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(XXXX) Münz2EuroBek 2010

Inhalt
  • -Westfalen“ prägen zu lassen. Die Auflage der Münze beträgt 30 Millionen Stück.Die
  • 2-Euro-Umlaufmünze.Der Münzrand enthält in vertiefter Prägung unverändert
  • die Inschrift:„EINIGKEIT UND RECHT UND FREIHEIT“.Die nationale Seite zeigt den Kö
  • Münze wird ab dem 28. Januar 2011 in den Verkehr gebracht. Materialeinsatz, technische
  • ;lner Dom als Meisterwerk der gotischen Baukunst. Dabei wird die Kathedrale in ihrer Gesamtheit

Anlage 2 SportFortbV

(zu § 7 Absatz 3)Muster
Inhalt
  • 2014 (BGBl. I S. 274) geändert worden ist, mit folgenden Ergebnissen
  • ..................2. Rechnungswesen..................3. Recht und Steuern..................4
  • Prüfungsteilnehmerin“ wurde nach § 6 im Hinblick auf die am .................. in .................. vor
  • Abschluss ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen dem Niveau 6 zugeordnet; vergleiche
  •   ........................................................................... ......................in

§ 9.03 MoselSchPV 1997

Verkehrsregelung im Unterkanal der Koblenzer Schleusen
Inhalt
  • ördliche) Brückenöffnung und in Fahrtrichtung gesehen rechts liegende Schleusenkammer
  • rechts liegende (nördliche) Brückenöffnung und die in Fahrtrichtung gesehen rechts
  • )linkes Licht ununterbrochen, rechtes Licht blinkend:In Fahrtrichtung gesehen rechts liegende (n
  • 1.Die Fahrrinnentiefe der Mosel beträgt:-von der Moselmündung (km 0,00) bis zur Schleuse
  • (südliche) Brückenöffnung und in Fahrtrichtung gesehen links liegende

LSG Niedersachsen-Bremen - L 8 AS 307/05

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vom 23.03.2006
Inhalt
  • Einkommen in die Bedarfsberechnung einzustellen ist. Die im August 1952 geborene Klägerin bewohnt zusammen
  • Heizung in monatlicher Höhe von 342,69 EUR. Dieser Bedarf ist nur zur Hälfte – also mit einem Betrag
  • wie das SGB II in Kraft. Wenn eine Kostenverteilung wie in § 6a Abs 4 Satz 2 BKGG auch im SGB II
  • iS des § 7 Abs 5 Satz 2 SGB II vor. Danach können in besonderen Härtefällen Leistungen zur Sicherung
  • II erhält und daher nicht in der Lage ist, die Differenz aus dem bewilligten Betrag für

LSG Berlin-Brandenburg - L 13 SB 235/07

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 03.12.2009
Inhalt
  • mehr als rechts), des Diabetes mellitus mit Sensibilitätsstörungen in den unteren Extremitäten und der
  • (links mehr als rechts) und eine Adipositas permagna. Die psychische Behinderung der Klägerin ist
  • max 2,5 bis 3 Minuten möglich. In ihrer Wohnung stehe deshalb im Flur ein Drehsessel, auf dem sie sich
  • Feststellung der Voraussetzungen für das Merkzeichen aG ist § 69 Abs 4 SGB IX. Hiernach stellen die
  • der außergewöhnlichen Gehbehinderung ist Abschnitt II Nr 1 zu § 46 Abs 1 Nr 11 VwV-StVO (neu

AG Düsseldorf - 52 C 8429/08

Amtsgericht Düsseldorf vom 14.04.2009
Inhalt
  • 19.5.1956 über den Beförderungsvertrag im Internationalen Straßengüterverkehr (CMR) zulässige Klage ist in
  • niederländisches Recht anwendbar. Denn nicht Art. 28 Abs. 2 EGBG ist maßgeblich, sondern zunächst die Regelung
  • Vertretung im Vorprozess in Höhe von 2.392,60 € sowie für die Übersetzung der Streitverkündung ins
  • Versicherungassekuranz, spätestens aber mit der Streitverkündung in Verzug gesetzt worden sei
  • niederländisches Recht anwendbar sei, dieses sehe aber eine Erstattung von Prozesskosten eines Vorprozesses

FG Köln - 11 K 276/04

Finanzgericht Köln vom 21.09.2005
Inhalt
  • Rechtsgrundlage. Entscheidungsgründe 23Die Klage ist begründet. 24Die im Zusammenhang mit der Auflösung des
  • vom ......1999 trat der Kläger in ein Arbeitsverhältnis mit der
  • Wandelschuldverschreibungen gewährten das Recht, Aktien der ... AG zu erwerben. Bestandteil der Vereinbarungen zum
  • Wandelschuldverschreibungen. Die Wandlung der Anleihe in Aktien erfolgte im Jahre 1999. Im Zuge dieser Wandlung
  • nicht in Frage komme. Der Vorteil aus der Überlassung der Aktien könne frühestens im Zeitpunkt der

BVerwG - 8 B 7.13

Bundesverwaltungsgericht vom 01.07.2013
Inhalt
  • Restitutionsverfahren begründet.“ 6 In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass eine
  • maßgebliche Recht geändert wird, dem eine allgemein verbindliche Außenwirkung zukommt. Die Änderung der
  • der Einheit oder Fortbildung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf. Diese Voraussetzungen
  • /10 In der Verwaltungsstreitsache hat der 8. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 1. Juli 2013 durch
  • beschlossen: Die Beschwerde der Kläger gegen die Nichtzulassung der Revision in dem aufgrund der mündlichen

BGH - IX ZR 137/13

Bundesgerichtshof vom 20.02.2014
Inhalt
  • Gläubiger zurücktritt. Wie das Berufungsgericht mit Recht annimmt, ist eine solche vertragliche Gestaltung
  • Vertragsbedingungen nach § 310 Abs. 3 Nr. 1, § 14 Abs. 1 BGB als durch den Schuldner gestellt. 113. Mit Recht
  • BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 137/13 Verkündet am: 20. Februar 2014
  • enthaltene Rangrücktrittserklärung ist nicht überraschend, wenn sie eingangs des Vertrages zugleich mit
  • der Darlehenssumme vereinbart wird und die Eltern in einem Begleitschreiben auf die mit dem

SozG Wiesbaden - S 23 AS 433/09

Sozialgericht Wiesbaden vom 22.03.2010
Inhalt
  • ist der Bescheid vom 10.02.2009 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 13.08.2009, mit dem die
  • geworden ist, mit Wirkung für die Vergangenheit zurückzunehmen, soweit sich im Einzelfall ergibt, dass
  • bei seinem Erlass das Recht unrichtig angewandt worden ist und soweit deshalb Sozialleistungen zu
  • . § 40 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB II in Verbindung mit i. V. m. § 330 Abs. 1 SGB III ausgeschlossen (so
  • Unterkunft und Heizung ist § 22 SGB II. Danach sind Leistungen für Unterkunft und Heizung in Höhe der

LSG Bayern - L 10 AL 279/02

Bayerisches Landessozialgericht vom 19.02.2004
Inhalt
  • Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist
  • hat das Sozialgericht die Klage abgewiesen. Die Beklagte habe zu Recht den Widerspruch als unzulässig
  • Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 07.05.2002 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten
  • sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand: Streitig ist die
  • ihm Beschäftigten C. G. (im Folgenden: G.) auf die Beklagte. Der Kläger hatte eine Vermittlung von

Aus Kindergitterbett herausgewachsen – Jobcenter muss neues bezahlen

Thorsten Blaufelder vom 23.05.2013
Inhalt
  • Mutter aus Freiburg vom 4. BSG-Senat „dem Grunde nach“ recht. Die Frau hatte im Oktober 2010 für ihren
  • Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg gab dem Jobcenter in seinem Urteil vom 13.09.2012 noch recht (AZ: L 12
  • Passen Kinder aus Hartz-IV-Familien nicht mehr in ihr Kindergitterbett, muss das Jobcenter ein
  • , das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (AZ: B 4 AS 79/12 R). Damit bekam eine alleinerziehende
  • . Ihr Sohn sei so gewachsen, dass er nicht mehr richtig in sein 1,4 Meter langes Gitterbett

OVG Nordrhein-Westfalen - 16 E 102/99

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 25.02.1999
Inhalt
  • Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits zu Recht ausgeführt, daß den Klägern für die
  • Jugendhilfeleistungen allenfalls aus übertragenem Recht herleiten. Eine entsprechende Abtretungserklärung vom
  • Aktivlegitimation der Kläger hinzuweisen. Im übrigen ist nicht dargelegt, daß die Entscheidung auf diesem
  • 5. Februar 1999 ist als Anlage 10 zur Antragsschrift vorgelegt worden. Dahinstehen kann, ob die
  • erstinstanzlichen Antragsverfahrens als neuer Tatsachenvortrag zur Kenntnis gebracht worden ist (vgl

Aus Kindergitterbett herausgewachsen – Jobcenter muss neues bezahlen

Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 23.05.2013
Inhalt
  • Mutter aus Freiburg vom 4. BSG-Senat „dem Grunde nach“ recht. Die Frau hatte im Oktober 2010 für ihren
  • Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg gab dem Jobcenter in seinem Urteil vom 13.09.2012 noch recht (AZ: L 12
  • Passen Kinder aus Hartz-IV-Familien nicht mehr in ihr Kindergitterbett, muss das Jobcenter ein
  • , das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (AZ: B 4 AS 79/12 R). Damit bekam eine alleinerziehende
  • . Ihr Sohn sei so gewachsen, dass er nicht mehr richtig in sein 1,4 Meter langes Gitterbett

VG Saarlouis - 5 F 15/05

Verwaltungsgericht des Saarlandes vom 12.07.2005
Inhalt
  • einzustellen. Der Antragsteller kann auch aus seinem Eigentumsrecht oder dem Recht am eingerichteten oder
  • Christ-König- Kirche, im Einmündungsbereich des Bahnhof- in die Schanzenstraße und in der
  • vorhandenen Parkplätze eingestellt werden. Denn das dem Eigentümer eines Grundstücks zustehende Recht auf
  • betroffene Grundstück prägenden Situation seiner Umgebung. Denn der Anlieger ist mit dem Schicksal
  • - BVerwG 4 C 15.75 - a.a.O. S. 4). In dem danach abgesteckten Rahmen ist für eine eigentumsrechtlich