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FG Münster - 12 K 3156/04 L

Finanzgericht Münster vom 29.11.2006
Inhalt
  • Sachverhalt, dessen Richtigkeit angesichts der organisatorischen Gestaltung im Streitfall nicht unterstellt
  • privater Nutzungsanteil zu berücksichtigen ist, kann auch nicht allein auf dessen Erklärungen
  • 2003 insgesamt über 65.000 Km zusätzlich für betriebliche Zwecke mit dessen privaten PKW zurückgelegt
  • , dessen Richtigkeit angesichts der organisatorischen Gestaltung im Streitfall nicht unterstellt
  • Betriebsinhaber ein privater Nutzungsanteil zu berücksichtigen ist, kann auch nicht allein auf dessen

FG Niedersachsen - uf den 31.12.199

Niedersächsisches Finanzgericht vom 26.06.2013
Inhalt
  • , dessen Räumlichkeiten - gut 30.000 m² Fläche - sie an ca. 40 Einzelhandelsund
  • Werbegemeinschaft zeigten. Es handele sich um ein zusammenhängendes Vertragswerk, aufgrund dessen die
  • und dessen weiterer Entwicklung zeigen, dass die Regelung eine Änderung des Gewinns nur der Höhe
  • und Geschäftsführers ihrer Komplementärin Herrn A aufgrund dessen Tätigkeit als … und ... bedient hat
  • Werbegemeinschaft ersichtliche Budget und dessen Verwendung für werbe- und verkaufsfördernde Maßnahmen belegen

BGH - XI ZR 6/04

Bundesgerichtshof vom 25.10.2005
Inhalt
  • Nettokreditbetrages sowie auf dessen marktübliche Verzinsung hat (Fortsetzung von BGHZ 152, 331). b) Der im
  • Kläger schon deshalb nicht, weil dessen Festsetzung ausschließlich im Interesse der Bank erfolge. Dafür
  • ausgezahlten Nettokreditbetrages sowie auf dessen marktübliche Verzinsung (Senat, BGHZ 152, 331, 336
  • Rechtsgedanken der §§ 817 Satz 2, 818 Abs. 3 BGB und dessen Anwendung bei Kenntnis des Darlehensgebers von
  • hinzutretenden besonderen Gefährdungstatbestand für den Kunden schafft oder dessen Entstehung begünstigt, wenn

OVG Nordrhein-Westfalen - 9 A 3342/98

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 01.09.1999
Inhalt
  • . März 1985, a.a.O., S. 130, 119120zu dessen Ausgleich die Abschreibungen über die Gebühren umgelegt
  • Kostenausgleichs - erschöpfen. Angesichts dessen bedarf es keiner weiteren Darlegung, daß die
  • und seiner Bindung in einer neuen Anlage dessen kalkulatorische Verzinsung zu Lasten des
  • Abschreibungsbeträge zum Gebührenhaushalt ergibt sich auch nicht aus dem gemeindlichen Haushaltsrecht, dessen
  • zu, innerhalb dessen auch die bei dem Nachweis der Schadensverursachung üblicherweise bestehenden

EuG - T-250/02

Gericht der Europäischen Union vom 30.11.2005
Inhalt
  • Schadens noch auch nur dessen vorläufige Schätzung enthielten. 31Schließlich begnüge sich die Klägerin
  • , technische Erläuterungen zu dem Ereignis zu geben, dessen Opfer sie geworden sei. Im Übrigen macht sie
  • Kanalabschnitt zur Feststellung dessen Zustands und zur Ermittlung der Gründe für das Überlaufen des
  • Überlaufen des betreffenden Kanals oder zu dessen Verhinderung erforderlich gewesen seien
  • Verfügungsgewalt über ihn als Bestandteil eines Grundstücks innehabe, dessen Eigentümerin sie sei und für das der

HessVGH - 11 UE 3311/04.A

Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 23.11.2005
Inhalt
  • einem Versteck bei dessen Großvater, Einschaltung eines Kontaktmanns in Deutschland) in solch kurzer
  • ein vertrauenswürdiges Mitglied gehabt habe, an dessen Kopiershop die Organisation Propagandamaterial
  • Zeitungsverlagen u.s.w. vorgegangen. Angesichts dessen herrsche in der Bevölkerung Ernüchterung und
  • Möglichkeiten, auf das politische Geschehen im Land unmittelbar einzuwirken. In Folge dessen werde auch
  • ein Iraner, der in Deutschland in einer einzuwirken. In Folge dessen werde auch ein Iraner, der in

OLG Celle - 10 UF 197/04

Oberlandesgericht Celle vom 03.02.2006
Inhalt
  • Krankenhausentlassung zog sie zu Herrn B. in dessen Wohnung. Angeblich wegen ihrer Fehlzeiten wurde ihr
  • L. wandte. Dessen Ermittlungen ergaben im August 2003, dass Frau W. und Herr B. schon seit Monaten
  • ausgehändigt und sie wurde in dessen Bedienung eingewiesen. Ihr wurde wiederum die Entlassung für den
  • umzugehen, ohne dessen Wohl zu gefährden. Es sei aufgrund der Schilderungen vor allem des
  • Dr. H. und dessen Ergebnis hatte der Sachverständige Prof. Dr. K. mit zu berücksichtigen. Er hat

OVG Nordrhein-Westfalen - 10 A 5372/99

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 11.07.2002
Inhalt
  • sich um eine Gemengelage handele (§ 34 Abs. 1 BauGB). In jedem Fall füge sich das Vorhaben, dessen
  • ausgehen könnten, die nach der Eigenart des Baugebiets im Baugebiet selbst oder in dessen Umgebung
  • Baugebiet selbst oder in dessen Umgebung unzumutbar sind. In diesem Zusammenhang spielen auch die
  • Vorhaben Betroffenen dessen nachteilige Auswirkungen billigerweise nicht mehr zuzumuten sind. Die
  • Gespräch, dessen Inhalt sich aus einem bei den Verwaltungsvorgängen befindlichen Vermerk ersehen

OLG Karlsruhe - 1 U 261/08

Oberlandesgericht Karlsruhe vom 25.05.2009
Inhalt
  • - selbst als bedrohlich bzw. sogar als "außer Kontrolle" wahrnimmt, sich dessen ungeachtet aber zum
  • . 2 die gesamte Situation überblickt, sodass die Klägerin dessen Schutz und die Regulierung der
  • Personen zur Beförderung anvertraut sind. Dessen ungeachtet dürfen nach zutreffender ständiger
  • dessen maßgeblicher Sicht – die Situation an der Bushaltestelle „außer Kontrolle“ geraten gewesen wäre
  • sonst ersichtlich. 56Das gilt namentlich auch für dessen späteres Verhalten an der Endhaltestelle in

OLG Brandenburg - 12 U 47/10

Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 17.02.2010
Inhalt
  • . Angesichts dessen ist die Abtretungsvereinbarung dahingehend auszulegen, dass davon auch künftige
  • gefolgt werden. Die Haftung für eigene Mängel bleibt unbeschadet dessen, ob ein Dritter (auch
  • bereits verfüllt worden sein sollte, bevor sie dessen Arbeit in Augenschein nehmen konnte, nicht
  • erwartet werden konnte, die betreffenden Stellen wieder aufzuschachten. Unbeschadet dessen, das im
  • ersten Geräte nach 133 Tagen abgebaut wurden. Es ist aufgrund dessen nicht zu beanstanden, dass die

OVG Nordrhein-Westfalen - 7 D 85/08.NE

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 18.09.2009
Inhalt
  • Normenkontrollantrag gestellt, zu dessen Begründung sie ausführt: 25Für die textlichen Festsetzungen in Nr. 2.1
  • Eigentumsstellung ein, vielmehr sei eine gewerbliche Nutzung ihres Grundstücks durchaus möglich, wie dessen
  • noch im Bereich dessen liegt, was der Planer gewollt hat oder gewollt hätte, wenn er die weitere
  • bzw. dessen Begründung muss erkennen lassen, dass mit den Festsetzungen ein bestimmter Typ von
  • Angabe einer höchstzulässigen Verkaufsfläche von "bis 250 qm" der Beschränkung dessen, was im Wege der

BSG - B 4 RA 3/02 R

Bundessozialgericht vom 09.04.2002
Inhalt
  • Gesamtanspruch aufgehobenen (früher versorgungsrechtlichen) Berechtigungen gilt das AAÜG. Auf dessen
  • 1990 aber sekundäres Bundesrecht geworden ist. Danach ist dessen Neueinbeziehungsverbot bereits ab 1
  • Rehabilitierungsentscheidung (Art 17 EinigVtr). Ferner ist auch derjenige iS von Nr 9 EinigVtr einbezogen, dessen
  • , obgleich sie von dessen abstrakt-generellen Regelungen nicht erfasst waren. 1 Abs 1 AAÜG hat zwar
  • "Deutsche Lufthansa" als VEB gegründet worden (nachfolgend: VEB-DLH; vgl zu dessen Statut: Beschluss

EuGH - C-257/01

Europäischer Gerichtshof vom 18.01.2005
Inhalt
  • Bestimmung sieht vor, dass der Rat für die Ausübung der Befugnisse des Exekutivausschusses an dessen
  • Handbuchs sowie dessen Anlage 9.“ 28 Die Bestimmungen des Gemeinsamen Handbuchs, die der Rat nach
  • der Niederlande … berechtigt [sind], an jeder beliebigen Stelle in den Staat, dessen
  • auswirkt, unter denen Artikel 21 Absätze 1 und 2 SDÜ anwendbar ist, doch bestimmt dessen Absatz 3
  • , dass „[d]ie Vertragsparteien … dem Exekutivausschuss [an dessen Stelle nach Artikel 2 Absatz 1 des

OVG Nordrhein-Westfalen - 11 A 1752/04

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 02.03.2006
Inhalt
  • Rahmenbetriebsplans bestimme sich auch nach dessen Funktion als Aufsichts- und Steuerungsinstrument. Dazu müsse der
  • Plan nur allgemeine Angaben über das Vorhaben, dessen technische Durchführung und voraussichtlichen
  • Abbau ohne dessen Aufhebung weiterhin zulässig bleibe. Eine solche Aufhebung sei nach dem Inhalt
  • aufzuheben, wenn ein Vorhaben, mit dessen Durchführung begonnen worden ist, endgültig aufgegeben wird
  • keinen Antrag auf Änderung oder Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses gestellt, mit dessen Hilfe

EuG - T-188/99

Gericht der Europäischen Union vom 20.06.2001
Inhalt
  • , II-101, Randnrn. 66 und 67), nach dessen Artikel 11.3 jeder endgültige Antidumpingzoll spätestens
  • zeigt, dass die drei in dessen zweitem Unterabsatz genannten Fälle als solche keine Kriterien für die
  • Fall des polnischen Herstellers und Exporteurs habe die Kommission dessen Prognosen hinsichtlich der
  • habe. In Wirklichkeit hätten dessen Verkäufe in die Gemeinschaft im Untersuchungszeitraum 25
  • Untersuchungszeitraum gegenüber 1996 zugenommen haben, während dessen Verkäufe auf dem Inlandsmarkt