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OLG Frankfurt - 22 U 98/99
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 24.01.2002
- Inhalt
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- zulässig, sie hat aber in der Sache keinen Erfolg. Das Landgericht hat der Klägerin zu Recht und mit
- hat: 5„Zutreffend ist, dass ... gestürzt und sich hierbei einen Oberschenkelbruch rechts zugezogen
- zutreffender Begründung die gemäß § 116 5GB X auf sie übergegangenen, mit der Klage in Höhe von
- Oberschenkelfraktur zugezogen. Der Inhalt des Schriftsatzes des Beklagten vom 23.12.1996 ist auch in
- der mündlichen Verhandlung vorgetragen worden, denn er ist mit der Stellung des Antrags und mit der
LAG Hamm - 9 Ta 496/04
Landesarbeitsgericht Hamm vom 07.11.2005
- Inhalt
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- im Rechtsverkehr mit den Kunden entschieden. Letztlich ist auch der persönliche Bezug des Klägers zu
- Zweigniederlassung im Sinne des § 21 Abs. 1 ZPO handelt. Es reicht aus, wenn der Filiale im Rechtsverkehr
- Abs. 1 ZPO), eine Zweigniederlassung, die nicht selbständig i. S. v. § 91 ZPO ist, die aber in nicht
- tatsächlich in der Lage ist, einen Rechtsstreit selbständig zu führen (Fortführung von BAG
- Kammertermin hat ein in Ö. niedergelassener Rechtsanwalt wahrgenommen, letzteren zusammen mit Herrn
OLG Zweibrücken - 3 W 130/04
Pfälzisches Oberlandesgericht vom 22.12.2004
- Inhalt
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- des Rechts (§ 78 Satz 1 GBO, § 546 ZPO). Es unterliegt keinen Bedenken, dass die Kammer in
- Oberlandesgericht Zweibrücken Beschluss In dem Verfahren betreffend den im Grundbuch von H
- , die Vollmacht erteilt, das Kaufobjekt vor der Umschreibung mit einer Buchgrundschuld in Höhe von
- . Dagegen richtet sich die weitere Beschwerde der Beteiligten. II. Die weitere Beschwerde ist gemäß § 79
- Übereinstimmung mit dem Grundbuchamt die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung der in der notariellen
BGH - III ZR 206/07
Bundesgerichtshof vom 03.12.1976
- Inhalt
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- Revisionsrechtszugs zu tragen. Von Rechts wegen Tatbestand 1Die Parteien streiten in der Revisionsinstanz nur noch
- -Gebhardt für Recht erkannt: Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des 14. Zivilsenats des
- , wovon die Klägerin durch Verfügung des Gerichts vom 17. Januar 2002 in Kenntnis gesetzt worden ist
- Schuldrechts noch dem Wortlaut des am 1. Juli 2002 in Kraft getretenen § 167 ZPO n.F. zu entnehmen. Im
- Fassung auslösen. Diese Folge hat der Gesetzgeber beabsichtigt (BT-Drucks. 14/7052 S. 207 mit Hinweis
OLG Zweibrücken - 4 W 60/05
Pfälzisches Oberlandesgericht vom 13.10.2005
- Inhalt
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- indes unbegründet. Der Einzelrichter hat zu Recht in Nr. I. 1. bis 9. jeweils b), aa) eine
- nicht abgesprochen werden kann. Hierfür reicht aus, dass es nicht fern liegend ist, dass die von der
- ; Musielak/Huber aaO Rdnr. 13 m.w.N.), was hier nicht der Fall ist. Zwar entsprechen die in Angriff
- , ist schwierig und kann nicht im Beweissicherungsverfahren geklärt werden. Die dem Verfahren zu Grunde
- Frankenthal (Pfalz) Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Beschluss In dem Rechtsstreit I...-B... H... L
LG Wuppertal - 6 T 740/04
Landgericht Wuppertal vom 16.04.2004
- Inhalt
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- Löschung der beiden Rechte hat die Rechtspflegerin des Amtsgerichts mit Zwischenverfügung vom 20
- der Beteiligten zu 2 unter diesem Löschungsantrag ist von einem französischen Notar – x , Notar in
- xx - am 6. Oktober 2004 beglaubigt worden; der Beglaubigungsvermerk ist mit seinem Stempel und
- werden. In diesem Abkommen ist vertraglich festgelegt, dass die in einem Vertragsstaat aufgenommenen
- erkannt werden kann, ist lediglich vorgeschrieben, dass sie "mit amtlichen Siegel oder Stempel
BGH - I ZR 58/02
Bundesgerichtshof vom 27.02.2003
- Inhalt
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- 2 i.V. mit Art. 20 EuGVÜ ausgeschlossen ist. Diese Bestimmungen haben, soweit im Streitfall von
- . 57 Abs. 1 EuGVÜ ist i.V. mit Art. 31 Abs. 1 CMR eine die internationale Zuständigkeit des
- Dr. v. Ungern-Sternberg, Prof. Starck, Pokrant und Dr. Büscher für Recht erkannt: Die Revision gegen
- Zahlung von 18.340 DM nebst Zinsen verurteilt. Die Berufung ist ohne Erfolg geblieben. Mit der
- zutreffenden Ausführungen in dem landgerichtlichen Urteil nichts Erhebliches vor. II. Diese
OLG Hamm - 3 Ss 478/05
Oberlandesgericht Hamm vom 02.02.2006
- Inhalt
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- richtet sich die Revision des Angeklagten, mit der eine Verletzung materiellen und formellen Rechts
- Strafbefehl ist dem Angeklagten zur Last gelegt worden, sich am 01.08.2004 in C des Betruges schuldig
- in H bezogen hatte, er aber sodann im August 2004 eine Arbeit aufgenommen hat. Dennoch erfolgten
- Mitteilungen über Arbeitsaufnahmen gegenüber dem Kundenbüro der Agentur für Arbeit in H nicht im
- gerügt wird. II. 910Die Revision hat mit der erhobenen Sachrüge Erfolg. Sie führt zu einer Aufhebung
LG Dortmund - 13 O 39/06
Landgericht Dortmund vom 16.11.2006
- Inhalt
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- : 12Die Klägerin verlangt von der Beklagten aus abgetretenem Recht der Firma N teilweise Rückerstattung
- 18.12.1986/09.01.1987 mit der Firma W AG E einen Stromlieferungsvertrag für ihr Werk in H. Zum Inhalt
- Juni 1995 zum 31.12.1995. Die im März 1995 gegründete Firma W2 AG teilte der Firma N im Juni 1995 mit
- , sie übernehme mit Wirkung vom 01.07.1995 den Vertrag. 6Die Beklagte ist auf Grund
- a. F. für regelmäßig wiederkehrende Leistungen, die mit dem Schluss des Jahres, in dem Zahlungen
HessVGH - 4 UE 2575/90
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 04.12.1996
- Inhalt
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- Genehmigung ist im Ganzen schon deswegen zu Recht versagt worden. 33 Darüber hinaus liegt angesichts
- mit hinreichender Bestimmtheit zu entnehmen. In der Rechtsprechung des Senats ist im Anschluss an die
- Überschwemmungsgebiet in den Rheinwiesen auszugehen ist, die mit der im mittleren Bereich parallel zum Fluss
- dezimierten Retentionsräume im Rheingau für Wohn- oder Gewerbezwecke in Anspruch zu nehmen. Mit Schreiben
- Recht maßgebend. In diesem Zusammenhang weist die Klägerin für die jetzige Rechtslage darauf hin
OVG Nordrhein-Westfalen - 22 A 5519/98
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 17.10.2000
- Inhalt
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- : 26Die Berufung ist unbegründet. 2728Das Verwaltungsgericht hat zu Recht über das gesamte im
- Hilfebedürftigkeit. Nicht anders verhält es sich mit der Forderung, Nebenkosten nachzuzahlen. Sie ist erst im
- bürgerlichen Rechts kann der Kläger sein Klagebegehren ebenfalls nicht mit Erfolg stützen. 50Dies
- entscheiden, also auch mit Blick auf (rechtswegfremde) Forderungen des bürgerlichen Rechts. 51Das Bestehen
- Nachzahlung eines Betrages in Höhe von 809,14 DM, der sich nach Abrechnung der Mietnebenkosten im
S-Bahn Berlin – der Betriebsrat als Sicherheitsrisiko? (Oder: Die Wahrheit über das BetrVG)
Rechtsanwalt Wolf J. Reuter vom 07.10.2012
- Inhalt
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- dann wirklich kleinkariert, denn man mag ja eingestehen, dass die „Bestimmung“ recht subjektiv ist
- ein Häufung von S-Bahn-Prügeleien. Von 80-jährigen Omas bis Fußballfans mit Downsyndrom reicht die
- Verkehrsstaatssekretär Christian Gaebler über den Betriebsrat der S-Bahn (im Tagesspiegel vom heutigen 7.10.2012). In
- -Bahn war jahrelang als Rächer der Fahrgäste in der Zeitung porträtiert worden. Mit geballter Faust
- Waffe in seiner Hand ist § 87 ABs. 1 Satz 1 Nr. 6 BetrVG. Danach besteht eine zwingende Mitbestimmung
LSG Bayern - L 10 AL 257/01
Bayerisches Landessozialgericht vom 10.01.2002
- Inhalt
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- unzulässig ist und deshalb zu Recht abgewiesen wurde. Demzufolge war die Berufung des Klägers gegen
- Prüfung mit der Gesamtnote "sehr gut" abgeschlossen. Er wolle auch in Deutschland wieder als Masseur
- (BayLSG) hielt dieses Gesuch im Beschluss vom 03.02.2000 für unbegründet. Mit Schreiben vom
- Sperrzeit von 12 Wochen gemäß § 119 Abs 1 Nr 2 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) sei zu Recht erfolgt, da
- festgestelltes Bemessungsentgelt korreliere mit dieser Hilfstätigkeit iS des § 10 Zumutbarkeitsanordnung
LSG Berlin-Brandenburg - L 9 B 148/02 KR ER
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 05.12.2002
- Inhalt
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- . Gründe: Die Beschwerde ist zulässig, jedoch nicht begründet. Zu Recht hat das Sozialgericht den Antrag
- stationäre Rehabilitation mit Unterkunft und Verpflegung in einer Rehabilitationseinrichtung erbringen
- Behandlungsform ist im Grundsatz notwendig, um eine Behinderung der Antragstellerin abzuwenden. Eine Behinderung
- im Sinne dieser Vorschrift ist dann gegeben, wenn ein regelwidriger Körper- oder Geisteszustand
- psychosomatische Folgeerscheinungen vor. Diese können mit Wahrscheinlichkeit in Zukunft auch zu einer
Anlage StVOAusnV 8
- Inhalt
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- ;ig hergestellt und dort rechtmäßig in den Verkehr gebracht werden dürfen, darf
- Versuchsbeschreibung und Durchführung ist im Abschnitt 2 dargestellt.1.2Bei allen vorstehend beschriebenen
- ;ckhaltesystem manuell zu betätigen, ist im unmittelbaren Sichtfeld des Fahrzeugführers eine
- repräsentativ ist (im weiteren "Boden" genannt) oder gegebenenfalls auf einer erhöhten
- diese jeweils in ihre Mittelstellung zu bringen.2.1.3.2DummyDer Euro-SID Dummy ist mittig zur