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§ 21 HAuslG
- Inhalt
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- rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat und
- seit sieben Jahren rechtmäßig ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Geltungsbereich dieses
- 2.nicht wegen einer Straftat verurteilt worden ist; außer Betracht bleiben Verurteilungen zu
- ;nders werden nach Maßgabe des Satzes 1 mit ihm eingebürgert, auch wenn sie noch nicht
- Gesetzes haben. Für die Einbürgerung wird eine Gebühr in Höhe von 51 Euro erhoben
§ 2 ZHG
- Inhalt
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- in einer rechtmäßig im Hoheitsgebiet eines anderen der oben genannten Staaten
- Antragstellung mindestens drei Jahre den zahnärztlichen Beruf ununterbrochen und rechtmäßig ausge
- übt hat. Gleichwertig den in Satz 2 genannten zahnärztlichen Ausbildungsnachweisen sind
- Behörden des Landes, in dem der zahnärztliche Beruf ausgeübt wird oder zuletzt ausge
- übt worden ist, unterrichten die zuständigen Behörden des Herkunftsmitgliedstaats
BGH - 1 StR 301/06
Bundesgerichtshof vom 30.01.2006
- Inhalt
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- ) mit Sitz in P. . Die Gesellschaft führte unter Einschaltung von Subunternehmen Bauarbeiten im
- . Eine nur vorübergehende Entsendung der Arbeiter nach § 5 SGB IV mit der Folge, dass die Arbeiter in
- (§ 6 SGB IV). Hiernach ergibt sich keine abweichende Bewertung. 20aa) Solches Recht bildet das durch
- zwischenstaatlichen Rechts, soweit es in Deutschland gilt und das anzuwendende Sozialversicherungsrecht bestimmt
- einer Aufenthaltsgenehmigung durch unrichtige Angaben in 62 Fällen schuldig ist; b) in den
BGH - 5 StR 159/10
Bundesgerichtshof vom 31.08.2010
- Inhalt
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- 5 StR 159/10 BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL vom 31. August 2010 in der Strafsache
- . als Verteidiger, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle, für Recht erkannt: Die
- Handeltreibens mit Waffen in 19 Fällen, in einem Fall in Tateinheit mit (zweifachem) unerlaubtem
- dreieinhalb Monaten in zeitlichem Zusammenhang mit der Terminierung erfolgte Abänderung der mit
- , zur Veröffentlichung in BGHR GVG § 76 Abs. 2 bestimmt; sowie zur Gesetzgebungshistorie im einzelnen
OVG Nordrhein-Westfalen - 3 A 1434/97
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 18.05.2000
- Inhalt
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- Klage zu Recht abgewiesen. 25Der Heranziehungsbescheid des Beklagten vom 13. Dezember 1993 in der
- gesamte der Abrechnung zugrundeliegende Fläche des Grundstücks zu Recht berücksichtigt worden ist
- berück- sichtigen seien, nicht durch. Das Verwaltungsgericht ist in Übereinstimmung mit der
- Straßenstrecke Beiträge nach preußischem Anlieger- recht erhoben worden sind, ist eine
- eines Teilbetrages von 14.088,72 DM für in der Hauptsache erledigt erklärt haben; insoweit ist das
§ 7 GrdstVG
- Inhalt
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- einer Rechtsänderung ein Jahr, so gilt das Rechtsgeschäft als genehmigt, es sei denn, da
- Genehmigung nachgewiesen wird.(2) Ist im Grundbuch auf Grund eines nicht genehmigten Rechtsgeschäfts
- , einen Widerspruch im Grundbuch einzutragen. Der Widerspruch ist zu löschen, wenn die
- (1) Auf Grund einer genehmigungsbedürftigen Veräußerung darf eine Rechtsä
- eine Rechtsänderung eingetragen, so hat das Grundbuchamt auf Ersuchen der Genehmigungsbehö
BGH - I ZB 116/08
Bundesgerichtshof vom 03.12.2008
- Inhalt
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- Sachbefugnis fehlt. 15(1) Die Gläubigerin weist hierzu mit Recht darauf hin, dass die Bestimmung des Art
- unberücksichtigt bleiben darf des Weiteren, dass auch im deutschen Recht die Durchsetzung von
- immer schon dann als unbestritten i.S. des Art. 3 Abs. 1 lit. b EuVTVO anzusehen ist, wenn sie im
- Haan in W. de Boer). Denn die im Streitfall in Rede stehende Geldforderung ist nicht im Wege einer
- und einheitliche Rechte und Pflichten ergeben, ist der Begriff "Zivil- und Handelssachen" nach der
OVG Nordrhein-Westfalen - 1 E 54/09
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 16.04.2009
- Inhalt
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- heraufzusetzen, ist unbegründet. 9Das Verwaltungsgericht hat den Streitwert zu Recht ausgehend vom 6,5-fachen
- es konsequent, die Fälle, in denen die Umkehrung der Zurruhesetzung im Streit ist - d.h. bei erneuter
- (erst recht) ein Einzelrichter über die Beschwerde entscheidet. 3Vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 16. August
- des Endgrundgehalts wäre: Denn mit der Reaktivierung eines vorzeitig in den Ruhestand versetzten
- mehr in einem Amtsverhältnis: Als Beamter "außer Dienst" (a.D.) bekleidet er kein Amt im
FG Münster - 6 K 1040/09 AO
Finanzgericht Münster vom 09.06.2009
- Inhalt
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- Duldungsbescheid stehe schon deshalb nicht im Einklang mit dem materiellen Recht, weil der Bekl. im Rahmen der
- im Ergebnis nicht gegeben, erst Recht wenn man berücksichtige, dass sie zwischenzeitlich auch noch
- . zu Recht durch einen Duldungsbescheid i.S. des § 191 Abs. 1 AO in Anspruch genommen. 1) Die
- im Recht der Einzelgläubigeranfechtung und damit im Anwendungsbereich des AnfG maßgeblich zur
- Gläubiger entzogen worden wäre. Hypothetische Kausalverläufe sind im Recht der Einzelgläubigeranfechtung
Anspruch auf Krankengeld auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Rechtsexperte Norbert Hartmann vom 31.05.2017
- Inhalt
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- Die Mitgledschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse endet regelmäßig mit Ende des
- ;ftigter in der gesetzlichen Krankenversicherung zu erhalten genügt es, dass sie mit Ablauf des
- Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung bereits entstandene Ansprüche mit Ende des
- der Krankenkasse mehr gewesen. Das BSG gab der Klägerin Recht. Wörtlich heißt es
- entscheiden:Die Klägerin war aufgrund eines Arbeitsverhältnises Mitglied in einer gesetzlichen
HessVGH - 3 TE 1829/88
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 27.07.1988
- Inhalt
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- . Ob die Beseitigungsverfügung des Beklagten gegenüber den Klägern zu Recht ergangen ist, beurteilt
- des Beklagten vom 3. Juni 1986, mit der ihnen aufgegeben wurde, einen illegal errichteten Anbau in
- erwartende Entscheidung geeignet ist, einen rechtlich erheblichen Einfluß auf die Entscheidung im
- Zivilprozeß gegen die Kläger einerseits obsiegen, andererseits die Kläger dennoch mit ihrer Klage im
- alle Rechte eines Beteiligten (§ 63 Nr. 3 VwGO), soweit diese nicht ausdrücklich oder ihrer Natur nach
BVerwG: Umweltverbände können Luftreinhalteplan einklagen
Rechtsanwalt Dr. Alfred Stapelfeldt vom 06.09.2013
- Inhalt
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- zuvor hatte der EuGH mit Urteil vom 8. März 2011 im Rahmen einer Streitigkeit, in welcher ein
- Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat mit Urteil vom 5.9.2013 (7 C 21.12) entschieden, dass
- zählt etwa auch die Einführung einer Umweltzone. Mit seiner Sprungrevision machte das Land in erster
- europäischen Umweltrechts. Bei Beachtung dieser Leitlinie kann das deutsche Recht so ausgelegt werden, dass
- den nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz anerkannten Umweltverbänden ein Recht auf Beachtung der
(XXXX) Münz5DMBek 1955-04
- Inhalt
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- Friedrich von Schiller im Profil nach rechts. Die in Antiqua in großen Buchstaben gehaltene
- Buchstaben das Wort "DEUTSCHE", rechts in gleicher Ausführung das Wort "MARK"; die
- arabische Ziffern ausgedrückt. Links und rechts von dem in der zweiten Zeile stehenden Wort "TODES
- sich am 9. Mai 1955 zum 150. Mal jährt, 200 000 Stück Bundesmünzen im Nennwert
- von je 5 Deutschen Mark geprägt und demnächst in den Verkehr gebracht.(2) Die Münzen
BGH - 5 StR 38/08
Bundesgerichtshof vom 10.06.2008
- Inhalt
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- und dem Wesen des Beweisantragsrechts von selbst. Das Recht, Beweisanträge zu stellen, ist
- Recht erkannt: Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 14
- einzusteigen, stach dieser Angeklagte mit dem Messer mit einer kräftigen Bewegung in den Bauchbereich
- erforderlich. I. A. besuchte den Nebenkläger mehrmals im Krankenhaus und sprach mit ihm einige Male
- Verhandlungstag mit folgender Begründung abgelehnt: „Die Kammer hat in der Hauptverhandlung die Zeugen I. A
BSG - S 1 KR 401/01
Bundessozialgericht vom 28.09.2006
- Inhalt
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- Fälligkeitsregelung des § 14 KBV begründet, ist daher verfehlt; zu Recht ist das LSG dieser Ansicht nicht gefolgt. 13
- öffentlichen Rechts verfasst ist (§ 278 Abs 1 Satz 2 SGB V). Organe des MDK sind der aus Vertretern der
- Krankenhaus mit, eine Kostenübernahme über den 16. August 2000 hinaus sei im Hinblick auf die
- 2000 mit der Schwere der Erkrankung und dem zunächst befürchteten Risiko eines Frühverschlusses im
- gewesen ist. Die dazu notwendigen Feststellungen hat das LSG im erneuten Berufungsverfahren nachzuholen