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BGH - V ZR 218/13
Bundesgerichtshof vom 14.03.2014
- Inhalt
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- vorträgt, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet ist, das geltend gemachte Recht als in
- Entscheidung im Ergebnis auch zu Recht zugrunde, dass die Klägerin beide Beklagten wie Gesamtschuldner in
- Beklagte zu 1 auf ein Besitzrecht beruft, verweist das Berufungsgericht zu Recht darauf, dass sie mit
- den Richter Dr. Kazele für Recht erkannt: Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil der 6
- € (anteilige Nutzungen für Juli 2012) nebst Zinsen verpflichtet ist, und ihre Verurteilung im
OLG Dresden - 8 U 328/07
Oberlandesgericht Dresden vom 16.09.1988
- Inhalt
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- Rechts. Eine wesentlich engere Verbindung mit dem schweizerischen als mit dem deutschen Recht weist
- das Landgericht stattgegeben hat, begründet. Im Ergebnis zu Recht ist das Landgericht von einer
- nicht belehrten Verbrauchers kann nichts anderes gelten. II. Die Klage ist in dem Umfang, in dem ihr
- Verletzungserfolg besteht schon in der Überlassung der Bargeldbeträge in Deutschland und ist deshalb im
- - Kapitallebensversicherung, zu der es im 15 Streitfall anlagebezogen allein gekommen ist (in zwei
BGH - I ZB 62/10
Bundesgerichtshof vom 18.11.2010
- Inhalt
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- Berufungsgericht hat seiner Entscheidung diese Grundsätze zugrunde gelegt. Es hat die Berufung mit Recht wegen
- Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des
- BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 62/10 vom 18. November 2010 in dem Rechtsstreit Der I. Zivilsenat
- Urheberrechtsverletzung auf Unterlassung, Schadensersatz und Erstattung vorgerichtlicher Anwaltskosten in
- zugestellte Urteil mit einem am 12. August 2009 beim Berufungsgericht eingegangenen Schriftsatz Berufung
BFH - X B 147/08
Bundesfinanzhof vom 25.01.1995
- Inhalt
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- in dem angefochtenen Urteil mit den vom beschließenden Senat im Urteil in BFHE 177, 317, BStBl II
- haben. 3a) Nach dem Senatsurteil in BFHE 177, 317, BStBl II 1995, 686, ist bei der Auslegung von Art
- , eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) sei im Streitfall zur Fortbildung des Rechts erforderlich
- Rechts (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 1 FGO) kommt nicht in Betracht. 6a) Bezüglich der Anforderungen
- . 21. Die behauptete Abweichung vom Senatsurteil in BFHE 177, 317, BStBl II 1995, 686 liegt nicht
§ 429 BGB
Wirkung von Veränderungen
- Inhalt
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- Rechte der übrigen Gläubiger gegen den Schuldner.(3) Im Übrigen finden die
- äubiger seine Forderung auf einen anderen überträgt, die Rechte der übrigen Gläubiger unberührt.
- ) Vereinigen sich Forderung und Schuld in der Person eines Gesamtgläubigers, so erlöschen die
§ 2 RückHG
Höhe der Rückkehrhilfe
- Inhalt
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- des Arbeitnehmers, das sich im Geltungsbereich dieses Gesetzes rechtmäßig aufhält
- (1) Die Rückkehrhilfe beträgt 10.500 DM. Der Betrag erhöht sich für jedes Kind
- , mit ihm zurückkehrt und vor dem 1. Juni 1983 eingereist ist, um 1.500 DM. Dieser Zuschlag wird f
- . Januar 1984 und später als einen Monat nach Erfüllung der in § 1 Abs. 1 Nr. 2 genannten
- ür jeden weiteren angefangenen Monat im Fall des § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a um 1.500 DM
OVG Rheinland-Pfalz - 7 A 10976/09.OVG
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz vom 25.02.2010
- Inhalt
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- Verfahren. Das Verwaltungsgericht habe auch zu Recht darauf erkannt, dass die Schiedsstelle mit den
- Grundsatz des rechtlichen Gehörs erheblich und begründe eine Verletzung ihrer subjektiven Rechte im
- -Pfalz Urteil Im Namen des Volkes In dem Verwaltungsrechtsstreit 1.der AOK - Die Gesundheitskasse in
- Bocklet für Recht erkannt: Unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts Mainz vom 31. März 2009
- Krankenhauspflegesätze für das St. J. Krankenhaus der Beigeladenen vom 25. Februar 2008 in der Fassung vom 16. April
LSG Berlin-Brandenburg - L 2 U 50/99
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 18.04.2000
- Inhalt
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- . Außendrehung des re. Unterarmes und - die in den Rö-Aufn. erkennbare, leichte unfallbedingte Arthrose im re
- , als er beim Absteigen von einem Flurfördergerät (Gabelstapler) ausrutschte und auf die rechte
- Untersuchung des Klägers stützte. Weil er eine noch nicht voll ausgeheilte Kahnbeinfraktur rechts nicht
- 23. Januar 1998 an. Darin hielt der Arzt daran fest, die Naviculare-Fraktur rechts sei abgeheilt. Die
- , dass sein rechter Arm einen nicht unerheblichen Muskelschwund aufweise und er die rechte Hand nur
HessVGH - 14 S 1581/92
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 27.08.1992
- Inhalt
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- vornherein reicht in Betracht, wenn es sich bei den - auch auf Aufforderung vorgelegten - Akten um solche
- in dem Kostenfestsetzungsbeschluß die von den Erinnerungsführern im Kostenfestsetzungsgesuch vom 5
- . November 1991 beantragte Beweisgebühr in Höhe von 2.455,70 DM mit der damit verbundenen Verringerung
- Beweisgebühr zu Recht abgesetzt. Nach § 31 Abs. 1 Nr. 3 der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte - BRAGO
- haben bereits im Verwaltungsverfahren in die behördliche Entscheidung der Genehmigungsbehörde des
SozG Kassel - S 7 AL 1966/04
Sozialgericht Kassel vom 11.04.2007
- Inhalt
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- Kläger erhobene Widerspruch vom 27.08.2004 ist von der Beklagten daher zu Recht mit Widerspruchsbescheid
- Widerspruchsbescheid der Beklagten in seinen Rechten verletzt zu sein. Sie ist auch im Übrigen zulässig. Die
- 24.08.1992 siedelte er in die Bundesrepublik Deutschland über. Der Kläger ist nach einer Bescheinigung des
- berechtigte jeweils nur zu der Tätigkeit als Gastarzt im Rahmen der Anpassungspraktika in den Städtischen
- 02.09.1994 war der Kläger in der Zeit vom 01.10.1993 bis 30.09.1995 als Gastarzt im Rahmen eines
LAG Rheinland-Pfalz - 11 Sa 2074/03
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 04.03.2004
- Inhalt
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- worden. Die Berufung ist somit insgesamt zulässig. II. In der Sache hat die Berufung, mit der die
- hat der Klägerin zu Recht und mit zutreffender Begründung die Vergütung für die beiden Monate März und
- 04.06.2003 ist lediglich davon die Rede, dass zumindest in dem Gespräch mit dem Geschäftsführer der
- , II. 1. b) der Gründe). Danach ist davon auszugehen, dass die Klägerin jedenfalls in den
- Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. aa) Die Klägerin war bis zum 13.03.2003 wegen des KTS rechts
OVG Nordrhein-Westfalen - 5 B 273/01
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 02.03.2001
- Inhalt
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- beschränken, da davon auszugehen ist, dass der Antragsgegner angesichts seiner Bindung an Gesetz und Recht
- Antragsteller mit dem Antrag zu 1. unterliegen. Im Übrigen fehlt es in Bezug auf den Antrag zu 2. an
- nicht berechtigt ist, die Antragsteller als Teilnehmer eines als "Demonstration gegen Rechts
- Mehrzahl von ihnen gekommen ist. 28Zur Wahrung der Rechte der Antragsteller erscheint es ausreichend
- Anwendung allgemeiner präventiv-polizeilicher Ermächtigungsgrundlagen im Wege der Einkesselung in
Inhaltsübersicht RechVersV
- Inhalt
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- ; 13Depotforderungen aus dem in Rückdeckung übernommenen Versicherungsgeschäft§
- ; 23Anteile für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft an den Bruttobeträgen
- ; 33Depotverbindlichkeiten aus dem in Rückdeckung gegebenen Versicherungsgeschäft§
- , die im selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft mehrere Geschäftszweige betreiben§
- Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken§ 56Zeitwert der ü
SozG Düsseldorf - S 35 AS 230/05 ER
Sozialgericht Düsseldorf vom 19.08.2005
- Inhalt
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- der Antragsteller bei der Antragsgegnerin Leistungen nach dem SGB II. In dem Antrag gab er
- Antragsteller für den Zeitraum vom 01.01.2005 bis zum 31.05.2005 Leistungen nach dem SGB II in Höhe von
- ebenfalls Leistungen nach dem SGB II erhalten würden. Er sei auf Dauer nicht in der Lage, seinen
- gereichten Schriftsätze der Beteiligten Bezug genommen. 11 II. 12Der Antrag hat in der Sache keinen Erfolg
- . 1314Mit Bescheid vom 27.04.2005 ist der Bewilligungsbescheid vom 07.12.2004 mit Wirkung für die
BGH - 5 StR 84/13
Bundesgerichtshof vom 10.04.2013
- Inhalt
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- . Oktober 2012 gemäß § 349 Abs. 4 StPO aufgehoben a) mit den zugehörigen Feststellungen im Fall II.5
- räuberischer Erpressung in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung (Fall II.2), Raubes in zwei
- auf die Verletzung formellen und sachlichen Rechts gestützte Revision des Angeklagten erzielt mit der
- der Urteilsgründe, b) im Strafausspruch im Fall II.2 der Urteilsgründe sowie c) im
- hat den Angeklagten wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung in Tateinheit mit gefährlicher