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OLG Brandenburg - 7 U 175/07
Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 23.07.2008
- Inhalt
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- Handelssachen des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 12. Juli 2007 teilweise aufrecht erhalten. Im
- zur Tätigkeit für sie verpflichtet gewesen. Den Vortrag der Klägerin, dass er diese ab Mai 2004
- teilweiser Abänderung des Urteils der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Frankfurt (Oder
- , dass 5a) der Beklagte vor der rechtlichen Beendigung des Agenturverhältnisses am 31.3.2005 seine
- O 431/05 LG Frankfurt (Oder), stehe der Zulässigkeit der Klage nicht entgegen, da er andere als die
OLG Frankfurt - 26 U 28/04
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 18.11.2004
- Inhalt
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- am 10.05.2004 verkündete Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main - Az.: 2-26 O 156/03
- Kläger beantragt, 6unter Abänderung des am 10.05.2004 verkündeten Urteils des Landgerichts Frankfurt am
- Main - Az.: 2-26 O 156/03 - die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger 114.683,68 € nebst 5 % Zinsen
- Quelle: Gericht: OLG Frankfurt 26. Zivilsenat Entscheidungsdatum: 18.11.2004 Normen: § 607 BGB
- . 2Hinsichtlich der in erster Instanz getroffenen Feststellungen wird auf den Tatbestand des am 10.05.2004
Branchenbuch-Anbieter in der Rechtsprechung: Kann man sich wehren?
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 18.05.2011
- Inhalt
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- Werkvertrag (dazu Palandt, v. §631, Rn.18 – ebenso AG Düsseldorf, 40 C 1217/04; OLG Frankfurt a.M., 8 U
- wird alleine auf die Arglist. Das AG Münster versucht aber genau das, es sagt, dass man sich ja gar
- thematisiert werden, wenn man im Palandt etwas weiter liest, so ist dort vollkommen korrekt im Weiteren
- weiteren Nachweisen).” Da das Ag Münster an dieser Stelle keine Argumentation, sondern nur das Zitat des
- jedes Argument verneint, mit dem man sich als Betroffener wehren möchte. Soweit mir bekannt, beruft
HessVGH - PV TK 1935/88
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 10.08.1988
- Inhalt
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- Personalrats auf die erneute Ausschreibung erst am 12. 4. 1988 abgelaufen sei und man im übrigen mit
- Verwaltungsgericht Frankfurt a.M. beantragt, dem Beteiligten im Wege einer einstweiligen Verfügung
- der Antragsteller, der örtliche Personalrat bei der Deutschen G-bank in Frankfurt a.M., bei dem
- Bewerber bereits am 18. 2. 1988 zum 31. 3. 19B8 kündigen müsse, um am 1. 4. 1988 seine Tätigkeit
- Vorsitzende der Fachkammer für Personalvertretungssachen (Bund) beim Verwaltungsgericht Frankfurt a.M. war
HessVGH - PV TL 964/88
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 02.04.1992
- Inhalt
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- . 9Mit Beschluß vom 4. Februar 1988 hat das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main dem Antrag
- Zulässigkeit steht insbesondere eine örtliche Unzuständigkeit des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main
- Ausschlußfrist handele. 11 Der Beteiligte beantragt, 12 den Beschluß des Verwaltungsgerichts Frankfurt am
- , an den Regierungspräsidenten in D weiter, wo sie am 6. Juli 1987 eingingen. Dieser legte die
- Gesamtpersonalrat verweigerte die Zustimmungen am 22. Juni 1987. Das Staatliche Schulamt für den M
OLG Frankfurt - 5 U 68/08
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 21.04.2009
- Inhalt
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- Landgerichts Frankfurt am Main zur Klageabweisung abgeändert. Der Beschluss der außerordentlichen
- Quelle: Gericht: OLG Frankfurt 5. Zivilsenat Normen: § 241 AktG, § 262 AktG Entscheidungsdatum
- die Berufungen der Kläger wird das am 16.5.2008 verkündete Urteil der 5. Kammer für Handelssachen des
- angefochtenen Urteils den in der außerordentlichen Hauptversammlung der Beklagten am 7.12.2007 gefassten
- möglich, wenn man die Entschließungen zu TOP 2, 6 und 8 als „einen Beschluss“ iSd. § 241 AktG ansehen
Anlage GasLastV
zu § 4 Abs. 1 Satz 1 der Gaslastverteilungs-Verordnung
- Inhalt
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- ;dten Darmstadt, Frankfurt am Main, Offenbach am Main
- ), Kaiserslautern, Landau in der Pfalz, Ludwigshafen am Rhein, Neustadt an der Weinstra
- Laer, Bad Rothenfelde, Belm, Bissendorf, Bohmte, Dissen am Teutoburger Wald, Georgsmarienhütte
- , Hagen am Teutoburger Wald, Hasbergen, Hilter am Teutoburger Wald, Melle, Ostercappeln, Wallenhorst
- , Groß-Gerau, Hochtaunuskreis, Main-Kinzig-Kreis, Main-Taunus-Kreis, Odenwaldkreis, Offenbach
HessVGH - 5 TG 3657/04
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 18.08.2005
- Inhalt
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- die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom
- -Ring eingefasste Gelände durchmessen. Sie zweigen vom Hauptstraßenzug ab und münden am jeweils
- Garageneinstellplätze im Bereich der unmittelbar am Kurt-Schumacher-Ring angelegten Garagenzeilen zur
- . Sieht man von dem Fußgängerverkehr ab, für den die Innenwege Verbindungen zum jeweils
- Hauptstraßenzugs erschlossenen Grundstücke beschränkt hat. Bei richtiger Abrechnung sind am
LSG Hessen - L 3 U 1228/81
Hessisches Landessozialgericht vom 12.03.1986
- Inhalt
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- Sozialgerichts Frankfurt am Main vom 5. August 1981 insofern abgeändert, als der Bescheid der Beklagten zu 1
- Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte” (VBG 123) geltend gemacht. Das angerufene Sozialgericht Frankfurt am Main
- Prüfung vorzulegen. Der Kläger beantragt, das Urteil des Sozialgerichts Frankfurt am Main vom 5. August
- Hessisches Landessozialgericht Urteil vom 12.03.1986 (rechtskräftig) Sozialgericht Frankfurt
- zu sein. Im Oktober 1977 wandte er sich erstmals an den Beklagten zu 2) und beantragte die
OLG Frankfurt - 1 U 27/08
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 14.08.2008
- Inhalt
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- 2. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main – 2-02 O 251/07 – abgeändert. Der Antrag auf
- Quelle: Gericht: OLG Frankfurt 1. Zivilsenat Entscheidungsdatum: 14.08.2008 Normen: § 1 UKlaG, § 5
- Schienenverkehr). Tenor Auf die Berufung der Verfügungsbeklagten wird das am 16.11.2007 verkündete Urteil der
- Antragsschrift per Fax am 19.07.2007 abzustellen, sondern erst auf den Eingang des Originals am
- die Anlage AS 1, nicht beigefügt. Auf diese wird aber im Verfügungsantrag Bezug genommen, und ohne
HessVGH - 2 TG 2890/86
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 30.10.1986
- Inhalt
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- Antragsteller bei dem Verwaltungsgericht Frankfurt am Main um einstweiligen Rechtsschutz nachgesucht mit
- Antragsgegner, der Kreistag des Main-Kinzig-Kreises, lehnte in seiner Sitzung am 13. Juni 1986 einen
- Gründe I. 1Der Antragsteller zu 1) ist Kreistagsabgeordneter des Main-Kinzig-Kreises, der
- Antragsteller zu 2) hauptamtlicher weiterer Beigeordneter, dessen Amtszeit am 31. Januar 1987 endet. Der
- Wahlvorbereitungsausschuß einzusetzen. Nachdem der Antragsgegner am 15. August 1986 diese Beschlüsse
LAG Hessen - 16 Sa 2147/08
Hessisches Landesarbeitsgericht vom 03.08.2009
- Inhalt
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- Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 12. November 2008 – 2 Ca 2980/08 – wird auf ihre
- Urteil hat das Arbeitsgericht Frankfurt am Main – 2 Ca 2980/08 – der Klage stattgegeben. Das
- , 22unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 12. November 2008 – 2 Ca
- Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 12. November 2008 – 2
- im Streitfall Anwendung findet. Wenn man auf den vor dem In-Kraft-Treten des AGG erfolgten Abschluss
OLG Frankfurt - 20 W 168/03
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 15.05.2003
- Inhalt
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- das der Absatz 2 des § 27 FGG a.F. angefügt wurde, zu entnehmen (OLG Frankfurt am Main StAZ 1998, 316
- Quelle: Gericht: OLG Frankfurt 20. Zivilsenat Entscheidungsdatum: 15.05.2003 Normen: § 45 WoEigG
- seiner Nachzahlung am 18.09.2002 für den Zeitraum März bis Juli 2002 auch nach seinen eigenen
- Beschwerdesumme von 750,00 EUR nicht erreicht sei. 3Gegen den am 19.04.2003 zugestellten Beschluss
- des Landgerichts hat der Antragsgegner mit am 30.04.2003 bei Gericht eingegangenem Schreiben
VG Frankfurt (Main) - 7 L 702/08.F
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main vom 03.07.2008
- Inhalt
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- Trading GmbH in Frankfurt am Main nicht erteilt werden könne, da die Voraussetzungen des § 39 Abs. 2 S. 1
- Quelle: Gericht: VG Frankfurt 7. Kammer Entscheidungsdatum: 03.07.2008 Normen: § 23 AufenthG
- Antragstellerin am 11.03.2008 gestellte Eilantrag ist sachgerecht dahingehend auszulegen, dass sie
- ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gemäß § 123 VwGO, da der am 30.03.2007 gestellte
- des von ihr eingeleitenden Petitionsverfahrens wurde ihr erst am 26.07.2007 eine Duldung erteilt
OLG Frankfurt - 5 UF 167/02
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 10.10.2005
- Inhalt
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- Anwartschaft bei der Landesärztekammer Hessen die bisherige Rechtsprechung des OLG Frankfurt am Main
- Quelle: Gericht: OLG Frankfurt 5. Senat für Familiensachen Entscheidungsdatum: 10.10.2005 Normen
- (Beibehaltung von OLG Frankfurt, FamRZ 1989, 70, 71; ebenso 3. Senat, Beschluss vom 15.2. 2005, 3 UF 9
- monatliche Anwartschaften in Höhe von EUR 156,57, bezogen auf das Ende der Ehezeit am 30. 4. 2001
- gegeneinander aufgehoben. Beschwerdewert: 2.238,84 Euro. Gründe 1Die am 04.06.1981 geschlossene Ehe der