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LG Köln - 24 O 551/04
Landgericht Köln vom 15.09.2000
- Inhalt
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- , reicht dies nicht. Gegenstand des im Sachverständigenverfahren eingeholten Gutachtens war gerade
- in Höhe der Klageforderung geltend. Im Zuge der Abwicklung kam es zur Durchführung eines
- , dass das Gutachten offenbar unrichtig und damit unverbindlich ist. 14Ein im Sachverständigenverfahren
- im Gesamtergebnis, nicht in einzelnen Punkten, erschüttern (vgl. BGH, VersR 1979, 121; NJW 1979
- beschäftigt sich gerade in sachlicher Weise mit den streitigen Punkten, zu denen der Kläger Abzüge bei
SozG Aachen - S 19 SO 14/06
Sozialgericht Aachen vom 13.09.2006
- Inhalt
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- nachdem er unanfechtbar geworden ist, mit Wirkung für die Vergangenheit zurückzunehmen soweit sich im
- des Beklagten auch im Recht der Grundsicherung Anwendung. Das Wesen der Grundsicherung schließt eine
- Bewilligungsbescheide hat der Beklagte das Recht auch unrichtig angewandt, denn der Beklagte hat das Kindergeld in
- Klägerin im Sinne von § 54 Abs. 2 Satz 1 SGG. Der Beklagte hat zu Unrecht in der Zeit vom 01.01.2003 bis
- Grundsicherungsrecht kein besonderer Teil des Sozialgesetzbuchs ist, der nach In-Kraft-Treten des SGB X (am
LSG Schleswig-Holstein - L 2 V 8/02
Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht vom 18.11.2003
- Inhalt
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- Regelungen verstießen, was in dem Urteil näher dargelegt ist, auch nicht gegen Verfassungsrecht. Im November
- gesicherten Erkenntnisse. Vielmehr würden psychische Erkrankungen in Fachkreisen inzwischen recht
- geworden ist, mit Wirkung für die Vergangenheit zurückzunehmen, soweit sich im Einzelfall ergibt, dass bei
- seinem Erlass das Recht unrichtig angewandt oder von einem Sachverhalt ausgegangen worden ist, der
- in Fachkreisen inzwischen recht übereinstimmend als Folge einer spezifischen genetischen Disposition
OLG Koblenz - 2 U 1521/05
Oberlandesgericht Koblenz vom 30.11.2006
- Inhalt
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- Klägerin macht als Transportversicherer der R... AG mit Sitz in I… aus übergegangenem Recht Schadensersatz
- Uhrenarmband, gelbgold 18 Karat mit Diamanten im Wert von 2.800,--€ in Verlust geraten. Die Klägerin
- ) Transportversicherer ist, war die Klägerin, soweit sie Ansprüche aus übergegangenem Recht geltend macht
- (1. Schadensfall) bzw. Art. 29 CMR (2. Schadensfall). Das Landgericht ist vorliegend zu Recht von
- . November 2006 f ü r Recht erkannt: Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 5. Zivilkammer
LG Bonn - 1 O 483/99
Landgericht Bonn vom 16.02.2000
- Inhalt
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- . Zivilkammer des Landgerichts Entscheidungsart: Urteil Aktenzeichen: 1 O 483/99 Sachgebiet: Recht (allgemein
- Selbständiger eine Firma für Holz- und Bautenschutz und spielt in seiner Freizeit Fußball im Verein W e.V. in
- Seitenauslinie hinaus und stieß mit der Schulter gegen eine sich in einiger Entfernung vom Spielfeldrand
- Sportplatzes im Jahre 1964 in den Sportplatzboden eingebaut, um zu verhindern, dass der aus rotem Sand
- grundsätzlich im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht verantwortlich ist, stellt sich nach den im
BSG - 2 U 39/06
Bundessozialgericht vom 21.10.1996
- Inhalt
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- . Januar 1996 - worauf die Revision zu Recht hinweist - eher für eine Unterkunft des Klägers in der
- RVO in einer Pension ausgegangen ist. Im Übrigen ist aus diesem Urteil für die Entscheidung des
- Abendessen auf das Zimmer im Hotel auch innerhalb des Hotels versichert, oder ob der Kläger in der
- ). Eine Unterkunft setze im Unterschied zu einem nur vorübergehenden Aufenthalt in einem Hotel während
- größere Vertrautheit des Klägers mit den örtlichen Gegebenheiten und dem Personal in Folge der
§ 34 GVGEG
- Inhalt
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- Recht auf Anwesenheit; er ist von der Verkündung des Haftbefehls zu unterrichten. Der Richter
- Ermittlungshandlungen auch dann nicht anwesend sein, wenn sie nach allgemeinen Vorschriften ein Recht auf
- oder ein anderes gerichtliches Verfahren, in dem der Gefangene Partei oder Beteiligter ist, wird
- ersten sie betreffenden Maßnahme an, solange sie von einer Feststellung erfaßt sind, die in
- Fristen werden gehemmt, wenn sie nicht nach anderen Vorschriften unterbrochen werden.(3) In
LG Köln - e am 29.09.200
Landgericht Köln vom 13.09.2006
- Inhalt
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- K 6, Bl. 45 d.A.). 4Die Beklagte zu 1), eine Stiftung schweizerischen Rechts mit Sitz in Kanada, hat
- (auch) an Veranstaltungen in Deutschland teilnimmt und hier einige Wochen im Jahr trainiert, reicht
- mit der Beklagten zu 1). Im Übrigen würden Streitigkeiten wie die in diesem Rechtsstreit nicht
- zu 2) gemäß Art. 28 EGBGB nur monegassisches Recht in Betracht. Käme es auf die Beklagte zu 1) an
- Begriff "litige", der allgemein mit Streitsache übersetzt werden kann, weicht hiervon ab. Zu Recht weist
OLG Oldenburg - 10 W 15/03
Oberlandesgericht Oldenburg vom 13.03.2017
- Inhalt
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- ... grundsätzlich Nachabfindung zu leisten hat. Das Landwirtschaftsgericht hat aber zu Recht in dem Erwerb der
- , dass er die nach altem Recht in § 13 HöfeO vorhandenen drei Tatbestände auf nunmehr sieben
- Ausgleich reicht danach für einen "Ersatz" aus. In § 13 Abs. 2 Satz 1 HöfeO stellt das "Ersatzgrundstück
- sonst Ausgleichspflichtigen eingegliedert worden ist. Etwas anderes mag sich allerdings bei einer (im
- 878,91 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 7.9.2002 zahlt. Im übrigen
KG Berlin - 2 Ss 23/07
Kammergericht vom 13.03.2017
- Inhalt
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- den Betroffenen zu Recht freigesprochen. Die festgestellte Auskunftsverweigerung des Betroffenen ist
- freigesprochen. Die Rechtsbeschwerde der Amtsanwaltschaft, mit der sie die Verletzung materiellen Rechts
- unter § 1 Abs. 3 Satz 2 BDSG. 3. Der Rechtsanwalt ist wegen § 38 Abs. 3 Satz 2 BDSG im Hinblick auf
- zum Gegenstand der Hauptverhandlung gemacht, die ein Zeuge, der mit dem Angeklagten in einem
- Besetzung mit drei Richtern. 4Das angefochtene Urteil ist nicht zu beanstanden. Das Amtsgericht hat
VerfGH Berlin - 248 Ds 30/02
Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin vom 22.12.2003
- Inhalt
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- Argumentation mit einfachem Recht nicht vereinbar ist. Gemäß § 186 StGB muss die Tatsache in Beziehung auf
- Tiergarten vom 7. April 2003 - 248 Ds 30/02 - verletzen die Beschwerdeführer in ihrem Recht auf freie
- Äußerung gefallen ist. Da Art. 14 Abs. 1 VvB jedem ein individuelles Recht verleiht, seine Meinung frei
- des einfachen Rechts grundsätzlich Sache der Fachgerichte. Der Verfassungsgerichtshof hat im Rahmen
- Beschwerdeführer erwarben zusammen mit weiteren Familien ein Grundstück in Berlin-Weißensee, auf dem sie
BGH - I ZR 141/07
Bundesgerichtshof vom 19.11.2009
- Inhalt
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- die Beklagte im Jahr 2005 gemacht hat. Da das Unterlassungsbegehren in die Zukunft gerichtet ist, sind
- sich die rechtliche Beurteilung nach altem und nach neuem Recht nicht unterscheidet. 112. Im
- worden (Köhler in Köhler/Bornkamm aaO § 6 Rdn. 119). Dementsprechend ist ein im Rahmen
- unberührt. b) Ein im Rahmen vergleichender Werbung vorgenommener Preisvergleich ist irreführend, wenn sich
- . Schaffert und Dr. Koch für Recht erkannt: Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Hanseatischen
Anlage 7 SPV
- Inhalt
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- allgemeine Anordnung im Tenor des Bescheids.Diese Tabelle ist für den Fall bestimmt, daß einzelne Rechte oder Baulasten neu begründet werden sollen.
- den Grundstücken des neuen Bestandes werden folgende beschränkten dinglichen Rechte oder Baulasten
- Änderung einzelner Rechte oder Baulasten bestimmt. Bei der Aufhebung aller Rechte genügt eine
- BestandesFlurFlurstückbeschränkte dingliche RechteBaulastenZutreffendes angeben.Diese Tabelle ist nur für die Aufhebung oder
§ 443 BGB
Garantie
- Inhalt
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- gesetzlichen Ansprüche die Rechte aus der Garantie gegenüber demjenigen zu, der die Garantie
- (Haltbarkeitsgarantie), wird vermutet, dass ein während ihrer Geltungsdauer auftretender Sachmangel die Rechte aus der Garantie begründet.
- (1) Geht der Verkäufer, der Hersteller oder ein sonstiger Dritter in einer Erklärung
- zu erstatten, die Sache auszutauschen, nachzubessern oder in ihrem Zusammenhang Dienstleistungen zu
- ;ngelfreiheit betreffende Anforderungen nicht erfüllt, die in der Erklärung oder einschlä
§ 4 DPMAVwKostV 2006
Kostenbefreiung
- Inhalt
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- bundesunmittelbaren juristischen Personen des öffentlichen Rechts, deren Ausgaben ganz oder teilweise
- juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die nach den Haushaltsplänen eines Landes f
- und für Verbraucherschutz im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit auf dem Gebiet des
- gewerblichen Rechtsschutzes.(2) Die Befreiung tritt nicht ein, soweit die in Absatz 1 Nr. 1 bis 3
- ) Kostenfreiheit nach Absatz 1 besteht nicht für Sondervermögen und Bundesbetriebe im Sinn des Artikels