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BGH - V ZR 218/13

Bundesgerichtshof vom 14.03.2014
Inhalt
  • vorträgt, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet ist, das geltend gemachte Recht als in
  • Entscheidung im Ergebnis auch zu Recht zugrunde, dass die Klägerin beide Beklagten wie Gesamtschuldner in
  • Beklagte zu 1 auf ein Besitzrecht beruft, verweist das Berufungsgericht zu Recht darauf, dass sie mit
  • den Richter Dr. Kazele für Recht erkannt: Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil der 6
  • € (anteilige Nutzungen für Juli 2012) nebst Zinsen verpflichtet ist, und ihre Verurteilung im

OLG Dresden - 8 U 328/07

Oberlandesgericht Dresden vom 16.09.1988
Inhalt
  • Rechts. Eine wesentlich engere Verbindung mit dem schweizerischen als mit dem deutschen Recht weist
  • das Landgericht stattgegeben hat, begründet. Im Ergebnis zu Recht ist das Landgericht von einer
  • nicht belehrten Verbrauchers kann nichts anderes gelten. II. Die Klage ist in dem Umfang, in dem ihr
  • Verletzungserfolg besteht schon in der Überlassung der Bargeldbeträge in Deutschland und ist deshalb im
  • - Kapitallebensversicherung, zu der es im 15 Streitfall anlagebezogen allein gekommen ist (in zwei

BGH - I ZB 62/10

Bundesgerichtshof vom 18.11.2010
Inhalt
  • Berufungsgericht hat seiner Entscheidung diese Grundsätze zugrunde gelegt. Es hat die Berufung mit Recht wegen
  • Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des
  • BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 62/10 vom 18. November 2010 in dem Rechtsstreit Der I. Zivilsenat
  • Urheberrechtsverletzung auf Unterlassung, Schadensersatz und Erstattung vorgerichtlicher Anwaltskosten in
  • zugestellte Urteil mit einem am 12. August 2009 beim Berufungsgericht eingegangenen Schriftsatz Berufung

BFH - X B 147/08

Bundesfinanzhof vom 25.01.1995
Inhalt
  • in dem angefochtenen Urteil mit den vom beschließenden Senat im Urteil in BFHE 177, 317, BStBl II
  • haben. 3a) Nach dem Senatsurteil in BFHE 177, 317, BStBl II 1995, 686, ist bei der Auslegung von Art
  • , eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) sei im Streitfall zur Fortbildung des Rechts erforderlich
  • Rechts (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 1 FGO) kommt nicht in Betracht. 6a) Bezüglich der Anforderungen
  • . 21. Die behauptete Abweichung vom Senatsurteil in BFHE 177, 317, BStBl II 1995, 686 liegt nicht

§ 429 BGB

Wirkung von Veränderungen
Inhalt
  • Rechte der übrigen Gläubiger gegen den Schuldner.(3) Im Übrigen finden die
  • äubiger seine Forderung auf einen anderen überträgt, die Rechte der übrigen Gläubiger unberührt.
  • ) Vereinigen sich Forderung und Schuld in der Person eines Gesamtgläubigers, so erlöschen die

§ 2 RückHG

Höhe der Rückkehrhilfe
Inhalt
  • des Arbeitnehmers, das sich im Geltungsbereich dieses Gesetzes rechtmäßig aufhält
  • (1) Die Rückkehrhilfe beträgt 10.500 DM. Der Betrag erhöht sich für jedes Kind
  • , mit ihm zurückkehrt und vor dem 1. Juni 1983 eingereist ist, um 1.500 DM. Dieser Zuschlag wird f
  • . Januar 1984 und später als einen Monat nach Erfüllung der in § 1 Abs. 1 Nr. 2 genannten
  • ür jeden weiteren angefangenen Monat im Fall des § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a um 1.500 DM

OVG Rheinland-Pfalz - 7 A 10976/09.OVG

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz vom 25.02.2010
Inhalt
  • Verfahren. Das Verwaltungsgericht habe auch zu Recht darauf erkannt, dass die Schiedsstelle mit den
  • Grundsatz des rechtlichen Gehörs erheblich und begründe eine Verletzung ihrer subjektiven Rechte im
  • -Pfalz Urteil Im Namen des Volkes In dem Verwaltungsrechtsstreit 1.der AOK - Die Gesundheitskasse in
  • Bocklet für Recht erkannt: Unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts Mainz vom 31. März 2009
  • Krankenhauspflegesätze für das St. J. Krankenhaus der Beigeladenen vom 25. Februar 2008 in der Fassung vom 16. April

LSG Berlin-Brandenburg - L 2 U 50/99

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 18.04.2000
Inhalt
  • . Außendrehung des re. Unterarmes und - die in den Rö-Aufn. erkennbare, leichte unfallbedingte Arthrose im re
  • , als er beim Absteigen von einem Flurfördergerät (Gabelstapler) ausrutschte und auf die rechte
  • Untersuchung des Klägers stützte. Weil er eine noch nicht voll ausgeheilte Kahnbeinfraktur rechts nicht
  • 23. Januar 1998 an. Darin hielt der Arzt daran fest, die Naviculare-Fraktur rechts sei abgeheilt. Die
  • , dass sein rechter Arm einen nicht unerheblichen Muskelschwund aufweise und er die rechte Hand nur

HessVGH - 14 S 1581/92

Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 27.08.1992
Inhalt
  • vornherein reicht in Betracht, wenn es sich bei den - auch auf Aufforderung vorgelegten - Akten um solche
  • in dem Kostenfestsetzungsbeschluß die von den Erinnerungsführern im Kostenfestsetzungsgesuch vom 5
  • . November 1991 beantragte Beweisgebühr in Höhe von 2.455,70 DM mit der damit verbundenen Verringerung
  • Beweisgebühr zu Recht abgesetzt. Nach § 31 Abs. 1 Nr. 3 der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte - BRAGO
  • haben bereits im Verwaltungsverfahren in die behördliche Entscheidung der Genehmigungsbehörde des

SozG Kassel - S 7 AL 1966/04

Sozialgericht Kassel vom 11.04.2007
Inhalt
  • Kläger erhobene Widerspruch vom 27.08.2004 ist von der Beklagten daher zu Recht mit Widerspruchsbescheid
  • Widerspruchsbescheid der Beklagten in seinen Rechten verletzt zu sein. Sie ist auch im Übrigen zulässig. Die
  • 24.08.1992 siedelte er in die Bundesrepublik Deutschland über. Der Kläger ist nach einer Bescheinigung des
  • berechtigte jeweils nur zu der Tätigkeit als Gastarzt im Rahmen der Anpassungspraktika in den Städtischen
  • 02.09.1994 war der Kläger in der Zeit vom 01.10.1993 bis 30.09.1995 als Gastarzt im Rahmen eines

LAG Rheinland-Pfalz - 11 Sa 2074/03

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 04.03.2004
Inhalt
  • worden. Die Berufung ist somit insgesamt zulässig. II. In der Sache hat die Berufung, mit der die
  • hat der Klägerin zu Recht und mit zutreffender Begründung die Vergütung für die beiden Monate März und
  • 04.06.2003 ist lediglich davon die Rede, dass zumindest in dem Gespräch mit dem Geschäftsführer der
  • , II. 1. b) der Gründe). Danach ist davon auszugehen, dass die Klägerin jedenfalls in den
  • Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. aa) Die Klägerin war bis zum 13.03.2003 wegen des KTS rechts

OVG Nordrhein-Westfalen - 5 B 273/01

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 02.03.2001
Inhalt
  • beschränken, da davon auszugehen ist, dass der Antragsgegner angesichts seiner Bindung an Gesetz und Recht
  • Antragsteller mit dem Antrag zu 1. unterliegen. Im Übrigen fehlt es in Bezug auf den Antrag zu 2. an
  • nicht berechtigt ist, die Antragsteller als Teilnehmer eines als "Demonstration gegen Rechts
  • Mehrzahl von ihnen gekommen ist. 28Zur Wahrung der Rechte der Antragsteller erscheint es ausreichend
  • Anwendung allgemeiner präventiv-polizeilicher Ermächtigungsgrundlagen im Wege der Einkesselung in

Inhaltsübersicht RechVersV

Inhalt
  • ; 13Depotforderungen aus dem in Rückdeckung übernommenen Versicherungsgeschäft§
  • ; 23Anteile für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft an den Bruttobeträgen
  • ; 33Depotverbindlichkeiten aus dem in Rückdeckung gegebenen Versicherungsgeschäft§
  • , die im selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft mehrere Geschäftszweige betreiben§
  • Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken§ 56Zeitwert der ü

SozG Düsseldorf - S 35 AS 230/05 ER

Sozialgericht Düsseldorf vom 19.08.2005
Inhalt
  • der Antragsteller bei der Antragsgegnerin Leistungen nach dem SGB II. In dem Antrag gab er
  • Antragsteller für den Zeitraum vom 01.01.2005 bis zum 31.05.2005 Leistungen nach dem SGB II in Höhe von
  • ebenfalls Leistungen nach dem SGB II erhalten würden. Er sei auf Dauer nicht in der Lage, seinen
  • gereichten Schriftsätze der Beteiligten Bezug genommen. 11 II. 12Der Antrag hat in der Sache keinen Erfolg
  • . 1314Mit Bescheid vom 27.04.2005 ist der Bewilligungsbescheid vom 07.12.2004 mit Wirkung für die

BGH - 5 StR 84/13

Bundesgerichtshof vom 10.04.2013
Inhalt
  • . Oktober 2012 gemäß § 349 Abs. 4 StPO aufgehoben a) mit den zugehörigen Feststellungen im Fall II.5
  • räuberischer Erpressung in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung (Fall II.2), Raubes in zwei
  • auf die Verletzung formellen und sachlichen Rechts gestützte Revision des Angeklagten erzielt mit der
  • der Urteilsgründe, b) im Strafausspruch im Fall II.2 der Urteilsgründe sowie c) im
  • hat den Angeklagten wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung in Tateinheit mit gefährlicher