Suche nach "it-recht"
Ergebnisse 37666
Seite 1177 von 2512
§ 21 SchRegO
- Inhalt
-
- Binnenschiffs, das seinen Heimatort im Ausland hat, mit dieser Begründung, so ist in das Schiffsregister
- verloren hat, mit der Begründung, daß die Schiffshypothek noch bestehe, so ist in das
- nicht auf dem im § 19 bezeichneten Weg herbeigeführt werden, so ist die Eintragung des Schiffs
- kann unterbleiben, wenn sie untunlich ist; in diesem Fall ist die Ausfertigung der Benachrichtigung
- Gerichtstafel mit dem Ablauf des Tages, an dem die Anheftung erfolgt ist.(3) Wird Widerspruch erhoben, so
§ 10 WoEigG
Allgemeine Grundsätze
- Inhalt
-
- rechtsgeschäftlich erworbenen Rechte und Pflichten. Sie übt die gemeinschaftsbezogenen
- Verwaltungsvermögen gehört der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Es besteht aus den im
- (1) Inhaber der Rechte und Pflichten nach den Vorschriften dieses Gesetzes, insbesondere des
- ücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles, insbesondere der Rechte und Interessen der
- gemeinschaftlichen Eigentums gegenüber Dritten und Wohnungseigentümern selbst Rechte
BGH - 2 StR 488/12
Bundesgerichtshof vom 15.01.2013
- Inhalt
-
- worden ist, hat die Strafkammer zu Recht nicht als Tatnachweis für ausreichend erachtet. Die
- im Fall II. 2 der Urteilsgründe verurteilten Angeklagten J. in vollem Umfang aufzuheben
- verurteilt. Mit ihren Revisionen rügen die Angeklagten die Verletzung formellen und materiellen Rechts
- den Angeklagten B. betrifft im Fall II. 2 der Urteilsgründe und im Gesamtstrafenausspruch. 2. Im
- . Das Rechtsmittel des Angeklagten J. hat bereits mit der Sachrüge in vollem Umfang Erfolg, so dass
§ 158a ZVG
- Inhalt
-
- eingetragenes Recht entfallen, sind im Teilungsplan in der eingetragenen Währung festzustellen. 2
- Rentenschuld in einer nach § 28 Satz 2 der Grundbuchordnung zugelassenen Währung belastet ist
- Für die Zwangsverwaltung eines Grundstücks, das mit einer Hypothek, Grundschuld oder
- , gelten folgende Sonderbestimmungen: 1.Die Beträge, die auf ein in der Fremdwährung
- .Die Auszahlung erfolgt in Euro. 3.Der Verwalter zahlt wiederkehrende Leistungen nach dem Kurswert des
OLG Frankfurt - 3 Ws 905/06
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 19.09.2006
- Inhalt
-
- hervorzurufen und ihn damit in der Wahrnehmung seiner verfassungsrechtlich gewährleisteten Rechte
- , nämlich dem Schutz vor fehlerhaften bedingten Entlassungen, andererseits gewährleistet sie das Recht des
- mündlichen Anhörung in Form der Videokonferenz ist nur zulässig, wenn der Verurteilte hierzu
- Akten ist sie nicht zu entnehmen, sie ist weder in der „Erklärung gem. § 57 I Nr. 3 StGB“ des
- Verstößen gegen die Vorschrift des § 454 I 3 StPO von der Regel des § 309 II StPO abzuweichen ist
BGH - 4 StR 651/10
Bundesgerichtshof vom 24.02.2011
- Inhalt
-
- Angeklagten, mit der er die Verletzung materiellen Rechts rügt, hat in dem aus der Beschlussformel
- nicht mit der erforderlichen Sicherheit ausschließen, dass die Einzelstrafen in den Fällen II.1, II
- es ihn betrifft, a) in der Urteilsformel dahin ergänzt, dass der Angeklagte im Übrigen
- Angeklagten trägt; b) aufgehoben in den Aussprüchen über aa) die in den Fällen II.1, II.2, II.5, II
- ersichtlichen Umfang Erfolg; im Übrigen ist das Rechtsmittel unbegründet im Sinne des § 349 Abs. 2 StPO
LG Bielefeld - 15 O 127/07
Landgericht Bielefeld vom 25.09.2007
- Inhalt
-
- der Forderung im Ausgangspunkt auf 178.263,97 DM in Anlehnung an 50den Ausgang des Vorprozesses 7 II O
- " Recht mit vier Jahren (vgl. § 196 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 BGB a.F.) länger war als die Verjährungsfrist
- des "neuen" Rechts (drei Jahre gem. § 195 BGB n.F.), ist auf eine Frist von drei Jahren ab 01.01.2002
- 24.07.2000 (Bl. 51/52 d. Beiakte 7 II O 78/03 LG Saar- 7brücken) betreffend Versorgungskanäle im
- Zeugen und Einholung eines Sachverständigengutachtens- im Herbst 2005. Mit einem am 11.10.2005
LSG Berlin-Brandenburg - L 10 B 2193/07 AS ER
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 05.02.2008
- Inhalt
-
- Umfang des Anspruchs ist mit 200,00 EUR zu bestimmen. Das Gesetzes- und Verord¬nungs¬recht nimmt eine
- heiratete im März 2005 seine beim JobCenter Lichtenberg in Arbeitslosengeld II (Alg II)- Bezug
- zeitnahen Beschaffung) ist zum Einen kaum in einen Begründungszusammenhang mit der Frage zu bringen, ob die
- , § 22 SGB II 120, Wieland in Estelmann, SGB II § 22 RdNr 88), deckungsgleich und sachgerecht ist
- vorliegenden Zusammenhang anwendbar ist, etwa Schmidt in Oestereicher, SGB XII/SGB II, § 22 SGB II 130
BSG - B 10 LW 3/01 R
Bundessozialgericht vom 08.11.2001
- Inhalt
-
- 5 Nr 1, § 16 Abs 1). Die Bedeutung ist überall dieselbe. Zu Recht hat das LSG sie in der Forderung
- , 167, 178 = SozR Nr 79 zu § 1246 RVO), im Recht der sozialen Entschädigung (BSGE 79, 87, 88 = SozR 3
- Antragstellung mindestens 90 Kalendermonate in Unternehmen der Landwirtschaft iS des § 1 Abs 2 des ALG, davon in
- 1990 im Beitrittsgebiet ansässigen und rentenversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer mit
- (conditio sine qua non) erkannt. Kausalität im naturwissenschaftlichen Sinn ist hier zwar notwendig, sie
VG Minden - 7 K 2/10
Verwaltungsgericht Minden vom 30.06.2010
- Inhalt
-
- nicht gewillt oder nicht in der Lage ist, sich in die hiesige Rechts- und Gesellschaftsordnung
- und hat keine Kinder. 2 Zusammen mit seinen Eltern reiste er im Jahre 1993 in das Bundesgebiet ein
- wegen des Diebstahls mit Waffen in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung, sowie des versuchten
- Familie I. (Brüder und Cousins) wohnen im Großraum C. und P. . Die Mutter des Angeklagten ist
- Haftentlassung Ende 2007 lebte er wieder bei seinen Eltern. In strafrechtlicher Hinsicht ist der
BGH - IX ZR 122/99
Bundesgerichtshof vom 06.04.2000
- Inhalt
-
- Werkleistungen an die Drittschuldnerin erbrachte, ändert daran nichts. Jedenfalls im Recht der Absonderung
- weiteren Anfechtungsvoraussetzungen. Maßgeblich ist hierbei wiederum der Zeitpunkt, in dem die im
- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 122/99 Verkündet am: 6. April 2000 Bürk
- Dr. Ganter für Recht erkannt: Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 9. Zivilsenats des
- Beklagte Frischbeton auf die Baustelle "Wohn- und Geschäftshaus W.straße in H." der B. GmbH (im folgenden
LSG Bayern - L 15 B 108/06 VG
Bayerisches Landessozialgericht vom 20.06.2006
- Inhalt
-
- Abs.1 SGG in Verbindung mit § 114 ZPO. Im Übrigen weist das Gericht die Beschwerde aus den Gründen
- entzogen: a) Das Recht zur Auswahl und der Bestimmung des Besuchs vorschulischer und schulischer
- unzulässig). II. Die Beschwerde beider Beschwerdeführer ist gemäß §§ 73 a, 172 ff. des
- Rechts zur Auswahl und Bestimmung des Besuchs vorschulischer und schulischer Einrichtungen und des
- . Das Amtsgericht N. hat mit Beschluss vom 14.02.2002 ausgesprochen: 1. Der Mutter des Kindes J. K
OLG Celle - 4 W 208/02
Oberlandesgericht Celle vom 07.02.2003
- Inhalt
-
- Fassade im Bereich der Balkone mit weißer Farbe zu streichen, beeinträchtigt das Recht des
- nach wie vor von der verklinkerten Außenwand geprägt. Im Übrigen ist auch in dieser Hinsicht nicht
- . Insofern war aber die Rechtslage recht klar. Dass mit dem angefochtenen Beschluss nicht erneut über die
- ist zu diesem Beschlusspunkt festgehalten, dass der Sanierungsbedarf der Balkone bereits im April des
- /Merle, a. a. O., § 43 Rn. 98). 2. Die Beschwerde ist jedoch in der Sache erfolglos, weil der
OVG Nordrhein-Westfalen - 15 A 2823/01
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 11.09.2001
- Inhalt
-
- , weil es nicht überwiegend wahrscheinlich ist, dass der Klage in einem durchzuführenden
- in eigenem Namen mit dem Untervertreter das Rechtsgeschäft tätigt, 6vgl. BGH, Urteil vom 24
- wenn der Vertreter eines Vertretenen für sich selbst einen Vertreter bestellt und mit diesem im
- vom Stadtdirektor verliehenen konkreten Amt im funktionellen Sinne mit der damit verbundenen
- bestehen auch nicht an der Auffassung des Verwaltungsgerichts, das Recht der Verwaltung der
LSG Bayern - L 16 LW 28/97
Bayerisches Landessozialgericht vom 15.07.1998
- Inhalt
-
- Beiträge nach dem ALG gemeint sein können, während Beiträge, die nach altem Recht bezahlt worden sind, im
- Auskünfte zu erteilen und ihn über seine Rechte und Pflichten zu beraten. Dabei ist es nach der ständigen
- und 01.01.1992 mitgeteilt. Im Zusammenhang mit der Beitragserhebung zur Berufsgenossenschaft bat er
- bezahlt habe. Nach dem bis zum 31.12.1994 geltenden Recht sei deshalb eine Erstattung von Beiträgen
- ausgeschlossen gewesen und deshalb auch nach neuem Recht nicht möglich (§ 117 Abs.2 ALG). Gegen den