Suche nach "it-recht"
Ergebnisse 37666
Seite 1230 von 2512
(XXXX) Münz2EuroBek 2010
- Inhalt
-
- -Westfalen“ prägen zu lassen. Die Auflage der Münze beträgt 30 Millionen Stück.Die
- 2-Euro-Umlaufmünze.Der Münzrand enthält in vertiefter Prägung unverändert
- die Inschrift:„EINIGKEIT UND RECHT UND FREIHEIT“.Die nationale Seite zeigt den Kö
- Münze wird ab dem 28. Januar 2011 in den Verkehr gebracht. Materialeinsatz, technische
- ;lner Dom als Meisterwerk der gotischen Baukunst. Dabei wird die Kathedrale in ihrer Gesamtheit
Anlage 2 SportFortbV
(zu § 7 Absatz 3)Muster
- Inhalt
-
- 2014 (BGBl. I S. 274) geändert worden ist, mit folgenden Ergebnissen
- ..................2. Rechnungswesen..................3. Recht und Steuern..................4
- Prüfungsteilnehmerin“ wurde nach § 6 im Hinblick auf die am .................. in .................. vor
- Abschluss ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen dem Niveau 6 zugeordnet; vergleiche
- ........................................................................... ......................in
§ 9.03 MoselSchPV 1997
Verkehrsregelung im Unterkanal der Koblenzer Schleusen
- Inhalt
-
- ördliche) Brückenöffnung und in Fahrtrichtung gesehen rechts liegende Schleusenkammer
- rechts liegende (nördliche) Brückenöffnung und die in Fahrtrichtung gesehen rechts
- )linkes Licht ununterbrochen, rechtes Licht blinkend:In Fahrtrichtung gesehen rechts liegende (n
- 1.Die Fahrrinnentiefe der Mosel beträgt:-von der Moselmündung (km 0,00) bis zur Schleuse
- (südliche) Brückenöffnung und in Fahrtrichtung gesehen links liegende
LSG Niedersachsen-Bremen - L 8 AS 307/05
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vom 23.03.2006
- Inhalt
-
- Einkommen in die Bedarfsberechnung einzustellen ist. Die im August 1952 geborene Klägerin bewohnt zusammen
- Heizung in monatlicher Höhe von 342,69 EUR. Dieser Bedarf ist nur zur Hälfte – also mit einem Betrag
- wie das SGB II in Kraft. Wenn eine Kostenverteilung wie in § 6a Abs 4 Satz 2 BKGG auch im SGB II
- iS des § 7 Abs 5 Satz 2 SGB II vor. Danach können in besonderen Härtefällen Leistungen zur Sicherung
- II erhält und daher nicht in der Lage ist, die Differenz aus dem bewilligten Betrag für
LSG Berlin-Brandenburg - L 13 SB 235/07
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 03.12.2009
- Inhalt
-
- mehr als rechts), des Diabetes mellitus mit Sensibilitätsstörungen in den unteren Extremitäten und der
- (links mehr als rechts) und eine Adipositas permagna. Die psychische Behinderung der Klägerin ist
- max 2,5 bis 3 Minuten möglich. In ihrer Wohnung stehe deshalb im Flur ein Drehsessel, auf dem sie sich
- Feststellung der Voraussetzungen für das Merkzeichen aG ist § 69 Abs 4 SGB IX. Hiernach stellen die
- der außergewöhnlichen Gehbehinderung ist Abschnitt II Nr 1 zu § 46 Abs 1 Nr 11 VwV-StVO (neu
AG Düsseldorf - 52 C 8429/08
Amtsgericht Düsseldorf vom 14.04.2009
- Inhalt
-
- 19.5.1956 über den Beförderungsvertrag im Internationalen Straßengüterverkehr (CMR) zulässige Klage ist in
- niederländisches Recht anwendbar. Denn nicht Art. 28 Abs. 2 EGBG ist maßgeblich, sondern zunächst die Regelung
- Vertretung im Vorprozess in Höhe von 2.392,60 € sowie für die Übersetzung der Streitverkündung ins
- Versicherungassekuranz, spätestens aber mit der Streitverkündung in Verzug gesetzt worden sei
- niederländisches Recht anwendbar sei, dieses sehe aber eine Erstattung von Prozesskosten eines Vorprozesses
FG Köln - 11 K 276/04
Finanzgericht Köln vom 21.09.2005
- Inhalt
-
- Rechtsgrundlage. Entscheidungsgründe 23Die Klage ist begründet. 24Die im Zusammenhang mit der Auflösung des
- vom ......1999 trat der Kläger in ein Arbeitsverhältnis mit der
- Wandelschuldverschreibungen gewährten das Recht, Aktien der ... AG zu erwerben. Bestandteil der Vereinbarungen zum
- Wandelschuldverschreibungen. Die Wandlung der Anleihe in Aktien erfolgte im Jahre 1999. Im Zuge dieser Wandlung
- nicht in Frage komme. Der Vorteil aus der Überlassung der Aktien könne frühestens im Zeitpunkt der
BVerwG - 8 B 7.13
Bundesverwaltungsgericht vom 01.07.2013
- Inhalt
-
- Restitutionsverfahren begründet.“ 6 In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass eine
- maßgebliche Recht geändert wird, dem eine allgemein verbindliche Außenwirkung zukommt. Die Änderung der
- der Einheit oder Fortbildung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf. Diese Voraussetzungen
- /10 In der Verwaltungsstreitsache hat der 8. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 1. Juli 2013 durch
- beschlossen: Die Beschwerde der Kläger gegen die Nichtzulassung der Revision in dem aufgrund der mündlichen
BGH - IX ZR 137/13
Bundesgerichtshof vom 20.02.2014
- Inhalt
-
- Gläubiger zurücktritt. Wie das Berufungsgericht mit Recht annimmt, ist eine solche vertragliche Gestaltung
- Vertragsbedingungen nach § 310 Abs. 3 Nr. 1, § 14 Abs. 1 BGB als durch den Schuldner gestellt. 113. Mit Recht
- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 137/13 Verkündet am: 20. Februar 2014
- enthaltene Rangrücktrittserklärung ist nicht überraschend, wenn sie eingangs des Vertrages zugleich mit
- der Darlehenssumme vereinbart wird und die Eltern in einem Begleitschreiben auf die mit dem
SozG Wiesbaden - S 23 AS 433/09
Sozialgericht Wiesbaden vom 22.03.2010
- Inhalt
-
- ist der Bescheid vom 10.02.2009 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 13.08.2009, mit dem die
- geworden ist, mit Wirkung für die Vergangenheit zurückzunehmen, soweit sich im Einzelfall ergibt, dass
- bei seinem Erlass das Recht unrichtig angewandt worden ist und soweit deshalb Sozialleistungen zu
- . § 40 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB II in Verbindung mit i. V. m. § 330 Abs. 1 SGB III ausgeschlossen (so
- Unterkunft und Heizung ist § 22 SGB II. Danach sind Leistungen für Unterkunft und Heizung in Höhe der
LSG Bayern - L 10 AL 279/02
Bayerisches Landessozialgericht vom 19.02.2004
- Inhalt
-
- Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist
- hat das Sozialgericht die Klage abgewiesen. Die Beklagte habe zu Recht den Widerspruch als unzulässig
- Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 07.05.2002 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten
- sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand: Streitig ist die
- ihm Beschäftigten C. G. (im Folgenden: G.) auf die Beklagte. Der Kläger hatte eine Vermittlung von
Aus Kindergitterbett herausgewachsen – Jobcenter muss neues bezahlen
Thorsten Blaufelder vom 23.05.2013
- Inhalt
-
- Mutter aus Freiburg vom 4. BSG-Senat „dem Grunde nach“ recht. Die Frau hatte im Oktober 2010 für ihren
- Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg gab dem Jobcenter in seinem Urteil vom 13.09.2012 noch recht (AZ: L 12
- Passen Kinder aus Hartz-IV-Familien nicht mehr in ihr Kindergitterbett, muss das Jobcenter ein
- , das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (AZ: B 4 AS 79/12 R). Damit bekam eine alleinerziehende
- . Ihr Sohn sei so gewachsen, dass er nicht mehr richtig in sein 1,4 Meter langes Gitterbett
OVG Nordrhein-Westfalen - 16 E 102/99
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 25.02.1999
- Inhalt
-
- Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits zu Recht ausgeführt, daß den Klägern für die
- Jugendhilfeleistungen allenfalls aus übertragenem Recht herleiten. Eine entsprechende Abtretungserklärung vom
- Aktivlegitimation der Kläger hinzuweisen. Im übrigen ist nicht dargelegt, daß die Entscheidung auf diesem
- 5. Februar 1999 ist als Anlage 10 zur Antragsschrift vorgelegt worden. Dahinstehen kann, ob die
- erstinstanzlichen Antragsverfahrens als neuer Tatsachenvortrag zur Kenntnis gebracht worden ist (vgl
Aus Kindergitterbett herausgewachsen – Jobcenter muss neues bezahlen
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 23.05.2013
- Inhalt
-
- Mutter aus Freiburg vom 4. BSG-Senat „dem Grunde nach“ recht. Die Frau hatte im Oktober 2010 für ihren
- Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg gab dem Jobcenter in seinem Urteil vom 13.09.2012 noch recht (AZ: L 12
- Passen Kinder aus Hartz-IV-Familien nicht mehr in ihr Kindergitterbett, muss das Jobcenter ein
- , das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (AZ: B 4 AS 79/12 R). Damit bekam eine alleinerziehende
- . Ihr Sohn sei so gewachsen, dass er nicht mehr richtig in sein 1,4 Meter langes Gitterbett
VG Saarlouis - 5 F 15/05
Verwaltungsgericht des Saarlandes vom 12.07.2005
- Inhalt
-
- einzustellen. Der Antragsteller kann auch aus seinem Eigentumsrecht oder dem Recht am eingerichteten oder
- Christ-König- Kirche, im Einmündungsbereich des Bahnhof- in die Schanzenstraße und in der
- vorhandenen Parkplätze eingestellt werden. Denn das dem Eigentümer eines Grundstücks zustehende Recht auf
- betroffene Grundstück prägenden Situation seiner Umgebung. Denn der Anlieger ist mit dem Schicksal
- - BVerwG 4 C 15.75 - a.a.O. S. 4). In dem danach abgesteckten Rahmen ist für eine eigentumsrechtlich