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LAG Hessen - 9 Sa 1069/08
Hessisches Landesarbeitsgericht vom 06.11.2008
- Inhalt
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- ,–. Die Klägerin hat für das Jahr 2007 Zuschläge für Nachtarbeit nach den Bestimmungen des
- Nachtarbeit zustehe. Spätöffnungsarbeit sei nur die Arbeit in Verkaufsstellen in der Zeit von 18.30 Uhr bis
- , sei nicht mehr als Spätöffnungszeit, sondern in vollem Umfang als Nachtarbeit im Sinne von § 4 Nr
- gewähren. Erst für die darüber hinausgehende Arbeitszeit sei ein Zuschlag für Nachtarbeit zu zahlen
- es sich um planbare Arbeit nach 19.30 Uhr, beginne damit auch die zuschlagspflichtige Nachtarbeit
LSG Berlin-Brandenburg - L 32 AS 1771/09
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 26.03.2010
- Inhalt
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- Beteiligten streiten um die Anrechenbarkeit eines steuerfreien Zuschlages für Nachtarbeit auf das Einkommen
- (GA Bl. 3 ff). Die Kläger erhoben Widerspruch (Eingang 30.03.2007). Der Zuschlag für Nachtarbeit sei
- Begehren weiter verfolgt. Sie sind der Ansicht, dass der steuerfreie Zuschlag für Nachtarbeit in Höhe
- für Nachtarbeit, eine nach § 3 b Einkommenssteuergesetz (EStG) nicht steuerpflichtige
- der Nachtarbeit angefallen seien, haben sie mitgeteilt, die tägliche Arbeitszeit im Bewachungs- und
Geringerer Nachtarbeitszuschlag für vorgeschriebene Dauernachtwache
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 30.07.2019
- Inhalt
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- „angemessenen“ Nachtarbeitszuschlag von 30 Prozent zahlen müssen. Bei einer Nachtarbeit, die nicht immer
- Zuschlag – je nach Besonderheit der konkreten Tätigkeit – davon abweichen. Ist die Nachtarbeit aus
- Arbeitgeber dahin „lenken“, von seinen Beschäftigten weniger Nachtarbeit zu verlangen, so der
- nachts einen Mindestpersonalumfang vor. Damit sei die Nachtarbeit aus „überragendem Gemeinwohlinteresse
- LAG Stuttgart. Für die „gewöhnliche“ Nachtarbeit der Klägerin sei zunächst ein 25 prozentiger
LSG Nordrhein-Westfalen - L 7 B 157/09 AS
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 06.07.2009
- Inhalt
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- für Nachtarbeit sowie Sonn- und Feiertagszuschläge als zweckbestimmte Einnahmen anzusehen und damit
VG Arnsberg - 14 K 1371/07
Verwaltungsgericht Arnsberg vom 11.08.2008
- Inhalt
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- nicht mehr als 30 dB (A) überschreiten. Nachtarbeit wurde nicht beantragt und ist somit nicht
- ungenehmigter Nachtarbeit auf dem Betriebsgelände der Beigeladenen. Daraufhin nahm der Beklagte Kontakt
- auf dem Betriebsgrundstück in einen Dreischichtbetrieb mit Nachtarbeit, nachdem die Beigeladene im
- wiederholten Beschwerden zu reagieren, habe der Beklagte nunmehr die Nachtarbeit genehmigt und
- Zweischichtbetriebes in einen Dreischichtbetrieb mit Nachtarbeit) ist rechtmäßig und verletzt die Klägerin
LAG Berlin-Brandenburg - 6 Sa 29/07
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg vom 19.10.2006
- Inhalt
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- sämtlich ggf. auch kumulativ zu zahlen sind. Für Überstunden und Nachtarbeit ergibt sich dies allerdings
FG Köln - 15 K 4337/07
Finanzgericht Köln vom 26.06.2008
- Inhalt
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- gezahlten Schichtzulagen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit der Klägerin nach § 3b des
- Finanzbehörden der Länder pauschal die geleistete Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit abgegolten
- geleistete" Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit beim Vorliegen weiterer Voraussetzungen steuerfrei
- Schicht- und Nachtarbeit sei der Kernbereich dieser Absicherung jedoch nicht betroffen. 13 Wegen
- Steuerbefreiung von Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags und Nachtarbeit gemäß § 3b EStG sind nicht erfüllt. 181
Nachtzuschlag für Stewardess mit Zugschaffnerfunktion
Rechtsanwalt Malte Winter vom 04.04.2012
- Inhalt
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- ). Nachtarbeit ist nach § 2 Abs. 4 ArbZG jede Arbeit, die mehr als zwei Stunden der Nachtzeit im
steuerfreie Zuschläge
Rechtsanwalt Dan Fehlberg vom 09.09.2010
- Inhalt
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- Zuschläge für geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit bleiben auch dann steuerfrei, wenn
Trotz anderslautender Lohnsteuerbescheinigung: Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit bleiben steuerfrei
martina heck vom 08.02.2018
- Inhalt
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- Zuschläge für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind steuerfrei. Was
LAG Hamm - 16 Sa 44/08
Landesarbeitsgericht Hamm vom 10.07.2008
- Inhalt
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- der Nachtarbeit geleisteten Arbeitsstunden. Führende Parallelsache zu: 16 Sa 45/08, 269/08 und 271
- Jahre 2004 geleistete Nachtarbeit hätte die Klägerin bis spätestens Ende Juni 2005 schriftlich
- zusätzliche Inanspruchnahmen während der Nachtarbeit regele. Im Übrigen ist sie der Ansicht, dass die
- genannten Voraussetzungen Zusatzurlaub unter anderem für Nachtarbeit zu gewähren. Diese Vorschrift gilt
- -rechtlichen Arbeitsschutzes. Sie begründet Ausgleichsansprüche für die mit der Nachtarbeit verbundenen
§ 5 BeschussV
Instandsetzungsbeschuss
- Inhalt
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- dabei eine Nacharbeit vorgenommen worden ist oder 2.an einem höchstbeanspruchten Teil eines Prü
- , deren höchstbeanspruchte Teile ohne Nacharbeit lediglich ausgetauscht worden sind, sofern alle h
§ 7 EFPV
Fahrzeit
- Inhalt
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- ;glichen Ruhezeiten bei Tagarbeit neun Stunden und bei Nachtarbeit acht Stunden und2.innerhalb eines
Mindestlohngesetz
Malte Winter vom 01.10.2015
- Inhalt
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- nicht zuschlagspflichtig zu vergütet werden; bei Nachtarbeit ...
§ 3 BeschG
Beschusspflicht für Feuerwaffen und Böller
- Inhalt
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- (1) Wer Feuerwaffen, Böller sowie höchstbeanspruchte Teile, die ohne Nacharbeit
- zusammengesetzt, so gilt Satz 1 entsprechend, wenn einzelne Teile zu ihrer Einpassung der Nacharbeit bed
- ;chstbeanspruchte Teile ohne Nacharbeit lediglich ausgetauscht worden sind, sofern alle hö