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BGH - 2 StR 48/02
Bundesgerichtshof vom 26.06.2000
- Inhalt
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- Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 25. September 2001
- Generalbundesanwalts und des Beschwerdeführers am 20. März 2002 gemäß § 349 Abs. 2 und 4 StPO beschlossen: Auf die
- vielmehr davon auszugehen, daß es sich im vorliegenden Fall in der Wirkung um eine unzulässige
- aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über
- die Kosten des Rechtsmittels, an eine Strafkammer des Landgerichts Darmstadt zurückverwiesen. Die
OLG Frankfurt - 13 U 137/09
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 24.08.2009
- Inhalt
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- für die Durchführung eines Berufungsverfahrens gegen das am 4. Mai 2009 verkündete Urteil des
- hat der Einzelrichter der 1. Zivilkammer des Landgerichts Darmstadt mit am 4. Mai 2009 verkündetem
- Quelle: Gericht: OLG Frankfurt 13. Zivilsenat Entscheidungsdatum: 24.08.2009 Normen: § 117 ZPO
- Urteil, auf dessen Inhalt verwiesen wird, unter Aufhebung des am 28.04.2008 verkündeten
- das vorstehende und ihm am 18.05.2009 zugestellten Urteil hat der Kläger mit bei Gericht am 15.06.2009
BGH - V ZR 260/98
Bundesgerichtshof vom 16.02.1996
- Inhalt
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- . Dezember 1993 (3.036,50 DM und 569,25 DM) sowie vom 16. August 1994 (2.169,02 DM) und den am 12. Mai
- Inkrafttreten des Zweiten Vermögensrechtsänderungsgesetzes am 22. Juli 1992 entfallen (im Anschluß an BGHZ 140
- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 260/98 Verkündet am: 4. Februar 2000 K a n i k
- stattgegeben. Das Oberlandesgericht hat den Zahlungsanspruch um 1.698,83 DM gekürzt und im übrigen
- . Februar 2000 - V ZR 260/98 - Brandenburgisches OLG LG Frankfurt/Oder Der V. Zivilsenat des
LSG Berlin-Brandenburg - L 2 RJ 64/02
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 24.09.2002
- Inhalt
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- . Dagegen hat der Kläger am 18. April 2001 beim Sozialgericht Frankfurt (Oder) Klage erhoben und
- 1994 bis zum Eintritt von Arbeitsunfähigkeit am 28. November 1994 als Lkw-Kraftfahrer. Auf einen im
- vom 10. Mai 2001 und 23. Juli 2002 war der Kläger im Baustellennahverkehr eingesetzt, wobei auch
- . Mai 2001 darauf hingewiesen, dass es sich um einen Saisonbetrieb gehandelt habe und deswegen das
- diese Tätigkeit im Mai 1993 aus gesundheitlichen Gründen aufgeben musste, kommt ihm Berufsschutz als
HessVGH - 7 TH 3434/86
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 04.02.1987
- Inhalt
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- nach Mitteilung des Antragsgegners von der Ausländerbehörde der Stadt Frankfurt am Main eine
- , daß das private Interesse des Antragstellers an einem vorläufigen weiteren Verbleib im Bundesgebiet
- das öffentliche Interesse am sofortigen Vollzug der Abschiebungsandrohung überwiegt. 3Im
- : Beschluss (Weiterleitung des Asylantrages an das Bundesamt nach Gewährung einstweiligen
- Antragsteller im Folgeantragsverfahren angegeben hat, er sei ohne festen Wohnsitz (vgl. zur
VG Köln - 16 K 5591/03.A
Verwaltungsgericht Köln vom 22.09.2005
- Inhalt
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- Beschluss des VG Frankfurt am Main vom 26.03.2003 - 11 G 1444/03 (V)- wurde der Beklagten sodann
- . Frankfurt/Main vom 08.04.2003 (TGB-Nr.: 3210300/712-03-03) führte die Durchsuchung der Klägerin bei
- Führungskader, die sich im Irak aufgehalten hätten, um dort am be- waffneten Kampf gegen das
- die Anerkennung aus- ländischer Flüchtlinge - Bundesamt - gab die Klägerin am 07.09.1994 im Wesentli
- Ausführungen im angefochtenen Bescheid trägt sie unter anderem vor: Bei der Gruppe der am
OLG Düsseldorf - I-3 Wx 164/05
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 21.10.2005
- Inhalt
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- Verhandlung am 24. Mai 2005 die Beschwerde zurückgewiesen. 16Hiergegen wendet sich der Beteiligte zu
- auf Dauer abgeändert werde. Damit handele es sich um einen vereinbarungsändernden Beschluss im
- und klar sein. Bei Zweifeln sei eine Öffnungsklausel nicht anzunehmen (vgl. OLG Frankfurt OLGR
- Frankfurt 2005, 7 ff). 28Mangels Beschlusskompetenz verbleibe es daher bei der Nichtigkeit des Beschlusses
- sonst nicht ersichtlich. 30a) aa) Der Anteil, den der einzelne Wohnungseigentümer an den Kosten der
VG Frankfurt (Main) - 1 E 4785/03
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main vom 12.05.2005
- Inhalt
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- vom 24.09.2003, dem Verwaltungsgericht Frankfurt am Main zugegangen an diesem Tag, hat die Klägerin
- Quelle: Gericht: VG Frankfurt 1. Kammer Norm: Art 4 Abs 2 EGV 1334/2000 Entscheidungsdatum
- nicht gesichert. 6Die Zustellung des Widerspruchsbescheides erfolgte am 12.09.2003. 7Mit Schriftsatz
- den Bescheiden festzuhalten. Entsprechendes habe der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen am
- entsprechende Ersatzteile, unmittelbar oder mittelbar an Personen, Organisationen oder Einrichtungen im
Werberecht: “Olympische Preise” und “Olympiarabatt” zulässig?
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 26.08.2012
- Inhalt
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- Zuschauers an den olympischen Spielen (OLG Frankfurt a.M., 6 U 200/05). Es geht also darum
- , die man in einem beworbenen Whirlpool haben sollte, um einen unzulässigen Bezug zu erreichen
- konkreten Werbung, Verallgemeinerungen sind insofern fehl am Platz. Die Bewertung wird davon abhängen
- dann die Frage, wie man damit umgeht, wenn mit entsprechenden Bezeichnungen Waren bzw
- wird das entscheidende Kriterium wohl regelmäßig die Frage der “Verwechslungsgefahr” sein: Liegt im
VG Frankfurt (Main) - 1 E 311/03
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main vom 04.03.2004
- Inhalt
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- , dem Verwaltungsgericht Frankfurt am Main zugegangen an diesem Tag, erhob der Kläger Klage. Die
- lehnte das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main diesen Antrag ab (1 G 2011/03). Ein
- 01.07.1973 im Rahmen des Familiennachzuges in die Bundesrepublik Deutschland ein. Am 25.01.1978
- wurde. In der Folgezeit kam es immer wieder zur befristeten Verlängerung, letztmals am 06.02.2002
- Ausweisungsschutz nach § 48 Abs. 1 AuslG verfüge und es sich vorliegend um eine Regelausweisung handele. Am
VG Frankfurt (Main) - 10 G 3052/06
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main vom 28.11.2006
- Inhalt
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- Behördenakten) an das Kassen- und Steueramt des Magistrats der Stadt Frankfurt am Main will der Antragsgegner
- gehört. Dem schließt sich das Gericht an (VG Frankfurt 25.4.2006 - 10 E 3894/03
- Quelle: Gericht: VG Frankfurt 10. Kammer Entscheidungsdatum: 28.11.2006 Aktenzeichen: 10 G 3052/06
- Vorbringens im Hinblick auf das erkennbare Rechtsschutzziel lediglich um eine Klarstellung handelt. 2
- Sendung nicht als unzustellbar zurück, sind Zweifel am Zugang und am Zugangszeitpunkt nur dann
BGH - VII ZR 11/04
Bundesgerichtshof vom 10.11.2005
- Inhalt
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- nicht nach, sondern zahlten erst am 3. Juli 2000 den Sicherheitseinbehalt an die Klägerin. Die auf
- Bürgschaft herausgeben. BGH, Beschluss vom 10. November 2005 - VII ZR 11/04 - OLG Brandenburg LG Frankfurt
- (Oder) Der VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 10. November 2005 durch den Vorsitzenden
- führte die Arbeiten aus, die Abnahme erfolgte am 31. August 1998. Der von den Beklagten geprüfte
- 2000 wurde den Beklagten am 17. Juli 2000 zugestellt. Hinsichtlich des Zahlungsantrags haben die
OLG Brandenburg - 3 U 21/06
Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 15.02.2005
- Inhalt
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- . 15 ff; § 274 Rz. 3; Bamberger/Roth/Grüneberg, BGB, § 273 Rz. 33; OLG Frankfurt/Main, BB 1978, 323
- Aktenzeichen: 3 U 21/06 Dokumenttyp: Urteil Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird das am
- die Klage teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: Die Klage wird unter Aufhebung des am
- zunächst im Auftrag der Mutter des Beklagten teilgenommen. Nachdem ein Zuschlag an Frau L. nicht in
- darin überein, dass das Darlehen gewährt worden ist, um im Zusammenhang mit der Beauftragung des
BGH - XII ZB 289/10
Bundesgerichtshof vom 09.06.2010
- Inhalt
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- Stuttgart FamRZ 2010, 1003; OLG Frankfurt FamRZ 2010, 666; OLG München Beschluss vom 20. Mai 2010
- Vorkehrungen zu treffen, um eine am Kindeswohl orientierte Entscheidung zu ermöglichen. Würden dem
- . Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 15. September 2010 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Hahne
- Kindes zu führen sowie am Zustandekommen einer einvernehmlichen Regelung über den Verfahrensgegenstand
- in der Bundesratsitzung vom 15. Mai 2009 ausgeführt, nur eine angemessene Vergütung sichere eine
OVG Berlin-Brandenburg - 12 S 53.07
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg vom 12.03.2007
- Inhalt
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- Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) vom 12. März 2007 wird zurückgewiesen. Die Kosten der
- –, zitiert nach juris; VG Frankfurt, Urteil vom 6. Juli 2006 – 12 E 3035/05, zitiert nach juris). 5In
- Eintrittswahrscheinlichkeit eines Schadens ausreicht, um die Zuverlässigkeit im Sinne von § 7 LuftSiG zu
- 1854706 –, 5 E 1495/06 -, und andererseits VG Hamburg, Urteil vom 22. Mai 2007 – 15 K 3090/06
- sofortigen Vollziehung nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO ist selbst dann nicht zu beanstanden, wenn man die