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LAG Hessen - 9 Sa 1069/08

Hessisches Landesarbeitsgericht vom 06.11.2008
Inhalt
  • ,–. Die Klägerin hat für das Jahr 2007 Zuschläge für Nachtarbeit nach den Bestimmungen des
  • Nachtarbeit zustehe. Spätöffnungsarbeit sei nur die Arbeit in Verkaufsstellen in der Zeit von 18.30 Uhr bis
  • , sei nicht mehr als Spätöffnungszeit, sondern in vollem Umfang als Nachtarbeit im Sinne von § 4 Nr
  • gewähren. Erst für die darüber hinausgehende Arbeitszeit sei ein Zuschlag für Nachtarbeit zu zahlen
  • es sich um planbare Arbeit nach 19.30 Uhr, beginne damit auch die zuschlagspflichtige Nachtarbeit

LSG Berlin-Brandenburg - L 32 AS 1771/09

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 26.03.2010
Inhalt
  • Beteiligten streiten um die Anrechenbarkeit eines steuerfreien Zuschlages für Nachtarbeit auf das Einkommen
  • (GA Bl. 3 ff). Die Kläger erhoben Widerspruch (Eingang 30.03.2007). Der Zuschlag für Nachtarbeit sei
  • Begehren weiter verfolgt. Sie sind der Ansicht, dass der steuerfreie Zuschlag für Nachtarbeit in Höhe
  • für Nachtarbeit, eine nach § 3 b Einkommenssteuergesetz (EStG) nicht steuerpflichtige
  • der Nachtarbeit angefallen seien, haben sie mitgeteilt, die tägliche Arbeitszeit im Bewachungs- und

Geringerer Nachtarbeitszuschlag für vorgeschriebene Dauernachtwache

Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 30.07.2019
Inhalt
  • „angemessenen“ Nachtarbeitszuschlag von 30 Prozent zahlen müssen. Bei einer Nachtarbeit, die nicht immer
  • Zuschlag – je nach Besonderheit der konkreten Tätigkeit – davon abweichen. Ist die Nachtarbeit aus
  • Arbeitgeber dahin „lenken“, von seinen Beschäftigten weniger Nachtarbeit zu verlangen, so der
  • nachts einen Mindestpersonalumfang vor. Damit sei die Nachtarbeit aus „überragendem Gemeinwohlinteresse
  • LAG Stuttgart. Für die „gewöhnliche“ Nachtarbeit der Klägerin sei zunächst ein 25 prozentiger

LSG Nordrhein-Westfalen - L 7 B 157/09 AS

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 06.07.2009
Inhalt
  • für Nachtarbeit sowie Sonn- und Feiertagszuschläge als zweckbestimmte Einnahmen anzusehen und damit

VG Arnsberg - 14 K 1371/07

Verwaltungsgericht Arnsberg vom 11.08.2008
Inhalt
  • nicht mehr als 30 dB (A) überschreiten. Nachtarbeit wurde nicht beantragt und ist somit nicht
  • ungenehmigter Nachtarbeit auf dem Betriebsgelände der Beigeladenen. Daraufhin nahm der Beklagte Kontakt
  • auf dem Betriebsgrundstück in einen Dreischichtbetrieb mit Nachtarbeit, nachdem die Beigeladene im
  • wiederholten Beschwerden zu reagieren, habe der Beklagte nunmehr die Nachtarbeit genehmigt und
  • Zweischichtbetriebes in einen Dreischichtbetrieb mit Nachtarbeit) ist rechtmäßig und verletzt die Klägerin

LAG Berlin-Brandenburg - 6 Sa 29/07

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg vom 19.10.2006
Inhalt
  • sämtlich ggf. auch kumulativ zu zahlen sind. Für Überstunden und Nachtarbeit ergibt sich dies allerdings

FG Köln - 15 K 4337/07

Finanzgericht Köln vom 26.06.2008
Inhalt
  • gezahlten Schichtzulagen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit der Klägerin nach § 3b des
  • Finanzbehörden der Länder pauschal die geleistete Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit abgegolten
  • geleistete" Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit beim Vorliegen weiterer Voraussetzungen steuerfrei
  • Schicht- und Nachtarbeit sei der Kernbereich dieser Absicherung jedoch nicht betroffen. 13 Wegen
  • Steuerbefreiung von Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags und Nachtarbeit gemäß § 3b EStG sind nicht erfüllt. 181

Nachtzuschlag für Stewardess mit Zugschaffnerfunktion

Rechtsanwalt Malte Winter vom 04.04.2012
Inhalt
  • ). Nachtarbeit ist nach § 2 Abs. 4 ArbZG jede Arbeit, die mehr als zwei Stunden der Nachtzeit im

steuerfreie Zuschläge

Rechtsanwalt Dan Fehlberg vom 09.09.2010
Inhalt
  • Zuschläge für geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit bleiben auch dann steuerfrei, wenn

Trotz anderslautender Lohnsteuerbescheinigung: Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit bleiben steuerfrei

martina heck vom 08.02.2018
Inhalt
  • Zuschläge für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind steuerfrei. Was

LAG Hamm - 16 Sa 44/08

Landesarbeitsgericht Hamm vom 10.07.2008
Inhalt
  • der Nachtarbeit geleisteten Arbeitsstunden. Führende Parallelsache zu: 16 Sa 45/08, 269/08 und 271
  • Jahre 2004 geleistete Nachtarbeit hätte die Klägerin bis spätestens Ende Juni 2005 schriftlich
  • zusätzliche Inanspruchnahmen während der Nachtarbeit regele. Im Übrigen ist sie der Ansicht, dass die
  • genannten Voraussetzungen Zusatzurlaub unter anderem für Nachtarbeit zu gewähren. Diese Vorschrift gilt
  • -rechtlichen Arbeitsschutzes. Sie begründet Ausgleichsansprüche für die mit der Nachtarbeit verbundenen

§ 5 BeschussV

Instandsetzungsbeschuss
Inhalt
  • dabei eine Nacharbeit vorgenommen worden ist oder 2.an einem höchstbeanspruchten Teil eines Prü
  • , deren höchstbeanspruchte Teile ohne Nacharbeit lediglich ausgetauscht worden sind, sofern alle h

§ 7 EFPV

Fahrzeit
Inhalt
  • ;glichen Ruhezeiten bei Tagarbeit neun Stunden und bei Nachtarbeit acht Stunden und2.innerhalb eines

Mindestlohngesetz

Malte Winter vom 01.10.2015
Inhalt
  • nicht zuschlagspflichtig zu vergütet werden; bei Nachtarbeit ...

§ 3 BeschG

Beschusspflicht für Feuerwaffen und Böller
Inhalt
  • (1) Wer Feuerwaffen, Böller sowie höchstbeanspruchte Teile, die ohne Nacharbeit
  • zusammengesetzt, so gilt Satz 1 entsprechend, wenn einzelne Teile zu ihrer Einpassung der Nacharbeit bed
  • ;chstbeanspruchte Teile ohne Nacharbeit lediglich ausgetauscht worden sind, sofern alle hö