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OLG Brandenburg - 7 U 175/07

Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 23.07.2008
Inhalt
  • Handelssachen des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 12. Juli 2007 teilweise aufrecht erhalten. Im
  • zur Tätigkeit für sie verpflichtet gewesen. Den Vortrag der Klägerin, dass er diese ab Mai 2004
  • teilweiser Abänderung des Urteils der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Frankfurt (Oder
  • , dass 5a) der Beklagte vor der rechtlichen Beendigung des Agenturverhältnisses am 31.3.2005 seine
  • O 431/05 LG Frankfurt (Oder), stehe der Zulässigkeit der Klage nicht entgegen, da er andere als die

OLG Frankfurt - 26 U 28/04

Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 18.11.2004
Inhalt
  • am 10.05.2004 verkündete Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main - Az.: 2-26 O 156/03
  • Kläger beantragt, 6unter Abänderung des am 10.05.2004 verkündeten Urteils des Landgerichts Frankfurt am
  • Main - Az.: 2-26 O 156/03 - die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger 114.683,68 € nebst 5 % Zinsen
  • Quelle: Gericht: OLG Frankfurt 26. Zivilsenat Entscheidungsdatum: 18.11.2004 Normen: § 607 BGB
  • . 2Hinsichtlich der in erster Instanz getroffenen Feststellungen wird auf den Tatbestand des am 10.05.2004

Branchenbuch-Anbieter in der Rechtsprechung: Kann man sich wehren?

Rechtsanwalt Jens Ferner vom 18.05.2011
Inhalt
  • Werkvertrag (dazu Palandt, v. §631, Rn.18 – ebenso AG Düsseldorf, 40 C 1217/04; OLG Frankfurt a.M., 8 U
  • wird alleine auf die Arglist. Das AG Münster versucht aber genau das, es sagt, dass man sich ja gar
  • thematisiert werden, wenn man im Palandt etwas weiter liest, so ist dort vollkommen korrekt im Weiteren
  • weiteren Nachweisen).” Da das Ag Münster an dieser Stelle keine Argumentation, sondern nur das Zitat des
  • jedes Argument verneint, mit dem man sich als Betroffener wehren möchte. Soweit mir bekannt, beruft

HessVGH - PV TK 1935/88

Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 10.08.1988
Inhalt
  • Personalrats auf die erneute Ausschreibung erst am 12. 4. 1988 abgelaufen sei und man im übrigen mit
  • Verwaltungsgericht Frankfurt a.M. beantragt, dem Beteiligten im Wege einer einstweiligen Verfügung
  • der Antragsteller, der örtliche Personalrat bei der Deutschen G-bank in Frankfurt a.M., bei dem
  • Bewerber bereits am 18. 2. 1988 zum 31. 3. 19B8 kündigen müsse, um am 1. 4. 1988 seine Tätigkeit
  • Vorsitzende der Fachkammer für Personalvertretungssachen (Bund) beim Verwaltungsgericht Frankfurt a.M. war

HessVGH - PV TL 964/88

Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 02.04.1992
Inhalt
  • . 9Mit Beschluß vom 4. Februar 1988 hat das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main dem Antrag
  • Zulässigkeit steht insbesondere eine örtliche Unzuständigkeit des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main
  • Ausschlußfrist handele. 11 Der Beteiligte beantragt, 12 den Beschluß des Verwaltungsgerichts Frankfurt am
  • , an den Regierungspräsidenten in D weiter, wo sie am 6. Juli 1987 eingingen. Dieser legte die
  • Gesamtpersonalrat verweigerte die Zustimmungen am 22. Juni 1987. Das Staatliche Schulamt für den M

OLG Frankfurt - 5 U 68/08

Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 21.04.2009
Inhalt
  • Landgerichts Frankfurt am Main zur Klageabweisung abgeändert. Der Beschluss der außerordentlichen
  • Quelle: Gericht: OLG Frankfurt 5. Zivilsenat Normen: § 241 AktG, § 262 AktG Entscheidungsdatum
  • die Berufungen der Kläger wird das am 16.5.2008 verkündete Urteil der 5. Kammer für Handelssachen des
  • angefochtenen Urteils den in der außerordentlichen Hauptversammlung der Beklagten am 7.12.2007 gefassten
  • möglich, wenn man die Entschließungen zu TOP 2, 6 und 8 als „einen Beschluss“ iSd. § 241 AktG ansehen

Anlage GasLastV

zu § 4 Abs. 1 Satz 1 der Gaslastverteilungs-Verordnung
Inhalt
  • ;dten     Darmstadt, Frankfurt am Main,     Offenbach am Main
  • ), Kaiserslautern,     Landau in der Pfalz, Ludwigshafen am Rhein, Neustadt an der Weinstra
  • Laer, Bad Rothenfelde, Belm, Bissendorf, Bohmte, Dissen am Teutoburger Wald, Georgsmarienhütte
  • , Hagen am Teutoburger Wald, Hasbergen, Hilter am Teutoburger Wald, Melle, Ostercappeln, Wallenhorst
  • , Groß-Gerau, Hochtaunuskreis, Main-Kinzig-Kreis, Main-Taunus-Kreis, Odenwaldkreis, Offenbach

HessVGH - 5 TG 3657/04

Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 18.08.2005
Inhalt
  • die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom
  • -Ring eingefasste Gelände durchmessen. Sie zweigen vom Hauptstraßenzug ab und münden am jeweils
  • Garageneinstellplätze im Bereich der unmittelbar am Kurt-Schumacher-Ring angelegten Garagenzeilen zur
  • . Sieht man von dem Fußgängerverkehr ab, für den die Innenwege Verbindungen zum jeweils
  • Hauptstraßenzugs erschlossenen Grundstücke beschränkt hat. Bei richtiger Abrechnung sind am

LSG Hessen - L 3 U 1228/81

Hessisches Landessozialgericht vom 12.03.1986
Inhalt
  • Sozialgerichts Frankfurt am Main vom 5. August 1981 insofern abgeändert, als der Bescheid der Beklagten zu 1
  • Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte” (VBG 123) geltend gemacht. Das angerufene Sozialgericht Frankfurt am Main
  • Prüfung vorzulegen. Der Kläger beantragt, das Urteil des Sozialgerichts Frankfurt am Main vom 5. August
  • Hessisches Landessozialgericht Urteil vom 12.03.1986 (rechtskräftig) Sozialgericht Frankfurt
  • zu sein. Im Oktober 1977 wandte er sich erstmals an den Beklagten zu 2) und beantragte die

OLG Frankfurt - 1 U 27/08

Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 14.08.2008
Inhalt
  • 2. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main – 2-02 O 251/07 – abgeändert. Der Antrag auf
  • Quelle: Gericht: OLG Frankfurt 1. Zivilsenat Entscheidungsdatum: 14.08.2008 Normen: § 1 UKlaG, § 5
  • Schienenverkehr). Tenor Auf die Berufung der Verfügungsbeklagten wird das am 16.11.2007 verkündete Urteil der
  • Antragsschrift per Fax am 19.07.2007 abzustellen, sondern erst auf den Eingang des Originals am
  • die Anlage AS 1, nicht beigefügt. Auf diese wird aber im Verfügungsantrag Bezug genommen, und ohne

HessVGH - 2 TG 2890/86

Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 30.10.1986
Inhalt
  • Antragsteller bei dem Verwaltungsgericht Frankfurt am Main um einstweiligen Rechtsschutz nachgesucht mit
  • Antragsgegner, der Kreistag des Main-Kinzig-Kreises, lehnte in seiner Sitzung am 13. Juni 1986 einen
  • Gründe I. 1Der Antragsteller zu 1) ist Kreistagsabgeordneter des Main-Kinzig-Kreises, der
  • Antragsteller zu 2) hauptamtlicher weiterer Beigeordneter, dessen Amtszeit am 31. Januar 1987 endet. Der
  • Wahlvorbereitungsausschuß einzusetzen. Nachdem der Antragsgegner am 15. August 1986 diese Beschlüsse

LAG Hessen - 16 Sa 2147/08

Hessisches Landesarbeitsgericht vom 03.08.2009
Inhalt
  • Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 12. November 2008 – 2 Ca 2980/08 – wird auf ihre
  • Urteil hat das Arbeitsgericht Frankfurt am Main – 2 Ca 2980/08 – der Klage stattgegeben. Das
  • , 22unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 12. November 2008 – 2 Ca
  • Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 12. November 2008 – 2
  • im Streitfall Anwendung findet. Wenn man auf den vor dem In-Kraft-Treten des AGG erfolgten Abschluss

OLG Frankfurt - 20 W 168/03

Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 15.05.2003
Inhalt
  • das der Absatz 2 des § 27 FGG a.F. angefügt wurde, zu entnehmen (OLG Frankfurt am Main StAZ 1998, 316
  • Quelle: Gericht: OLG Frankfurt 20. Zivilsenat Entscheidungsdatum: 15.05.2003 Normen: § 45 WoEigG
  • seiner Nachzahlung am 18.09.2002 für den Zeitraum März bis Juli 2002 auch nach seinen eigenen
  • Beschwerdesumme von 750,00 EUR nicht erreicht sei. 3Gegen den am 19.04.2003 zugestellten Beschluss
  • des Landgerichts hat der Antragsgegner mit am 30.04.2003 bei Gericht eingegangenem Schreiben

VG Frankfurt (Main) - 7 L 702/08.F

Verwaltungsgericht Frankfurt am Main vom 03.07.2008
Inhalt
  • Trading GmbH in Frankfurt am Main nicht erteilt werden könne, da die Voraussetzungen des § 39 Abs. 2 S. 1
  • Quelle: Gericht: VG Frankfurt 7. Kammer Entscheidungsdatum: 03.07.2008 Normen: § 23 AufenthG
  • Antragstellerin am 11.03.2008 gestellte Eilantrag ist sachgerecht dahingehend auszulegen, dass sie
  • ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gemäß § 123 VwGO, da der am 30.03.2007 gestellte
  • des von ihr eingeleitenden Petitionsverfahrens wurde ihr erst am 26.07.2007 eine Duldung erteilt

OLG Frankfurt - 5 UF 167/02

Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 10.10.2005
Inhalt
  • Anwartschaft bei der Landesärztekammer Hessen die bisherige Rechtsprechung des OLG Frankfurt am Main
  • Quelle: Gericht: OLG Frankfurt 5. Senat für Familiensachen Entscheidungsdatum: 10.10.2005 Normen
  • (Beibehaltung von OLG Frankfurt, FamRZ 1989, 70, 71; ebenso 3. Senat, Beschluss vom 15.2. 2005, 3 UF 9
  • monatliche Anwartschaften in Höhe von EUR 156,57, bezogen auf das Ende der Ehezeit am 30. 4. 2001
  • gegeneinander aufgehoben. Beschwerdewert: 2.238,84 Euro. Gründe 1Die am 04.06.1981 geschlossene Ehe der