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BSG - S 34 AY 4/05
Bundessozialgericht vom 08.02.2007
- Inhalt
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- möglich als auch zumutbar ist. 23 An diesem Ergebnis ändert auch der Hinweis in den Materialien (BT
- aber nicht in rechtsmissbräuchlicher Weise. 5 Der Beklagte macht mit seiner Revision geltend: Das
- unsicheren Situation für Minderheiten im Kosovo. II 9 Die Revision des Beklagten hat Erfolg. Das
- haben. Zu Recht hat das LSG die erstgenannte Voraussetzung bejaht. Ob die Aufenthaltsdauer von den
- Klägern rechtsmissbräuchlich beeinflusst worden ist, lässt sich dagegen nach den im Berufungsurteil
Art 4 WPostVtr1999G
- Inhalt
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- einziges diese Rechte und Pflichten in der Bundesrepublik Deutschland wahrgenommen hat, ist eine solche
- herausgegeben.(2) Zur Wahrnehmung der in Absatz 1 Satz 1 genannten Rechte und Pflichten können
- , das die in Absatz 1 Satz 1 genannten Rechte und Pflichten bisher wahrgenommen hat und beabsichtigt
- (1) Für die Bundesrepublik Deutschland nimmt die Deutsche Post AG die Rechte und Pflichten
- ausschließliche Rechte, die der Deutschen Post AG durch Bundesgesetz eingeräumt sind
AG Bochum - 50 II 1758/08
Amtsgericht Bochum vom 27.10.2008
- Inhalt
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- verwiesen. Dieser weist zu Recht darauf hin, dass das Beratungshil-fegesetz keine Besserstellung des
- Amtsgericht Bochum, 52 II 1758-08 Datum: 27.10.2008 Gericht: Amtsgericht Bochum Spruchkörper: 52
- . Abteilung des Amtsgerichts Entscheidungsart: Beschluss Aktenzeichen: 52 II 1758-08 Schlagworte
- : Beratungshilfe, Zurückweisung, Mutwilligkeit bei Streitwert unter 10,00 EUR Tenor: 50 II 1758/08
- Amtsgericht Bochum Beschluss In dem Beratungshilfeverfahren hat das Amtsgericht Bochum durch den Richter am
LSG Bayern - L 6 R 430/06
Bayerisches Landessozialgericht vom 17.10.2006
- Inhalt
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- , marokkanischer Staatsangehöriger mit Wohnsitz in Marokko, ist 1941 geboren. Laut Kontoauszug der Beklagten
- Recht hat das SG mit dem angefochtenen Gerichtsbescheid die Klage abgewiesen. Der Senat schließt sich
- Berufung ist in ihrem Antrag auf Altersrente zulässig. Sie kann aber in der Sache keinen Erfolg haben. Zu
- unzulässig. Sie könnte auch materiell keinen Erfolg haben, da das deutsche Recht keine solchen Leistungen
- Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Augsburg vom 11. April 2006 wird zurückgewiesen. II
LSG Nordrhein-Westfalen - L 10 B 13/05 SB
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 10.05.2006
- Inhalt
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- Erledigung der Angelegenheit nach Inkrafttreten dieses Gesetzes erteilt worden ist. 14Zu Recht hat das
- Verhandlung vorgeschrieben ist, im Einverständnis mit den Parteien ohne mündliche Verhandlung entschieden
- die Frage, ob die Nr. 3102 VV RVG im Verfahren, in dem Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist
- und angekündigt, in Kürze den hälftigen Betrag in Höhe von 336,40 Euro zu überweisen. Mit Beschluss
- unter Bezugnahme auf seinen Vortrag in der Erinnerungsschrift Beschwerde eingelegt. II. 10Die
BGH - 5 StR 170/01
Bundesgerichtshof vom 26.06.2001
- Inhalt
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- 5 StR 170/01 BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL vom 26. Juni 2001 in der Strafsache
- Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle, für Recht erkannt: Die Revisionen der Staatsanwaltschaft gegen das
- Freiheitsberaubung in Tateinheit mit Nötigung und gefährlicher Körperverletzung, den Angeklagten Bü
- wegen Beihilfe zur Freiheitsberaubung in Tateinheit mit Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung
- teilen. Wü geriet jedoch alsbald mit seinen Zahlungen in Rückstand, stellte diese schließlich völlig
FG Münster - 6 K 947/05 F
Finanzgericht Münster vom 22.01.2010
- Inhalt
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- , BStBl. II 2003, 149; Heinicke in Schmidt, EStG28, § 4 EStG Rz. 360 "Buchung"). Auch im Bereich der
- die Verbuchung seinerzeit nicht dem Willen des R.. entsprochen, erst Recht wenn man mit dem jetzigen
- Betriebsvermögen zu entscheiden vermag, ins Leere. Der Sachverhalt im Streitfall ist nicht mit dem
- Bundesfinanzhofes vom 24.06.2009 (IV R 55/06, BStBl. II 2009, 950) zur Anwendung des § 173 Abs. 1 AO im Falle
- Steuerpflichtigen in den Jahresabschlüssen). Dieser Sachverhalt ist mit dem nachträglichen Bekanntwerden einer
OLG Köln - 11 U 16/00
Oberlandesgericht Köln vom 23.08.2000
- Inhalt
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- , um kurz hinter der Unfallstelle mit einiger Geschwindigkeit nach rechts in den Kranensterz
- in der mündlichen Verhandlung in den Raum gestellt worden ist, mit einem Rennrad oder, wie er mit
- gegen § 2 Abs. 2 StVO, wonach möglichst weit rechts zu fahren ist, fest. Richtig daran ist, dass der
- , muss für den Kläger genügend Platz vorhanden gewesen sein, in ausreichendem Abstand rechts an der
- Unfall vom 06.09.1996 auf der Straße B. in St. zu 30% zu ersetzen, soweit die Ansprüche nicht auf
§ 6 BierStG 2009
Registrierte Empfänger
- Inhalt
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- Erlaubnis, die einer Einrichtung des öffentlichen Rechts erteilt wird.(3) Die Erlaubnis ist zu
- gelegentlich oder2.im Einzelfall in ihren Betrieben zu gewerblichen Zwecken empfangen dürfen, wenn das
- Absatzes 1 Nummer 1 ist die Erlaubnis davon abhängig, dass Sicherheit in Höhe der während
- eines Monats entstehenden Steuer geleistet worden ist. In den Fällen des Absatzes 1 Nummer 2 ist
- die Erlaubnis von einer Sicherheit in Höhe der im Einzelfall entstehenden Steuer abhängig
Überprüfung von Hartz-IV-Bescheiden nur im „Einzelfall“
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 14.02.2014
- Inhalt
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- -Brandenburg. Er erhält seit 2005 Arbeitslosengeld II. Im Juli 2010 forderte der Anwalt des Arbeitslosen
- der letzten Jahre einfordern. Auch wenn der Behörde eine unrichtige Anwendung des Rechts vorgeworfen
- fehlerhaften Anwendung des Rechts besteht die Möglichkeit, Verwaltungsakte noch einmal überprüfen zu
- Langzeitarbeitslose können vom Jobcenter nicht pauschal die Überprüfung aller Hartz-IV-Bescheide
- wird, muss bei einer Überprüfung jeder einzelne Bescheid mit Datum benannt und auch die konkrete
VG Frankfurt (Main) - 3 K 1737/08.F
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main vom 22.09.2008
- Inhalt
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- fremdem - Vermögen auf dieses Konto erwirbt der Kläger als Kontoinhaber ein entsprechendes Recht gegen die
- Sozialleistungsträger. Im Hinblick auf die Nachrangigkeit staatlicher Ausbildungsförderung ist es Pflicht des
- Vermögen (auch) alle Forderungen und sonstige Rechte des Auszubildenden. Ausgenommen sind nach § 27 Abs. 1
- Prozesskostenhilfe für Ausbildungsförderung trotz vorhandenem Sparguthaben Leitsatz Wer im Hinblick auf eine
- Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist abzulehnen, weil die beabsichtigte
HessVGH - 1 UE 691/91
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 01.12.1993
- Inhalt
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- der gebotenen Kürze möglich und in jeder Hinsicht zumutbar ist. 39 Zu Recht hat das
- Klägers zur Ausbildung für den höheren Polizeivollzugsdienst abgelehnt worden ist, zu Recht stattgegeben
- auch in dem Widerspruchsbescheid vom 14. April 1989 nicht geheilt worden. Zu Recht hat das
- , 224). 37 Im einzelnen ist folgendes zu beanstanden: 38 Das in die Auswahlentscheidung maßgeblich
- , in welcher der Kläger zusammen mit anderen Bewerbern im Wege eines Verhaltens- und
LG Frankfurt am Main - 24 S 96/07
Landgericht Frankfurt am Main vom 24.01.2008
- Inhalt
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- 19.12.2005 zu zahlen. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits in erster
- "Verpflegungs- und Sauberkeitsmängeln" gemäß §§ 651c I, 651d I, 638 III und IV BGB in Höhe von
- insgesamt 1.196,50 Euro haben. 4Zu Recht hat das Amtsgericht festgestellt, dass die Verpflegung einen
- hier gebuchte Hotel mit 5 Globen bewertet worden ist, also mit einer der höchsten Kategorien überhaupt
- verschmutzten Stühle am Pool als Reisemangel im Sinne von § 651c I BGB angesehen. Auch dies ist
§ 12 LuftPersV
Erlaubnisse der Bundeswehr
- Inhalt
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- Umfang der Rechte hervorgehen, welche dem Antragsteller im Militärdienst eingeräumt wurden
- .(2) Die Rechte aus der zivilen Erlaubnis oder Berechtigung des fliegenden Personals bleiben auf den
- (1) Erlaubnisse und Berechtigungen des fliegenden Personals, die im Militärdienst erworben
- Umwandlung ist bei der nach § 5 zuständigen Stelle über die zuständige
- Flugbetrieb in der Bundeswehr beschränkt, solange der Eintrag der Muster- oder
LSG Niedersachsen-Bremen - 3 U 192/02
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vom 28.07.2003
- Inhalt
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- aufgesucht hatte, erhob folgenden Befund: "Der rechte Außenknöchel ist verschwollen mit mäßigem Druckschmerz
- 15. Mai 1992). Im Befundbericht vom 9. Juni 1992 teilte er mit, der Kläger äußere keine wesentlichen
- 2002 abgewiesen: Die bei dem Kläger bestehende Arthrose in den Sprunggelenken sei nicht mit der
- zum Zeitpunkt der Bescheiderteilung vom 18. Januar 1993 das Recht unrichtig angewandt noch sei sie
- Akteninhalt Bezug genommen. II. Die statthafte Berufung des Klägers ist form- und fristgerecht eingelegt