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FG Münster - 12 K 3156/04 L
Finanzgericht Münster vom 29.11.2006
- Inhalt
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- Sachverhalt, dessen Richtigkeit angesichts der organisatorischen Gestaltung im Streitfall nicht unterstellt
- privater Nutzungsanteil zu berücksichtigen ist, kann auch nicht allein auf dessen Erklärungen
- 2003 insgesamt über 65.000 Km zusätzlich für betriebliche Zwecke mit dessen privaten PKW zurückgelegt
- , dessen Richtigkeit angesichts der organisatorischen Gestaltung im Streitfall nicht unterstellt
- Betriebsinhaber ein privater Nutzungsanteil zu berücksichtigen ist, kann auch nicht allein auf dessen
FG Niedersachsen - uf den 31.12.199
Niedersächsisches Finanzgericht vom 26.06.2013
- Inhalt
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- , dessen Räumlichkeiten - gut 30.000 m² Fläche - sie an ca. 40 Einzelhandelsund
- Werbegemeinschaft zeigten. Es handele sich um ein zusammenhängendes Vertragswerk, aufgrund dessen die
- und dessen weiterer Entwicklung zeigen, dass die Regelung eine Änderung des Gewinns nur der Höhe
- und Geschäftsführers ihrer Komplementärin Herrn A aufgrund dessen Tätigkeit als … und ... bedient hat
- Werbegemeinschaft ersichtliche Budget und dessen Verwendung für werbe- und verkaufsfördernde Maßnahmen belegen
BGH - XI ZR 6/04
Bundesgerichtshof vom 25.10.2005
- Inhalt
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- Nettokreditbetrages sowie auf dessen marktübliche Verzinsung hat (Fortsetzung von BGHZ 152, 331). b) Der im
- Kläger schon deshalb nicht, weil dessen Festsetzung ausschließlich im Interesse der Bank erfolge. Dafür
- ausgezahlten Nettokreditbetrages sowie auf dessen marktübliche Verzinsung (Senat, BGHZ 152, 331, 336
- Rechtsgedanken der §§ 817 Satz 2, 818 Abs. 3 BGB und dessen Anwendung bei Kenntnis des Darlehensgebers von
- hinzutretenden besonderen Gefährdungstatbestand für den Kunden schafft oder dessen Entstehung begünstigt, wenn
OVG Nordrhein-Westfalen - 9 A 3342/98
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 01.09.1999
- Inhalt
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- . März 1985, a.a.O., S. 130, 119120zu dessen Ausgleich die Abschreibungen über die Gebühren umgelegt
- Kostenausgleichs - erschöpfen. Angesichts dessen bedarf es keiner weiteren Darlegung, daß die
- und seiner Bindung in einer neuen Anlage dessen kalkulatorische Verzinsung zu Lasten des
- Abschreibungsbeträge zum Gebührenhaushalt ergibt sich auch nicht aus dem gemeindlichen Haushaltsrecht, dessen
- zu, innerhalb dessen auch die bei dem Nachweis der Schadensverursachung üblicherweise bestehenden
EuG - T-250/02
Gericht der Europäischen Union vom 30.11.2005
- Inhalt
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- Schadens noch auch nur dessen vorläufige Schätzung enthielten. 31Schließlich begnüge sich die Klägerin
- , technische Erläuterungen zu dem Ereignis zu geben, dessen Opfer sie geworden sei. Im Übrigen macht sie
- Kanalabschnitt zur Feststellung dessen Zustands und zur Ermittlung der Gründe für das Überlaufen des
- Überlaufen des betreffenden Kanals oder zu dessen Verhinderung erforderlich gewesen seien
- Verfügungsgewalt über ihn als Bestandteil eines Grundstücks innehabe, dessen Eigentümerin sie sei und für das der
HessVGH - 11 UE 3311/04.A
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 23.11.2005
- Inhalt
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- einem Versteck bei dessen Großvater, Einschaltung eines Kontaktmanns in Deutschland) in solch kurzer
- ein vertrauenswürdiges Mitglied gehabt habe, an dessen Kopiershop die Organisation Propagandamaterial
- Zeitungsverlagen u.s.w. vorgegangen. Angesichts dessen herrsche in der Bevölkerung Ernüchterung und
- Möglichkeiten, auf das politische Geschehen im Land unmittelbar einzuwirken. In Folge dessen werde auch
- ein Iraner, der in Deutschland in einer einzuwirken. In Folge dessen werde auch ein Iraner, der in
OLG Celle - 10 UF 197/04
Oberlandesgericht Celle vom 03.02.2006
- Inhalt
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- Krankenhausentlassung zog sie zu Herrn B. in dessen Wohnung. Angeblich wegen ihrer Fehlzeiten wurde ihr
- L. wandte. Dessen Ermittlungen ergaben im August 2003, dass Frau W. und Herr B. schon seit Monaten
- ausgehändigt und sie wurde in dessen Bedienung eingewiesen. Ihr wurde wiederum die Entlassung für den
- umzugehen, ohne dessen Wohl zu gefährden. Es sei aufgrund der Schilderungen vor allem des
- Dr. H. und dessen Ergebnis hatte der Sachverständige Prof. Dr. K. mit zu berücksichtigen. Er hat
OVG Nordrhein-Westfalen - 10 A 5372/99
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 11.07.2002
- Inhalt
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- sich um eine Gemengelage handele (§ 34 Abs. 1 BauGB). In jedem Fall füge sich das Vorhaben, dessen
- ausgehen könnten, die nach der Eigenart des Baugebiets im Baugebiet selbst oder in dessen Umgebung
- Baugebiet selbst oder in dessen Umgebung unzumutbar sind. In diesem Zusammenhang spielen auch die
- Vorhaben Betroffenen dessen nachteilige Auswirkungen billigerweise nicht mehr zuzumuten sind. Die
- Gespräch, dessen Inhalt sich aus einem bei den Verwaltungsvorgängen befindlichen Vermerk ersehen
OLG Karlsruhe - 1 U 261/08
Oberlandesgericht Karlsruhe vom 25.05.2009
- Inhalt
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- - selbst als bedrohlich bzw. sogar als "außer Kontrolle" wahrnimmt, sich dessen ungeachtet aber zum
- . 2 die gesamte Situation überblickt, sodass die Klägerin dessen Schutz und die Regulierung der
- Personen zur Beförderung anvertraut sind. Dessen ungeachtet dürfen nach zutreffender ständiger
- dessen maßgeblicher Sicht – die Situation an der Bushaltestelle „außer Kontrolle“ geraten gewesen wäre
- sonst ersichtlich. 56Das gilt namentlich auch für dessen späteres Verhalten an der Endhaltestelle in
OLG Brandenburg - 12 U 47/10
Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 17.02.2010
- Inhalt
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- . Angesichts dessen ist die Abtretungsvereinbarung dahingehend auszulegen, dass davon auch künftige
- gefolgt werden. Die Haftung für eigene Mängel bleibt unbeschadet dessen, ob ein Dritter (auch
- bereits verfüllt worden sein sollte, bevor sie dessen Arbeit in Augenschein nehmen konnte, nicht
- erwartet werden konnte, die betreffenden Stellen wieder aufzuschachten. Unbeschadet dessen, das im
- ersten Geräte nach 133 Tagen abgebaut wurden. Es ist aufgrund dessen nicht zu beanstanden, dass die
OVG Nordrhein-Westfalen - 7 D 85/08.NE
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 18.09.2009
- Inhalt
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- Normenkontrollantrag gestellt, zu dessen Begründung sie ausführt: 25Für die textlichen Festsetzungen in Nr. 2.1
- Eigentumsstellung ein, vielmehr sei eine gewerbliche Nutzung ihres Grundstücks durchaus möglich, wie dessen
- noch im Bereich dessen liegt, was der Planer gewollt hat oder gewollt hätte, wenn er die weitere
- bzw. dessen Begründung muss erkennen lassen, dass mit den Festsetzungen ein bestimmter Typ von
- Angabe einer höchstzulässigen Verkaufsfläche von "bis 250 qm" der Beschränkung dessen, was im Wege der
BSG - B 4 RA 3/02 R
Bundessozialgericht vom 09.04.2002
- Inhalt
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- Gesamtanspruch aufgehobenen (früher versorgungsrechtlichen) Berechtigungen gilt das AAÜG. Auf dessen
- 1990 aber sekundäres Bundesrecht geworden ist. Danach ist dessen Neueinbeziehungsverbot bereits ab 1
- Rehabilitierungsentscheidung (Art 17 EinigVtr). Ferner ist auch derjenige iS von Nr 9 EinigVtr einbezogen, dessen
- , obgleich sie von dessen abstrakt-generellen Regelungen nicht erfasst waren. 1 Abs 1 AAÜG hat zwar
- "Deutsche Lufthansa" als VEB gegründet worden (nachfolgend: VEB-DLH; vgl zu dessen Statut: Beschluss
EuGH - C-257/01
Europäischer Gerichtshof vom 18.01.2005
- Inhalt
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- Bestimmung sieht vor, dass der Rat für die Ausübung der Befugnisse des Exekutivausschusses an dessen
- Handbuchs sowie dessen Anlage 9.“ 28 Die Bestimmungen des Gemeinsamen Handbuchs, die der Rat nach
- der Niederlande … berechtigt [sind], an jeder beliebigen Stelle in den Staat, dessen
- auswirkt, unter denen Artikel 21 Absätze 1 und 2 SDÜ anwendbar ist, doch bestimmt dessen Absatz 3
- , dass „[d]ie Vertragsparteien … dem Exekutivausschuss [an dessen Stelle nach Artikel 2 Absatz 1 des
OVG Nordrhein-Westfalen - 11 A 1752/04
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 02.03.2006
- Inhalt
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- Rahmenbetriebsplans bestimme sich auch nach dessen Funktion als Aufsichts- und Steuerungsinstrument. Dazu müsse der
- Plan nur allgemeine Angaben über das Vorhaben, dessen technische Durchführung und voraussichtlichen
- Abbau ohne dessen Aufhebung weiterhin zulässig bleibe. Eine solche Aufhebung sei nach dem Inhalt
- aufzuheben, wenn ein Vorhaben, mit dessen Durchführung begonnen worden ist, endgültig aufgegeben wird
- keinen Antrag auf Änderung oder Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses gestellt, mit dessen Hilfe
EuG - T-188/99
Gericht der Europäischen Union vom 20.06.2001
- Inhalt
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- , II-101, Randnrn. 66 und 67), nach dessen Artikel 11.3 jeder endgültige Antidumpingzoll spätestens
- zeigt, dass die drei in dessen zweitem Unterabsatz genannten Fälle als solche keine Kriterien für die
- Fall des polnischen Herstellers und Exporteurs habe die Kommission dessen Prognosen hinsichtlich der
- habe. In Wirklichkeit hätten dessen Verkäufe in die Gemeinschaft im Untersuchungszeitraum 25
- Untersuchungszeitraum gegenüber 1996 zugenommen haben, während dessen Verkäufe auf dem Inlandsmarkt