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OLG Köln - 6 U 179/99
Oberlandesgericht Köln vom 21.06.2000
- Inhalt
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- vielmehr zu Recht und mit zutreffender Begründung stattgegeben. Der Senat schließt sich den
- Marken ein ausschließliches Recht. Dritten ist es bei anderweitiger Unterlassungspflicht (§ 14 Abs
- Nr. 2 MarkenG umgesetzt worden ist). 39Zu Recht ist das Landgericht bei Anwendung dieser Grundsätze
- Deutschland mit "mentos" erzielten Gesamtumsatz in den letzten 10 Jahren zu vervielfachen. Während der
- Umsatz mit "mentos" 1989 noch bei ca. 15.000.000,00 DM gelegen habe, habe er im Jahre 1992 bereits
BGH - 4 StR 575/05
Bundesgerichtshof vom 15.08.2005
- Inhalt
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- beanstandet die Revision zu Recht. 4Zwar muss der Tatrichter nicht in jedem Fall, in dem er von dem
- Rechtsmittel hat mit der Aufklärungsrüge Erfolg. 2Nach den Feststellungen war es in der seit 1982 bestehenden
- sich die Tat des Angeklagten als Affekttat im klassischen Sinne [UA 24] darstelle. Dem ist das
- im Urteil wiedergeben, sich mit ihnen auseinandersetzen und seine abweichende Meinung begründen (vgl
- Affektverfassung aufgebaut habe, die sich letztlich in der Tat ein Ventil gesucht habe. Das Landgericht ist der
LSG Berlin-Brandenburg - L 5 AS 1710/08
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 17.11.2010
- Inhalt
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- 2 Nr. 1 SGB II i.V.m. § 330 Abs. 2 SGB III in entsprechender Anwendung mit Wirkung für die
- Anwendung § 40 Abs. 1 Satz 1 SGB II vorschreibt. Zu Recht hat der Beklagte den zurückzufordernden Betrag
- - Umdeutung Leitsatz Ist ein Bescheid über die Bewilligung von laufenden Leistungen nach dem SGB II wegen
- 2005 teilte der Kläger nochmals mit, dass er seit dem 16. Mai 2005 in einem Beschäftigungsverhältnis
- dem SGB II mit Wirkung vom 01. Juni bis zum 30. Juni 2005 teilweise und ab dem 01. Juli 2005 ganz
Dienstwagen und 1%-Regelung
martina heck vom 25.05.2016
- Inhalt
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- dessen Sachlohn z.B. in Form eines Nutzungsvorteils gewährt, ist der verbliebene Barlohn mit dem Nennwert
- wesentlichen Rechte und Pflichten eines Leasingnehmers hat, er also ein in Raten zu zahlendes Entgelt zu
- Das Niedersächsische Finanzgericht ist in einer aktuellen Entscheidung zu dem Ergebnis gekommen
- , dass die 1% Regelung auch anzuwenden sein kann, wenn der Arbeitnehmer im Zusammenhang mit der PKW
- -Überlassung auf Gehalt verzichtet. In dem entschiedenen Fall schloss der Kläger mit seinem Arbeitgeber
§ 12 AEG 1994
Tarife
- Inhalt
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- ;rderungsbedingungen kann darüber hinaus versagt werden, wenn sie mit dem geltenden Recht, insbesondere mit
- und Empfehlungen im Sinne von Satz 1 treffen, gilt § 19 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2
- Eisenbahnverkehrsdienste im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 1 nicht erbracht werden. Sofern in der
- werden soll, ist in dem Antrag darauf besonders hinzuweisen. Die Genehmigung der Befö
- Satz 1 müssen im Tarif- und Verkehrsanzeiger oder in einem anderen, der Genehmigungsbehörde
OLG Brandenburg - 11 U 109/04
Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 07.07.2004
- Inhalt
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- Streithelfer nicht. Denn sie ist sachdienlich i.S.d. § 533 Nr. 1. ZPO. Insbesondere wird mit ihrer
- Zulassung ein weiterer Prozess vermieden. 62. Zu Recht geht das Landgericht davon aus, dass die Klägerin
- daher im Ergebnis nicht zu beanstanden. Die erst in der Berufungsinstanz erweiterte Klage unterliegt
- Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung. Auch erfordern die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung
- im selbständigen Beweissicherungsverfahren entstandenen Kosten Tenor Die Berufung der Klägerin
Warum Lebensschutz kein Strafrecht braucht – und wie das Bundesverfassungsgericht heute entscheiden könnte
Eva Engelken vom 14.11.2018
- Inhalt
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- Schutz des sich entwickelnden Lebens erfüllt, ist in erster Linie vom Gesetzgeber zu entscheiden. Er
- Lebensschutz zu gewährleisten. 1. Dabei gilt auch und erst recht für den Schutz des ungeborenen Lebens
- ist daher Aufgabe des Staates, in erster Linie sozialpolitische und fürsorgerische Mittel zur
- im Ergebnis noch in der Begründung. Die zwei überstimmten Verfassungsrichterinnen, Richterin
- der Persönlichkeit getroffen, in die der Appell des Strafgesetzes nicht eindringt” Mit dieser
§ 12 KKVerbdG
- Inhalt
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- Ortskrankenkassen, Körperschaft des öffentlichen Rechts, in Koblenz hauptamtlich Beschäftigten
- treten mit Inkrafttreten dieses Gesetzes in den Dienst des Bundesverbands der Ortskrankenkassen in
- verbrachte Zeit gilt als im öffentlichen Dienst abgeleistet und ist als ruhegehaltsfähige Dienstzeit zu berücksichtigen.
- Ortskrankenkassen, Körperschaft des öffentlichen Rechts, innegehabt haben. Die bei der Treuhandverwaltung
BFH - XI R 7/08
Bundesfinanzhof vom 10.12.2009
- Inhalt
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- müssen. Im Streitfall sei die Umsatzsteuer dagegen zu Recht ausgewiesen worden, entsprechend der in
- werden, d.h. mit einem der Mehrwertsteuer unterworfenen Umsatz in Zusammenhang stehen; das Recht auf
- -Urteile in BFHE 171, 369, BStBl II 1993, 777, und in BFH/NV 1995, 170). Es bedarf deshalb im
- Rechnungsaussteller, nicht aber das Recht des Rechnungsempfängers auf Vorsteuerabzug (BFH-Urteil in BFHE
- Urteil des FG ist zudem nicht zu entnehmen, ob die A-GmbH die von ihr in den Rechnungen im Streitjahr
BVerwG - 2 B 53.11
Bundesverwaltungsgericht vom 03.06.2011
- Inhalt
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- üblicherweise mit sich bringen. Dies gilt sowohl für die Einschätzung, ob eine Einheit zu Recht nicht in den
- vom 21. Ja- nuar 2003 (BGBl I S. 90) und vom 3. Juni 2008 (BGBl I S. 970) in seinem Recht aus Art. 3
- im Kern identisch mit denjenigen von MEK und OEZ. In 20 % bis 30 % der Einsätze würden die MFE
- zu entscheidenden Fall erhebliche Frage des revisiblen Rechts aufwirft, die im Inte- resse der
- Einsatzkommando des Bundeskriminalamts (MEK) oder im Zollfahndungsdienst in einer Observationseinheit Zoll
BGH - VI ZR 389/12
Bundesgerichtshof vom 13.08.2013
- Inhalt
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- Einfügung des Attributs "glaubhaft" in den Satz erfolgt ist, mit dem die Wiedergabe der Aussage
- Richter Wellner, die Richterin Diederichsen, den Richter Pauge und die Richterin von Pentz für Recht
- nimmt den beklagten Haftpflichtversicherer aus übergegangenem Recht seiner früheren Angestellten B
- Kläger aus übergegangenem Recht der B. ein Anspruch auf Ersatz seiner Aufwendungen für die
- Amtsgericht habe zu Recht angenommen, dass die Geschädigte B. infolge der bei dem Unfall erlittenen HWS
VG Aachen - 1 K 123/10
Verwaltungsgericht Aachen vom 29.10.2010
- Inhalt
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- GmbH mit Dienstort in E. an. Dieser Absicht widersprach er im Wesentlichen mit der Begründung, dass
- Mittwoch den 16.09.2009 um 10:00Uhr I. M.-- 35 in 40549 E. recht herzlich ein. Bitte melden Sie sich
- des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist. Die
- zu entscheiden. Denn in diesem Schreiben der Beklagten liegt kein Verwaltungsakt im Sinne des § 35
- . Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar
LAG Düsseldorf - 11 Sa 522/10
Landesarbeitsgericht Düsseldorf vom 28.10.2010
- Inhalt
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- Arbeitgeber an sich das Recht, dem Arbeitnehmer im Fall der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit
- erstinstanzlich allein streitgegenständlichen Herausgabeverlangens der Klägerin zu Recht festgestellt hat, ist die
- Einklang mit dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen steht. § 306 BGB sieht eine solche Rechtsfolge
- . 1 Satz 1 EFZG) an den Arbeitgeber herausgeben, da er dann kein Recht mehr zur Privatnutzung habe
- bestehen, ist unbegründet. 34I.Das nach der teilweisen Klagerücknahme der Klägerin im Kammertermin vom
LG Bonn - 1 O 517/02
Landgericht Bonn vom 28.05.2003
- Inhalt
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- . Zivilkammer Entscheidungsart: Urteil Aktenzeichen: 1 O 517/02 Sachgebiet: Recht (allgemein - und (Rechts
- Zuwendungen erbringt. Erst recht ist ausreichend, wenn "der Zahlende", bereits selbst - und zudem
- noch in demselben Betätigungsfeld vertraglich mit dem Arbeitgeber verbunden ist und diese Verbindung
- nicht darauf an, ob es zu einer den Arbeitgeber schädigenden Handlung gekommen ist. Vielmehr reicht
- . 3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden
BPatG - 33 W (pat) 120/05
Bundespatentgericht vom 21.11.2006
- Inhalt
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- § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG, so dass die Markenstelle die Anmeldung im Ergebnis zu Recht gemäß § 37 Abs
- mündlichen Verhandlung Bezug genommen. II Die Beschwerde ist nicht begründet. Nach Auffassung des
- . 1 MarkenG zurückgewiesen hat. Unterscheidungskraft im Sinne der genannten Bestimmung ist die einer
- Wort mit einem Binnen-S zusammen. Der aus dem englischen Sprachraum stammende Begriff „star“ ist eine
- Begriff wird daher im Wirtschaftsleben allgemein in seiner Bedeutung als „besonders groß, mächtig