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OLG Oldenburg - 12 WF 182/97

Oberlandesgericht Oldenburg vom 06.10.1997
Inhalt
  • beigeordneten Rechtsanwalt steht für d ie Tätigkeit einer ihn im Einzelfall vertretenden Assessorin
  • ausgeschlossen. Das gilt erst recht für die Vergütung eines beigeordneten Rechtsanwalts. Da der
  • Rechtsanwalt seine Dienste in eigener Person zu leisten hat (§ 631 Satz 1 BGB), ist die Beschränkung der
  • Sachgebiet: Kein Sachgebiet eingetragen Normen: BRAGO § 121 Leitsatz: Dem im Wege der Prozeßkostenhilfe
  • keine Vergü tung aus der Landeskasse zu. Volltext: Aus den Gründen: Nach dem Wortlaut des § 4 BRAGO ist

LSG Bayern - L 7 P 6/04

Bayerisches Landessozialgericht vom 18.06.2004
Inhalt
  • vor. In der Sache erweist sich das Rechtsmittel als unbegründet. Zu Recht hat das SG Bayreuth mit
  • selbständig. Am gedeckten Tisch komme er alleine zu Recht. Eine mundgerechte Zubereitung der Nahrung sei
  • des medizinischen Sachverständigen Dr.T. , der sich in dieser Beurteilung in Übereinstimmung mit dem
  • Hilfebedarf in Bezug auf die gesetzlich definierten Verrichtungen. Zur Ergänung des Tatbestandes wird im
  • 26.06.2002 zugrunde gelegen haben, ist eine wesentliche Änderung im Sinne einer Besserung

BGH - IV ZR 121/06

Bundesgerichtshof vom 07.04.2006
Inhalt
  • höherrangiges Recht. Denn die Dynamisierung ist mit der Neuregelung nicht entfallen. Nach den §§ 33 Abs. 7
  • durchgreifen lassen und ihm nur in einem Punkt Recht gegeben. Sollte die Beklagte entsprechend ihrer
  • aaO unter B II 4 = Tz. 39). 14a) Diese Übergangsregelung ist im Grundsatz nicht zu beanstanden (vgl
  • BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 121/06 Verkündet am: 15. Oktober 2008 Fritz
  • Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der IV. Zivilsenat des

OVG Nordrhein-Westfalen - 6 A 1790/03

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 27.04.2004
Inhalt
  • Ausgleich in "Störfällen" wie dem vorliegenden nicht vor. Das verstoße nicht gegen höherrangiges Recht
  • Hilfsantrag ist auch - in der aus dem Tenor ersichtlichen Fassung, die mit ihm inhaltlich
  • stehen in einem Austauschverhältnis, das mit einem zivilrechtlichen Synallagma vergleichbar ist. Das
  • Klägerin nicht zu. Zur Wahrung ihrer Rechte genügt eine allein sie betreffende Regelung. Mit dem
  • festgestellt, dass die Klägerin dadurch in ihren Rechten verletzt ist, dass das beklagte Land keine

LSG Nordrhein-Westfalen - L 1 B 7/05 SO ER

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 15.07.2005
Inhalt
  • Sozialleistungsträger mit Strom zu beliefern. II. 1617Die zulässige Beschwerde des Antragsgegners ist
  • Ergebnis zu Recht eine Regelung getroffen, die dafür sorgt, dass die Antragsteller mit sofortiger
  • ) ist, in der Hand hat, für eine umgehende und vollstreckbare Wiederbelieferung der Antragsteller mit
  • den Antragsteller zu 1) in dessen Wohnung erneut mit Strom und macht ihm gegenüber kein
  • Stromkosten und um die erneute Belieferung mit Strom. 4 Der Antragsteller zu 1) ist der Vater der

BGH - 5 StR 89/01

Bundesgerichtshof vom 21.08.2001
Inhalt
  • Rechts wegen – G r ü n d e Das Landgericht hat den Angeklagten vom Vorwurf der Vergewaltigung in
  • 5 StR 89/01 BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL vom 21. August 2001 in der Strafsache
  • , Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle, für Recht erkannt: Auf die Revisionen der
  • Nebenklägerin am 2. Oktober 1998 unberechtigt in ihrer Wohnung auf, übte mit ihr den Geschlechtsverkehr
  • verfehlt hat der Tatrichter in der gegebenen Beweissituation, in der im wesentlichen Aussage gegen

„Institutioneller Rechtsmissbrauch“ – es steht 1:1 Nürnberg – Mainz

Rechtsanwalt Wolf J. Reuter vom 12.04.2013
Inhalt
  • Gerichte abzustellen, sind bislang gescheitert: Das deutsche Recht neu zu interpretieren – es ist auch
  • europäischem Recht so, machen wir es also können wir nicht anders…“), ist gescheitert. Also gibt es weiter
  • gebunden sind. Damit lässt sich – paradoxerweise vor allem im öffentlichen Dienst – in bestimmten
  • Vorschläge sind dringend gefragt. Bis dahin ist es aus Arbeitgebersicht besser, man sitzt in Nürnberg als in Mainz…
  • Wir lernen heute einen neuen Begriff in der deutschen Sprache: „Institutioneller Rechtsmissbrauch

EuGH - C-476/99

Europäischer Gerichtshof vom 19.03.2002
Inhalt
  • ist darauf hinzuweisen, dass eine Maßnahme wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende, mit der
  • Recht im Licht des Wortlauts und des Zweckes dieser Richtlinie auszulegen hat (vgl. zur Richtlinie
  • , Randnr. 18). 26. Was die im Ausgangsverfahren in Rede stehende Maßnahme betrifft, so ist erstens - wie
  • zu Recht ausgeführt hat - eine Maßnahme wie die im Ausgangsverfahren vor allem praktischer Natur. Die
  • Badeck u. a., Randnrn. 52 bis 55). 34. Wie die niederländische Regierung in ihren Erklärungen zu Recht

BGH - VI ZR 34/03

Bundesgerichtshof vom 27.04.2004
Inhalt
  • diagnostiziert. Dieser Bruch ist mit einer leichten Verschiebung zusammengewachsen. In einem Gutachten des
  • dem Gesundheitsschaden. Dafür reicht aus, daß der grobe Behandlungsfehler geeignet ist, den
  • hinaus eine Beckenringfraktur mit einem Sakrumkompressionsbruch rechts davongetragen hatte. Zunächst
  • und Zoll für Recht erkannt: Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des 1. Zivilsenats des
  • Beklagten zu 2 entschieden worden ist, und insoweit aufgehoben, als im Verhältnis zu den Beklagten zu

Art 4 VollstrAbkITAAV

Inhalt
  • , soweit diese nach italienischem Recht gegenüber der Entscheidung oder dem Vergleich zulä
  • Im Wege der Beschwerde kann der Verpflichtete auch Einwendungen gegen den Anspruch geltend machen
  • ;ssig sind. Ebenso können Einwendungen gegen die Zulässigkeit der Vollstreckungsklausel im
  • Wege der Beschwerde geltend gemacht werden. Der Verpflichtete ist hierdurch nicht gehindert, solche
  • Einwendungen in dem in den §§ 767, 732, 768 der Zivilprozeßordnung vorgesehenen Verfahren geltend zu machen.

BGH - IX ZR 326/99

Bundesgerichtshof vom 19.10.1993
Inhalt
  • wegen Sittenwidrigkeit nichtig ist, kann im allgemeinen nicht mit der Klage aus § 826 BGB abgewehrt
  • . 27. Januar 2000 - IX ZR 198/98, WM 2000, 410, 412). II. 1. Das im Vorprozeß ergangene, auf der im
  • beruhen - mit Ausnahme der Strafurteile - in ihrem Bestand unberührt bleiben. Jedoch ist die
  • Streitfall stand das Versäumnisurteil des LG Köln in Einklang mit der damaligen Rechtsprechung des IX
  • BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 326/99 Verkündet am: 11. Juli 2002 Bürk

BPatG - 2 Ni 26/98

Bundespatentgericht vom 25.05.2000
Inhalt
  • und Seite 934, rechte Spalte, letzter Absatz, Zeilen 1 und 2) {Merkmal 4}. Das DRAM ist im
  • . Schuster für Recht erkannt: 1. Das europäische Patent 0 527 866 wird mit Wirkung für das Hoheitsgebiet
  • in das Verfahren eingeführt worden. Entscheidungsgründe: Die Klage, mit der der in Art. II § 6
  • Halbleiterspeicher mit einer Paralleltesteinrichtung, der in mehrere Blockgruppen eingeteilt ist. Beim Testen
  • sind, ist die Paralleltesteinrichtung PT vorgesehen. Sie dient sowohl einem Einschreiben von in den

§ 17 BNatSchG 2009

Verfahren; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
Inhalt
  • erforderlich ist. Bei einem Eingriff, der auf Grund eines nach öffentlichem Recht vorgesehenen
  • ßnahmen im Benehmen mit der für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behö
  • ;rde des Bundes im Benehmen mit der obersten Landesbehörde für Naturschutz und
  • , wenn der Abschluss des Eingriffs in angemessener Frist nicht zu erwarten ist, den Eingriff in dem
  • untersagen. Soweit nicht auf andere Weise ein rechtmäßiger Zustand hergestellt werden kann

LG Bonn - 6 T 341/05

Landgericht Bonn vom 18.07.2006
Inhalt
  • Insolvenzverwalter Normen: §§ 1, 2, 10, 11 InsVV Sachgebiet: Recht (allgemein - und (Rechts
  • Vorsteuerbeträgen möglich. II. 78Die sofortige Beschwerde ist gemäß §§ 4, 64 Abs. 3 InsO, 567 Abs. 1 Nr. 1 ZPO an
  • ist im vorliegenden Fall bei der Ermittlung der Berechnungsrundlage für die Vergütung des
  • auszugehen ist, da der Vergütungsantrag erst in diesem fortgeschrittenen Stadium der Verwertung
  • das Finanzamt abzuführen ist, bedarf vorliegend keiner Entscheidung, wird aber in Kürze in anderer

OLG Frankfurt - 3 Ws 508/06

Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 09.06.2006
Inhalt
  • den Antrag zu recht zurückgewiesen, weil der Antragsteller nicht Verletzter im Sinne von §§ 111g und
  • auch nicht kraft seiner Stellung berechtigt, anstelle der Schuldnerin deren Rechte als Verletzte im
  • Insolvenzverwalter ist nicht Verletzter im Sinne von §§ 111 g und 111 h StPO. Tenor Die sofortige Beschwerde des
  • von ihm erwirkten Arreste in die mit Beschluss des Amtsgerichts vom 25. Mai 2005 gepfändeten
  • Strafkammer versagt. Dagegen wendet er sich mit der sofortigen Beschwerde. 6Das Rechtsmittel ist gemäß