • .-Meisterbetrieb mit Neu- und Gebrauchtwagenhandel des Zeugen R......... in H........ wurde im Mai 1998 ein
  • schwer wiegen müsste. Dagegen spricht aber schon der Umstand, dass der Beklagte mit dem doch recht
  • , wurde rechts herumgeschleudert und schlug mit der Gabel und dem Reifen gegen ein abgestelltes

LG Wuppertal - 6 T 1/09

Landgericht Wuppertal vom 22.01.2009
Inhalt
  • sofortige Beschwerde zulässige Rechtsmittel des Schuldners bleibt in der Sache ohne Erfolg. Zu Recht hat
  • eidesstattlichen Versicherung vor Ablauf der Dreijahresfrist ist daher in der Regel nur im Falle der
  • M 15627/08 Sachgebiet: Bürgerliches Recht Tenor: Das Rechtsmittel wird auf Kosten des Schuldners
  • seines Verfahrensbevollmächtigten vom 6. Oktober 2008 in Verbindung mit den dieser beigefügten
  • Schuldner mit der rechtzeitig bei dem Amtsgericht eingegangenen Rechtsmittelschrift seiner

EU-Datenschutz-Grundverordnung: Gutachten zur BDSG-Anpassung

Dr. Sebastian Kraska vom 12.08.2016
Inhalt
  • Verwaltung ein Gutachten zu den Auswirkungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung auf das nationale Recht
  • täuscht aber leicht darüber hinweg, dass die DSGVO in der Sache in Teilen eher eine Richtlinie im
  • in der Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes belässt. Das Gutachten kann im Internet
  • heruntergeladen oder alternativ in Kürze im Buchhandel erworben werden: Vertiefende Informationen: Gutachten
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